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    News zu Balaton ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.09.00 07:38:14 von
    neuester Beitrag 23.09.00 19:21:10 von
    Beiträge: 23
    ID: 246.247
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      Avatar
      schrieb am 19.09.00 07:38:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      gibt es, wie immer, keine.
      Ich empfehle denen, AdHoc-Tales zu veröffentlichen!
      Avatar
      schrieb am 19.09.00 08:36:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ruhig Blut DBBHaktionäre,
      muß SPARTA nicht ein Übernahmeangebot abgeben? Der Preis für eine DBBH muß mindestens 18.06 Eure betragen. Dies muß nur auf der HV von Balaton beschlossen werden!

      Da liege ich doch richtig? Erkundigt Euch mal!
      Avatar
      schrieb am 19.09.00 10:22:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Apropos HV: Da bis jetzt immer noch keine Einladung erfolgt ist,stehen
      die Chancen auf eine Weihnachtsgans im "Nassauer Hof" doch nicht schlecht...:D
      Avatar
      schrieb am 19.09.00 11:37:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      HV soll Anfang November stattfinden.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 19.09.00 23:18:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bin gespannt ob sie wieder Metalldetektoren aufstellen :)

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      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 08:56:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      wegen der Metalldetektoren mach ich mir keine Sorgen.
      Nur wiegen dürfen sie mich hinterher nicht. (wg. Entenbrust, Spätburgunder usw.)

      mfg
      Grandpere
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 08:58:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      In echt???
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 09:14:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      NEIN, Sparta MUSS dann kein Angebot abgeben, wenn sie durch die Hauptversammlung davon befreit werden - und das ist angestrebt bzw. auch sinnvoll!

      Ich hoffe und gehe davon aus, daß SPARTA von einem Pflichtangebot befreit wird (obwohl ich auch DBH Aktien halte!), da mir eine unabhängige Balaton wesentlich lieber ist, als eine Übernahme bzw. Fusion!

      Gruß HdA
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 10:22:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich glaube nicht, daß viele DBBH-Aktionäre auf die Differenz von 50 Prozent verzichten. Vor allem nach dieser Hinhaltetaktik von den DBBH-Funktionären. Da muß schon noch viel passieren, daß ich auf das Angebot verzichte. Bin mal gespannt, wie andere DBBH Aktionäre das sehen.
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 16:28:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Balltreter hat Recht.
      Auf der HV können alle anwesenden Aktionäre für ein Abfindungsangebot in der genannten Höhe stimmen. Die Sparta AG darf dabei nicht stimmen. Meine Stimmrechte bekommen die Pro-Abfindungsangebotler und ich kenne eine Menge anderer erboster Balatonaktionäre.

      Ich hoffe, dass genügend Balatonaktionäre kommen, die für das Abfindungsangebot stimmen und sich die 18 Euro auszahlen lassen.

      Gruß, Terence Hill.
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 16:30:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      ....einige scheinen die Sache mit den 18 Euro schon bemerkt zu haben....
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 17:44:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      RE: Sparta-Übernahmeangebot

      also wie verhält sich das jetzt genau ?

      MUß SPARTA 18 EUro pro DBBH Aktie bezahlen, falls das auf der DBBH HV beschlossen wird oder nicht ?

      Ne Quelle wäre klasse .


      SOM
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 21:41:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn das mit den 18 Euro stimmt, dann werden jetzt im Vorfeld der HV aber noch kräftig Aktien eingesammelt um die Abstimmung zu kippen. Es wird in den nächsten Tagen spannend. Wetten?
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 22:47:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      RE: DBBH

      ich rechne mit einschneidenden Veränderungen bei der DBBH.
      noch ist meine Recherche nicht abgeschlossen.
      Am Wochenende komme ich darauf zurück.



      SOM
      Avatar
      schrieb am 20.09.00 23:11:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      tut sich was mit der beteiligung net ipo?
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 08:26:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Som.you
      Was sind das für Andeutungen?
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 10:44:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Balltreter und Held der Aktien

      Wo habt ihr Eure Infos zu dem Abfindungsangebot her?
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 10:49:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wenn die DBBH vollständig von der Sparta übernommen wird ist net.IPO der große Profiteur. :) :)
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 13:06:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      Lieber x123abc!
      Die Infos stehen im Aktienrecht. Ganz einfach.
      Avatar
      schrieb am 22.09.00 19:17:00
      Beitrag Nr. 20 ()
      RE: Sparta

      wie sollte denn die Sparta die DBBH Aktien bezahlen ?


      SOM
      Avatar
      schrieb am 22.09.00 20:19:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich gebe allen, die jetzt auf einen kurzfristigen Zock mit der Abfindung von Sparta aus sind, die Konsequenzen zu überdenken!

