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    Teles - Mahnung zur Geduld! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.08.00 22:11:43 von
    neuester Beitrag 14.08.00 18:42:35 von
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      Avatar
      schrieb am 12.08.00 22:11:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Teles-Investierte!
      Im Board lese ich hochgeholte, alte Treads mit neuen Verzweiflungs-Postings...

      Mensch Leute, habt doch die kostolanische Geduld, die Ihr selbst der Teles-Aktie eingeräumt habt! Sprüche, die Aktie wird kommen - aber wir sehen noch die 10..., waren Eure (realistischen) Einschätzungen!

      Nun wartet und sitzt das Papier aus! Vor Mitte 2001 (optimistisch) wird keine stabile Trendwende zu erwarten sein. Die bekannten Maßnahmen werden sich nicht schlagartig in 2-stellige Zuwächse niederschlagen.

      Es gibt noch einen Vorteil des weiteren Abstiegs: Bei - sagen wir mal - 6 Euro wird sich das Management wohl ernsthaft die Frage einer Fehlbesetzung stellen müssen!
      Ich glaube nicht, daß der Betriebsrat zuschaut, wie der Konzern gänzlich vor die Wand fährt...

      bm.
      Avatar
      schrieb am 12.08.00 23:37:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      @boersenmoorhuhn,
      die `kostolanische Geduld` die Du anmahnst ist immer die Frage des eigenen Einstiegskurses.
      Wieso sollte ich eventuell einstellige Kurse sehen wollen oder investiere ich lieber woanders und nehme Verlust in Kauf.

      Aussitzen bis Mitte 2001 das Du als `optimistisch` betrachtest, ist mir viel zu lange.
      Avatar
      schrieb am 13.08.00 12:27:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      @gladwin.f.

      Klar hast Du mit Deinen Argumenten auch Recht.
      Aber alles ist eine Frage der eigenen Börsenpersönlichkeit.
      Echte Trader müssen ja Verluste GLEICHERMAßEN wie Gewinne verbuchen können.

      So eine Aktie wie die Teles ist ein Sonderfall. Langfristinvestiert sind Leute, die eine Haß-Liebe entwickelt haben. Begonnen hat das bei jedem mit verpaßtem Ausstieg und dem Prinzip Hoffnung, daß es nun endlich wieder aufwärts ginge.

      Meine Mahnung zur Geduld geht an die Leute, die ab -50% und mehr Verluste haben. Natürlich ist der Rat, zu verkaufen und mit einem `besseren` Wert den Verlust wieder hereinzuholen, nicht von der Hand zu weisen. Wenn das aber so problemlos aufginge, gäbe es nur grüne Portfolios ;) und nur Börsengewinner.

      Fakt ist, daß man erstmal die Risikobereitschaft und Mut zum Zocken verloren hat, wenn eine Aktie das Depot maßgeblich in`s Minus zieht.
      Ich meine damit nicht ein kleines Minus, sondern die Leute, die mit Teles übergewichtig investiert sind, okay?

      Ich persönlich rate in dem speziellen Fall Teles zum Aussitzen, weil dieser Wert wieder kommen wird. Dazu braucht man nur mal in der Börsengeschichte zu blättern. Die Börse braucht regelrechte Prügelknaben. Wenn diese Zeit vorbei ist und die Zahlen stimmen, gibt es keinen Grund für den Niedrigkurs.

      Die Teles kam seinerzeit mit 90 DM an den Neuen Markt. Dieser Wert wurde wie üblich von einem Bankenkonsortium für den Konzern bestimmt. Seit `98 ist aber Teles erheblich expandiert und hat eine kontinuierliche Fortentwicklung hinter sich. Warum soll nun der Wert dauerhaft ein Viertel betragen?

      Diese Frage allein gibt Hoffnung, wenn man all die negativen Seiten einmal weg läßt.

      In diesem Sinne einen schönen Sonntag,
      bm.
      Avatar
      schrieb am 13.08.00 19:17:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi bmh!

      Bei deinem Viertel hast du aber den Split aussen vorgelassen!
      Sonst bin ich absolut Deiner Meinung!

      Ciao

      APL
      Avatar
      schrieb am 14.08.00 17:31:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Druckfrisch von der Teles Homepage.


