Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1258)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 02.05.24 17:08:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.432.958 von DAX7003 am 20.01.20 21:42:04
Die meisten Beispiele im Netz sind zu Rechnungen. Das Problem haben wir als Trader aber nicht. Hier geht es darum, dass der Wechselkurs zwischen Rechnungsstellung und Rechnungszahlung sich ändert.
Da wir als Trader keine Rechnungen stellen sondern immer sofort alles gebucht wird, erübrigt sich das.
Zitat von DAX7003: hier mal ein Beispiel für eine gewöhnliche USD-Rechnung:
https://candis.io/blog/buchhaltungswissen/rechnung-in-fremdw…
Die meisten Beispiele im Netz sind zu Rechnungen. Das Problem haben wir als Trader aber nicht. Hier geht es darum, dass der Wechselkurs zwischen Rechnungsstellung und Rechnungszahlung sich ändert.
Da wir als Trader keine Rechnungen stellen sondern immer sofort alles gebucht wird, erübrigt sich das.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.433.015 von Chris_M am 20.01.20 21:46:20
Ein IB Konto hat zwar eine Basiswährung, aber das Konto wird in mehreren Währungen geführt.Sobald ich eine US Aktie kaufe wird auch der Kaufpreis in US Dollar abgebucht. Dann hätte ich ein Negativsaldo in USD, den kann ich natürlich manuell ausgleichen indem ich die Anzahl USD kaufe für Euro.
Was die Buchhaltung angeht, nach allem was ich dazu angelesen habe, die ist IMMER in Euro. IMMER zum Tatesmittelkurs bewertet, wenn es zu einer Buchung kommt. Währungsgewinne und Verluste werden auf entsprechende Konten gebucht wenn sie realisiert sind, und was dann noch übrig bleibt, dafür gibt es Konten für Rundungsfehler.
Zitat von Chris_M: ihr tradet ja u.a. US Stocks und US Werte ... bei IB, Captrader und Lynx kann man doch das Konto gleich auf USD führen (wenn man ausschließlich US Stocks handelt) wäre das Buchungstechnisch nicht einfacher oder MUSS die Bewertung zum Kauf/Verkauf IMMER in EUR erfolgen?
Ein IB Konto hat zwar eine Basiswährung, aber das Konto wird in mehreren Währungen geführt.Sobald ich eine US Aktie kaufe wird auch der Kaufpreis in US Dollar abgebucht. Dann hätte ich ein Negativsaldo in USD, den kann ich natürlich manuell ausgleichen indem ich die Anzahl USD kaufe für Euro.
Was die Buchhaltung angeht, nach allem was ich dazu angelesen habe, die ist IMMER in Euro. IMMER zum Tatesmittelkurs bewertet, wenn es zu einer Buchung kommt. Währungsgewinne und Verluste werden auf entsprechende Konten gebucht wenn sie realisiert sind, und was dann noch übrig bleibt, dafür gibt es Konten für Rundungsfehler.
Game over, Leute...
Schaut euch das mal an, bitte bis zum Ende:
https://www.youtube.com/watch?v=XVlgl5ALhjQ&feature=youtu.be&fbclid=IwAR0Ga0QIFXW_k3ZRbS10foiQbK8gx1F-z_hJEn4K2LZw_0lS_Fca2iEKFrI
Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein Derivateverbot für Private hinauslaufen." target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein Derivateverbot für Private hinauslaufen.
https://www.youtube.com/watch?v=XVlgl5ALhjQ&feature=youtu.be&fbclid=IwAR0Ga0QIFXW_k3ZRbS10foiQbK8gx1F-z_hJEn4K2LZw_0lS_Fca2iEKFrI
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Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein Derivateverbot für Private hinauslaufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.444.052 von bomike am 21.01.20 20:40:19Es gibt einen neuen Bericht von der ARD. Die Alternative dazu sei wohl bald nur noch: Auswandern.