      "Nach mir die Sinnflut" ist eine Einstellung, die ICH nicht einsehe!

      Wir Aktionäre von DBH & SPARTA bzw. net.IPO sollten NICHT darauf aus sein, uns den Ast auf dem wir sitzen abzusägen!

      Wer Fragen zum Pflichtangebot hat, soll bei SPARTA anrufen - der Herr von der IR-Abteilung ist sehr nett und beantwortet auch tiefergehende Fragen!

      Gruß HdA
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 17:42:53
      Beitrag Nr. 22 ()
      News zu Balaton ?

      wartet mal kurz........
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 19:21:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      Sparta braucht Kohle für meine BARABFINDUNG von 18 Euro je Aktie!!!

      ;)



      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung


      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, den 31. Oktober 2000 um 11:00 Uhr in den Mozart-Sälen, Moorweidenstraße 36, in Hamburg stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.



      --------------------------------------------------------------------------------


      TAGESORDNUNG



      Beschlußfassung über die Änderung des Geschäftsjahres und entsprechende Satzungsänderung
      Um die sich durch das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) ergebende Reduzierung der Körperschaft-steuer bereits ab dem 1. Januar 2001 nutzen zu können, ist eine Anpassung des Geschäftsjahres an das Kalenderjahr erforderlich.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, daß Geschäftsjahr dem Kalenderjahr anzupassen und § 1 Abs. 3 der Satzung entsprechend wie folgt neu zu fassen:

      "Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das am 1. Oktober 2000 beginnende Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2000."

      Beschlußfassung über die Ermächtigung zur wahlweisen Ausgabe von Wandelanleihen, Optionsanleihen und/oder Optionsscheinen, Erweiterung des bedingten Kapitals I und entsprechende Satzungsänderung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

      den Vorstand unter Aufhebung der Ermächtigung vom 29. Juni 1999 nunmehr zu ermächtigen, bis zum 30. Oktober 2005 einmalig oder mehrmalig sowohl auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit Wandlungsrechten (Wandelanleihen) oder Optionsrechten (Optionsanleihen) als auch Optionsrechte ohne Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren (Optionsscheine) auf insgesamt bis zu 6.238.915 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischem Anteil am Grundkapital von jeweils einem Euro mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der gewährten Schuldverschreibungen darf Euro 93.583.725 und die Laufzeit der gewährten Schuldverschreibungen darf zehn Jahre nicht überschreiten.

      Die Wandelanleihen, Optionsanleihen oder Optionsscheine sollen von einem Kreditinstitut oder Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug anzubieten, sofern sie den Aktionären nicht zum unmittelbaren Bezug angeboten werden.

      Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausschließen und um den Inhabern von Optionsscheinen beziehungsweise Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Options- beziehungsweise Wandlungsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

      Im Falle der Ausgabe von Wandelanleihen werden diese in Wandelscheinen verbrieft, die dem Inhaber nach Maßgabe der Umtauschbedingungen berechtigen, ihre Wandelanleihe in neue Aktien der Gesellschaft umzutauschen. In den Umtauschbedingungen kann ein Wandlungsverhältnis auf ganze Zahlen gerundet und/oder eine in Geld zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Schließlich können die Umtauschbedingungen auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen.

      Im Falle der Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder Schuldverschreibung Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von neuen Aktien der Gesellschaft berechtigen.

      Im Falle der Ausgabe von Optionsscheinen werden diese in Optionsscheinen verbrieft, die den Inhaber nach Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von neuen Aktien der Gesellschaft berechtigten.

      Der festzusetzende Wandlungs- oder Optionspreis ("Ausgabebetrag") für eine Aktie muß auch bei einem variablen Umtauschverhältnis oder Ausgabebetrag entweder dem durchschnittlichen Schlußkurs der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse ("Wertpapierbörse") an den letzten zehn Börsentagen vor dem Tag der Beschlußfassung durch den Aufsichtsrat über die Begebung der Wandelanleihen, Optionsanleihen oder Optionsscheine entsprechen oder dem durchschnittlichen Schlußkurs der Aktien der Gesellschaft an der Wertpapierbörse während der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels, entsprechen. In beiden Fällen kann gegenüber dem jeweiligen Durchschnittskurs ein Abschlag von bis zu zwanzig vom Hundert beziehungsweise ein Zuschlag von bis zu einhundert vom Hundert vorgenommen werden. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis können in den Umtauschbedingungen beziehungsweise in den Optionsscheinen auch variabel, insbesondere innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Börsenkurses der Aktie während der Laufzeit, festgesetzt werden. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt. Im übrigen kann vorgesehen werden, daß Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Den Ausgabebetrag und einen etwaigen Bezugspreis setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zeitnah fest.