      TELES-Initiative zur Verbesserung der steuerlichen
      Rahmenbedingungen für Mitarbeiter-Optionen



      Berlin, den 14.08.2000

      Im weltweiten Wettbewerb um hochqualifizierte High-Tech-Experten haben Mitarbeiter-Beteiligungen über Aktienoptionen eine entscheidende Bedeutung. In Deutschland wird die Wirksamkeit der Mitarbeiter-Optionen durch das geltende Steuerrecht aber ganz wesentlich beeinträchtigt. Deshalb hat die TELES AG gemeinsam mit 40 IT-Unternehmen des Neuen Marktes eine steuerpolitische Initiative gestartet und an Bundeskanzler Schröder appelliert, eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen.

      Dieser TELES-Initiative haben sich inzwischen auch der Bundesverband Informations- und Kommunikations-Systeme, der Verband der Software-Industrie in Deutschland e.V., die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie, Growth Plus - Europe`s Top 500 Job Creating Entrepreneurs und die Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. angeschlossen.

      Die Beteiligten haben ein konkretes Reformkonzept zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiter-Optionen erarbeitet, das dem Bundeskanzler bereits zugeleitet worden ist. Der ökonomische und rechtliche Hintergrund der TELES-Initiative sowie das vorgeschlagene Reformkonzept sind in dem folgenden Positionspapier im Einzelnen dargelegt.










      Berlin, den 08.08.2000



      Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiter-Optionen (Stock Options)




      I. Ausgangslage



      Im weltweiten Wettbewerb um hochqualifizierte High-Tech-Experten haben Mitarbeiterbeteiligungen über Aktienoptionen (Stock-Options) eine entscheidende Bedeutung. Junge Wachstumsunternehmen der New Economy sind oftmals auch nicht in der Lage, ihren Mitarbeitern die hohen Gehälter großer Unternehmen zu zahlen. Um im Wettbewerb bestehen zu können, geben die Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt Aktien des eigenen Unternehmens zu einem vorher festgelegten Bezugspreis zu erwerben - und damit am steigenden Wert des Unternehmens genauso teilzuhaben wie Investoren und Aktionäre. Dabei werden zunehmend nicht nur Führungskräfte, sondern alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens beteiligt.

      In Deutschland wird die Wirksamkeit der Mitarbeiter-Optionen durch das geltende Steuerrecht ganz wesentlich beeinträchtigt: Eine Wertsteigerung zwischen dem ursprünglich festgelegten Bezugspreis und dem Kurs zum Zeitpunkt der Ausübung der Option wird wie ein normales Arbeitseinkommen behandelt und besteuert. Diese Besteuerungspraxis verkennt die Besonderheit von Stock Options: Mitarbeiter-Optionen sind kein normales Arbeitseinkommen, das dem Arbeitnehmer Monat für Monat ausgezahlt wird und ihm dann sofort voll zur Verfügung steht. Vielmehr gehen die Mitarbeiter bei Stock Options genauso wie Aktionäre voll ins Risiko, wenn sie für ihren Arbeitseinsatz anstelle eines sicheren höheren Einkommens nur eine Option zum Erwerb von Unternehmensanteilen erhalten, da die erhoffte Wertsteigerung auch ausbleiben kann. Insofern handelt es sich bei Mitarbeiter-Optionen um ein aliud, für das eine zutreffende steuerrechtliche Grundlage bis heute fehlt.

      Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung wäre es gerechtfertigt, Wertsteigerungen von Mitarbeiter-Optionen ebenso wie die Kurssteigerungen von Aktien nach Ablauf der gesetzlichen Spekulations-frist steuerfrei zu stellen. Zumindest aber sollte es zu einer spürbaren Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen kommen. Dafür wird folgendes Reformkonzept vorgeschlagen:




      II. Vorschlag für eine Neuregelung
      der Besteuerung von Mitarbeiteroptionen




      Die folgenden Regelungen sollen ausdrücklich nur für die Unternehmen und Options-Programme gelten, bei denen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt werden. Dies gewährleistet eine breite Mitarbeiterbeteiligung und gesellschaftliche Akzeptanz.

      Besondere Bedeutung bei Stock Options hat der Zeitpunkt der Besteuerung. Rechtsprechung und Praxis der Finanzverwaltung sehen den Besteuerungszeitpunkt bisher regelmäßig bei der Ausübung der Option, eine Besteuerung zum Zeitpunkt der Einräumung der Option wird bisher nur unter sehr engen Voraussetzungen anerkannt.

      Um der in der Praxis sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der Options-Programme Rechnung zu tragen, sollte in Zukunft hinsichtlich des Besteuerungszeitpunktes ein Wahlrecht geschaffen werden:

      -Anfangsbesteuerung bei Einräumung der Option oder
      -Endbesteuerung bei Ausübung der Option.

