omas und spekufrist ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.06.00 10:58:50 von
neuester Beitrag 29.06.00 22:44:32 von
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Der Freistellungsauftrag- Dem Anleger werden in einer bestimmten Höhe Kapitalerträge ohne Abzug
von Zinsabschlagssteuer, Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und Körperschaftsteuer vergütet.
Aber: Ausländische Quellensteuer wird nicht mit dem Freistellungsauftrag vergütet.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) - Sie wird auf Antrag erteilt, wenn der
Freistellungsauftrag voraussichtlich nicht in Betracht kommt. Das gilt für Personen, die kein,
beziehungsweise ein geringes Einkommen von 13.067 DM für Singles oder 26.134 DM für Ehepartner im
Kalenderjahr erwarten, welches nicht zu versteuern ist. Die NVB erfüllt den gleichen Zweck wie der
Freistellungsauftrag, hat aber keine Betragsbegrenzung. Sie kann nur vom "Wohnsitzfinanzamt" und für
das laufende und die beiden darauffolgenden Jahre ausgestellt werden. Eine Zinsabschlagsfreistellung
durch die NVB gilt nur für deutsche Wertpapiere.
betrifft die nichtveranlagungsbescheinigung auch meine oma (verwitwet) mit ihrer
kleinen rente ? könnte omi also ohne spekufrist aktien handeln ?
von Zinsabschlagssteuer, Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und Körperschaftsteuer vergütet.
Aber: Ausländische Quellensteuer wird nicht mit dem Freistellungsauftrag vergütet.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) - Sie wird auf Antrag erteilt, wenn der
Freistellungsauftrag voraussichtlich nicht in Betracht kommt. Das gilt für Personen, die kein,
beziehungsweise ein geringes Einkommen von 13.067 DM für Singles oder 26.134 DM für Ehepartner im
Kalenderjahr erwarten, welches nicht zu versteuern ist. Die NVB erfüllt den gleichen Zweck wie der
Freistellungsauftrag, hat aber keine Betragsbegrenzung. Sie kann nur vom "Wohnsitzfinanzamt" und für
das laufende und die beiden darauffolgenden Jahre ausgestellt werden. Eine Zinsabschlagsfreistellung
durch die NVB gilt nur für deutsche Wertpapiere.
betrifft die nichtveranlagungsbescheinigung auch meine oma (verwitwet) mit ihrer
kleinen rente ? könnte omi also ohne spekufrist aktien handeln ?
Klar betrifft die NVB auch Deine Oma und zwar insoweit, wie ihre Rente ( * Ertragsanteil ) und die möglicherweise erzielten Spekulationseinkünfte unter den 13000 DM liegen.
Liegt die Summe beider Einkünfte allerdings über o.g. Betrag, ist Deine Oma wieder wie jeder andere steuerpflichtig und hat eine jährliche Steuererklärung abzugeben.
Liegt die Summe beider Einkünfte allerdings über o.g. Betrag, ist Deine Oma wieder wie jeder andere steuerpflichtig und hat eine jährliche Steuererklärung abzugeben.
erstmal danke für die antwort! ich habe nicht mehr damit gerechnet
eines ist mir aber noch nicht ganz klar:
zählt omi noch als Ehepartner obwohl sie verwitwet ist ?
immerhin wäre dann die bemessungsgrenze DM 26k.
naja, ich frag wohl besser beim finanzamt nach....
eines ist mir aber noch nicht ganz klar:
zählt omi noch als Ehepartner obwohl sie verwitwet ist ?
immerhin wäre dann die bemessungsgrenze DM 26k.
naja, ich frag wohl besser beim finanzamt nach....
Hi tomoffel!
Nein , Omi zählt nicht mehr als Ehepartner, da sie nun alleinstehend ist. Nur im Jahr , welches auf den Tod Deines Opas folgt , wird Deine Oma wie noch verheiratet beahndelt ( Witwensplitting), danach fällt diese Vergünstigung leider weg.
Nein , Omi zählt nicht mehr als Ehepartner, da sie nun alleinstehend ist. Nur im Jahr , welches auf den Tod Deines Opas folgt , wird Deine Oma wie noch verheiratet beahndelt ( Witwensplitting), danach fällt diese Vergünstigung leider weg.
danke, alles klar jetzt.
Hi,
das stimmt so nicht ganz meines Wissens
Von der Rente wird nur ein Teil (30% ?) angerechnet.
