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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 147)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 02.05.24 17:08:27 von
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      schrieb am 23.08.23 20:08:21
      Beitrag Nr. 12.670 ()
      Gab sogar ein BFH-Urteil zum Thema:

      http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1990/XX900944.HTM

      Die andere Frage ist, was machen wir, wenn die Gegenseite, also das FA, das Ruhen vorschlägt:

      https://dejure.org/gesetze/ZPO/251.html

      M.E. war es mühselig genug, überhaupt zum FG zu kommen. Ich würde nur zustimmen, wenn ich wüsste, dass der Richter ein Bindingfan ist und gegen mich entscheiden würde.
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 19:58:02
      Beitrag Nr. 12.669 ()
      Die Bindingsteuer ist was anderes als der Aktienbinding. Epizentrums FA "schrie" immer NEIN, TG furchtbar gefährlich, nicht mit Aktien vergleichbar. Ich teile das nicht, aber sehe nicht, dass uns der Aktienbinding weiterhilft.

      Die FG-Verfahren werden ruhen, wenn es einer zum BVerfG geschafft hat. Es braucht keine 18 Vorlagen. Aber bis dahin ist ja alles offen.

      http://bfh-anwalt.de/?p=378

      Dass also z.B. das FG München sagt, lass mal Stuttgart machen, sowas kenne ich nicht. Vielleicht will ja auch Stuttgart, dass München die Arbeit macht. 🤣 Oder es sehen beide anders. Stuttgart will den CFD-Verband vielleicht zum BFH sinken und München geht zum BVerfG.
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 19:30:32
      Beitrag Nr. 12.668 ()
      wie schaut es aus, wenn sich ein FG auf ein anderes Verfahren vor einem FG beruft, greift dann auch § 74 FGO, dann wäre es ja sinnfrei vor mehreren FG zu klagen.
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 19:27:20
      Beitrag Nr. 12.667 ()
      eine Eventualität die hier noch nicht genannt worden ist, ist die Aussetzung der Klage vorm FG durch das FG selbst.

      § 74 FGO befähigt die Finanzgerichte (und über den § 121 Satz 1 FGO den BFH) dazu, das gerichtliche Verfahren auszusetzen.


      Wenn sich das FG oder der BFH auf Aktienbinding beruft, dann könnte so eine Aussetzung möglich sein und die Privatperson bzw. der Kläger vorm FG muss wieder warten...
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 18:46:35
      Beitrag Nr. 12.666 ()
      Das Video von StB Stegervzum FG Köln ist übrigens Klasse.

      @aksap
      So schnell hättest du gar nicht sein müssen. 😁 Die Standardfrist wurde ja vor Jahren auf den 31.07. verlängert und dann noch die 3 Corona-Monate, die für 2022 nur noch 2 sind.

      Noch was anderes. Könntest Du dein Aktenzeichen vom FG München hier einstellen? Beim CFD-Verband tut sich auf der Webseite einfach nix. Und so könnten die Leute 2 Verfahren zitieren, München und Stuttgart.

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      schrieb am 23.08.23 18:36:52
      Beitrag Nr. 12.665 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.368.415 von startvestor am 23.08.23 18:13:17
      Zitat von startvestor: @bigwavesurfer:

      Du hast ja durch den StB eine riesige Fristverlängerung für 2021 gekriegt. Wir ohne StB mussten schon am 31.10.2022 abgeben.


      31.08 für andere (31.05 im Normalfall + 3 Monate wegen Pandemie). Aber die Steuererklärung wurde am 31.05.2022 wurde es pünktlich eingereicht.
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 18:13:17
      Beitrag Nr. 12.664 ()
      @bigwavesurfer:

      Du hast ja durch den StB eine riesige Fristverlängerung für 2021 gekriegt. Wir ohne StB mussten schon am 31.10.2022 abgeben. Habe ich nicht geschafft und dann gabs halt die überschaubaren Verspätungszuschläge. Hätte ich noch später abgegeben, macht das FA ja weiter. Dann gibt's Zwangsgeld, ggf. sogar Zwangshaft und das FA schätzt die Steuer.

      StB brauchst du nicht für Einspruch oder AdV und du könntest auch selbst auf 163 AO hinweisen, damit das FA dir noch lieber AdV gibt. Aber du hast halt einen StB, der kann das natürlich auch.

      Du kannst immer Einspruch einlegen. Bei uns sind die Bescheide wegen des Gesetzes falsch, weil das verfassungswidrig ist. Ist halt ein Ausnahmefall, sonst würde ein Einspruch selten Sinn machen, es sei denn, du hattest was vergessen.

      Wir hatten einiges schon im Thread, auch das Ruhen. Für den einzelnen ist das günstig, aber wenn alle das Ruhen wählen würden, gäbe ja gar keine FG-Verfahren. Zum Glück haben wir schon 3, aksap und Epizentrum kennt die Welt halt noch nicht.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 18:13:07
      Beitrag Nr. 12.663 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.368.106 von bigwavesurfer am 23.08.23 17:28:04Nein, die vertikale Verrechnungsbeschränkung ist i.O., aber halt nur bis zum Existenzminimum, weil die Menschenwürde über allem steht. Das finde ich absolut nachvollziehbar. Problematisch wird es doch eben erst, wenn weil das FG Köln Existenzminmum nur pro Jahr ausgelegt hat und alle vorherigen Jahre ignoriert hat.

