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    Diskussion zu GUB Investment Trust (Seite 42)

    eröffnet am 27.09.19 10:18:50 von
    neuester Beitrag 23.03.24 22:12:23 von
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      schrieb am 02.10.21 10:44:55
      Beitrag Nr. 903 ()
      Das Interesse blieb bis zuletzt hoch. Der Kurs lag am Schluss bei 190 Euro. Jenige, die die Aktie aufgrund des Delistings ja schon im Vorfeld für wertlos erklärt hatten, können sie nun aus ihren Depots ausbuchen lassen. So wie ich die jüngste Rechtssprechung verstehe, kann man den Verlust dann neuerdings auch steuerlich geltend machen.

      Ich für meinen Teil rechne in den kommenden Monaten mit einem weiteren Angebot. Safebet kam auf einen NAV von um die 620 Euro. Das beinhaltete ja schon die Verwässerung aus dem Kapitalkonto. Da muss mir die Gesellschaft schon deutlich über 300 Euro für meine Aktien bieten.
      GUB Investment Trust | 190,00 €
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      schrieb am 02.10.21 10:32:19
      Beitrag Nr. 902 ()
      Vielleicht sollte man das Ganze mal verfilmen....

      Ach ja: Bei mir im Depot wird die Aktie jetzt mit EUR 67,08 ausgewiesen.
      GUB Investment Trust | 190,00 €
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      schrieb am 01.10.21 10:48:41
      Beitrag Nr. 901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.473.380 von Oxymoron69 am 01.10.21 08:35:12Ich fürchte mittlerweile nur noch letzteres... Wobei das nicht immer so harmonisch zuging.

      Ich erinnere mich an ein Jahr, da gab es zwei konkurrierende (!) Hauptversammlungen, die sich wechselseitig nicht anerkannt haben.

      Das waren noch Zeiten. Da hatte doch glatt der Aufsichtsrat etwas einberufen, was gegen den GG-Sinn war. Im Gegenzug hatte GG bei seiner Versammlung schon einen neuen AR bestimmt... oder so ähnlich. Aber diese Unstimmigkeiten wurden schnell beseitigt. Also jetzt gehe ich von 100% F&F im AR aus.

      Ansonsten gab es diverse andere Gerichtsverfahren und Urteile, teilweise konnten die auch nicht zugestellt werden (wegen Auslandsaufenthalt) oder nicht vollstreckt werden. Wie gesagt, in der mehr als 20-jährigen Geschichte gibt es eigentlich nichts, was es nicht gibt. Mit Ausnahme einer geregelgten Auflösung mit 100% NAV-Bargeldausschüttung. Soetwas hat es wohl noch nie gegeben...

      Nun ja, "Ruhe in Frieden" GUB...
      GUB Investment Trust | 190,00 €
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      schrieb am 01.10.21 08:35:12
      Beitrag Nr. 900 ()
      Rechtsfreier Raum?
      Werter FrustrierterInvestor,

      wenn es nicht mit rechten Dingen zugeht, gibt's ja immer noch Gerichte. Man mag ja sagen, was man will, aber sooooo schlecht ist das deutsche Anlegerrecht ja auch nicht.....

      By the way: Was hat der Aufsichtsrat eigentlich die ganze Zeit gemacht? Ist das ein Überwachungsorgan oder eher eine Family&Friends-Abnickveranstaltung?
      GUB Investment Trust | 190,00 €
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      schrieb am 30.09.21 20:46:10
      Beitrag Nr. 899 ()
      today gub shares lost the pink sheet listing
      REST IN PEACE

      GUB Investment Trust | 190,00 €

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      schrieb am 30.09.21 16:45:12
      Beitrag Nr. 898 ()
      Seit wann geht da irgendwas mit rechten Dingen zu? Das Gefühl hatte ich noch nie. Und die Transparenz nimmt auch eher ab. Vor 20 Jahren gab es noch Anlegermessen mit der GUB, da wurde soetwas wie Investor Relationship groß geschrieben. Jetzt ist der Investor einfach nur noch lästig. Er soll sein Geld da lassen und gehen...
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      schrieb am 30.09.21 15:45:35
      Beitrag Nr. 897 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.465.466 von honigbaer am 30.09.21 13:59:57Wenn Sie schreiben "Man blickt nicht so ganz durch." beruhigt mich das ja fast schon. Bin also nicht der einzige, der das Gefühl hat, im Nebel zu stochern.