Da bleiben in der Regel noch gute Freibeträge übrig.
Meines Wissens gibt es auch keine Überprüfung mehr vom FA wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.
Alles unter Vorbehalt, wende Dich an einen Steuerberater!
arkun
das stimmt so nicht ganz meines Wissens
Von der Rente wird nur ein Teil (30% ?) angerechnet.
Da bleiben in der Regel noch gute Freibeträge übrig.
Meines Wissens gibt es auch keine Überprüfung mehr vom FA wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.
Alles unter Vorbehalt, wende Dich an einen Steuerberater!
arkun
danke!
werde dies nachprüfen und die infos dann hier posten!
werde dies nachprüfen und die infos dann hier posten!
Hi Tomoffel, hallo arkun!
Von der Rente wird wie schon oben gesagt der Ertragsanteil besteuert, dieser liegt im Regelfall, wie Du schon sagst Arkun , im Bereich von 28-30 %. Der Rest ( bis zu den 13000 DM) kann man dann mit Spekulationseinkünften steuerfrei ausfüllen.
Ich war übrigens mal bei dem Verein ...
Gruß
Von der Rente wird wie schon oben gesagt der Ertragsanteil besteuert, dieser liegt im Regelfall, wie Du schon sagst Arkun , im Bereich von 28-30 %. Der Rest ( bis zu den 13000 DM) kann man dann mit Spekulationseinkünften steuerfrei ausfüllen.
Ich war übrigens mal bei dem Verein ...
Gruß
bei der kompetenz kann ich mir ja den gang zum steuerberater sparen!
da ergeben sich ja echt interessante möglichkeiten.
danke nochmals
da ergeben sich ja echt interessante möglichkeiten.
danke nochmals
Hallo k.kempermann - WO
da hätte ich auch eine frage an dich: wenn man arbeitslos ist- kein arbeitslosengeld und auch keine sozialhilfe bekommt weil man
vorher selbständig war im ausland, wie verhalte ich mich gegenüber dem finanzamt hier, sprich anmeldung und steuerfreibetrag,
nichtveranlagungsbescheinigung oder freistellungsantrag etc. habe da echt keine ahnung von. ab welchem betrag bin denn ich
dann steuerpflichtig und wie hoch? war halt 20 jahre weg vom fenster! :-) grüsse dileop
da hätte ich auch eine frage an dich: wenn man arbeitslos ist- kein arbeitslosengeld und auch keine sozialhilfe bekommt weil man
vorher selbständig war im ausland, wie verhalte ich mich gegenüber dem finanzamt hier, sprich anmeldung und steuerfreibetrag,
nichtveranlagungsbescheinigung oder freistellungsantrag etc. habe da echt keine ahnung von. ab welchem betrag bin denn ich
dann steuerpflichtig und wie hoch? war halt 20 jahre weg vom fenster! :-) grüsse dileop
Gerne tomoffel!
Hi dileop!
Als erstes mußt Du Dein Wohnsitzfinanzamt ausfindig machen ( das FA , welches ortmäßig für Dich zuständig ist ). Du kannst dann bei dem Sachbearbeiter vorbeischauen, der für Dich zuständig ist und um die steuerliche Registrierung bitten. Der nimmt dann Deine Daten auf und stellt Dir die Nichtveranlagungsbescheinigung aus, wenn Du ihm glaubhaft machen kannst, daß Du bis zu 13000 DM ( als Verheitrateter bis 26000 DM -> s.o.) verdienst. Bei Vorlage dieser bei Deiner Bank , führen die dann keine Kapitalertragsteuer ab. Ab diesen o.g. Beträgen bist Du steuerplichtig, der Eingangssteuersatz ist aber zum Glück nicht sonderlich hoch.
Gruß Kai
<Fredz>
Hi dileop!
Als erstes mußt Du Dein Wohnsitzfinanzamt ausfindig machen ( das FA , welches ortmäßig für Dich zuständig ist ). Du kannst dann bei dem Sachbearbeiter vorbeischauen, der für Dich zuständig ist und um die steuerliche Registrierung bitten. Der nimmt dann Deine Daten auf und stellt Dir die Nichtveranlagungsbescheinigung aus, wenn Du ihm glaubhaft machen kannst, daß Du bis zu 13000 DM ( als Verheitrateter bis 26000 DM -> s.o.) verdienst. Bei Vorlage dieser bei Deiner Bank , führen die dann keine Kapitalertragsteuer ab. Ab diesen o.g. Beträgen bist Du steuerplichtig, der Eingangssteuersatz ist aber zum Glück nicht sonderlich hoch.
