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    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 6)

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
    Beiträge: 1.341
    ID: 1.326.811
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    ISIN: DE0007472060 · WKN: 747206 · Symbol: WDI
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      Avatar
      schrieb am 11.05.21 10:00:44
      Beitrag Nr. 1.291 ()
      @Baumhaus32

      ja..so hab ich es verstanden. Die Zahlen Dir max. 10 % deines Verlustes aus und Du trittst dafür sämtliche Schadensersatzansprüche an Private Equity ab. Hierbei ist dann noch zu beachten, dass die sich wohl die günstigsten Angebote raussuchen....

      Meine Frage hierzu wäre...und jetzt wird es schwieriger..-:):

      wenn ich meine Schadensersatzansprüche meiner erlittenen Verluste abtrete und dafür mit "Kleingeld" entschädigt werde, trete ich damit auch den Verlustvortrag ab? Dann wäre es nämlich ein schlechtes Geschäft, da ich bei Gewinnen die erlittenen Verluste gegenrechnen kann und damit ca. 25 % Abgeltungssteuer spare.

      Denke aber eher, dass ich die Verluste in meinem Verlusttopf behalte und nur die gezahlte Entschädigung als "verlustmindernd" vom FA gegengerechnet wird.

      Wären bei mir bei 10 % Abtretungsangebot mal ca. 10 Mille....
      es heilt die Wunden nicht, aber der Schmerz lässt etwas nach.
      Wenn ich dann noch die 25 % Abgeltungssteuer bei anfallenden Gewinnen verrechnen kann, tut es nicht mehr ganz so weh.

      Meinungen? Was macht Ihr?

      Gruß

      K.
      Wirecard | 0,349 €
      Avatar
      schrieb am 11.05.21 09:25:28
      Beitrag Nr. 1.290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.135.926 von Moneyburner1 am 10.05.21 21:05:09Kann mir jemand bitte im Kindergartendeutsch erklären, was ich da machen soll / kann / darf?

      Ich hatte am 18.06.2020 100 Aktien für ~40€ gekauft und diese dann am 02.07.2020 wieder für ~2€ verkauft.

      "Ich, (Vorname, Name bez. Firma, Anschrift, ggf. E-Mail)
      biete dem Auffordernden an, von mir Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die
      Wertpapiere der WKN 747206 /
      ISIN DE0007472060 im Wert von (geschätzt) EUR _______________ zu einem Preis
      von ___________ % (maximal 10,00 %) nach Maßgabe der Bestimmungen der Aufforderung zu erwerben."

      Worauf beziehen sich diese 10%? Sind das bei mir 10% vom Verlust?
      Einkauf 100x 40€ = 4.000€
      Verkauf 100x 2€ = 200€

