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    omas und spekufrist ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.00 10:58:50 von
    neuester Beitrag 29.06.00 22:44:32 von
    Beiträge: 22
    ID: 161.294
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      Avatar
      schrieb am 18.06.00 10:58:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Freistellungsauftrag- Dem Anleger werden in einer bestimmten Höhe Kapitalerträge ohne Abzug
      von Zinsabschlagssteuer, Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und Körperschaftsteuer vergütet.
      Aber: Ausländische Quellensteuer wird nicht mit dem Freistellungsauftrag vergütet.

      Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) - Sie wird auf Antrag erteilt, wenn der
      Freistellungsauftrag voraussichtlich nicht in Betracht kommt. Das gilt für Personen, die kein,
      beziehungsweise ein geringes Einkommen von 13.067 DM für Singles oder 26.134 DM für Ehepartner im
      Kalenderjahr erwarten, welches nicht zu versteuern ist. Die NVB erfüllt den gleichen Zweck wie der
      Freistellungsauftrag, hat aber keine Betragsbegrenzung. Sie kann nur vom "Wohnsitzfinanzamt" und für
      das laufende und die beiden darauffolgenden Jahre ausgestellt werden. Eine Zinsabschlagsfreistellung
      durch die NVB gilt nur für deutsche Wertpapiere.



      betrifft die nichtveranlagungsbescheinigung auch meine oma (verwitwet) mit ihrer
      kleinen rente ? könnte omi also ohne spekufrist aktien handeln ?
      Avatar
      schrieb am 20.06.00 18:56:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Klar betrifft die NVB auch Deine Oma und zwar insoweit, wie ihre Rente ( * Ertragsanteil ) und die möglicherweise erzielten Spekulationseinkünfte unter den 13000 DM liegen.
      Liegt die Summe beider Einkünfte allerdings über o.g. Betrag, ist Deine Oma wieder wie jeder andere steuerpflichtig und hat eine jährliche Steuererklärung abzugeben.
      Avatar
      schrieb am 20.06.00 19:02:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      erstmal danke für die antwort! ich habe nicht mehr damit gerechnet :)


      eines ist mir aber noch nicht ganz klar:
      zählt omi noch als Ehepartner obwohl sie verwitwet ist ?
      immerhin wäre dann die bemessungsgrenze DM 26k.

      naja, ich frag wohl besser beim finanzamt nach....
      Avatar
      schrieb am 21.06.00 17:55:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi tomoffel!
      Nein , Omi zählt nicht mehr als Ehepartner, da sie nun alleinstehend ist. Nur im Jahr , welches auf den Tod Deines Opas folgt , wird Deine Oma wie noch verheiratet beahndelt ( Witwensplitting), danach fällt diese Vergünstigung leider weg.
      Avatar
      schrieb am 21.06.00 19:36:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      danke, alles klar jetzt.

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      Avatar
      schrieb am 24.06.00 07:12:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi,

      das stimmt so nicht ganz meines Wissens

      Von der Rente wird nur ein Teil (30% ?) angerechnet.

      Da bleiben in der Regel noch gute Freibeträge übrig.

      Meines Wissens gibt es auch keine Überprüfung mehr vom FA wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.

      Alles unter Vorbehalt, wende Dich an einen Steuerberater!

      arkun
      Avatar
      schrieb am 24.06.00 11:42:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      danke!

      werde dies nachprüfen und die infos dann hier posten!
      Avatar
      schrieb am 24.06.00 14:35:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Tomoffel, hallo arkun!

      Von der Rente wird wie schon oben gesagt der Ertragsanteil besteuert, dieser liegt im Regelfall, wie Du schon sagst Arkun , im Bereich von 28-30 %. Der Rest ( bis zu den 13000 DM) kann man dann mit Spekulationseinkünften steuerfrei ausfüllen.

      Ich war übrigens mal bei dem Verein ;) ...

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 25.06.00 12:44:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      bei der kompetenz kann ich mir ja den gang zum steuerberater sparen!

      da ergeben sich ja echt interessante möglichkeiten.




      danke nochmals
      Avatar
      schrieb am 25.06.00 15:58:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo k.kempermann - WO
      da hätte ich auch eine frage an dich: wenn man arbeitslos ist- kein arbeitslosengeld und auch keine sozialhilfe bekommt weil man
      vorher selbständig war im ausland, wie verhalte ich mich gegenüber dem finanzamt hier, sprich anmeldung und steuerfreibetrag,
      nichtveranlagungsbescheinigung oder freistellungsantrag etc. habe da echt keine ahnung von. ab welchem betrag bin denn ich
      dann steuerpflichtig und wie hoch? war halt 20 jahre weg vom fenster! :-) grüsse dileop
      Avatar
      schrieb am 25.06.00 17:35:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Gerne tomoffel!

      Hi dileop!
      Als erstes mußt Du Dein Wohnsitzfinanzamt ausfindig machen ( das FA , welches ortmäßig für Dich zuständig ist ). Du kannst dann bei dem Sachbearbeiter vorbeischauen, der für Dich zuständig ist und um die steuerliche Registrierung bitten. Der nimmt dann Deine Daten auf und stellt Dir die Nichtveranlagungsbescheinigung aus, wenn Du ihm glaubhaft machen kannst, daß Du bis zu 13000 DM ( als Verheitrateter bis 26000 DM -> s.o.) verdienst. Bei Vorlage dieser bei Deiner Bank , führen die dann keine Kapitalertragsteuer ab. Ab diesen o.g. Beträgen bist Du steuerplichtig, der Eingangssteuersatz ist aber zum Glück nicht sonderlich hoch.