      Dabei kann das Unternehmen in Abstimmung mit den Arbeitnehmervertretern bei der Auflage des jeweiligen Stock Option-Programms den für alle Mitarbeiter verbindlichen Besteuerungszeitpunkt festlegen. Eine rückwirkende Änderung je nach Wertentwicklung wird ausgeschlossen. (Hinweis: Eine gesetzliche Festlegung des Besteuerungszeitpunktes danach, ob die Optionen marktfähig (selbständig veräußerbar) sind oder nicht, stünde im Widerspruch zu dem Ziel, die Mitarbeiter über eine längere Laufzeit der Optionen an das Unternehmen zu binden.)

      Für die beiden Wahlmöglichkeiten sollten folgende Regelungen gelten, die auch dem Grundsatz der Praktikabilität und Transparenz entsprechen:


      A. Anfangsbesteuerung (bei Einräumung der Option)

      1. Die Besteuerung folgt dem belgischen Modell. Danach wird eine Option mit 7,5 % des Wertes der Aktie zum Einräumungszeitpunkt ("fair market value") bewertet. Dieser geldwerte Vorteil erhöht sich um den positiven Unterschiedsbetrag zwischen dem im Beteiligungsprogramm festgelegten Bezugspreis der Aktie und dem Wert der entsprechenden Aktie im Zeitpunkt der Einräumung der Option; für jedes Jahr, um das die Laufzeit der ausgegebenen Option 5 Jahre übersteigt, erhöht sich der Prozentsatz von 7,5% um weitere 0,5 Prozentpunkte.

      2. Der Wert der Aktie zum Einräumungszeitpunkt ergibt sich bei börsennotierten Unternehmen durch den Börsenkurs. Bei nicht börsennotierten Unternehmen ist eine objektivierende Bewertung vorzunehmen, zum Beispiel nach dem Stuttgarter Verfahren oder nach der (unter Marktbedingungen festgestellten) Bewertung in der letzten, der Optionseinräumung vorausgegangenen Finanzierungsrunde (post money) innerhalb der letzten 12 Monate.

      3. Für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus einem späteren Verkauf der durch Ausübung der Option erworbenen Aktien gelten als Anschaffungskosten der Bezugspreis zuzüglich des bei Einräumung versteuerten geldwerten Vorteils.


      B. Endbesteuerung (bei Ausübung der Option)

      1. Steuerliche Bemessungsgrundlage bei der Endbesteuerung ist entsprechend dem Halbeinkünfteverfahren gem. § 3 EStG die Hälfte des Differenzbetrages zwischen dem Wert der Aktie im Ausübungszeitpunkt und den Aufwendungen, die der Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Erwerb der Aktie zu tragen hatte (Bezugspreis zuzüglich Spesen).

      2. Der steuerfreie Teil des Wertzuwachses unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

      3. Der Wert der Aktie zum Ausübungszeitpunkt ergibt sich bei börsennotierten Unternehmen durch den Börsenkurs. Bei nicht börsennotierten Unternehmen ist eine objektivierende Bewertung vorzunehmen, zum Beispiel nach dem Stuttgarter Verfahren oder nach der (unter Marktbedingungen festgestellten) Bewertung in der letzten, der Optionsausübung vorausgegangenen Finanzierungsrunde (post money) innerhalb der letzten 12 Monate.





      © TELES AG

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      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.08.00 18:03:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...und wieviel bringt das dem Kurs???!!!
      Avatar
      schrieb am 14.08.00 18:08:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu: Teles macht Vorschlag zur Besteuerung .....

      Oh, macht Meister Schindler jetzt in Politik-Beratung ?
      War ja mal wieder eine Ad-hoc-Meldung wert.

      Könnte ja ein neues (weiteres) Standbein für die Holding mit enormen Umsatz- und Gewinnaussichten werden.....

      Aber vielleicht kann man ihn dort brauchen. Teles würde es nicht schaden, oder ??

      Freundliche Grüße an alle Teles-Mitleidenden

      kellerassel
      Avatar
      schrieb am 14.08.00 18:42:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das war keine Ad-hoc und bringt dem Kurs überhaupt nichts.Nur so eine Information nebenbei.
      Komisch wie schon so oft die NICHT Teles Aktionäre reagieren.Mann oh Mann! Alles geschaßte
      (Teles) Ex- Mitarbeiter die die Probezeit nicht überstanden haben,oder.....???


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