Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 18)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
Beiträge: 1.341
ID: 1.326.811
ID: 1.326.811
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 126.919
Gesamt: 126.919
Aktive User: 0
ISIN: DE0007472060 · WKN: 747206 · Symbol: WDI
0,0518
EUR
-32,90 %
-0,0254 EUR
Letzter Kurs 15.11.21 Frankfurt
Neuigkeiten
05.01.24 · BörsenNEWS.de |
09.12.23 · BörsenNEWS.de |
08.12.23 · BörsenNEWS.de |
Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
5,9000 | +15,69 | |
33,80 | +13,61 | |
3,0300 | +11,40 | |
3,1000 | +10,71 | |
0,5107 | +10,49 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,9750 | -9,82 | |
0,9000 | -11,76 | |
14,750 | -14,14 | |
0,7200 | -14,29 | |
1.138,25 | -16,86 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.597.360 von dressed_to_kill am 04.11.20 19:55:50Habe mal etwas recherchiert und es scheint so, dass du Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen kannst:
https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/v…
https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/r…
https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/v…
https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/r…
Guten Abend zusammen
Ich würde dgerne mal eine Frage zum Thema Verlust Verrechnung aus Aktien stellen.
Ich würde mich freuen wenn ihr diese Antwort beantworten würdest:
Wenn ich bei Wirecard einen Verlust mit verkauften Aktien von 100.000 € eingefahren habe und im gleichen Jahr mit einer zweiten Aktion 100.000 € Gewinn gemacht habe, muss ich doch keine Abgeltungssteuer zahlen, oder?
Oder ist es so, dass man nur 10000 Euro Verlust gegen den Gewinne stellen kann so dass man hier für 90000 Euro Abgeltungssteuer bezahlen muss.
Würde mich echt freuen wenn ihr mir diese Frage beantworten könntet
Ich sag trotzdem schon mal danke für eure Mühe
Ich würde dgerne mal eine Frage zum Thema Verlust Verrechnung aus Aktien stellen.
Ich würde mich freuen wenn ihr diese Antwort beantworten würdest:
Wenn ich bei Wirecard einen Verlust mit verkauften Aktien von 100.000 € eingefahren habe und im gleichen Jahr mit einer zweiten Aktion 100.000 € Gewinn gemacht habe, muss ich doch keine Abgeltungssteuer zahlen, oder?
Oder ist es so, dass man nur 10000 Euro Verlust gegen den Gewinne stellen kann so dass man hier für 90000 Euro Abgeltungssteuer bezahlen muss.
Würde mich echt freuen wenn ihr mir diese Frage beantworten könntet
Ich sag trotzdem schon mal danke für eure Mühe
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.596.097 von Highflighr am 04.11.20 18:18:24Hier noch ein Link, der Ziel und Umfang der o.g. ESMA Untersuchung kurz erläutert:
https://financefeeds.com/wirecard-collapse-prompts-esma-eval…
https://financefeeds.com/wirecard-collapse-prompts-esma-eval…
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.583.749 von Highflighr am 03.11.20 17:37:13
Dort sind die Downloads. Der Bericht bezieht sich wohlgemerkt nur auf die Verfehlungen der Integration der europäischen Richtlinien in die deutsche Bilanzkontrolle, nicht auf Verfehlungen wie Leerverkaufsverbot, Klage gg. McCrum, Marktaufsicht u.Ä. Zu letzteren ist noch mehr zu erwarten.
Hier ein Artikel mit einer Zusammenfassung, direkt nach Erscheinen des Berichts, mit einem vernichtenden Urteil, ich vermute, Analysten werden im Bericht noch viel Verheerendes entdecken:
https://www.wiwo.de/politik/europa/wirecard-skandal-ohrfeige…
ein (höfliches) Zitat:
"Die EU-Wertpapieraufsicht (ESMA) hat die deutschen Behörden für ihr Handeln im Wirecard-Skandal stark kritisiert. Gleich eine ganze Reihe von Mängeln, Versäumnissen und ineffizienten Abläufen hätte man gefunden."
