Hat man bei einem Totalverlust noch Verpflichtungen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.09.00 07:56:08 von
neuester Beitrag 08.09.00 11:38:41 von
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Hat man bei einem Totalverlust einer Aktie (Wert 0,0) eigentlich irgendwelche Verpfichtungen gegenüber der Aktiengesellschaft, oder gar Haftungspflichten?
Kann mir jemand helfen?
Danke
MontanaN.
Kann mir jemand helfen?
Danke
MontanaN.
Nein. Kann auch nicht so schnell auf 0 gehen, weil im schlimmsten Fall immer noch die "Konkursmasse" gehandelt wird (oder der Firmenmantel etc). Beispiel Bremer Vulkan: Die Werft gibt es schon lange nicht mehr, die Aktien schon und hin und wieder kann man mit der auch noch ordentlich verdienen!
Bin anderer Meinung:
Natürlich haftet ein Aktionär nur mit seinem Grundkapital, d.h. dem Nennwert der gehaltenen Aktien. Weitere Haftungen sind ausgeschlossen. Es haftet ja nicht der Aktionär als natürliche Person, sondern die AG als juristische Person. Die Haftung ist auf die Einlagen beschränkt.
Dennoch existiert die Möglichkeit eines Totalverlustes, da im Falle einer Liquidation zunächst die Gläubiger bedient werden. Bleibt nichts mehr übrig, bekommen die Eigenkapitalgeber (Aktionäre) nichts.
Natürlich haftet ein Aktionär nur mit seinem Grundkapital, d.h. dem Nennwert der gehaltenen Aktien. Weitere Haftungen sind ausgeschlossen. Es haftet ja nicht der Aktionär als natürliche Person, sondern die AG als juristische Person. Die Haftung ist auf die Einlagen beschränkt.
Dennoch existiert die Möglichkeit eines Totalverlustes, da im Falle einer Liquidation zunächst die Gläubiger bedient werden. Bleibt nichts mehr übrig, bekommen die Eigenkapitalgeber (Aktionäre) nichts.
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