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    Verschiebt TC Unterhaltungselektronik Börsengang? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.10.00 15:11:34 von
    neuester Beitrag 30.10.00 12:28:44 von
    Beiträge: 15
    ID: 273.655
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      Avatar
      schrieb am 18.10.00 15:11:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      In keiner der größeren Börsenzeitschriften taucht TC mehr unter den angekündigten Neuemissionen für das 4. Quartal - geschweige denn für Oktober - auf.

      Ist die Börsenzulassung eigentlich durch?
      Avatar
      schrieb am 18.10.00 16:37:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es wird sich demnächst herausstellen, ob die Notierung am Geregelten Markt erfolgt. Das hängt von der Entscheidung der zuständigen Börse ab,
      der Emittent hat keinen Einfluss darauf. Eine Notierung im Freiverkehr wäre m.E. bei negativer Entscheidung immer noch möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.10.00 07:42:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die GoingPublic-Kolumne: BAuernVängerei?

      WOLFRATSHAUSEN (GoingPublic) - Mit Neuemissionen läßt sich oftmals gutes Geld verdienen. Doch die Popularität von "jungen Aktien" wird von einigen Unternehmen schamlos ausgenutzt.

      In den letzten Wochen häuften sich beispielsweise Meldungen von Unternehmen, die Emissionsdaten einschließlich Zeichnungsfrist für ihre Aktien nennen. Im Text wird dann darauf verwiesen, daß ein Antrag auf Börsenzulassung gestellt wurde. Dem Anleger soll dies vorgaukeln, daß die Aktien des Unternehmens bald an einem offiziellen Marktsegment gehandelt werden. Doch im Klartext heißt dies nur eines: Das Unternehmen hat keine Börsenzulassung!

      Angefangen hatte die jüngste Welle von Börsengängen mit der Koblenzer TC Unterhaltungselektronik AG. In einer Unternehmensanalyse der emissionsbegleitenden Münchner BAV GmbH heißt es: "Es ist beabsichtigt, unmittelbar nach abgeschlossener Kapitalerhöhung (Anmerkung der Redaktion: warum eigentlich danach?) Antrag auf Börseneinführung im Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen." Im Verkaufsprospekt ist vermerkt, daß die Börsenzulassung beantragt wird und daß bewegliche Sachen (hier: Aktien) durch Einigung und Übergabe übereignet werden können. Das ist juristisch schon richtig ..., aber ein Börsenhandel würde das Ganze schon wesentlich effektiver gestalten. Doch eine Börsenzulassung liegt nicht vor!

      Die Ultra Clean AG aus Hanau veröffentlichte am 16. Oktober eine Meldung, in der das Unternehmen mitteilt, daß es den Gang an den Freiverkehr der Frankfurter Börse für das 4. Quartal 2000 plant. Im Text heißt es: "Der Zulassungsantrag zum Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse ist geprüft. Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 30. November 2000. Nach Beendigung wird der Handel unverzüglich aufgenommen." Der Finanzvorstand Michael Oberle scheint seiner Sache sehr sicher zu sein. In den Presseunterlagen heißt es weiter "Handelssegment: Freiverkehr", "Börsenplatz: Frankfurt". Doch als Ex-Banker (Ausbildung und vierjähriges Traineeprogramm ...) sollte Oberle es eigentlich besser wissen. Denn das Unternehmen besitzt keine Börsenzulassung. Dies teilte die Zulassungsstelle der Deutschen Börse AG GoingPublic-Online auf Anfrage mit.

      Dritter im Bunde ist die trading-house.net AG. Erst gestern veröffentlichte das Unternehmen eine Meldung, daß die BAV Börsenmakler GmbH den Antrag auf Einbeziehung in den Frankfurter Freiverkehr gestellt hat. Im Text wird zwar fairerweise ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Plazierung der Aktien im Vorfeld des Börsenganges stattfindet. Doch im nächsten Satz wird der 27.11.2000 als vorgesehenes Datum der Erstnotiz genannt. Die Börsenzulassung liegt nach Angaben der Deutschen Börse AG nicht vor!

      Das Vorgehen der drei Firmen erscheint besonders zwielichtig, da die Unwissenheit von Anlegern ausgenutzt und ein baldiger Börsenhandel suggeriert wird. Dies zeigt deutliche Parallelen zur Questos AG, die Ende 1999 durch entsprechende Meldungen auf sich aufmerksam machte. Questos ist übrigens bis heute nicht börsennotiert.

      Was haben diese Unternehmen gemeinsam, werden Sie sich jetzt vielleicht fragen - die emissionsbegleitende BAV. Vorstand Christian Rogner war bereits vor Jahren in der Finanzwelt durch den Vertrieb von zweifelhaften Penny-Stocks negativ aufgefallen.

