Relief Therapeutics - eine COVID-19 Hoffnung? (Seite 154)
eröffnet am 11.03.20 17:46:44 von
neuester Beitrag 27.04.24 16:05:40 von
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Critical Care Medicine vom 31.08.22
https://journals.lww.com/ccmjournal/Fulltext/9900/The_Use_of…Critical Care Medicine ist die führende, von Experten begutachtete wissenschaftliche Publikation im Bereich der Intensivmedizin. Critical Care Medicine richtet sich an Fachleute, die Patienten auf der Intensivstation behandeln, darunter Thoraxchirurgen, Chirurgen, Kinderärzte, Pharmazeuten/Pharmakologen, Anästhesisten, Intensivpfleger und andere Fachkräfte des Gesundheitswesens und deckt alle Aspekte der Akut- und Notfallversorgung von kritisch kranken oder verletzten Patienten ab. In jeder Ausgabe werden klinische Durchbrüche, die zu einer besseren Patientenversorgung führen, die neuesten Nachrichten über vielversprechende Forschungsergebnisse sowie Fortschritte bei Geräten und Techniken vorgestellt.
Zweck dieser Zeitschrift ist die Veröffentlichung von Originalartikeln über wichtige Arbeiten auf dem Gebiet der Intensivmedizin. Sie bietet auch ein Forum für den Gedankenaustausch darüber, was bei der Behandlung kritisch Kranker richtig und was falsch ist; eine wirklich gründliche Berichterstattung über dieses Fachgebiet. Alle Artikel sind Originalbeiträge und werden von Fachkollegen begutachtet.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 72.325.345 von Ineos am 02.09.22 09:13:46
https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-sto…
Zitat von Ineos:Zitat von Trendbewerter: Ich habe direkt mal bei Relief Th. wegen der nicht erfolgten Ergebnismeldung nachgefragt.
Mal sehen ob und was sie antworten.
Bisher habe ich noch nie eine Rückmeldung von der AG erhalten. Eigentlich eine schändliche IR.
Nach meinem Kenntnisstand soll die Ergebnismeldung am 15. September 2022 erfolgen ! :-)
https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-sto…
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.319.162 von Trendbewerter am 01.09.22 12:49:02
Nach meinem Kenntnisstand soll die Ergebnismeldung am 15. September 2022 erfolgen ! :-)
Moin Trendbewerter :-)
Zitat von Trendbewerter: Ich habe direkt mal bei Relief Th. wegen der nicht erfolgten Ergebnismeldung nachgefragt.
Mal sehen ob und was sie antworten.
Bisher habe ich noch nie eine Rückmeldung von der AG erhalten. Eigentlich eine schändliche IR.
Nach meinem Kenntnisstand soll die Ergebnismeldung am 15. September 2022 erfolgen ! :-)
Ich habe Relief mal angeschrieben
Ich habe direkt mal bei Relief Th. wegen der nicht erfolgten Ergebnismeldung nachgefragt.Mal sehen ob und was sie antworten.
Bisher habe ich noch nie eine Rückmeldung von der AG erhalten. Eigentlich eine schändliche IR.
Wo bleiben die für gestern angekündigten Zahlen
Hat jemand von Euch Erkenntnisse, warum die für den 31.08.2022 angekündigten Ergebniszahlen nicht veröffentlicht wurden ?Was ist das für ein Laden, der nicht mal die Zahlen termingerecht liefern kann ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.308.479 von Spuky2 am 31.08.22 10:02:37Was meint das !? Schönen Abend !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.281.268 von Ineos am 26.08.22 15:19:43Trockenes Auge und VIP: da ist Palantin T. dran
Hoffe auch, dass die breite Menschheit nun endlich erkennt, daß Big Pharma nur eine Marionette ist, die den Menschen nicht unbedingt hilft und lediglich das Geld aus den Taschen zieht..unsere Relief wird eine Amazon in einem grossen Zukunftsmarkt werden, der auch für das Wohl der Menschen da sein wird..
VIP und Augeninfektionen
https://www.nature.com/articles/s41385-022-00551-6Die Anwendungsmöglichkeiten von Aviptadil ( VIP ) sind praktisch unbegrenzt . Bin gespannt wann unser Medikament endlich den goldenen Ritterschlag erhält und zum Einsatz kommt . Wird hier zugunsten big Pharma Aviptadil ausgebremst ? Wünsche euch allen ein schönes Wochenende , bleibt gesund und passt gut auf euch auf !! :-)
Relief Therapeutics reicht Registrierungserklärung auf Formular F-1 bei der U.S. Securities and Exchange Commission ein
Relief Therapeutics Holding SA / Schlüsselwort(e): Sonstiges
24-Aug-2022 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent allein verantwortlich.
RELIEF THERAPEUTICS REICHT REGISTRATION STATEMENT AUF FORM F-1 BEI DER U.S. SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION EIN
Genf, Schweiz, 24. August 2022 - RELIEF THERAPEUTICS Holding SA (SIX: RLF, OTCQB: RLFTF, RLFTY) ("Relief") gab heute bekannt, dass es eine Registrierungserklärung auf Formular F-1 gemäß dem Securities Act von 1933 bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") in Bezug auf ein geplantes Angebot seiner Stammaktien in Form von American Depositary Shares ("ADSs") eingereicht hat. Die Anzahl der anzubietenden ADSs, der Plan für den Vertrieb der ADSs und die Preisspanne für das geplante Angebot stehen noch nicht fest. Relief plant, die Notierung seiner ADSs an der NASDAQ-Börse unter dem Symbol "RLFT" zu beantragen, obwohl es keine Garantie dafür gibt, dass es damit erfolgreich sein wird. Es kann nicht zugesichert werden, ob oder wann das Angebot abgeschlossen werden kann oder in welchem Umfang oder zu welchen Bedingungen es tatsächlich durchgeführt wird. Das Angebot wird, falls es durchgeführt wird, nur mittels eines wirksamen Prospekts erfolgen.