      Die von Ihnen zitierte Bestimmung des § 7 VII ("Sondereinlagen können auch jederzeit ganz oder teilweise nach den gesetzlichen Vorschriften über eine Sachkapitalerhöhung in Grundkapital umgewandelt werden.") hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Weiß aber nicht, ob dies bei uns zu einer Verwässerung führt. Es wird ja explizit auf die gesetzlichen Vorschriften über eine Sachkapitalerhöhung verwiesen. Verstehe dies so, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Sacheinlage anwendbar sind. Wenn dem so ist, müsste ein gerichtlich bestellter Prüfer die Werthaltigkeit der Sacheinlage prüfen. Alternativ, also anstelle des Prüfers, könnte man ein aktuelles WP-Gutachten zugrunde legen. Aber egal, ob gerichtlich bestellter Prüfer oder aktuelles WP-Gutachten: Es würde stets geschaut werden müssen, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessen Verhältnis stehen. Insofern, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, sollte (hoffentlich) kein Ungemach drohen.
      GUB Investment Trust | 179,00 €
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      schrieb am 30.09.21 15:33:25
      Beitrag Nr. 896 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.465.274 von honigbaer am 30.09.21 13:41:44FrustrierterInvestor + honigbaer, vielen Dank, dass Sie die Historie erläutert haben.

      Was für eine Odyssee für die Anleger! Nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig! Wenn es für die Anleger nicht so traurig wäre, wäre man fast geneigt, vor dieser Kreativität den Hut zu ziehen….
      GUB Investment Trust | 179,00 €
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      schrieb am 30.09.21 13:59:57
      Beitrag Nr. 895 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.463.642 von Oxymoron69 am 30.09.21 11:32:49Ich habe mich da auch nicht getraut, zu viel zu sagen, zu den Kapitalkonten. Man blickt nicht so ganz durch.

      Im Bericht per 31. März stand, dass es eine Einzahlung gab, aber was bedeutet das nun genau.
      "Der persönlich haftende Gesellschafter zahlte im ersten Halbjahr eine Einlage in sein Kapitalkonto in Höhe von 1.500 T€ ein.
      Gemäß dem gewichteten 30 Tages VWAP-Durchschnitts-Aktienkurs wurden davon 1.477 T€ in das Rücklagenkonto und 23 T€ in das Einlagenkonto gebucht. Der Durchschnittskurs nach VWAP – Volumen-Weighted Average Price (volumengewichteter Durchschnittspreis) wird bei gesetzlichen öffentlichen Angeboten zugrunde gelegt, um die Durchschnittskursbildung wertmäßig ausgewogenen und fair abzubilden."


      Verwässerung wird ja auf unterschiedliche Weise interpretiert, stelle ich bei den Diskussionen auch zu anderen Aktien immer wieder fest. Im Fall GUB wird trickreich gearbeitet, nur auf die Anzahl der Aktien abzustellen, ist da natürlich wenig aussagekräftig.

      Normalerweise besteht keine Gefahr einer Verwässerung, wenn neue Aktien zum Börsenkurs ausgegeben werden und dieser dem inneren Wert der Aktie einschließlich stiller Reserven entspricht. Die Einzahlung in bar in das Unternehmen für die neuen Aktien, würde ja das Gesamtvermögen erhöhen, so dass sich die erhöhte Aktienzahl auf die vorhandenen Werte je Aktie nicht auswirkt. Durch die hohen stillen Reserven in den Finanzanlagen (Nexusaktien) wäre aber bei GUB schon die Ausgabe neuer Aktien zu dem tiefen Börsenkurs sehr verwässernd. Meinetwegen NAV 450 + Kapitalerhöhung 1:1 zu 150 = Inventarwert 600 geteilt durch die verdoppelte Aktienanzahl, dann wäre der NAV je Aktie hinterher nur noch 300. Trifft natürlich nur jene Aktionäre, die neue Aktien nicht bezogen haben.