      Verlust = 4.000€ - 200€ = 3.800€
      Davon 10% = 380€

      Oder wie habe ich das zu verstehen? Vielen Dank im Voraus!
      Wirecard | 0,350 €
      Avatar
      schrieb am 10.05.21 21:05:09
      Beitrag Nr. 1.289 ()
      Springtime Private Equity GmbH
      Rorschacherberg
      Aufforderung an die Aktionäre der Wirecard AG (WKN: 747206, ISIN: DE0007472060)
      ÄNDERUNG der Bekanntmachung vom 19.04.2021
      Die Springtime Private Equity GmbH („Auffordernder“) hat am 19. April 2021 die Aktionäre der der Wirecard AG (WKN: 747206, ISIN:
      DE0007472060), die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 18. Juni 2020 Aktien der Wirecard AG erworben hatten, aufgefordert,
      Verkaufsangebote in Bezug der diesen zustehenden Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („Schadensersatzanspruch“) zu einem Preis von bis zu 10 % der Höhe des Schadensersatzanspruches,
      abzugeben.
      Die in der Bekanntmachung unter Punkt 2 festgelegte Frist zur Abgabe von Angeboten wird über den 07.05.2021 (18:00 Uhr) hinaus bis
      zum 21.05.2021 (18:00 Uhr) verlängert.
      Nachfolgend das um die abgeänderte Frist gültige Angebot:
      Aufforderung an die Aktionäre der
      Wirecard AG
      (WKN: 747206, ISIN: DE0007472060),
      die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 18. Juni 2020 Aktien der Wirecard AG erworben hatten, zur Abgabe von Verkaufsangeboten in
      Bezug der diesen zustehenden Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
      („Schadensersatzanspruch“) zu einem Preis von bis zu 10 % der Höhe des Schadensersatzanspruches.
      1. Vorbemerkung
      Der Auffordernde plant, Schadensersatzansprüche gegen den Abschlussprüfer der Wirecard AG für die Geschäftsjahre 2015 bis 2019
      geltend zu machen. Hierzu möchte der Auffordernde von Aktionären der Wirecard AG Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young
      GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erwerben. Schadensersatzansprüche dürften nach Ansicht der Rechtsberater des Auffordernden
      denjenigen Aktionären der Wirecard AG zustehen, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 18. Juni 2020 Aktien der Wirecard AG
      erworben hatten, und mit Ihrer Investition in die Wirecard-Aktie einen Verlust erlitten haben („Anspruchsinhaber“), unabhängig davon, ob
      die Aktien bereits veräußert wurden oder noch im Bestand des Aktionärs sind. Die Finanzierung der Schadensersatzklagen soll über eine
      von Investor Rights angebotene Prozesskostenfinanzierung erfolgen.
      2. Aufforderung zur Verkaufsangebotsabgabe
      Der Auffordernde fordert hiermit diejenigen Aktionäre der Wirecard AG, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 18. Juni 2020 Aktien
      der Wirecard AG erworben hatten, und mit Ihrer Investition in die Wirecard-Aktie einen Verlust erlitten haben, auf, ihm Verkaufsangebote
      für die Abtretung des Schadensersatzanspruches gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu unterbreiten
      ("Aufforderung"). Diese Aufforderung, die Verkaufsangebote sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen
      deutschem Recht. Die Aufforderung richtet sich nicht an Wertpapierinhaber in einer Jurisdiktion, in der die Aufforderung gegen die dort
      geltenden Gesetze verstößt. Die Frist („Angebotsabgabefrist“), innerhalb derer Verkaufsangebote abgegeben werden können, läuft bis zum
      21.05.2021, 18:00 Uhr (CET).
      3. Durchführung des Verkaufsangebotsabgabe
      3.1. Verkaufsangebotserklärung
      Anspruchsinhaber können Verkaufsangebote nur innerhalb der Angebotsabgabefrist abgeben. Bitte nutzen Sie zur Abgabe des
      Verkaufsangebotes untenstehendes Formular. Die Verkaufsangebotsabgabe kann nur gegenüber dem Auffordernden erklärt werden.
      Anspruchsinhaber, die ein Verkaufsangebot für ihre Ansprüche oder einen Teil ihrer Ansprüche abgeben wollen, sollen zur
      Verkaufsangebotsabgabe folgende Angaben machen:
      ― Stückzahl der betreffenden Wirecard-Aktien,
      ― durchschnittlichen Kaufpreis der Wirecard-Aktien,
      ― Kaufdatum der Wirecard-Aktien,
      ― Preis, den Sie für die Abtretung des Schadensersatzanpruches fordern.
      Sofern die betreffenden Wirecard-Aktien bereits veräußert worden sein sollten, geben Sie bitte noch Datum und den durchschnittlichen
      Verkaufskurs der Wirecard-Aktien an.
      3.2. Angebotsannahme
      Nach fristgerechtem Eingang der Kaufangebote erklärt der Auffordernde bis spätestens 28.05.2021 um 12:00 Uhr (CET) in Textform
      (E-Mail, Fax, Brief) die Annahme gegenüber dem Anspruchsinhaber, ob und in welcher Höhe er die Angebote annimmt. Erfolgt keine
      Annahmeerklärung gegenüber dem Anspruchsinhaber, gelten die Angebote als nicht angenommen.
      3.3. Weitere Abwicklung der angenommenen Verkaufsangebote
      Name Bereich Information V.-Datum
      Springtime Private Equity GmbH
      Rorschacherberg
      Kapitalmarkt Aufforderung an die Aktionäre der Wirecard AG (WKN:
      747206, ISIN: DE0007472060)
      04.05.2021, 08:31:02
      Suchergebnis – Bundesanzeiger Seite 1 von 2
      https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?30 04.05.2021
      Im Falle einer Angebotsannahme muss der Auffordernde den fälligen Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des
      Anspruchsinhabers überweisen, sobald folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:
      a) dem Auffordernden wurde mitgeteilt, auf welches Konto der Auffordernde die Kaufpreise überweisen soll.