Langsam werden sich die Anwälte, die mit Weirdcard befasst sind, anfangen zu ärgern, weil Ihnen hier potentiell viel Klagegeschäft durch die Lappen gehen kann, da die Mit-Schuldfrage am WC Betrug immer deutlicher auf der Hand liegt. Damit wird ein Entschädigungsfonds für die betrogenen Anleger immer wahrscheinlicher, weil die verantwortlichen Stellen dürften langwierigen Klagen aus dem Wege gehen wollen, in dessen Verlauf noch wesentlich Unangenehmeres zu Tage tretem könnte.
Bericht der Europäischen Finanzaufsicht ESMA über BAFIN - DPR - BMF - Wirecard wurde veröffentlicht:
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-identif…Dort sind die Downloads. Der Bericht bezieht sich wohlgemerkt nur auf die Verfehlungen der Integration der europäischen Richtlinien in die deutsche Bilanzkontrolle, nicht auf Verfehlungen wie Leerverkaufsverbot, Klage gg. McCrum, Marktaufsicht u.Ä. Zu letzteren ist noch mehr zu erwarten.
Hier ein Artikel mit einer Zusammenfassung, direkt nach Erscheinen des Berichts, mit einem vernichtenden Urteil, ich vermute, Analysten werden im Bericht noch viel Verheerendes entdecken:
https://www.wiwo.de/politik/europa/wirecard-skandal-ohrfeige…
ein (höfliches) Zitat:
"Die EU-Wertpapieraufsicht (ESMA) hat die deutschen Behörden für ihr Handeln im Wirecard-Skandal stark kritisiert. Gleich eine ganze Reihe von Mängeln, Versäumnissen und ineffizienten Abläufen hätte man gefunden."
Langsam werden sich die Anwälte, die mit Weirdcard befasst sind, anfangen zu ärgern, weil Ihnen hier potentiell viel Klagegeschäft durch die Lappen gehen kann, da die Mit-Schuldfrage am WC Betrug immer deutlicher auf der Hand liegt. Damit wird ein Entschädigungsfonds für die betrogenen Anleger immer wahrscheinlicher, weil die verantwortlichen Stellen dürften langwierigen Klagen aus dem Wege gehen wollen, in dessen Verlauf noch wesentlich Unangenehmeres zu Tage tretem könnte.
Entschädigungsfonds für Wirecard Aktionäre... Ich sehe es kommen..
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.558.524 von Highflighr am 31.10.20 17:23:08
Heute wurden die Ergebnisse des o.g. Rechtsgutachtens zur Frage der BaFin / Staatshaftung im Fall Wirecard präsentiert:
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Wirecard/Wirecard-News…
Zitat.
"Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass sowohl eine Haftung der BaFin als auch ein Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der „Francovich“-Rechtsprechung bestehen. Hintergrund ist eine fehlerhafte Umsetzung der Transparenzrechterichtlinie in deutsches Recht (RL 2004/109/EG, RL 2013/50/EU)."
D.h. von diesem Rechtsgutachten abweichende, von Rechtsamateuren (Private, Politiker, Mittäter und Beihelfer, usw) abgegebene Meinungen können von den betrogenen Anlegern getrost ignorieret werden, weil offenbar interessenmotiviert oder einfach nur missgünstig.
Der Weg ist geebnet!
Zitat von Highflighr: Am 3.11.2020 präsentiert die SDK ein Gutachten bzgl. Staatshaftung im Fall Wirecard
Aus dem Schreiben der SDK von gestern:
"Ein Schwerpunkt lag dabei neben der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Organe und den Abschlussprüfer der Gesellschaft auch auf der Frage, ob eventuell Schadensersatzansprüche gegen die BaFin oder anderweitige Staatshaftungsansprüche bestehen könnten.
Zur Klärung dieser Frage hatten wir im Sommer ein Gutachten bei Prof. Dr. Renner in Auftrag gegeben. Herr Prof. Dr. Renner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim. Die Ergebnisse des Gutachtens werden wir am Dienstag, den 3. November 2020, um 11 Uhr im Rahmen einer virtuellen Pressekonferenz präsentieren. "
Hier ist also eine qualifizierte Aussage zu erwarten.