      Der jeweils festgesetzte Ausgabebetrag ist aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel zu ermäßigen, wenn die Gesellschaft während der Laufzeit der Wandelanleihen oder der Optionsscheine unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Wandelanleihen oder Optionsscheine gewährt und hierbei den Inhabern von Wandelanleihen beziehungsweise Optionsscheinen kein Bezugsrecht einräumt, wie es ihnen nach Ausübung des Umtausch- beziehungsweise Optionsrechts zustehen würde. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt. Im Fall von Kapitalherabsetzungen ist der jeweils festgesetzte Ausgabebetrag entsprechend zu erhöhen.

      Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Emissionen, insbesondere Zinssatz, Ausgabebetrag, Laufzeit und Stückelung, Bezugsverhältnis, Bezugspreis sowie den Wandlungs- beziehungsweise Optionszeitraum mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen.

      das Grundkapital der Gesellschaft wie folgt bedingt zu erhöhen und § 4 Absatz 7 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      "Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu Euro 6.238.915 durch Ausgabe von bis zu 6.238.915 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Umtauschbedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Hauptversammlungsbeschluß vom 31. Oktober 2000 bis zum 30. Oktober 2005 ausgegebenen Wandelscheine sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsbedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Hauptversammlungsbeschluß vom 31. Oktober 2000 bis zum 30. Oktober 2005 ausgegebenen Optionsanleihen und Optionsscheine. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluß der Hauptversammlung vom 31. Oktober 2000 festzusetzenden Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis (Ausgabebetrag) und Bezugsverhältnis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der vorbezeichneten Wandel- beziehungsweise Optionsscheine von ihrem Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht Gebrauch machen beziehungsweise zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelscheinen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, in dem sie infolge der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen."

      den Vorstand zu ermächtigen, weitere Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
      Bericht des Vorstands gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      Mit der Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelanleihen, Optionsanleihen und/oder Optionsscheine soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf dem Kapitalmarkt langfristiges Fremdkapital zu günstigen Konditionen aufzunehmen. Die Ermächtigung des Vorstands, etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines praktikablen Bezugsrechtsverhältnisses. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Schuldverschreibungen und/oder Optionsscheine werden entweder durch den Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich über die Gesellschaft verwertet.

      Ferner sieht die Ermächtigung vor, daß das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden kann, um den Inhabern von Optionsscheinen oder Wandelanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es Ihnen nach Ausübung des Optionsrechts beziehungsweise des Wandlungsrechts beziehungsweise nach Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Insoweit wird dem üblichen Verwässerungsschutz Rechnung getragen.

      Der Ausgabebetrag entspricht grundsätzlich dem durchschnittlichen Börsenkurs im Zeitraum vor der Ausgabe der Wandelanleihe, der Optionsanleihe und/oder des Optionsscheins. Die Möglichkeit eines Ab- oder Zuschlags dient der Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten.

      Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
      Herr Dr. Walter Kuna wurde am 1. August 2000 nach § 104 AktG gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Da die gerichtliche Bestellung nicht die erforderliche Wahl ersetzt, ist ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

      Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,

      Herrn Dr. Walter Kuna, Geschäftsführer Lazard & Co. GmbH, Frankfurt

      gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Aufsichtratsmitglieds Benjamin Schliemann in den Aufsichtsrat zu wählen.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschlägen nicht gebunden.

      Herr Dr. Kuna ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

      Vorsitzender des Aufsichtsrats der Konrad Hornschuh AG, Weissbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats der PropertyGate.com AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats der Langbein Pfanhauser Werke AG, Düsseldorf sowie Mitglied des Beirats der Zimmer & Rohde GmbH, Oberursel.

      Wahl des Abschlußprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2000
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft, Hamburg, zum Abschlußprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr 2000 (1.10.-31.12.2000) zu wählen.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der Geschäftsstunden hinterlegen oder bei einer der folgenden Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:

      M.M. Warburg & CO KGaA, Hamburg,
      Vereins- und Westbank AG, Hamburg,
      Westfalenbank AG, Bochum.

      Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

      Die Hinterlegung hat bis spätestens Mittwoch, den 25. Oktober 2000 zu erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die darüber auszustellende Bescheinigung spätestens am Donnerstag, den 26. Oktober 2000 bei der Gesellschaft einzureichen.

      Die Anschrift der Gesellschaft lautet:

      SPARTA Beteiligungen Aktiengesellschaft
      Am Sandtorkai 75
      20457 Hamburg.

      Die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen schriftlich Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.

      Hamburg, im September 2000

      Der Vorstand


      ;)

      Schönes Wochenende

      NobbiSorglos


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