https://boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/politik-gegen-…
Und Frau Kiziltepe hat geantwortet. Die weiß Bescheid, sitzt nämlich im Finanzausschuss, wird eng mit Binding zusammenarbeiten und war sicher bei den Verhandlungen mit CDU/CSU dabei:
https://www.godmode-trader.de/artikel/steueraenderung-drei-t…
Es ist richtig, dass bei Termingeschäften von 2016 bis 2019 eine unbeschränkte Verlustverrechnung möglich war. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat die oben beschriebene Änderung beschlossen. Durch die unterjährigen Verlustverrechnung können nicht verrechnete Verluste auf die Folgejahre vorgetragen und in Höhe von maximal 10.000 Euro geltend gemacht werden. Pro Jahr können somit maximal 20.000 Euro an Verlusten aus Termingeschäften mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen, Cansel Kiziltepe"
Danach hätte man immer die 10K aus dem Verlustvortragstopf und neue 10K. Machts kaum besser, ist aber interessant. Oder schon ein Rückzugsgefecht.
https://boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/politik-gegen-…
Und Frau Kiziltepe hat geantwortet. Die weiß Bescheid, sitzt nämlich im Finanzausschuss, wird eng mit Binding zusammenarbeiten und war sicher bei den Verhandlungen mit CDU/CSU dabei:
https://www.godmode-trader.de/artikel/steueraenderung-drei-t…
Es ist richtig, dass bei Termingeschäften von 2016 bis 2019 eine unbeschränkte Verlustverrechnung möglich war. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat die oben beschriebene Änderung beschlossen. Durch die unterjährigen Verlustverrechnung können nicht verrechnete Verluste auf die Folgejahre vorgetragen und in Höhe von maximal 10.000 Euro geltend gemacht werden. Pro Jahr können somit maximal 20.000 Euro an Verlusten aus Termingeschäften mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen, Cansel Kiziltepe"
Danach hätte man immer die 10K aus dem Verlustvortragstopf und neue 10K. Machts kaum besser, ist aber interessant. Oder schon ein Rückzugsgefecht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.443.677 von Abfischer am 21.01.20 20:08:07
Eben, Linder macht immer auf harten Mann, wenns aber drauf ankommt ist er klein mit Hut..
Zitat von Abfischer: man bedenke, Lindner ist zu devot um dagegenhalten zu können im Endeffekt.
mit einem Möllemann sähe die Sache schon anders aus, nur, den gibt es ja nicht mehr.
Eben, Linder macht immer auf harten Mann, wenns aber drauf ankommt ist er klein mit Hut..
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.443.932 von startvestor am 21.01.20 20:30:11
Leider (bzw. Gott se Dank) entscheidet nicht der Bundestag was verfassungswidrig ist und was nicht.
Die Politiker werden doch nicht zugeben, das sie was verfassungswidriges beschlossen haben...
wenn nach 5 Jahren das Gericht entscheidet, weiß kein Mensch mehr wer das beschlossen hat.
Zitat von startvestor: Bringt aber Öffentlichkeit. Wenn der Bundestag dann die Verfassungswidrigkeit feststellt, ist das wie ein Nichtanwendungsgesetz. Wenn die CDU gegen die FDP stimmt, also für den verfassungswidrigen Schrott, trotz nun besseren Wissens, wird sich selbst killen.
Leider (bzw. Gott se Dank) entscheidet nicht der Bundestag was verfassungswidrig ist und was nicht.
Die Politiker werden doch nicht zugeben, das sie was verfassungswidriges beschlossen haben...
wenn nach 5 Jahren das Gericht entscheidet, weiß kein Mensch mehr wer das beschlossen hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.443.632 von bomike am 21.01.20 20:04:37Bringt aber Öffentlichkeit. Wenn der Bundestag dann die Verfassungswidrigkeit feststellt, ist das wie ein Nichtanwendungsgesetz. Wenn die CDU gegen die FDP stimmt, also für den verfassungswidrigen Schrott, trotz nun besseren Wissens, wird sich selbst killen.
Sind eigentlich inzwischen schon Antworten von der SPD eingetrudelt oder nur die Standardphrasen von den Schwarzen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.443.662 von JumpinJackFlash82 am 21.01.20 20:07:04
letzteres ...
Zitat von JumpinJackFlash82: Danke für die bisherigen Antworten. Das ist ja alles mehr wie ernüchternd. Und so sinnlos...
Gilt dieser Schwachsinn eigentlich nur für deutsche Broker? Ich handel aktuellen AMP den Gold und Öl Markt, also nichts „deutsches“. Oder spielt das bei der ganzen Sache keine Rolle, weil ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland habe?
letzteres ...