Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 19)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.561.500 von Bruehlsdorf am 01.11.20 10:58:51
Schreibt ihm ganz viele Briefe
Zitat von Bruehlsdorf: Nachdem die Wirecard AG unter Staatsaufsicht vom Vorstand, Aufsichtsrat und sonst wem abschließend geplündert worden ist, dachte ich mir, rufe ich mal Herrn Dr. Marcus Braun an. Ich rief diese Woche in der JustizvollzugsanstaltAugsburg-Gablingen, Am Fliegerhorst 1, 86456 Gablingen an und bat in der Telefonzentrale mich mit Herr Dr. Braun zu verbinden.
Dort wurde ich abgewiesen mit der Begründung, dass er über keinen Telefonanschluß verfüge. Anschließend bat ich das Personal, ob sie mit mir einen Termin mit Herrn Dr. Braun vereinbaren könnten. Denn schließlich sei ich ein betrogener Kleinaktionär seiner Firma und wollte mich mal mit ihm unterhalten. Das wurde auch abgelehnt, weil in der JVA Gablingen zur zeit wegen der Corona Pandemie Besucherverkehr nicht möglich sei.
Anschließend fragte ich die zentrale ob er denn schon an Covid 19 erkrankt sei oder wie es ihm denn geht. Lebt er in einer Einzelzelle? Die Antwort lautete, dass ich aus Datenschutzgründen keine Antwort erhalten darf. Mir teilte man jedoch mit, dass sich Herr Dr. Braun über schriftliche Post sehr freuen werde. Briefe werden zu ihm durchgestellt. Zu einer Antwort sei er jedoch nicht verpflichtet.
Schreibt ihm ganz viele Briefe
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.509.240 von punta am 27.10.20 14:14:57
So issses....leider!!!!
EY wird sich durch die Instanzen winden......und am Schluß gibt es vielleicht für die Aktionäre zwischen 3,95 Euro bis 150 Euro je nach Verlust.
Der Käse ist gegessen
Ich hab 40% meiner WDI Verluste durch einen DAX PUT wieder reingeholt, den Rest hole ich mir hoffentlich mit meinen jetzigen DAX CALL.....eine andere Möglichkeit sehe ich für mich nicht, als durch Traden meine Verluste auszugleichen.
Zitat von punta: Im anderen Wirecard -Thread haben wir doch alles genau beschrieben .
Und meiner Meinung ist jeder ausgebene € für eine Klage oder sonst etwas gegen
E & Y oder usw. zu schade ! Auch wenn der IV Jaffe noch Millionen bei der
Auflösung erzielt werden die Aktionäre leider keinen Cent erhalten ! Denn die
Banken haben an Wirecard 3,2 Mrd. Kredite gegeben !
So issses....leider!!!!
EY wird sich durch die Instanzen winden......und am Schluß gibt es vielleicht für die Aktionäre zwischen 3,95 Euro bis 150 Euro je nach Verlust.
Der Käse ist gegessen
Ich hab 40% meiner WDI Verluste durch einen DAX PUT wieder reingeholt, den Rest hole ich mir hoffentlich mit meinen jetzigen DAX CALL.....eine andere Möglichkeit sehe ich für mich nicht, als durch Traden meine Verluste auszugleichen.
Nachdem die Wirecard AG unter Staatsaufsicht vom Vorstand, Aufsichtsrat und sonst wem abschließend geplündert worden ist, dachte ich mir, rufe ich mal Herrn Dr. Marcus Braun an. Ich rief diese Woche in der JustizvollzugsanstaltAugsburg-Gablingen, Am Fliegerhorst 1, 86456 Gablingen an und bat in der Telefonzentrale mich mit Herr Dr. Braun zu verbinden.