      b) dem Auffordernden wurden die Transaktionsunterlagen der Depotbank (Kaufbescheinigungen, gegebenenfalls Verkaufsbescheinigungen)
      übermittelt.
      c) Die Abtretungsvereinbarung über die Schadensersatzansprüche wurde vom Anspruchsinhaber unterzeichnet an den Auffordernden
      übermittelt.
      3.4. Verhältnismäßige Annahme des Angebots, vorzeitige Beendigung bei Änderung wesentlicher Umstände
      Der Auffordernde wird die für Ihn günstigsten Angebote annehmen. Sofern im Rahmen dieser Aufforderung Kaufangebote mit einem
      Gesamtkaufpreis von mehr als 1.000.000 EUR zum identischen Kaufpreis eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen nach dem
      Zeitpunkt des Eingangs der Verkaufsangebotserklärung berücksichtigt. Früher eingegangene Verkaufsangebotserklärungen werden dabei
      vorrangig berücksichtigt.
      Der Kaufanbietende behält sich vor, weitere oder alle angebotenen Schadensersatzansprüche zu erwerben und für diesen Fall auf die
      verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Weiterhin behält sich der Kaufanbietende für den Fall der wesentlichen Änderung der
      Werthaltigkeit der zum Kauf angebotenen Schadensersatzansprüche – insbesondere in Bezug für den Auffordernden neue rechtliche
      Erkenntnisse - die Aufforderung ohne den Kauf von Schadensersatzansprüchen zu beenden und rückabzuwickeln. Mit Abgabe einer
      Verkaufsangebotserklärung erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anspruchsberechtigte hierzu sein Einverständnis.
      3.5. Ausschluss der Nachzahlungspflicht
      Der Auffordernde beabsichtigt, die von den Anspruchsinhabern abgetretenen Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf gerichtlichem Wege geltend zu machen. Die Kosten hierfür trägt der Auffordernde bzw. eine
      Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft. Im Falle einer erfolgreichen Geltendmachung der Schadensersatzansprüche steht dem jeweiligen
      Anspruchsinhaber keinerlei Recht auf Nachzahlung über den angebotenen Kaufpreis hinaus zu. Eventuell dem Anspruchsinhaber auf
      anderem Wege zufließende Entschädigungszahlungen (Insolvenzverfahren, Klagen gegen andere Beteiligte) verbleiben bei diesem und
      werden gegebenenfalls von der Forderung gegenüber der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Abzug gebracht.
      4. Steuerlicher Hinweis
      Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen
      Anspruchsinhabers.
      5. Rückfragen und Kontakt
      Springtime Private Equity GmbH
      Seehaldenstr. 6
      CH-9404 Rorschacherberg/Schweiz
      Telefax: +41-71-8880911
      E-Mail: tender@springtime-pe.com
      Bitte senden Sie dieses Formular zur Abgabe des Verkaufsangebotes an: deibert@springtime-pe.com oder per Fax an +41-
      71-88 80 911
      Verkaufsangebotsabgabeerklärung
      zur Aufforderung der Springtime Private Equity GmbH, Seehaldenstr. 6, CH-9404 Rorschacherberg/Schweiz (Auffordernder)
      an die Aktionäre der Wirecard AG, die zwischen dem 01.01.2015 und dem 18.6.2020 Aktien der Wirecard AG erworben
      haben, zur Abgabe von Verkaufsangeboten der diesen zustehenden Schadensersatzansprüchen gegen die Ernst & Young
      GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
      Der Auffordernde hat durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger eine Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten
      ("Aufforderung") an die Inhaber der Wertpapiere WKN 747206 / ISIN DE0007472060 veröffentlicht. Die Angebotsabgabefrist endet am
      21.05.2021, 18:00 Uhr. Die Aufforderung, die Verkaufsangebote sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen
      deutschem Recht.
      Ich, (Vorname, Name bez. Firma, Anschrift, ggf. E-Mail)
      biete dem Auffordernden an, von mir Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die
      Wertpapiere der WKN 747206 /
      ISIN DE0007472060 im Wert von (geschätzt) EUR _______________ zu einem Preis
      von ___________ % (maximal 10,00 %) nach Maßgabe der Bestimmungen der Aufforderung zu erwerben. Mir ist bekannt, dass die
      Schadensersatzansprüche, für welche ich ein Verkaufsangebot abgegeben habe, bis zur Abtretung an den Auffordernden oder bis zur
      Erklärung der Nichtannahme meines Verkaufsangebotes nicht von mir selbst geltend gemacht werden dürfen oder an einen Dritten
      abgetreten werden dürfen. Ich erkläre, dass ich bisher auch keine Schadensersatzansprüche gegen Ernst & Young GmbH
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geltend gemacht und keinen Vertrag zur Finanzierung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
      unterzeichnet habe. Der Auffordernde behält sich die Annahme oder Nichtannahme des Verkaufsangebotes nach Maßgabe der
      Bestimmungen der Aufforderung vor. Der finale Kaufpreis wird nach Prüfung der Unterlagen und der Höhe des ermittelten
      Schadensersatzanspruches festgelegt.
      Ort, Datum, Unterschrift
      Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
      im Internet unter: http://w
      Wirecard | 0,350 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.05.21 10:24:05
      Beitrag Nr. 1.288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.025.503 von Marec12 am 03.05.21 10:05:09Generell macht die RV wenig Sinn, wenn du ohnehin nicht mit Gerichtskosten rechnen musst, also bei allen Anbietern, die ausschließlich auf Basis einer Erfolgsprovision arbeiten. Ich glaube nicht, dass die RV Dir die Erfolgsprovision erstattet.

