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    Steuerrückzahlung bei Verlustgeschäft

    eröffnet am 18.04.24 19:39:26 von
    neuester Beitrag 22.04.24 10:01:48 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.376.966
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      schrieb am 22.04.24 10:01:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      Mittlerweile gehe ich davon aus: Der TE hat sich ja extra wegen dem Problem angemeldet, hat dann mit der Bank telefoniert und das Problem ist erledigt. Wie auch immer was genau der Fehler war (wahrscheinlich war es kein Fehler sondern er hat irgendwo falsch gedacht).

      Meistens melden sich diese User dann gar nicht mehr bei w:o da es erledigt ist.
      Avatar
      schrieb am 22.04.24 09:54:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was man allerdings auch sagen muss: Diese Einstellung in den Verlusttopf erfolgt ja durch eine EDV, die ja schon seit 2009 existiert. Wäre dort ein Fehler drin, hätte das doch schon früher auffallen müssen.

      Von daher bin ich inzwischen eher geneigt, an eine Konstellation zu glauben, die der Threaderöffner gar nicht sieht (kein Vorwurf; ich weiß aus Erfahrung, dass selbst Steuerberater und Finanzbeamten mit den Feinheiten der Abgeltungssteuer Probleme haben).

      Es wäre auf jeden Fall interessant, hier etwas über die Antwort der Bank zu lesen.
      Avatar
      schrieb am 19.04.24 09:19:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.646.994 von JuliaPapa am 19.04.24 09:13:25Deshalb war ich ja so verblüfft als ich es gelesen habe.

      Die einzige Frage wäre ob auch die Gewinne aus Aktien oder eventuell Zertifikaten war.
      Avatar
      schrieb am 19.04.24 09:13:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.646.583 von 1erhart am 19.04.24 08:10:56Im Grunde ist ja das genau das Problem, dass die Bank den Verlust in den Verlusttopf eingestellt hat statt ihn direkt zu verrechnen. Das gilt übrigens auch für die 43,77 Euro, die vorher schon drin waren. Wenn es sich so verhält, wie der Threaderöffner schreibt, hätten die schon vorher verrechnet werden müssen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.04.24 08:10:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Man soll doch einfach den Broker dazu sagen. Wird ja unterschiedlich behandelt.

      Die einen schreiben die Steuerrückzahlung sofort gut, die anderen am nächsten Tag und die restlichen am Verkaufstag plus 2 wegen der Wertstellung.

      Was mich stutzig macht ist das:

      Verrechnungstopf Aktien vor dem Geschäft: 43,77
      Verrechnungstopf Aktien nach dem Geschäft: 451,80

      Das sieht so aus ob vor dem Verkauf ein Verlusttopf von 43,77 vorhanden gewesen wäre und dann eben nachher die 451,80

      1.Zeigen die meisten wenn Steuern schon bezahlt sind keine Werte, sondern nur wenn ein echter Verlusttopf vorhanden ist.
      2 Antworten

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      schrieb am 18.04.24 21:55:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke Papa!

      Das beruhigt mich erstmal. Ich rufe sonst morgen wirklich mal dort an!
      Avatar
      schrieb am 18.04.24 20:53:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.644.879 von VanBasten85 am 18.04.24 20:30:26Nein, das hat damit nichts zu tun. Wenn du in diesem Jahr schon Steuern auf Kursgewinne bezahlt hast, hätte ich in diesem Fall erwartet, dass du bei der Realisierung eines Verlustes Steuern zurückbekommst. Ich kenne das dann auch so, dass das direkt mit der Abrechnung erfolgt.

      Vielleicht macht deine Bank über Nacht einen Steuerausgleich oder so.

      Ich würde ein paar Tage warten und gucken, ob etwas passiert. Ansonsten direkt bei der Bank nachfragen.
      Avatar
      schrieb am 18.04.24 20:30:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.644.792 von LeDax am 18.04.24 20:19:04Danke Dir!

      Die Gewinne wurden aber alle in diesem Jahr realisiert. Der Sparerpauschbetrag war schon nach Nvidia und AMD aufgebraucht. Für Meta, Amazon und Rheinmetall habe ich ordentlich Steuern bezahlt.

      Ich dachte vllt dass es etwas damit zu tun haben könnte, dass wir von Rheinmetalle Gewinne erzielt und Steuern bezahlt haben und jetzt eben bei der Spekulation Verluste von Rheinmetall realisiert haben. Oder dass wir die Aktien nur 3 Tage gehalten haben!?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.04.24 20:19:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.644.534 von VanBasten85 am 18.04.24 19:39:26Wenn Du die Gewinne in Aktien letztes Jahr gemacht hast, dann hat der Broker die Steuern schon abgeführt und der Verlusttopf beginnt zum 01.01.2024 wieder von vorne bei 0.
      Wenn Du jetzt Verluste gemacht hast, dann kannst Du diese mit zukünftigen Gewinnen verrechnen und musst dementsprechend keine Steuern zahlen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.04.24 19:39:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      Ich bin erst seit ca einem Jahr Aktionär an der Börse und auch wenn ich mich viel belese und informiere, verstehe ich einiges noch nicht im Detail.
      Ich hoffe Ihr könnt mir diese Frage beantworten, denn die Ungewissheit lässt mir gerade keine Ruhe :)

      Ich habe vor kurzem einiges an Gewinnen bei z.B Nvidia, Meta, Amazon oder Rheinmetall eingefahren.
      Aufgrund der Steuerzahlungen bei der Realisierung meiner Gewinne, dachte ich ich könnte ggf nochmal etwas ohne viel Risiko und mit einem Stopploss spekulieren und mögliche Verluste dann ganz einfach mit der bereits geleisteten Steuerzahlung verrechnen.
      Also bin ich vor ein paar Tagen nochmal in Rheinmetall reingegangen und der Stopploss wurde heute ausgelöst und es wurden ca 400 Eur Verluste realisiert.
      Bisher habe ich keine Verrechnung oder Rückzahlung erhalten.
      Kann mir bitte Jemand sagen wo mein Denkfehler liegt oder werden die Verluste ggf erst Ende des Jahres oder ein paar Tage später verrechnet?
      Zum besseren Verständnis ein Teil der Abrechnung:

      Veräußerungsverlust nach Differenzmethode: - 408,03
      Mit Verrechnungstopf Aktien verrechnet: 408,03
      Verrechnungstopf Aktien vor dem Geschäft: 43,77
      Verrechnungstopf Aktien nach dem Geschäft: 451,80

      Bullische Grüße

      Basti
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