Dort wurde ich abgewiesen mit der Begründung, dass er über keinen Telefonanschluß verfüge. Anschließend bat ich das Personal, ob sie mit mir einen Termin mit Herrn Dr. Braun vereinbaren könnten. Denn schließlich sei ich ein betrogener Kleinaktionär seiner Firma und wollte mich mal mit ihm unterhalten. Das wurde auch abgelehnt, weil in der JVA Gablingen zur zeit wegen der Corona Pandemie Besucherverkehr nicht möglich sei.
Anschließend fragte ich die zentrale ob er denn schon an Covid 19 erkrankt sei oder wie es ihm denn geht. Lebt er in einer Einzelzelle? Die Antwort lautete, dass ich aus Datenschutzgründen keine Antwort erhalten darf. Mir teilte man jedoch mit, dass sich Herr Dr. Braun über schriftliche Post sehr freuen werde. Briefe werden zu ihm durchgestellt. Zu einer Antwort sei er jedoch nicht verpflichtet.
Dort wurde ich abgewiesen mit der Begründung, dass er über keinen Telefonanschluß verfüge. Anschließend bat ich das Personal, ob sie mit mir einen Termin mit Herrn Dr. Braun vereinbaren könnten. Denn schließlich sei ich ein betrogener Kleinaktionär seiner Firma und wollte mich mal mit ihm unterhalten. Das wurde auch abgelehnt, weil in der JVA Gablingen zur zeit wegen der Corona Pandemie Besucherverkehr nicht möglich sei.
Anschließend fragte ich die zentrale ob er denn schon an Covid 19 erkrankt sei oder wie es ihm denn geht. Lebt er in einer Einzelzelle? Die Antwort lautete, dass ich aus Datenschutzgründen keine Antwort erhalten darf. Mir teilte man jedoch mit, dass sich Herr Dr. Braun über schriftliche Post sehr freuen werde. Briefe werden zu ihm durchgestellt. Zu einer Antwort sei er jedoch nicht verpflichtet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.558.524 von Highflighr am 31.10.20 17:23:08
Sehr guter Beitrag da teile ich gerne deine Meinung. Bei der Staatshaftung wenn diese in Kraft tritt ist was zu holen denn der Staat kann keine Insolvenz anmelden.
Zitat von Highflighr: Aus dem Schreiben der SDK von gestern:
"Ein Schwerpunkt lag dabei neben der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Organe und den Abschlussprüfer der Gesellschaft auch auf der Frage, ob eventuell Schadensersatzansprüche gegen die BaFin oder anderweitige Staatshaftungsansprüche bestehen könnten.
Zur Klärung dieser Frage hatten wir im Sommer ein Gutachten bei Prof. Dr. Renner in Auftrag gegeben. Herr Prof. Dr. Renner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim. Die Ergebnisse des Gutachtens werden wir am Dienstag, den 3. November 2020, um 11 Uhr im Rahmen einer virtuellen Pressekonferenz präsentieren. "
Hier ist also eine qualifizierte Aussage zu erwarten.
Falls diese Pro-Staatshaftung ausfällt, bekräftigt das die geringe Relevanz kommender (und vergangener) gegensätzlicher Meinungen von Amateuren, die hier posten, egal wie verdient sie sich bei der Aufklärung der WC-Betrügereien machen/gemacht haben.
Vorab schon mal meine Meinung zum Fall WC: Die Anleger, im wesentlichen Kleinanleger, wurden auch unter Beteiligung von diversen öffentlichen Aufsichtsstellen betrogen, durch jahrelangen wissentlichen Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften (Amtsmissbrauch).
Und: Amtsmissbrauch dürfte die Grundlage für eine Schuldigsprechung zur Staatshaftung bilden.
Die Motive, die den fortgesetzten Amtsmissbrauch bedingten, dürften dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Das ist auch gut so, weil die Motive vermutlich auch mit umfangreichsten staatsanwaltlichen Untersuchungen und Untersuchungsausschüssen nur schwer aufzudecken sind, das sollten starke Interessengruppen zu verhindern wissen.
