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    Daytrading hauptberuflich ?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.07.00 12:16:37 von
    neuester Beitrag 21.07.00 15:17:12 von
    Beiträge: 4
    ID: 186.596
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      Avatar
      schrieb am 16.07.00 12:16:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vorab einen schönen Sonntag !
      Nun zum Thema: ich entschließe mich daytrader zu werden und
      zwar hauptberuflich, erstmal rein theoretisch.
      Was sagt der alte Eichel dazu ?
      Was muß ich machen, damit Eichel nicht sauer wird und mir auf die Pelle rückt?
      Ich meine, wie sieht es steuerrechtlich aus ( da hab ich überhaupt keinen Plan ). Ist daytrading ein Gewerbe oder was ? Was ist mit der Kranken-, Renten- Sozialversicherung
      etc. ?
      Klingt alles ein bißchen wirr. Hoffe, mich versteht einer.
      Ich möchte einfach nur von einem lieben Mitmenschen, der daytrading zu seinem Beruf gemacht hat,wissen, wie die ganze "Steuergeschichte" aussieht.
      Besten Dank !!!
      PS Kann leider jetzt nicht antworten, muß weg: Familie.
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 13:16:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      Folgender Bericht ist für alle künfigen Berufs-Daytrader interessant:

      Vorsicht Falle
      Daytrader betreten mit ihrer Tätigkeit steuerlich absolutes Neuland. Unabhängig davon, ob sie mit Aktien, Optionen oder Fututures handeln, sind Daytrader in der Regel Privatanleger. Durch Anhäufung kleiner Gewinnmitnahmen versuchen sie, kurzfristige Kursbewegungen an den Aktienmärkten optimal zu nutzen. Sie handeln also wie Finanzprofis und stellen Abgrenzungsgrundsätze, die der Bundesfinanzhof zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel aufgestellt hat, in Frage. Nach bisheriger Rechtsprechung vertritt der Bundesfinanzhof die Auffassung, daß Wertpapiergeschäfte selbst in großem Umfang eine private Vermögensverwaltung darstellen. Dies bedeutet für den Anleger, daß er regelmäßig Kapitaleinkünfte aus Spekulationsgeschäften erzielt (§§ 20 und 23 Einskommensteuergesetz). Die Folge ist, daß Spekulationsverluste nur mit Kursgewinnen - und nicht etwa mit Einkommen anderer Art - verrechnet werden können. Häufig stehen aber entsprechende Gewinnne nicht zur Verfügung. Der Vermögensverlust (Telefon, Internet, Datafeed etc.) findet dann steuerlich keine Berücksichtigung. In Ausnahmefällen ist die Rechtsprechung von diesen Grundsätzen jedoch abgewichen und hat auch bei Privatleuten einen gewerblichen Wertpapierhandel unterstellt. Diese Einzelfallentscheidungen bezogen sich auf Anleger, die auf Grund ihrer beruflichen Erfahrungen über ein hohes Spezialwissen verfügen oder nach Meinung des Gerichts als Gewerbetreibende anzusehen waren. (äußerst fragliches Abgrenzungskriterium!; Anm. d. Redaktion)

      Aufgrund der speziellen Anlagestrategie eines Daytraders kommt er dem Bild eines Gewerbetreibenden sehr nahe. Verfügt er zusätzlich noch über Spezialqualifikationen - zum Beispiel als Wertpapierhändler -, kann es vorkommen, daß das Finanzamt seine Kursgewinne als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) einstuft, seinen Depotbestand das Betriebsvermögen darstellt und sein Gewinn durch eine Bilanz zu ermitteln ist. Er unterliegt damit der Gewerbesteuer, die jedoch erst bei Überschreiten eines Freibetrages von 48.000 Mark pro Kalenderjahr erhoben wird. Der Pflicht, Gewerbesteuern zu zahlen, steht bei dieser steuerlichen Einstufung aber der Vorteil gegenüber, daß Spekulationsverluste mit anderen Einkunftsarten, zum Beispiel aus einer Tätigkeit als Arbeitnehmer, verrechnet werden können. Wie sich die Rechtsprechung künftig zu dieser Thematik äußern wird, bleibt abzuwarten. Da die Daytrader bei ihrem Handel ähnlich wie hauptberufliche Trader Echtzeitkurse nutzen und Unternehmensanalysen studieren, wird sich die Rechtsprechung erneut mit der Frage befassen müssen, wann Wertpapiergeschäfte einen Gewerbebetrieb darstellen. Bis dahin bleibt die rechtliche Situation unklar.


