Praktischer Ablauf Staatlicher Aneignung / VORKAUFSRECHT - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.07.19 11:34:12 von
neuester Beitrag 09.07.19 22:13:42 von
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Hallo Leute,
mich interessiert og. Thema in Bezug auf Wohnimmobilien (zBsp. in Berlin). Ich kenne Enteignungen von landwirtschaftlichen Grundstücken für Straßen (erhebliches öffentliches Interesse), bei denen idR. nur der Wert der Verkehrswert bezahlt wurde. Bei der Umlegung von landw. Grdst, in Wohn- und Gewerbegrundstücke, kenne ich die Aufteilung (also aus 1.000 qm Acker, bekomme ich ein Grundstück mit 600 qm zugeteilt)
Bei einem von einer Stadt ausgeübtem VORKAUFSRECHT muss ja einerseits eine Verkaufsabsicht, ein potentieller Käufer UND das Interesse der Stadt vorliegen. Nun kann ja für eine Immobilie, die einen aktuellen Marktpreis von 1 Mio. hat, ein (veralteter Verkehrswert) von 0,8 Mio. und ein Kaufangebot eines Dritten von 1,2 Mio. vorliegen.
Wie ergibt sich der Preis für ein ausgeübtes Vorkaufsrecht der Stadt?
Danke im Voraus!
Gruß
mich interessiert og. Thema in Bezug auf Wohnimmobilien (zBsp. in Berlin). Ich kenne Enteignungen von landwirtschaftlichen Grundstücken für Straßen (erhebliches öffentliches Interesse), bei denen idR. nur der Wert der Verkehrswert bezahlt wurde. Bei der Umlegung von landw. Grdst, in Wohn- und Gewerbegrundstücke, kenne ich die Aufteilung (also aus 1.000 qm Acker, bekomme ich ein Grundstück mit 600 qm zugeteilt)
Bei einem von einer Stadt ausgeübtem VORKAUFSRECHT muss ja einerseits eine Verkaufsabsicht, ein potentieller Käufer UND das Interesse der Stadt vorliegen. Nun kann ja für eine Immobilie, die einen aktuellen Marktpreis von 1 Mio. hat, ein (veralteter Verkehrswert) von 0,8 Mio. und ein Kaufangebot eines Dritten von 1,2 Mio. vorliegen.
Wie ergibt sich der Preis für ein ausgeübtes Vorkaufsrecht der Stadt?
Danke im Voraus!
Gruß
Das normale Vorkaufsrecht macht die Stadt oder die Gemeinde im Rahmen eines Immobilienkaufs geltend. Der Notar meldet das Geschäft der Stadt/Gemeinde und diese hat eine bestimmte Frist um statt des Käufers selbst als Käufer in den Kaufvertrag einzutreten (inkl der Bedingungen). Änderungen müssten neu verhandelt werden, wobei der Verkäufer dann auch zurücktreten kann.
#makaru
WENN nun aber bekannt ist (die Stadt Berlin dies angekündigt), daß das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, DANN wird doch der normale Käufer abgeschreckt (Aufwand für Gutachten, Bankgespräche, Sicherheiten usw.) ohne Abschluß. WEITER sehe ich eine hohe Manipulationswahrscheinlichkeit mit künstlich erhöhten Scheinkaufverträgen. Wäre die erste Planwirtschaft, die nicht direkt oder indirekt "das Spiel" verliert.
Gruß
WENN nun aber bekannt ist (die Stadt Berlin dies angekündigt), daß das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, DANN wird doch der normale Käufer abgeschreckt (Aufwand für Gutachten, Bankgespräche, Sicherheiten usw.) ohne Abschluß. WEITER sehe ich eine hohe Manipulationswahrscheinlichkeit mit künstlich erhöhten Scheinkaufverträgen. Wäre die erste Planwirtschaft, die nicht direkt oder indirekt "das Spiel" verliert.
Gruß
Na ja, mag vielleicht sein, dass es zu Manipulationen kommt. Aber auf der anderen Seite muss die Stadt ja nicht das Vorkaufsrecht nutzen, dann wird der Kauf entweder vollzogen oder abgebrochen. Notarkosten bleiben aber trotzdem.
Irgendwas denkt sich die Stadt ja auch dabei (sollte man erwarten), wenn sie das Vorkaufsrecht nutzt. Das darf sie ja auch nur, wenn es im allgemeinen Interesse liegt „Wohl der Allgemeinheit“.
Irgendwas denkt sich die Stadt ja auch dabei (sollte man erwarten), wenn sie das Vorkaufsrecht nutzt. Das darf sie ja auch nur, wenn es im allgemeinen Interesse liegt „Wohl der Allgemeinheit“.
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