Potentielle Motive wären zB
- Bestechung von Schlüsselpersonen (Geld war bei Marcalek u. Co. genügend vorhanden)
- Geheimdienstverwicklungen/-interessen (aufpoppende Verwicklungen: Marcalek, Fritsche, BVT, Russischer Geheimdienst)
- Erpressung von Schlüsselpersonen (Marsalek u. Co. hatten vermutlich durch Auswertung von Transaktionen im Porno- und Glücksspielgeschäft brisantes Wissen über Schlüsselpersonen in der Hand, das begründet auch internationales Geheimdienstinteresse)
- nationales Interesse an einem internationalen Tec-Champion (bewusstes: Wegschauen, Gewährenlassen, Vorgehen gg. Leerverkäufer und Investigativjournalisten, mangelhafte Sonder-/Prüfungen usw)
Meine Meinung ist klar, der Schadensersatz für betrogene WC Anleger wird kommen!
Sehr guter Beitrag da teile ich gerne deine Meinung. Bei der Staatshaftung wenn diese in Kraft tritt ist was zu holen denn der Staat kann keine Insolvenz anmelden.
Am 3.11.2020 präsentiert die SDK ein Gutachten bzgl. Staatshaftung im Fall Wirecard
Aus dem Schreiben der SDK von gestern: "Ein Schwerpunkt lag dabei neben der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Organe und den Abschlussprüfer der Gesellschaft auch auf der Frage, ob eventuell Schadensersatzansprüche gegen die BaFin oder anderweitige Staatshaftungsansprüche bestehen könnten.
Zur Klärung dieser Frage hatten wir im Sommer ein Gutachten bei Prof. Dr. Renner in Auftrag gegeben. Herr Prof. Dr. Renner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim. Die Ergebnisse des Gutachtens werden wir am Dienstag, den 3. November 2020, um 11 Uhr im Rahmen einer virtuellen Pressekonferenz präsentieren. "
Hier ist also eine qualifizierte Aussage zu erwarten.
Falls diese Pro-Staatshaftung ausfällt, bekräftigt das die geringe Relevanz kommender (und vergangener) gegensätzlicher Meinungen von Amateuren, die hier posten, egal wie verdient sie sich bei der Aufklärung der WC-Betrügereien machen/gemacht haben.
Vorab schon mal meine Meinung zum Fall WC: Die Anleger, im wesentlichen Kleinanleger, wurden auch unter Beteiligung von diversen öffentlichen Aufsichtsstellen betrogen, durch jahrelangen wissentlichen Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften (Amtsmissbrauch).
Und: Amtsmissbrauch dürfte die Grundlage für eine Schuldigsprechung zur Staatshaftung bilden.
Die Motive, die den fortgesetzten Amtsmissbrauch bedingten, dürften dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Das ist auch gut so, weil die Motive vermutlich auch mit umfangreichsten staatsanwaltlichen Untersuchungen und Untersuchungsausschüssen nur schwer aufzudecken sind, das sollten starke Interessengruppen zu verhindern wissen.
Potentielle Motive wären zB
- Bestechung von Schlüsselpersonen (Geld war bei Marcalek u. Co. genügend vorhanden)
- Geheimdienstverwicklungen/-interessen (aufpoppende Verwicklungen: Marcalek, Fritsche, BVT, Russischer Geheimdienst)
- Erpressung von Schlüsselpersonen (Marsalek u. Co. hatten vermutlich durch Auswertung von Transaktionen im Porno- und Glücksspielgeschäft brisantes Wissen über Schlüsselpersonen in der Hand, das begründet auch internationales Geheimdienstinteresse)
- nationales Interesse an einem internationalen Tec-Champion (bewusstes: Wegschauen, Gewährenlassen, Vorgehen gg. Leerverkäufer und Investigativjournalisten, mangelhafte Sonder-/Prüfungen usw)
Meine Meinung ist klar, der Schadensersatz für betrogene WC Anleger wird kommen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.527.879 von 911turbo911 am 28.10.20 20:01:22
Super fundierte Argumentation ! Respekt... so stelle ich mir einen Austausch mit Niveau vor ....