Falls diese Pro-Staatshaftung ausfällt, bekräftigt das die geringe Relevanz kommender (und vergangener) gegensätzlicher Meinungen von Amateuren, die hier posten, egal wie verdient sie sich bei der Aufklärung der WC-Betrügereien machen/gemacht haben.
Vorab schon mal meine Meinung zum Fall WC: Die Anleger, im wesentlichen Kleinanleger, wurden auch unter Beteiligung von diversen öffentlichen Aufsichtsstellen betrogen, durch jahrelangen wissentlichen Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften (Amtsmissbrauch).
Und: Amtsmissbrauch dürfte die Grundlage für eine Schuldigsprechung zur Staatshaftung bilden.
Die Motive, die den fortgesetzten Amtsmissbrauch bedingten, dürften dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Das ist auch gut so, weil die Motive vermutlich auch mit umfangreichsten staatsanwaltlichen Untersuchungen und Untersuchungsausschüssen nur schwer aufzudecken sind, das sollten starke Interessengruppen zu verhindern wissen.
Potentielle Motive wären zB
- Bestechung von Schlüsselpersonen (Geld war bei Marcalek u. Co. genügend vorhanden)
- Geheimdienstverwicklungen/-interessen (aufpoppende Verwicklungen: Marcalek, Fritsche, BVT, Russischer Geheimdienst)
- Erpressung von Schlüsselpersonen (Marsalek u. Co. hatten vermutlich durch Auswertung von Transaktionen im Porno- und Glücksspielgeschäft brisantes Wissen über Schlüsselpersonen in der Hand, das begründet auch internationales Geheimdienstinteresse)
- nationales Interesse an einem internationalen Tec-Champion (bewusstes: Wegschauen, Gewährenlassen, Vorgehen gg. Leerverkäufer und Investigativjournalisten, mangelhafte Sonder-/Prüfungen usw)
Meine Meinung ist klar, der Schadensersatz für betrogene WC Anleger wird kommen!
Heute wurden die Ergebnisse des o.g. Rechtsgutachtens zur Frage der BaFin / Staatshaftung im Fall Wirecard präsentiert:
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Wirecard/Wirecard-News…
Zitat.
"Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass sowohl eine Haftung der BaFin als auch ein Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der „Francovich“-Rechtsprechung bestehen. Hintergrund ist eine fehlerhafte Umsetzung der Transparenzrechterichtlinie in deutsches Recht (RL 2004/109/EG, RL 2013/50/EU)."
D.h. von diesem Rechtsgutachten abweichende, von Rechtsamateuren (Private, Politiker, Mittäter und Beihelfer, usw) abgegebene Meinungen können von den betrogenen Anlegern getrost ignorieret werden, weil offenbar interessenmotiviert oder einfach nur missgünstig.
Der Weg ist geebnet!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.561.500 von Bruehlsdorf am 01.11.20 10:58:51Du könntest aber auch die Zeit mit etwas Sinnvollem verbringen und meinen Garten umgraben. Das hätte in etwa die gleichen Auswirkungen auf den Erhalt von Schadensersatz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.567.237 von yimmi am 02.11.20 09:52:39
Ja
Nein
Zitat von yimmi: Hat jemand schon mal seine Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet und einen Zugang zum Gläubigerinformationssystem erhalten?
Ja
Nein
Hat jemand schon mal seine Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet und einen Zugang zum Gläubigerinformationssystem erhalten?
05.01.24 · BörsenNEWS.de · BlackRock |
09.12.23 · BörsenNEWS.de · Wirecard |
08.12.23 · BörsenNEWS.de · Adobe |
07.12.23 · Aktien.news – Aktiennews für Sie · Deutsche Bank |
25.10.23 · dpa-AFX · Wirecard |
20.07.23 · Markus Weingran · ABB |
30.06.23 · wallstreetONLINE Redaktion · Wirecard |
21.06.23 · Roland Klaus · Wirecard |
05.06.23 · Roland Klaus · Wirecard |
Zeit | Titel |
---|---|
01.05.24 | |
20.02.24 | |
27.01.24 | |
31.10.23 | |
11.06.23 |