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    Steuerfrei spekulieren => Vermögensverwaltung gründen!? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.00 16:04:11 von
    neuester Beitrag 26.09.00 20:03:50 von
    Beiträge: 13
    ID: 238.091
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      Avatar
      schrieb am 09.09.00 16:04:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      In der September Ausgabe der Zeitschrift DM steht folgender Tip zur neuen Steuerreform:

      Wer mehrere hunderttausend Mark in Aktien angelegt hat, sollte eine Vermögensverwaltungs GmbH gründen. Veräußerungsgewinne und Dividenden bleiben dann steuerfrei, weil der private Anleger wie ein gewerblicher Profi besteuert wird. Statt des persönlichen Spitzensteuersatzes von 48,5% zahlt er den Körperschaftsteuersatz von 25% + 5,5% Soli-Zuschlag!!!!

      Weiß jemand von Euch mehr über das Thema private Vermögensverwaltung? Ich interessiere mich sehr für dieses Thema und würde gerne eine Vw gründen!!

      Gruß
      Darius
      Avatar
      schrieb am 09.09.00 16:21:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sorry Dich korrigieren zu müssen, aber

      ab näxtem Jahr gilt das Halbeinkünfteverfahren auch für Spekugeschäfte!

      Und selbst beim Höchststeueratz zahl ich dann max. knapp 25% Steuer

      auf meine gesammten Gewinne (ab 2005 dann 20%!!)
      Somit ist die Umstellung wohl nicht so rentabel - falls ich mich irren sollte- bitte berichtigt mich!
      Avatar
      schrieb am 09.09.00 17:17:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      @anonymst
      Sehe das genau so wie Du. Diese teilweise dämlichen Steuertipps von Zeitschriften ala DM oder so, gehen mir tierisch auf die Nerven. Frage: warum wohl gehen die meisten dieser Journalisten mit ihrer Erklärung zum Steuerberater?

      Gelegentlich kommen dann auch so Spitzentipps wie:
      fahren Sie einmal mit dem Taxi zur Arbeit und Sie sparen bei einer Ausgabe von DM 50 sagenhafte 180 DM Steuern.

      Natürlich stimmen die Zahlen, aber nur, wenn durch die 50 DM eine Verdienstgrenze unterschritten wird und der Steuerpflichtige dann wieder Wohnungsbauprämie oder Sparzulage bekommt.

      Nur es gibt keinen Menschen, der heute auf die DM genau sein zu versteuerndes Einkommen 2000 ermitteln kann.
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 19:34:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      folgendes zur vermögensverwaltenden gmbh:

      in gewisser hinsicht hat die dm recht. eine vermögensverwaltende gmbh kann ein sparmodell für spekulanten sein. dies gilt allerdings nur, wenn die gewinne in der gmbh nicht ausgeschüttet werden und stets wieder angelegt werden. abgesehen davon lohnt sich der aufwand wirklich erst bei einigen paar mark fünfzig (du brauchst zur gründung sowieso 25000 dm!). dann hast du eine gmbh (womit leider kein normalbürger mit umzugehen weiss!), die braucht eine buchführung, eine bilanz, körperschaftsteuererklärung, bei der gründung einen notariellen vertrag usw. ich denke, sofern sich nicht einige leute zusammenschließen oder wirklich hohes vermögen vorhanden ist lohnt sich das spielchen nicht, weil die kosten in keinem verhältnis zur ersparnis stehen.

      gruss
      hots
      Avatar
      schrieb am 18.09.00 22:03:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      hi,
      nun habe ich mal eine "kleine" frage.
      angenommen folgendes:

      ich (wohnsitz in deutschland) gruende in XXX eine itc.
      diese handelt hauptsaechlich mit aktien und hat auch
      ihre konten/depots in deutschland und ist selbst zu 100% im besitz
      einer ihc. diese wiederum gehoert zu 100% mir. gewinne, die von der itc an die ihc ausgeschuettet werden und von der ihc in die itc reinvestiert werden, werden in XXX mit 4.2% besteuert. die ihc selbst macht keine gewinne. XXX hat ein doppelbesteuerungsabkommen mit deutschland. beide firmen stellen in XXX natuerlich je einen
      director und eine sekretaerin ein. weiterhin wird die
      buchführung von einem auditor der XXX finanzbehoerde kontrolliert.