Gruß Kai
<Fredz>
hallo kai!
recht vielen dank für deine ausführung - jetzt habe ich doch wenigstens mal einen ansatzpunkt.
frage noch: wie hoch ist denn der eingangssteuersatz? und muss ich auch den freistellungsauftrag zur onlinebank
zurücksenden? ich habe zwar ahnung wie man geld verdient - aber weniger vom abführen - (besser wie umgekehrt) *g*
grüsse an das team - ihr seid schon spitze !!!!!!!!!!:-)) von dileop
recht vielen dank für deine ausführung - jetzt habe ich doch wenigstens mal einen ansatzpunkt.
frage noch: wie hoch ist denn der eingangssteuersatz? und muss ich auch den freistellungsauftrag zur onlinebank
zurücksenden? ich habe zwar ahnung wie man geld verdient - aber weniger vom abführen - (besser wie umgekehrt) *g*
grüsse an das team - ihr seid schon spitze !!!!!!!!!!:-)) von dileop
Frage an den Steuerexperten:
Für den Fall, daß im laufenden Veranlagungszeitraum hohe Spekulations-
gewinne gemacht und versteuert werden müssen, sind dann im darauffolgenden Veranlagungungszeitraum (üblicherweise das nächste Jahr) Vorauszahlungen zu leisten oder gelten die Spekulationsgewinne
nicht als Steuerbasis für Vorauszahlungen?
Danke!
Für den Fall, daß im laufenden Veranlagungszeitraum hohe Spekulations-
gewinne gemacht und versteuert werden müssen, sind dann im darauffolgenden Veranlagungungszeitraum (üblicherweise das nächste Jahr) Vorauszahlungen zu leisten oder gelten die Spekulationsgewinne
nicht als Steuerbasis für Vorauszahlungen?
Danke!
Hi Dileop!
Von einem generellen Eingangssteuersatz kann man nicht sprechen, da dieser Satz progressiv anzieht. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 20000 DM muß man für das Jahr 1999 knapp 10 % Steuern bezahlen, darunter weniger ( bei 16000 ca. 5 %). Den Freistellungsauftrag mußt Du natürlich zur Onlinebank senden, ohne diesen wissen die Mitarbeiter der Bank ja nicht von Deiner Freistellung.
Hi Schürger!
Spekulationseinkünfte müssen wie jede andere Einkunftsart als Grundlage für Vorauszahlungen herhalten. Falls es aber absehbar ist, daß Du aufgrund von Verlusten im akt. Jahr/ Quartal keine Spekulationseinkünfte ( oder nicht so hohe) für diesen Zeitraum erzielst, kannst Du beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag stellen.
Gruß Kai
<Fredz>
Von einem generellen Eingangssteuersatz kann man nicht sprechen, da dieser Satz progressiv anzieht. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 20000 DM muß man für das Jahr 1999 knapp 10 % Steuern bezahlen, darunter weniger ( bei 16000 ca. 5 %). Den Freistellungsauftrag mußt Du natürlich zur Onlinebank senden, ohne diesen wissen die Mitarbeiter der Bank ja nicht von Deiner Freistellung.
Hi Schürger!
Spekulationseinkünfte müssen wie jede andere Einkunftsart als Grundlage für Vorauszahlungen herhalten. Falls es aber absehbar ist, daß Du aufgrund von Verlusten im akt. Jahr/ Quartal keine Spekulationseinkünfte ( oder nicht so hohe) für diesen Zeitraum erzielst, kannst Du beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag stellen.
Gruß Kai
<Fredz>
danke kai weiss wieder ein bisschen mehr...
aber noch immer nicht genug...
den nichtveranlagungsbescheid auch zur onlinebank / oder hausbank?
ist das richtig so an deinem beispiel um mal bei den 20.000 DM zu bleiben:
abzügl. 13.000 DM nichtveranlagungsbescheinigung - abzügl.aus freistellungsauftrag verh. 6.200DM?
weiss ich stell mich blöde an aber in asien hatte ich mit dem ganzen sch....kram nix am hut.
da wurde mir alles abgenommen - ich mein jetzt das mit der steuer und so *g* gruss dileop
dann lasse ich dich aber in ruhe!