      Bei den Kapitalkonten ist es natürlich nun so, dass die Aktionäre gar nicht einzahlen dürfen. Und das Geld in den Kapitalkonten nimmt am Gewinn und Liquidationserlös teil, wirkt sich also aus wie neue Aktien, obwohl vorerst keine neuen Aktien entstehen.
      §7 (7) sagt allerdings "Sondereinlagen können auch jederzeit ganz oder teilweise nach den gesetzlichen Vorschriften über eine Sachkapitalerhöhung in Grundkapital umgewandelt werden."

      Also sind das doch fast Aktien und zu welchem Preis werden dann die "quasi" neuen Aktien erworben, während die bisherigen Aktionäre ja gar keine neuen Aktien bekommen.

      Also wenn auf diese Weise die Hälfte des Grundkapitals gegen bescheidene Einzahlungen (auf Basis des Börsenkurses) entsteht, dann ist das Grundkapital hinterher um die Hälfte erhöht auf das 1 1/2fache und die Verwässerung etwa 1/3. Vorher 100% bei den Aktionären und dann nur noch 66,6%. Nicht ganz so dramatisch, weil die Einzahlung ja auch das Geldvermögen des Unternehmens erhöht, nur eben zu einem untertriebenen Ausgabepreis.
      GUB Investment Trust | 179,00 €
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      schrieb am 30.09.21 13:41:44
      Beitrag Nr. 894 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.463.777 von Oxymoron69 am 30.09.21 11:42:54
      Zitat von Oxymoron69: Das liest sich ja alles andere als erfreulich!

      Verstehe ich es richtig, dass im operativen Geschäft keine Verluste erwirtschaftet wurden, sondern dass Ihre Beteiligung durch zahlreiche Kapitalmaßnahmen (Umwandlung Genussscheine in Aktien, dann Aktienzusammenlegung) immer mehr schrumpfte bis kaum noch was übrig blieb?

      Wenn’s operativ nicht läuft und der Kurs sinkt, dann ist das so. Aber wenn die Beteiligung durch ein hin und her der Geschäftsleitung immer weiter schrumpft, bis kaum noch was übrig bleibt, ist das ja eine ganz andere Geschichte! Wirkt für mich wie eine kalte Enteignung....


      Anno dazumal gab es mehrere Venture Kapital Fonds, die sich teilweise sehr schlecht entwickelten und letztlich in Genussscheine der GUB Unternehmensbeteiligung umgewandelt wurden. Die Genussscheine waren mangels Nachfrage und späterer Einstellung der Börsennotierung natürlich damals auch immer unter dem inneren Wert gehandelt. Für die Fondsanleger kam der Verlust entweder aus dem Verlust der Fehlinvestments der Fonds mit negativer Entwicklung. Und die Fonds, die sich besser entwickelt hatten wurden natürlich durch Umwandlung in Genussscheine auch nicht gerade aufgewertet. Kritikpunkt war natürlich, dass man ursprünglich die baldige Abwicklung der Venturefonds nach einigen Jahren in Aussicht gestellt hatte. Die Umwandlung in Genussscheine war wohl dann noch eine Verbesserung in Bezug auf Handelbarkeit im Vergleich zu Fonds ohne Aussicht auf Abwicklung, aber trotzdem natürlich eine Enttäuschung.

      Die Genussscheine von Nennwert und Gewinnanteilsrecht waren etwa einer GUB Unternehmensbeteiligungsaktie gleichgestellt, Gewinn- und Liquidationsanteil, aber immer billig zu haben, mangels Aussicht auf hohe Ausschüttungen oder Liquidationserlös. Ewiges hin und her damals mit Rückkaufangeboten mit Liquidation der GUB Unternehmensbeteiligungen und Verschmelzung auf GUB Investment Trust. Und das setzt sich ja auch weiter fort.
      GUB Investment Trust | 179,00 €
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