      Gruß Kai
      <Fredz>
      Avatar
      schrieb am 27.06.00 11:20:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      hallo kai!
      recht vielen dank für deine ausführung - jetzt habe ich doch wenigstens mal einen ansatzpunkt.
      frage noch: wie hoch ist denn der eingangssteuersatz? und muss ich auch den freistellungsauftrag zur onlinebank
      zurücksenden? ich habe zwar ahnung wie man geld verdient - aber weniger vom abführen - (besser wie umgekehrt) *g*
      grüsse an das team - ihr seid schon spitze !!!!!!!!!!:-)) von dileop
      Avatar
      schrieb am 27.06.00 12:21:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Frage an den Steuerexperten:

      Für den Fall, daß im laufenden Veranlagungszeitraum hohe Spekulations-
      gewinne gemacht und versteuert werden müssen, sind dann im darauffolgenden Veranlagungungszeitraum (üblicherweise das nächste Jahr) Vorauszahlungen zu leisten oder gelten die Spekulationsgewinne
      nicht als Steuerbasis für Vorauszahlungen?
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 27.06.00 15:12:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi Dileop!
      Von einem generellen Eingangssteuersatz kann man nicht sprechen, da dieser Satz progressiv anzieht. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 20000 DM muß man für das Jahr 1999 knapp 10 % Steuern bezahlen, darunter weniger ( bei 16000 ca. 5 %). Den Freistellungsauftrag mußt Du natürlich zur Onlinebank senden, ohne diesen wissen die Mitarbeiter der Bank ja nicht von Deiner Freistellung.

      Hi Schürger!
      Spekulationseinkünfte müssen wie jede andere Einkunftsart als Grundlage für Vorauszahlungen herhalten. Falls es aber absehbar ist, daß Du aufgrund von Verlusten im akt. Jahr/ Quartal keine Spekulationseinkünfte ( oder nicht so hohe) für diesen Zeitraum erzielst, kannst Du beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag stellen.

      Gruß Kai
      <Fredz>
      Avatar
      schrieb am 27.06.00 17:20:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      danke kai weiss wieder ein bisschen mehr...
      aber noch immer nicht genug...
      den nichtveranlagungsbescheid auch zur onlinebank / oder hausbank?
      ist das richtig so an deinem beispiel um mal bei den 20.000 DM zu bleiben:
      abzügl. 13.000 DM nichtveranlagungsbescheinigung - abzügl.aus freistellungsauftrag verh. 6.200DM?
      weiss ich stell mich blöde an aber in asien hatte ich mit dem ganzen sch....kram nix am hut.
      da wurde mir alles abgenommen - ich mein jetzt das mit der steuer und so *g* gruss dileop
      dann lasse ich dich aber in ruhe!
      Avatar
      schrieb am 27.06.00 19:00:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      tja, das ist eben das risiko wenn man sich als experte outet :) .
      Avatar
      schrieb am 27.06.00 19:21:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      @tomoffel
      du meinst exakt mich...???
      Avatar
      schrieb am 27.06.00 19:41:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Kurz zum ertragsanteil bei Rentnern, dieser ist altersabhängig.

      Faustregel 65jährige 30 %, pro Jahr jünger oder älter ca. 1 % mehr oder weniger.

      Gruß vom Bodensee
      Avatar
      schrieb am 28.06.00 14:54:53
      Beitrag Nr. 19 ()
      HI Dileop!
      Wenn Du verheiratet bist (entnehme ich Deinen Worten !?!) , erhöht sich der Grundfreibetrag (s.o.) auf ca. 26000 DM. D.h. erst wenn die Einkünfte Deiner Frau und von Dir abgesehen von Kapitaleinkünften zuzüglich der Kapitaleinkünfte, die höher sind als der Sparerfreibetrag von 6200 DM, diesen Betrag übersteigen, mußt Du Steuern zahlen und Du erhälst keine Nichtveranlagungsbescheinigung. Wird dieser o.g. Betrag allerdings voraussichtlich eindeutig nicht überschritten , erhälst Du die NVB vom Finanzamt. Diese muß dann Deiner Bank zugeschickt werden, die dann auf die Abführung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer verzichtet.

      Komplizierte Sache, ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt ;).

      Gruß Kai
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 14:43:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      hallo kai!
      Danke!!!
      war gar nicht so kompliziert, hast du sehr verständlich ausgedrückt! (nach 2maligem lesen,*g*)
      aber leider:-(((( muss ich dann wohl auf die nichtveranlagungsbescheinigung verzichten - schnüff!
      obwohl meine frau nicht arbeiten muss. ist schon ein kreuz mit der steuer hier, ich glaub ich werde
      mir da was überlegen müssen. wie ist denn das wenn ich mehr als das halbe jahr nicht in germany bin,
      meine frau und sohn aber hier...??? und ich (vom ausland aus) gewinne hier erziele? zu kompliziert? gruss dileop
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 18:14:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Jol

      danke! da lohnt es sich ja richtig alt zu werden ;)
      Avatar
      schrieb am 29.06.00 22:44:32
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo dileop, die "180 day outside Lösung" ist nicht von der Hand zu weisen, und wenn Dir jemand auf den Keks geht oder sonst was ist, ruf mich an, die Nummer haste ja . Der A..... :eek:


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