aber noch immer nicht genug...
den nichtveranlagungsbescheid auch zur onlinebank / oder hausbank?
ist das richtig so an deinem beispiel um mal bei den 20.000 DM zu bleiben:
abzügl. 13.000 DM nichtveranlagungsbescheinigung - abzügl.aus freistellungsauftrag verh. 6.200DM?
weiss ich stell mich blöde an aber in asien hatte ich mit dem ganzen sch....kram nix am hut.
da wurde mir alles abgenommen - ich mein jetzt das mit der steuer und so *g* gruss dileop
dann lasse ich dich aber in ruhe!
tja, das ist eben das risiko wenn man sich als experte outet .
@tomoffel
du meinst exakt mich...???
du meinst exakt mich...???
Kurz zum ertragsanteil bei Rentnern, dieser ist altersabhängig.
Faustregel 65jährige 30 %, pro Jahr jünger oder älter ca. 1 % mehr oder weniger.
Gruß vom Bodensee
Faustregel 65jährige 30 %, pro Jahr jünger oder älter ca. 1 % mehr oder weniger.
Gruß vom Bodensee
HI Dileop!
Wenn Du verheiratet bist (entnehme ich Deinen Worten !?!) , erhöht sich der Grundfreibetrag (s.o.) auf ca. 26000 DM. D.h. erst wenn die Einkünfte Deiner Frau und von Dir abgesehen von Kapitaleinkünften zuzüglich der Kapitaleinkünfte, die höher sind als der Sparerfreibetrag von 6200 DM, diesen Betrag übersteigen, mußt Du Steuern zahlen und Du erhälst keine Nichtveranlagungsbescheinigung. Wird dieser o.g. Betrag allerdings voraussichtlich eindeutig nicht überschritten , erhälst Du die NVB vom Finanzamt. Diese muß dann Deiner Bank zugeschickt werden, die dann auf die Abführung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer verzichtet.
Komplizierte Sache, ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt .
Gruß Kai
Wenn Du verheiratet bist (entnehme ich Deinen Worten !?!) , erhöht sich der Grundfreibetrag (s.o.) auf ca. 26000 DM. D.h. erst wenn die Einkünfte Deiner Frau und von Dir abgesehen von Kapitaleinkünften zuzüglich der Kapitaleinkünfte, die höher sind als der Sparerfreibetrag von 6200 DM, diesen Betrag übersteigen, mußt Du Steuern zahlen und Du erhälst keine Nichtveranlagungsbescheinigung. Wird dieser o.g. Betrag allerdings voraussichtlich eindeutig nicht überschritten , erhälst Du die NVB vom Finanzamt. Diese muß dann Deiner Bank zugeschickt werden, die dann auf die Abführung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer verzichtet.
Komplizierte Sache, ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt .
Gruß Kai
hallo kai!
Danke!!!
war gar nicht so kompliziert, hast du sehr verständlich ausgedrückt! (nach 2maligem lesen,*g*)
aber leider:-(((( muss ich dann wohl auf die nichtveranlagungsbescheinigung verzichten - schnüff!
obwohl meine frau nicht arbeiten muss. ist schon ein kreuz mit der steuer hier, ich glaub ich werde
mir da was überlegen müssen. wie ist denn das wenn ich mehr als das halbe jahr nicht in germany bin,
meine frau und sohn aber hier...??? und ich (vom ausland aus) gewinne hier erziele? zu kompliziert? gruss dileop
Danke!!!
war gar nicht so kompliziert, hast du sehr verständlich ausgedrückt! (nach 2maligem lesen,*g*)
aber leider:-(((( muss ich dann wohl auf die nichtveranlagungsbescheinigung verzichten - schnüff!
obwohl meine frau nicht arbeiten muss. ist schon ein kreuz mit der steuer hier, ich glaub ich werde
mir da was überlegen müssen. wie ist denn das wenn ich mehr als das halbe jahr nicht in germany bin,
meine frau und sohn aber hier...??? und ich (vom ausland aus) gewinne hier erziele? zu kompliziert? gruss dileop
@Jol
danke! da lohnt es sich ja richtig alt zu werden
danke! da lohnt es sich ja richtig alt zu werden
Hallo dileop, die "180 day outside Lösung" ist nicht von der Hand zu weisen, und wenn Dir jemand auf den Keks geht oder sonst was ist, ruf mich an, die Nummer haste ja . Der A.....
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