      LitFin würde dadurch schon mal ausscheiden, mit Tilp habe ich mich nicht beschäftigt, das kann ich daher nicht beurteilen.

      Zwei Mandatierungen würde dir sicher generell keine RV bezahlen - falls das überhaupt zulässig wäre, bzw. die Anwälte da mitspielen würden.

      Wenn du sicher bist, dass die RV für Dich eintritt, würde ich lieber eine Einzelklage erwägen. Da bekommst Du jetzt demnächst bestimmt ein paar boardmails ;)
      Wirecard | 0,336 €
      Avatar
      schrieb am 03.05.21 10:05:09
      Beitrag Nr. 1.287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.981.973 von Returnhunter am 28.04.21 21:09:25Hallo,
      Kann mich einer helfen, ich Blicke da nicht mehr ganz so durch.
      Ich habe mich TILP angeschlossen , weil meine Rechtsschutzversicherung mit diese empfohlen hat.
      Soll ich mich jetzt trotzdem noch litfin anschließen oder ist das doppelt gemobbelt. Hoffe auf eure Rückmeldung.
      Vielen Dank
      Wirecard | 0,336 €
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 28.04.21 21:09:25
      Beitrag Nr. 1.286 ()
      SdK hat heute vermeldet, dass LitFin die 300 Mio. Euro Mindestschwelle erreicht hat: https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Wirecard/Wirecard-News…

      Damit sollte LitFin die größte Klage finanzieren, oder? Von TILP gibt es, entgegen deren Ankündigung, ja immer noch keinen Prozessfinanzierungsvertrag, und das LitFin Angebot endet am Freitag. Ich finde das von TILP nicht gut, dass die den Vertrag nicht rausrücken. Was hindert die denn daran?
      Wirecard | 0,341 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.04.21 11:49:27
      Beitrag Nr. 1.285 ()
      EY gerät weiter unter Druck:

      https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirecard-skandal-scha…

      Zitat daraus:

      Mehr als zehn Jahre habe die Gesellschaft die Bilanzen testiert. Wenn am Ende 1,9 Milliarden Euro in den Büchern fehlten, könne bei der Prüfung nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Jedes der elf Fazite des Berichtes betone erhebliche Mängel.
      Wirecard | 0,350 €
      Avatar
      schrieb am 20.04.21 21:06:05
      Beitrag Nr. 1.284 ()
      Neues von Tilp:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      wir möchten Sie heute über die aktuellen Entwicklungen im Fall Wirecard informieren.

