Steuerliche Behandlung von Bezugsrechten. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.08.00 10:55:16 von
neuester Beitrag 15.04.01 13:33:00 von
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Wer Weiss, wie der Ertrag aus dem Verkauf von Bezugsrechten steuerlich zu behandeln ist? Wäre für eine kurze Mitteilung dankbar. Wird sicher auch andere Betroffene interessieren.
gruss parade
gruss parade
Freianteile (bzw. unentgeltlich erworbene Bezugsrechte) an einer
Kapitalgesellschaft, die ein Gesellschafter zusaetzlich zu seinen
Altanteilen im Rahmen einer Kapitalerhoehung erhaelt, werden nicht
angeschafft (Begruendung aus § 1 KapErhStG). Es handelt sich um eigene
Wirtschaftsgueter, bei denen es an einer Erwerbshandlung fehlt.
Lt Herrmann/Heuer/Raupach, §23, Anm 101 wurden die Freianteile
wirtschaftlich bereits mit den Altanteilen erworben ("Abspaltung"). Fuer
die Frage, ob spaeterer Verkauf der Freianteile ein Spekulationsgeschaeft
ist, kann somit die Spekulationsfrist nur nach der Anschaffung der
Altanteile berechnet werden. Die "fiktiven" Anschaffungskosten dieser
Gratisanteile ermitteln sich dann nach § 3 KapErhStG.
Freianteile (Gratisaktien) und unentgeltlich erworbene (originaere)
Bezugsrechte haben im Rahmen des §23 EStG nur Bedeutung, wenn sie
innerhalb der Spekulationsfrist der Altanteile veraeussert werden.
Die AK der Freianteile ermitteln sich nach §3 KapErhStg: die AK der
Altanteile sind nach dem Verhaeltnis der Nennwerte auf die Alt- und
Freianteile aufzuteilen.
Die AK der originaeren Bezugsrechte sind nach der sog. "Gesamtwertmethode"
aus den Altanteilen zu ermitteln- "Formel": AK der Altanteile * Kurswert
der Bezugsrechte : Kurswert der Altanteile vor der Kapitalerhoehung.
mfG
s2b3
Kapitalgesellschaft, die ein Gesellschafter zusaetzlich zu seinen
Altanteilen im Rahmen einer Kapitalerhoehung erhaelt, werden nicht
angeschafft (Begruendung aus § 1 KapErhStG). Es handelt sich um eigene
Wirtschaftsgueter, bei denen es an einer Erwerbshandlung fehlt.
Lt Herrmann/Heuer/Raupach, §23, Anm 101 wurden die Freianteile
wirtschaftlich bereits mit den Altanteilen erworben ("Abspaltung"). Fuer
die Frage, ob spaeterer Verkauf der Freianteile ein Spekulationsgeschaeft
ist, kann somit die Spekulationsfrist nur nach der Anschaffung der
Altanteile berechnet werden. Die "fiktiven" Anschaffungskosten dieser
Gratisanteile ermitteln sich dann nach § 3 KapErhStG.
Freianteile (Gratisaktien) und unentgeltlich erworbene (originaere)
Bezugsrechte haben im Rahmen des §23 EStG nur Bedeutung, wenn sie
innerhalb der Spekulationsfrist der Altanteile veraeussert werden.
Die AK der Freianteile ermitteln sich nach §3 KapErhStg: die AK der
Altanteile sind nach dem Verhaeltnis der Nennwerte auf die Alt- und
Freianteile aufzuteilen.
Die AK der originaeren Bezugsrechte sind nach der sog. "Gesamtwertmethode"
aus den Altanteilen zu ermitteln- "Formel": AK der Altanteile * Kurswert
der Bezugsrechte : Kurswert der Altanteile vor der Kapitalerhoehung.
mfG
s2b3
Ich bedanke mich für diese so ausführliche Beantwortung meiner Frage, die mir allerdings eine sehr komplizierte Berechnung der Situation zur Aufgabe macht. Ich denke mal, der normale Aktionär dürfte damit überfordert sein, wenn er seinen Aktienbestand in mehreren Schüben zusammengetragen hat. Ich dachte immer, dass Gesetze so gehalten sein müssen, dass der Bürger sie verstehen und anwenden kann, ohne einen z.B. Steuerberater zu horrenden Kosten beauftragen zu müssen.
In diesem Falle werde ich also die KE mitmachen müssen, damit ich keine Steuern auf meine Bezugsrechte bezahlen muss.
Vielen Dank für Deine Hilfe, die mich in die Lage versetzt, auch weiterhin steuerehrlich zu bleiben.
gruss parade
In diesem Falle werde ich also die KE mitmachen müssen, damit ich keine Steuern auf meine Bezugsrechte bezahlen muss.
Vielen Dank für Deine Hilfe, die mich in die Lage versetzt, auch weiterhin steuerehrlich zu bleiben.
gruss parade
Hi Parade !
long time no see.
Bezugsrechte sind ja nichts anderes als "Kupons", die dem Aktien-Mantel beigefügt sind.
m.E. sind also die Haltefristen zugrundezulegen, die auch für die Aktie selbst gelten.
Gruß
vv
long time no see.
Bezugsrechte sind ja nichts anderes als "Kupons", die dem Aktien-Mantel beigefügt sind.
m.E. sind also die Haltefristen zugrundezulegen, die auch für die Aktie selbst gelten.
Gruß
vv
Verstehe ich das jetzt richtig:
Ich habe beispielsweise die Aktie X AG am 1.1.2001 erworben, und zwar 100 Stück zu 50 Euro zuzüglich 10 Euro Spesen macht 5010 Euro.
Jetzt habe ich Anfang März 100 Bezugsrechte bekommen, die ich am 20.3. für je 1 Euro veräußert habe. Am 20.3. betrug der Kurs der Aktie X AG 55 Euro.
Die AK (Anschaffungskosten) betragen somit:
5010 Euro * 1 Euro / 55 Euro = 91,09 Euro.
Verkaufserlös war 1 x 100 = 100 Euro. Somit habe ich dann 8,91 Euro Gewinn gemacht.
O.K.?!
Und wo trage ich das dann in der Steuererklärung ein???
Ich habe beispielsweise die Aktie X AG am 1.1.2001 erworben, und zwar 100 Stück zu 50 Euro zuzüglich 10 Euro Spesen macht 5010 Euro.
Jetzt habe ich Anfang März 100 Bezugsrechte bekommen, die ich am 20.3. für je 1 Euro veräußert habe. Am 20.3. betrug der Kurs der Aktie X AG 55 Euro.
Die AK (Anschaffungskosten) betragen somit:
5010 Euro * 1 Euro / 55 Euro = 91,09 Euro.
Verkaufserlös war 1 x 100 = 100 Euro. Somit habe ich dann 8,91 Euro Gewinn gemacht.
O.K.?!
Und wo trage ich das dann in der Steuererklärung ein???
Natürlich nirgendwo !
Vielen Dank für diese tolle Antwort.
Trage das in die Anlage KAP ein.
kroko
kroko
Falsch! Natürlich in die Anlage SO. Sorry!
kroko
kroko
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