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    Diskussion zu GUB Investment Trust (Seite 33)

    eröffnet am 27.09.19 10:18:50 von
    neuester Beitrag 23.03.24 22:12:23 von
    Beiträge: 1.313
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      schrieb am 02.11.21 09:01:27
      Beitrag Nr. 993 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.771.984 von safebet am 02.11.21 07:49:14
      Attraktives Angebot?
      Aber die EUR 210,- kann an ja wohl kaum als attraktives Angebot bezeichnen, oder? Illiquidität hin, Illiquidität her.
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 08:37:24
      Beitrag Nr. 992 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.771.984 von safebet am 02.11.21 07:49:14
      Zitat von safebet: Mit SO meinst du Squeeze Out, oder? Will der Mehrheitsaktionär das wirklich. Es reicht wohl ein attraktiveres Angebot


      ja, das ist damit gemeint.
      Ein Delisting ist oft ein vorbereitendes Instrument für einen SO. Delisting bedeutet, der Mehrheitsaktionär will den Kapitalmarkt nicht mehr zur Geldbeschaffung nutzen, das konsequente Ende ist dann irgendwann der SO. Das ist in der Regel ein Prozess von mehreren Jahren, bei dem der Streubesitzanteil nach und nach kleiner wird. Mangels liquidem Börsenhandel kann die erforderliche Voraussetzung (i.d.R. 95% der Stimmrechte) mittels Abfindungsangeboten und verwässernden KEs erreicht werden.
      In einem meiner Portfoliofälle sammelte der dominierende Großaktionär innerhalb von 5 Jahren fast 60% der Stimmrechte ein (Streubesitz am Ende <1%). Wer am längsten ausharrte, hat am meisten bekommen, wer beim Delisting ausgestiegen ist, hat den schlechtesten Deal gemacht..
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 07:53:49
      Beitrag Nr. 991 ()
      Positiver Nebeneffekt
      Mit jeder ausscheidenden Aktie erhöht sich der NAV je Aktie für die verbleibenden Aktionäre entsprechend
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 07:49:14
      Beitrag Nr. 990 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.758.739 von DOBY am 31.10.21 17:42:52Mit SO meinst du Squeeze Out, oder? Will der Mehrheitsaktionär das wirklich. Es reicht wohl ein attraktiveres Angebot
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 07:46:40
      Beitrag Nr. 989 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.761.226 von radiocontrolled am 01.11.21 09:04:24Es sind rund 130%, nicht 233% mehr. Aber die Kapitalerhöhung war in der Tat lukrativ. Leider zeichnen hier wenige Aktionäre mit und wundern sich dann, dass der Großaktionär seinen Anteil ständig erhöht, während ihr Anteil sich ständig verringert.

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      schrieb am 02.11.21 07:39:46
      Beitrag Nr. 988 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.768.171 von GUB_Schluss am 01.11.21 18:04:02Halte das Angebot auch nicht für sonderlich attraktiv. Nur 10% über letzten Kurs und viel wichtiger bei 70%! Abschlag auf die Vermögenswerte. Ist ungefähr so, als würde ich aus jeder Flasche Milch nur zwei Schluck nehmen und den Rest dann wegschütten. Hätte eine Schippe mehr erwartet.
      Avatar
      schrieb am 02.11.21 07:18:12
      Beitrag Nr. 987 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.770.628 von honigbaer am 01.11.21 22:00:18Ich glaube, dass das ein Missverständnis ist. Es ging um die angekündigte Kapitalerhöhung und nicht das Erwerbsangebot
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.11.21 22:00:18
      Beitrag Nr. 986 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.760.440 von safebet am 01.11.21 06:26:50
      Zitat von safebet:
      Zitat von GUB_Schluss: Ich frage mich, ob hier nicht ein potentieller Verstoß gegen das Aktiengesetz vorliegt. Nach Aktiengesetz §255 muss der Preis der Kapitalerhöhung angemessen sein. 10% oder 15% des NAVs der Aktie können wohl kaum angemessen sein, oder?


      Ich sehe selbst eine Dotierung mit einen Abschlag von 50% auf die Vermögenswerte als unangemessen an und bezweifle, dass dies einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde. Das Problem ist, dass das Aktionariat zersplittert ist und sich eine Klage für kleinere Aktionäre kaum lohnt.


      Freiwillig bieten darf man auch einen unangemessenen Preis, zumal ohne Börsenhandel sowieso keine Pflicht zu einem Übernahmeangebot besteht. Insoweit gibt es keinen Anlass, zu klagen. Anders sähe es bei einem Squeeze-out aus, bei dem eine angemessene Barabfindung zu zahlen ist. Dann käme es zu einem Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung, in dem die Aktionäre nicht Kläger, sondern Antragsteller sind.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.11.21 21:52:34
      Beitrag Nr. 985 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.761.226 von radiocontrolled am 01.11.21 09:04:24
      Zitat von radiocontrolled:
      Zitat von Rabiner: @Frustrierterinvestor

      Aber wer konnte vorhersagen, dass ein Angebot von der Gesellschaft zu 210€ kommt, nachdem der Kurs vor einem Jahr noch bei um die 70 dümpelte.

      Du offensichtlich nicht! Alle anderen hatten jetzt laut dir einfach Glück, während du messerscharf eine "Kaufkraft"wert (was soll das eigentlich sein?) von Null hergeleitet hast.
      Avatar
      schrieb am 01.11.21 18:04:02
      Beitrag Nr. 984 ()
      Angebotspreis ohne triftigen Grund?
      Der gebotene Preis von von EUR 210/Aktie hat aus meiner Sicht sehr wohl einen triftigen Grund.

      Die Aktie ist vor dem Delisting entgegen den meisten Prognosen hier im Board deutlich gestiegen. Auch das hat einen triftigen Grund. Es gab Nachfrage nach der Aktie und kaum Angebot zu den steigenden Preisen.

      Die Aktie stand dann kurz vor dem Delisting bei fast 200.
      Jeder, der verkaufen wollte, hat dann wohl verkauft.
      Ist für mich ein sehr triftiger Grund, dass jetzt mehr geboten werden muss, damit jemand noch seine Aktien verkauft. Die offerierte Prämie ist nicht hoch, knappe 10%.
      Damit sind wir ungefähr bei einem Angebot von 1/3 des NAVs.
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