      Am 15.04.2021 fand der sogenannte erste Prüftermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG am Insolvenzgericht München statt.

      Grundsätzlich werden im Rahmen eines solchen Prüftermins die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen im Hinblick auf den Grund der Anmeldung, die Höhe der Forderung und ein etwaig bestehendes Vorrecht (Rang) durch den Insolvenzverwalter geprüft und gegebenenfalls zur Insolvenztabelle festgestellt.

      Der Insolvenzverwalter hat nun in diesem ersten Prüftermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG zunächst nur einige wenige Forderungen festgestellt. Hauptsächlich handelte es sich bei den festgestellten Forderungen um vertragliche Ansprüche gegenüber der Wirecard AG, z.B. Ansprüche von Lieferanten und anderen Dienstleistern.

      Zur für Sie relevanten Frage der Forderungen geschädigter Anleger und Investoren hat sich der Insolvenzverwalter in diesem Prüftermin nicht geäußert, sondern die Vertagung des Prüftermins beantragt. Das Insolvenzgericht München ist diesem Antrag gefolgt. Die Fortführung des Prüftermins ist nunmehr am 07.04.2022 geplant.

      Bislang wurde also keine der von TILP zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen bestritten oder zur Insolvenztabelle festgestellt. Hintergrund dieser Tatsache dürfte insbesondere sein, dass der Insolvenzverwalter weitere Zeit benötigen wird, um sich mit den sich im Fall Wirecard stellenden komplexen Sach- und Rechtsfragen in ausreichendem Umfang und der gebotenen Tiefe auseinanderzusetzen zu können.

      Eine besondere Bedeutung wird dabei der Frage der Gleichrangigkeit von Forderungen geschädigter Anleger und Investoren mit anderen zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zukommen. Wie wir in unserem letzten Newsletter berichtet hatten, hat TILP dem Insolvenzverwalter rechtzeitig vor dem ersten Prüftermin ein Rechtsgutachten von Herrn Prof. Dr. Bitter von der Universität Mannheim vorgelegt, welches die von TILP vertretene Rechtsauffassung in Bezug auf die Gleichrangigkeit der Anlegerschäden bestätigt.

      Wir erachten es daher als positives Signal für geschädigte Anleger und Investoren der Wirecard AG, dass der Insolvenzverwalter sich nun die erforderliche Zeit zur eingehenden Prüfung der Rechtslage verschafft hat und die Fortsetzung des Prüftermins nunmehr erst im Frühjahr 2022 erfolgen wird. Die Einreichung von Forderungsanmeldungen ist damit weiterhin jederzeit ohne Kostennachteil möglich.

      Über den weiteren Fortlauf der Verfahren halten wir Sie unterrichtet.

      Mit freundlichen Grüßen

      Axel Wegner Marvin Kewe
      Rechtsanwalt Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


      Kontakt:

      TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
      Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany
      Tel.: +49 7121 90909-38
      Fax: +49 7121 90909-81
      Mail: wirecard@tilp.de
      www.tilp.de
      Wirecard | 0,359 €
      Avatar
      schrieb am 19.04.21 10:10:10
      Beitrag Nr. 1.283 ()
      Wirecard | 0,370 €
      Avatar
      schrieb am 08.04.21 16:45:31
      Beitrag Nr. 1.282 ()
      Bin ich Mal gespannt. TILP war schon der Leitwolf, hatte die Kontakte zu den Finanzierern und so. War auch medial ein Schlachtross, das ist schlimm, das er in dem Case fehlt.
      Wirecard | 0,392 €
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