Das ADS-Programm von Relief ergänzt die bestehende Primärkotierung der Stammaktien an der SIX Swiss Exchange. Die Stammaktien von Relief sind an der SIX Swiss Exchange unter dem Symbol "RLF" notiert und werden in den USA am OTCQB-Markt unter dem Symbol "RLFTF" gehandelt. Die ADSs von Relief, die jeweils einhundertfünfzig (150) Stammaktien von Relief repräsentieren, werden derzeit im Freiverkehr in den USA unter dem Symbol "RLFTY" gehandelt.
Eine Registrierungserklärung auf Formular F-1 im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf von Reliefs ADSs wurde bei der SEC eingereicht, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Diese Wertpapiere dürfen nicht verkauft werden, noch dürfen Angebote zum Kauf dieser Wertpapiere angenommen werden, bevor die Registrierungserklärung wirksam wird.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion dar, noch darf ein Angebot oder ein Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, es sei denn, es ist nach den geltenden Wertpapiergesetzen registriert und/oder qualifiziert. Diese Medienmitteilung stellt keinen Prospekt im Sinne von Art. 35 des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes vom 15. Juni 2018 in der jeweils gültigen Fassung ("FIDLEG"), oder Art. 27 ff. des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange dar. Es besteht weder die Absicht noch die Erlaubnis, Wertpapiere von Relief im Sinne des FIDLEG in der Schweiz oder in der Schweiz direkt oder indirekt öffentlich anzubieten, zu bewerben, zu verkaufen oder zu bewerben. Ferner wurden die ADSs nicht gemäss dem Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (das "Gesetz") registriert, und es darf kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten erfolgen, ausser mittels eines von Relief zur Verfügung gestellten Prospekts, der detaillierte Informationen über Relief und seine Geschäftsleitung sowie Jahresabschlüsse enthält, die den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.
Relief Therapeutics Holding SA / Schlüsselwort(e): Sonstiges
24-Aug-2022 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent allein verantwortlich.
RELIEF THERAPEUTICS REICHT REGISTRATION STATEMENT AUF FORM F-1 BEI DER U.S. SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION EIN
Genf, Schweiz, 24. August 2022 - RELIEF THERAPEUTICS Holding SA (SIX: RLF, OTCQB: RLFTF, RLFTY) ("Relief") gab heute bekannt, dass es eine Registrierungserklärung auf Formular F-1 gemäß dem Securities Act von 1933 bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") in Bezug auf ein geplantes Angebot seiner Stammaktien in Form von American Depositary Shares ("ADSs") eingereicht hat. Die Anzahl der anzubietenden ADSs, der Plan für den Vertrieb der ADSs und die Preisspanne für das geplante Angebot stehen noch nicht fest. Relief plant, die Notierung seiner ADSs an der NASDAQ-Börse unter dem Symbol "RLFT" zu beantragen, obwohl es keine Garantie dafür gibt, dass es damit erfolgreich sein wird. Es kann nicht zugesichert werden, ob oder wann das Angebot abgeschlossen werden kann oder in welchem Umfang oder zu welchen Bedingungen es tatsächlich durchgeführt wird. Das Angebot wird, falls es durchgeführt wird, nur mittels eines wirksamen Prospekts erfolgen.
Das ADS-Programm von Relief ergänzt die bestehende Primärkotierung der Stammaktien an der SIX Swiss Exchange. Die Stammaktien von Relief sind an der SIX Swiss Exchange unter dem Symbol "RLF" notiert und werden in den USA am OTCQB-Markt unter dem Symbol "RLFTF" gehandelt. Die ADSs von Relief, die jeweils einhundertfünfzig (150) Stammaktien von Relief repräsentieren, werden derzeit im Freiverkehr in den USA unter dem Symbol "RLFTY" gehandelt.
Eine Registrierungserklärung auf Formular F-1 im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf von Reliefs ADSs wurde bei der SEC eingereicht, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Diese Wertpapiere dürfen nicht verkauft werden, noch dürfen Angebote zum Kauf dieser Wertpapiere angenommen werden, bevor die Registrierungserklärung wirksam wird.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion dar, noch darf ein Angebot oder ein Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, es sei denn, es ist nach den geltenden Wertpapiergesetzen registriert und/oder qualifiziert. Diese Medienmitteilung stellt keinen Prospekt im Sinne von Art. 35 des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes vom 15. Juni 2018 in der jeweils gültigen Fassung ("FIDLEG"), oder Art. 27 ff. des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange dar. Es besteht weder die Absicht noch die Erlaubnis, Wertpapiere von Relief im Sinne des FIDLEG in der Schweiz oder in der Schweiz direkt oder indirekt öffentlich anzubieten, zu bewerben, zu verkaufen oder zu bewerben. Ferner wurden die ADSs nicht gemäss dem Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (das "Gesetz") registriert, und es darf kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten erfolgen, ausser mittels eines von Relief zur Verfügung gestellten Prospekts, der detaillierte Informationen über Relief und seine Geschäftsleitung sowie Jahresabschlüsse enthält, die den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.
Relief Therapeutics - eine COVID-19 Hoffnung?