Achtung Ironie !
Zitat von 911turbo911:Zitat von Moneyburner1: ...
Ist es eigentlich Absicht, dass Du so "unausgewogen" schreibst?
1) Die Anmeldung beim Insolvenzverwalter kann man recht einfach selber machen - dafür ist das Standardschreiben der DSW sehr hilfreich.
2) Ob der IV die Forderung des Schadenersatzes anerkennt, ist natürlich die große Frage, die keiner aktuell beantworten kann.
- Aber wenn der IV die Forderung anerkennt, ist nach meine Kenntnisstand die Forderung gleichrangig zu den 3,2 Mrd. Natürlich wird man auch dann keine 100 % erhalten, aber ich würde mich auch über 10 % freuen !
3) Wenn der IV die Forderung ablehnt, dann kann man immer noch schauen, ob man den Rechtsweg geht. Hier wird auch interessant, wie die großen Adressen (Goldman Sachs, Morgan Stanley, DWS...) sich verhalten...
Eine etwas differenzierte Betrachtung wäre sinnvoller als einfach zu schreiben, dass es sich nicht lohnt.
Oder welche Motivation hast Du?
Du kriegst nicht mal ein Cent Spar dir den Porto
Super fundierte Argumentation ! Respekt... so stelle ich mir einen Austausch mit Niveau vor ....
Achtung Ironie !
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.527.612 von Moneyburner1 am 28.10.20 19:41:12
Du kriegst nicht mal ein Cent Spar dir den Porto
Zitat von Moneyburner1:Zitat von punta: Im anderen Wirecard -Thread haben wir doch alles genau beschrieben .
Und meiner Meinung ist jeder ausgebene € für eine Klage oder sonst etwas gegen
E & Y oder usw. zu schade ! Auch wenn der IV Jaffe noch Millionen bei der
Auflösung erzielt werden die Aktionäre leider keinen Cent erhalten ! Denn die
Banken haben an Wirecard 3,2 Mrd. Kredite gegeben !
Ist es eigentlich Absicht, dass Du so "unausgewogen" schreibst?
1) Die Anmeldung beim Insolvenzverwalter kann man recht einfach selber machen - dafür ist das Standardschreiben der DSW sehr hilfreich.
2) Ob der IV die Forderung des Schadenersatzes anerkennt, ist natürlich die große Frage, die keiner aktuell beantworten kann.
- Aber wenn der IV die Forderung anerkennt, ist nach meine Kenntnisstand die Forderung gleichrangig zu den 3,2 Mrd. Natürlich wird man auch dann keine 100 % erhalten, aber ich würde mich auch über 10 % freuen !
3) Wenn der IV die Forderung ablehnt, dann kann man immer noch schauen, ob man den Rechtsweg geht. Hier wird auch interessant, wie die großen Adressen (Goldman Sachs, Morgan Stanley, DWS...) sich verhalten...
Eine etwas differenzierte Betrachtung wäre sinnvoller als einfach zu schreiben, dass es sich nicht lohnt.
Oder welche Motivation hast Du?
Du kriegst nicht mal ein Cent Spar dir den Porto
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.509.240 von punta am 27.10.20 14:14:57
Ist es eigentlich Absicht, dass Du so "unausgewogen" schreibst?
1) Die Anmeldung beim Insolvenzverwalter kann man recht einfach selber machen - dafür ist das Standardschreiben der DSW sehr hilfreich.
2) Ob der IV die Forderung des Schadenersatzes anerkennt, ist natürlich die große Frage, die keiner aktuell beantworten kann.
- Aber wenn der IV die Forderung anerkennt, ist nach meine Kenntnisstand die Forderung gleichrangig zu den 3,2 Mrd. Natürlich wird man auch dann keine 100 % erhalten, aber ich würde mich auch über 10 % freuen !
