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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 74)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 02.05.24 17:08:27 von
    Beiträge: 14.130
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      schrieb am 01.12.23 10:01:07
      Beitrag Nr. 13.400 ()
      Ich habe bone2 nicht so verstanden, dass bei ihm Binding nicht angewandt wurde. Sollte er aber selber klarstellen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.23 09:59:24
      Beitrag Nr. 13.399 ()
      Das FA kann nicht die "alte Form wählen", denn dann müsste es Daten manipulieren, also z.B. Zeile 24 der Anlage KAP (Verluste aus TG) löschen. Das macht selbst bei aller vorhandener Skepsis kein Finanzbeamter.
      Avatar
      schrieb am 01.12.23 09:55:55
      Beitrag Nr. 13.398 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.893.356 von bone2 am 01.12.23 09:19:16
      Zitat von bone2: ja oder das FA hat einfach die alte Form der Berechnung (Gewinne - Verluste) durchgeführt - Alle Unterlagen wurden durch den Steuerberater vorgelegt; wie bei mir. Ich habe jetzt den Bescheid mit 80K Verlustvortrag für 2022 (mit meiner Frau).
      lg Bone


      Das heißt, das FA hat direkt im ersten Steuerbescheid ohne Widerworte die volle Höhe aller Verluste anerkannt? Wow. Glückwunsch. Gut für euch, schlecht für uns. Denn wir können uns in Begründungen nicht auf die Einzelentscheidungen anderer Finanzämter berufen. Zum einen, weil das nicht vom eigenen FA anerkannt werden muss und zum zweiten, weil ihr uns ja auch nicht verraten wollt, welches FA das war. Schlussendlich, und das unterstelle ich, weil ihr auch Angst habt, dass man damit schlafende Hunde weckt und man euren Bescheid daraufhin noch mal ändert (falls das rechtlich überhaupt möglich ist). Bei einer Nebenkostenabrechnung darf z. B. keine Korrekturabrechnung erstellt werden, wenn diese den Mieter dann plötzlich schlechter stellt, selbst die neue Abrechnung korrekt ist. Keine Ahnung wie das bei Änderungen zu Steuerbescheiden aussieht. Wenn ihr theoretisch nichts zu befürchten hättet, könntet ihr uns ja sehr genau mitteilen, welcher Sachbearbeiter von welchem FA die Verluste in voller Höhe anerkannt hat.
      Avatar
      schrieb am 01.12.23 09:19:16
      Beitrag Nr. 13.397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.891.868 von startvestor am 30.11.23 21:37:09ja oder das FA hat einfach die alte Form der Berechnung (Gewinne - Verluste) durchgeführt - Alle Unterlagen wurden durch den Steuerberater vorgelegt; wie bei mir. Ich habe jetzt den Bescheid mit 80K Verlustvortrag für 2022 (mit meiner Frau).
      lg Bone
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      Avatar
      schrieb am 01.12.23 00:08:02
      Beitrag Nr. 13.396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.892.150 von DaElio am 30.11.23 22:19:37Frau Hessel hat uns erklärt, dass sie erst 2026 Zahlen zur Bindingsteuer liefern kann. Auf Nachfrage hieß es dann, es gäbe jetzt keine Statistik und es sind keine Daten ermittelbar. Und nun schreibt Frau Schulz auf Abgeordnetenwatch auf die Frage von Chris:

      Eine erste Auswertung der Veranlagung 2021 deutet allerdings darauf hin, dass es sich bei den betroffenen Anlegern im Sinne von § 20 VI 5 und 6 EStG um einen niedrigen fünfstelligen Personenkreis zu handeln scheint. Zur Höhe der Verluste konnte das BMF noch keine Aussage treffen.

      Es gibt also doch eine Auswertung und es gibt Daten. Das hat uns bisher niemand verraten.

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      schrieb am 30.11.23 22:19:37
      Beitrag Nr. 13.395 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.891.868 von startvestor am 30.11.23 21:37:09
      Zitat von startvestor: Frau Schulz war nun mutig und hat ganz vorsichtig einen gucken lassen.


      Wo denn?
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      Avatar
      schrieb am 30.11.23 21:37:09
      Beitrag Nr. 13.394 ()
      Anhand der Zahl von Anja Schulz wissen wir nun, wie wenig Trader 2021 die Bindingsteuer erklärt haben. Da fehlen also bis zu 100.000 Fälle. Die haben die Bindingsteuer dafür hinterzogen. Der Skandal ist, dass die für ein verfassungswidrigen Gesetz Steuerstrafverfahren an den Hals kriegen.

      Ich hatte ja den Link geteilt. Über 50K kann man Bewährung kriegen, muss aber nicht. Nach Bindings Philosophie müssten diese Zocker in den Knast.

      Schweigegelübde meint, dass uns v.a. Frau Hessel weißgemacht hat, es gäbe keine Daten zu Binding für 2021. Niemand hat was rausgelassen. Aber nun kommt Frau Schulz und schreibt von einer vorläufigen Auswertung. Natürlich wissen das BMF und andere viel mehr, als diese niedrige fünfstellige Zahl von Binding- und Totalverlustfällen. Wieso hat keiner was gesagt? Man hat also wohl allen eingeschärft, wie "ungünstig" diese Zahlen aussehen.

      Frau Schulz war nun mutig und hat ganz vorsichtig einen gucken lassen.
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      Avatar
      schrieb am 30.11.23 21:14:04
      Beitrag Nr. 13.393 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.889.297 von startvestor am 30.11.23 15:46:47Was denn für ein Skandal? Und was für ein Gelübde?
      Avatar
      schrieb am 30.11.23 21:04:59
      Beitrag Nr. 13.392 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.889.885 von startvestor am 30.11.23 16:48:18
      Zitat von startvestor: Eine nette Frage an Schrodi wäre, wie viele Gefängnisplätze er für die Bindingsteuer-Hinterzieher einplant und ob's eine Amnestie braucht, damit die Gefängnisse leer geräumt werden.

      Ich denke, die 50K werden viele erreichen können, wir kennen ja die Rechenbeispiele.


      Ich verstehe nicht, wie du darauf kommst, dass Leute ins Gefängnis gehen. Wer seine Steuererklärung abgibt und dabei alles vornherein offen legt, hat nichts zu verfüchten. Gefängnis droht erst ab einer vorsätzlichen Hinterziehung von über 1.000.000. niedrigere Beträge an Steuerschulden führen regelmäßig nur zur Bewährungsstrafen, so dass man auf freien Fuß bleibt. Der Differenzbetrag zwischen konservativer Rechnung der Erträge und dem, was aktuell Rechtssprechung ist, ist kein Hinterziehungsbetrag sondern ein Streitwert.
      Avatar
      schrieb am 30.11.23 20:36:42
      Beitrag Nr. 13.391 ()
      Von denen kommt auch nix:

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kay-gottschalk/frag…

      Er hat gar nicht begriffen, dass Hessel ihn reingelegt hat.
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