      Quelle: http://www.traders-online.de/wissensw.htm" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.traders-online.de/wissensw.htm

      Generell sind auch die sonstigen Hinweise von
      http://www.traders-online.de interessant!

      Viel Erfolg!
      Isdex
      Avatar
      schrieb am 19.07.00 21:07:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich beschäftige mich auch seit einiger Zeit mit dieser Frage. Mein Kenntnisstand ist z.Z.folgender:

      1. Steuerrecht: -> Beitrag von Isdex. Das wußte ich auch nicht alles. Übrigens gilt ab 2001 das sogenannte Halbeinkünfteverfahren
      auch für Spekulationsgewinne, d.h. alle über dem Freibetrag für Kapitalanlagen liegenden Einkünfte sollen nur
      noch zur Hälfte steuerlich angerechnet werden. Die andere Hälfte wäre steuerfrei.

      2. Gewerbeschein: Nach den Auskünften, die ich bisher bekommen habe, ist der n i c h t nötig. Finde ich auch gut, sonst ist man
      Zwangsmitglied in der IHK und darf Beiträge zahlen. Es gibt inzwischen Gewerbetreibende die ein Gewerbe
      angemeldet haben, sich aber weigern Beiträge zu zahlen, weil ihrer Meinung nach die IHK nur Geld einsteckt
      aber nicht die Interessen der Gewerbetreibenden vertritt.

      3. Krankenversicherung: Ich hab mir von meiner Kasse (TK) dazu Unterlagen zuschicken lassen. Dort kann ich mich als
      Selbstständiger versichern lassen. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten (z.B. mit oder ohne
      Krankengeldanspruch). Die Beiträge richten sich nach dem steuerrechtlichen Gewinn der selbstständigen
      Tätigkeit. Damit es nicht zu billig wird, hat der Gesetzgeber eine Mindestbemessungsgrundlage
      vorgeschrieben. Das sind 3360 DM / 2730 DM (alte / neue Bundesländer), die auch bei geringeren Einnahmen
      zugrunde gelegt werden.

      4. Rentenversicherung: Ist nicht Pflicht. Es gibt Selbstständige die Beiträge abführen wie ein normaler Arbeitnehmer. Ist als eine
      Absicherungsform sicher nicht verkehrt.

      P.S.: Das weißt Du sicher. 70 -90 % aller Daytrader scheitern. Also gut überlegen. Der Einsatz ist hoch.

      Viel Spaß jgh

      MfG Babuschka
      Avatar
      schrieb am 21.07.00 15:17:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      aus dem Beitrag von ISDEX:


      ....Verfügung. Der Vermögensverlust (Telefon, Internet, Datafeed etc.) findet dann steuerlich keine Berücksichtigung. In Ausnahmefällen ist die.....

      Das ist nicht ganz richtig: Derartige Kosten kann man als Werbekostenpauschale absetzten ( macht zumindestens mein Steuerberater so ). Zusätzlich sind auch Zeitungen und Bücher anzugsfähig.

      Auch wenn die Gewerbeanmeldung noch umstritten ist, sie hat den Vorteil, daß man auf dem Papier etwas verdient.
      Jetzt hast Du den Bogen raus, nimmts Gewinne mit und willst davon eine Wohung kaufen. Geh doch mal zu Deiner Bank, wegen einer Hypothek und erzähle denen, das Du Privatinvestor bist und damit Deinen Lebensunterhalt verdienst.
      Selbst wenn der Berater bei bester Freund ist, ohne nachweisbares Einkommen bist Du in Deutschland ein nichts !!
      ( Es sei den, das Konto steht mit 700.000 DM im Plus )


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