3) Wenn der IV die Forderung ablehnt, dann kann man immer noch schauen, ob man den Rechtsweg geht. Hier wird auch interessant, wie die großen Adressen (Goldman Sachs, Morgan Stanley, DWS...) sich verhalten...
Eine etwas differenzierte Betrachtung wäre sinnvoller als einfach zu schreiben, dass es sich nicht lohnt.
Oder welche Motivation hast Du?
Zitat von punta: Im anderen Wirecard -Thread haben wir doch alles genau beschrieben .
Und meiner Meinung ist jeder ausgebene € für eine Klage oder sonst etwas gegen
E & Y oder usw. zu schade ! Auch wenn der IV Jaffe noch Millionen bei der
Auflösung erzielt werden die Aktionäre leider keinen Cent erhalten ! Denn die
Banken haben an Wirecard 3,2 Mrd. Kredite gegeben !
Ist es eigentlich Absicht, dass Du so "unausgewogen" schreibst?
1) Die Anmeldung beim Insolvenzverwalter kann man recht einfach selber machen - dafür ist das Standardschreiben der DSW sehr hilfreich.
2) Ob der IV die Forderung des Schadenersatzes anerkennt, ist natürlich die große Frage, die keiner aktuell beantworten kann.
- Aber wenn der IV die Forderung anerkennt, ist nach meine Kenntnisstand die Forderung gleichrangig zu den 3,2 Mrd. Natürlich wird man auch dann keine 100 % erhalten, aber ich würde mich auch über 10 % freuen !
3) Wenn der IV die Forderung ablehnt, dann kann man immer noch schauen, ob man den Rechtsweg geht. Hier wird auch interessant, wie die großen Adressen (Goldman Sachs, Morgan Stanley, DWS...) sich verhalten...
Eine etwas differenzierte Betrachtung wäre sinnvoller als einfach zu schreiben, dass es sich nicht lohnt.
Oder welche Motivation hast Du?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.509.642 von 911turbo911 am 27.10.20 14:51:09Und gerade bei der BaFin besteht meiner Meinung gar keine Aussicht denn die untersteht dem
Finanzministerium und wer deren Minister ist weißt Du ja selbst , der Vergeßliche und Lächler
bei der Cum-ex-Affäre und jetzt bei dem größten Betrugsfall nach dem 2.Weltkrieg bei Wirecard
schweigt er ! Bei E & Y wird die Versicherung nur mit einem minimalen Mio. -Betrag haften !
Alles ist bei Wirecard aussichtslos mit Klagen !
Und der Scholz ist auch noch Kanzlerkandidat für die SPD .Welch eine Schande !
Finanzministerium und wer deren Minister ist weißt Du ja selbst , der Vergeßliche und Lächler
bei der Cum-ex-Affäre und jetzt bei dem größten Betrugsfall nach dem 2.Weltkrieg bei Wirecard
schweigt er ! Bei E & Y wird die Versicherung nur mit einem minimalen Mio. -Betrag haften !
Alles ist bei Wirecard aussichtslos mit Klagen !
Und der Scholz ist auch noch Kanzlerkandidat für die SPD .Welch eine Schande !
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.509.240 von punta am 27.10.20 14:14:57
Ja aber hier machen sich einige Hoffnung vergisst das mal schnell wieder nur klagen gegen EY und Bafin bringen Was
Zitat von punta: Im anderen Wirecard -Thread haben wir doch alles genau beschrieben .
Und meiner Meinung ist jeder ausgebene € für eine Klage oder sonst etwas gegen
E & Y oder usw. zu schade ! Auch wenn der IV Jaffe noch Millionen bei der
Auflösung erzielt werden die Aktionäre leider keinen Cent erhalten ! Denn die
Banken haben an Wirecard 3,2 Mrd. Kredite gegeben !
Ja aber hier machen sich einige Hoffnung vergisst das mal schnell wieder nur klagen gegen EY und Bafin bringen Was
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