      Aber auch das FG Köln ist nicht doof, weil es sonst ganz kompliziert wird. nehmen wir an, deine Verluste übersteigen dein Einkommen in 2021, sodass du auf eine Steuerschuld von 200k kämest, du aber nur 50k verdient hast. Jetzt hast du aber noch 100k auf der hohen Kante. Mit der jährlichen Betrachtungsweise hat es sich das FG Köln bequem gemacht. Du alles bis aufs Existenzminmum und fertig. Wenn du mehrere Jahre, müsste das FG Köln irgendwie ausrechnen wie viel sie von den 100k abschöpfen dürfen. 1 Jahr Existenzminimu, oder 2 Jahre?... schwierig
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 18:10:34
      Beitrag Nr. 12.662 ()
      Lieber bigwavesurfer,

      In deinen Posts glaube ich Angst, Sorge u.a. zu erkennen und wenn man von Privatinsolvenz redet, sind sicher alle solche Gefühle da. Ich kann nur von meiner Erfahrung erzählen und damit deine Infos irgendwie kommentieren.

      Reputation

      Hier ist deine/meine Reputation im Spiel. Hier sind Rechte im Spiel. Laut Binding, wenn ich 1.000.000 Gewinn mit Futures und auch 1.000.000 Verlust gemacht habe, bin ich selber Schuld, muss Steuer für 980.000 EUR zahlen (ca. 245.000 EUR) und Verluste in Höhe von 980.000 EUR in die Folgejahre tragen in einer maximalen Höhe von 20.000 EUR pro Jahr. Was ich nicht mehr in meinem Leben zürückholen könnte ... sogar wenn ich in den Folgenjahre "perfekt" (ohne Verlust) handeln würde.

      Und wenn ich mit einem Kapital von 200.000 EUR gehandelt habe, sollte ich über 100% in Steuer zahlen.

      Muss ich mich schlecht fühle weil Binding die Leute als Zocker bezeichnet und ich für für das Nettoprinzip kämpfen muss? Bin ich schuldig weil für Binding einen Steuersatz von über 100% "gerechtichkeit" bedeutet?

      Die einzige Reputation im Spiel ist die von Binding. Und Ich muss sicher mich nicht schämen, weil ich 0 EUR Netto gewinn gemacht haben auch wenn Binding das als ein Jar mit einem Verlust von 980.000 EUR sieht.

      Steuererklärung richtig machen

      Alles andere würde irgendwann mal gegen dich spielen.

      Finanzgericht Köln u.a.

      Meine Empfehlung, ganz ehrlich: lass die Recherche im Internet. Es kann nur dich beunruhigen. Alles was du brauchst ist in diesem Thread. Urteile die gegen deine Interesse spielen wirst du auch finden. Ohne die richtige juristische Ausbildung und Spezialisierung gibt's immer ein Komma, das man falsch interpretiert (sogar mit Ausbildung auch)

      Ablauf der Sache

      1. Steuererklärung einreichen

      2. Auf Steuerbescheid warten

      3. Innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen
      3.1 AdV beantragen (Taxadvisor hat hier berichtet es erfolgreich für einige Mandanten schon geschafft zu haben)
      3.2 Ruhe des Verfahrens ... würde ich nicht, damit machst du dich abhängig von den Ergebnissen von anderen, und vielleicht hast du bessere Chancen vor FG.
      3.3 BVerfG - 2 BvL 3/21. Das ist für Aktienbinding und nicht für Bindingsteuer (TG). Da du mit CFDs gehandelt hast, ich sehe nicht wie das helfen kann.

      4. Egal was das FA gegenargumentiert und wie oft das FA das Zurückziehen vom Einspruch will, einfach weitermachen. Der Einspruch bzw. die Klage später richten sich nicht gegen das FA.
      4.1 Es kann lang dauern. Geduld. Je länger, desto bessere Chancen eine andere Klage es zum BVerfG kommt.

      5. Mit dem abgelehnten Einspruch in der Hand, Klage innerhalb von 4 Wochen einreichen.
      5.1 Egal was der Einspruch alles erzählt, der war nicht gegen das FA gezielt und die Geschichte von FA spielt hier keine Rolle.
      5.2 Es reicht einen, an FG, adressierten geschlossenen Briefumschlag beim Finanzamt einzureichen. Wenn die Leute am Schalter sich nicht damit auskennen, eine obere Etage bestellen.
      5.3 Inhalt: Klageschrift (2x), Begründung (Dokumentation von starvestor), Kopie vom Steuerbescheid
      5.3.1: Wenn du mit einem Rechtsanwalt arbeiten willst, ist vielleicht die Begründung eine andere und hast vielleicht "bessere" Chancen (Zeit/Ergebnis ... und wir werden es wissen)

      6. Kosten(voranschlag) zahlen: extrem gering habe ich es empfunden und ich erwarte die Kosten zurückzubekommen. Es ist nicht aber das Ziel.

      7. Warten

      8.1 Brief vom FG kommt
      8.1.1 Wenn das FA nichts gegen die Klage argumentiert, der Richter wird entscheiden.
      8.1.2 Wenn das FA dagegen argumentiert und je nach Wahl der Prozedur kann der Rechtsanwalt oder das Forum weiterhelfen und zurück zum 8.1.

      9. Warten

      10. Warten
      11. Warten

      12. Sogar wenn das FG den Ball weiter an das BVerfG gibt, dauert alles noch Jahre.

      13. Ab diesem Zeitpunkt un wenn dein Einspruch noch nicht abgelehnt wäre, könntest du anfordern den Einspruch als vorläufig markiert zu bekommen.

      Die Hauptsache hier ist: Geduld. Ich hätte gerne einen abgelehnten Einspruch gehabt ... innerhalb von 2-4 Wochen. Leider hat es Monate gedauert. Geduld.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.08.23 17:58:50
      Beitrag Nr. 12.661 ()
      Kurz zu diesem Video von dem Steuerberater (?). Voller Fehler hingerotzt. Ich weiß, er ist ein StB. Aber wenn z.B. taxadvisor nur das Video sehen würde, würde er den für einen Kollegen halten?
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