      kosten fuer registration/personal/auditor im 1. jahr ca. 5000,- DM
      danach ca. 3000,- DM pro jahr

      nun meine "kleinen" fragen:

      - werden nur die gehaelter, die diese firmen an mich ausschuetten, in
      deutschland versteuert?
      - wenn erste frage ja - wie muss ich mein geld in die itc fliessen
      lassen, dass moeglichst wenig steuern anfallen? cash? wertpapiere?


      mfg
      n09240@gmx.de

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      Avatar
      schrieb am 18.09.00 23:23:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kleine Anmerkung: Die Verluste einer GmbH kann der GmbH-Gesellschafter
      anders als bei einer OHG oder KG nicht mit anderen
      postiven Einkünften verrechnen, da die GmbH selbst
      Steuersubjekt im Steuerrecht ist. Zumal Verluste aus
      Aktiengeschäften zur Zeit nicht unrealistisch er-
      erscheinen.


      teuton_trader
      Avatar
      schrieb am 19.09.00 21:35:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      @engst03

      zu frage 1: Schon allein § 1 EStG beantwortet Dir Deine Frage--> Du bist mit Deinem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig, sofern Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist (183 Tage im Jahr in Deutschland gemeldet!).

      frage 2: Würde hier den Rahmen sprengen. Dazu muß ich mir ersteinmal Gedanken machen.

      mfG
      HotS
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 18:41:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ HotS

      Du brauchst sogar 25.000 Euro, nicht DM. Der zusätzliche Aufwand ist auch sehr hoch.

      @ engst03

      Müssen Auslands-GmbH nicht ihre Geschäftsführung tatsächlich im Ausland haben? Scheint bei nur 3 TDM p.a. für das Personal nicht gerade logisch, die dann noch an eine inländische Person gingen.

      Auch hier gilt aber, dass sich so ein Aufwand selten lohnen würde. Warum denkt Ihr Euch immer solch "abgefahrerene" Konstruktionen aus?
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 20:17:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      @CommanderBerlin

      Nein, Du brauchst lediglich 25000 DM. Da Du als Gesellschafter einer GmbH verpflichtet bist mindestens 50% des gezeichneten Kapitals einzuzahlen (Mindestkapital der GmbH 25000 € oder eben 50000)


      @engst03

      Ein deutscher Geschäftsführer in einer ausländischen GmbH führt meiner Meinung dazu, daß die GmbH dem deutschen Körperschaftssteuergesetz unterworfen wird.

      Gruss
      HotS
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 09:22:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ HotS

      Stimmt soweit es um gezahlte Beträge geht, aber mit weiteren 12500 Euro hängst Du auf dem Papier eben drin.
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 16:55:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      @CommanderBerlin

      Klar. Wenn man das so sieht stimmt das natürlich.

      HotS
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 18:26:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      weiss hier jemand genau über die halbeinkünftebesteuerung bescheid ?

      1. ab welchem zeitpunkt fallen private spekulationsgewinne aus aktien unter das halbeinkünfteverfahren

      2. gilt dieses auch für andere finanzinstrumente/derivate (zb. optionen), wenn ja: ab wann

      danke
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 20:03:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      zu 1. gilt für Veräußerungsgeschäfte des Jahres 2001, d.h. Du kannst es in der Steuererklärung 2002 anwenden. Dort erklärst Du in der KSO anstatt 100 kDM Gewinn nur noch 50 kDM

      zu2: ich denke das gilt dafür ebenfalls, weiß es aber nicht 100%


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