      Die GoingPublic-Kolumne ist ein Service des GoingPublic Magazins, Deutschlands führendem Börsenmagazin zu Neuemissionen und Neuer Markt. Bezogen werden kann das Magazin unter www.goingpublic-online.de. GoingPublic ist allein für die Inhalte der Kolumne verantwortlich. Informationen zu einzelnen Unternehmen stellen keine Aufforderung zum Kauf bzw. Verkauf von Aktien dar. Die Kolumne erscheint in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.

      NEU!!! GoingPublic-TV auf www.goingpublic-online.de





      19.10.2000, 13:54 Uhr
      Avatar
      schrieb am 20.10.00 11:43:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      1. Verschiebt TC Unterhaltungselektronik Börsengang?
      Antwort: ein klares NEIN

      2. cool bleiben, weil die BAV dieses Jahr schon einmal eine Emission mit dem gleichen Verfahren (-->Zeichnungsmöglichkeiten im
      Rahmen eines PrivatePlacements ---> Antrag auf Börsenzulassung ---> erfolgreiche Ersnotiz an einer deutschen Präsenzbörse)
      erfolgreich durchgeführt hat.

      Bei dieser Neuemission handelt es sich um die Beteiligungsgesellschaft DÜBAG (WKN 556060/www.duebag.com), welche im April/Mai dieses Jahres
      von dem Konsortium BID AG (www.bid-ag.com) und BAV (fungierte als selling agent[www.bav-aktienhandel.de]) erfolgreich plaziert wurde.
      Zeichnungsfrist war vom Anfang bis Mitte Mai (soweit ich es noch im Kopf habe vom 09./10.05 bis 18.05.00). Es war nur bekannt,
      daß die Erstnotierung an einer deutschen Präsenzbörse Ende Mai geplant ist.
      Dann wurde die (natürlich gut vorbereitete) Börsenzulassung gestellt und am 29. Mai war der erste Handelstag der DÜBAG in Frankfurt.:):)

      Bei TC Unterhaltungselektronik ist als erster Börsenhandelstag der 30. oder 31. Oktober vorgesehen, evtl auch erst in der ersten
      Novemberwoche, je nachdem wie schnell der Antrag auf Börsenzulassung in Frankfurt(von der Zulassungstelle) bearbeitet wird.
      Ich habe gestern zufällig mit H. Hartinger (Leiter des BAV-Aktienhandel-KundenBetreuungsCenters) telefoniert und habe erfahren, daß
      alles wie geplant abläuft.:)

      mfgantennebayern

      P.S.: Außerdem muß ich noch anmerken, daß das normalerweise sehr gute GoingPublicMagazin die Neuemission DÜBAG ganz einfch
      vergessen/verpasst hat, d.h. erst auf schriftlichen Hinweis von mir wird die DÜBAG nun im neuen Heft aufgenommen (auf der homepage
      bereits erfolgt). Dafür erhielt ich vom GoingPublicMagazin auch ein Dankeschön und ein Sorry, daß DÜBAG von Ihnen einfach "übersehen"
      wurde. Meiner Meinung nach ist dieses Verfahren einer Neuemissionsplazierung einfach noch nicht ganz zum GoingPublicMagazin durch-
      gedrungen, aber wenn noch ein, zwei weitere Emissionen so erfolgreich plaziert werden, wird sich dies auf jeden Fall bald erledigt haben.
      Avatar
      schrieb am 22.10.00 10:05:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Unsicherheit über den Börsengang der TC im Oktober läßt Graumarktkurs der TC
      bei Future Securities sinken.
      Verkaufskurs auf telefonische Anfrage deutlich unter 10 Euro!
      Bei erneuter Verschiebung des Börsengangs sehe ich insbesondere folgende Gefahren:
      * Vertrauensverlust
      * schlechte Presse
      * Gefährdung des Weihnachtsgeschäfts
      * evtl. können Jahresgebühren für Patentschutz nicht mehr gezahlt werden

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      Avatar
      schrieb am 22.10.00 15:02:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      bin zwar kein tc fan, aber dieser Artikel stand auf der bav-seite.....

      Die Popularität von Unternehmen, deren Aktien von BAV plaziert werden, wird
      von BAV nicht schamlos ausgenutzt, sondern von BAV in Zusammenarbeit mit
      ihren Kooperationspartnern herbeigeführt und liegt dadurch auch im Interesse
      der Aktionäre. Selbstverständlich verdient BAV im Rahmen der Neuemissionen
      gutes Geld durch erfolgreiche Plazierungen und durch Börseneinführungen. Die
      BAV hält es weiterhin für den richtigen Weg, die Unternehmen von den
      außerbörslilchen Plattformen weiter zu begleiten und in Marktsegement an der
      Börse einzuführen.

      Dem Verfasser des Artikels, dem die BAV gerne ein kostenloses Praktikum bei
      dem für die Börseneinführungen zuständigen Mitarbeiter, der seit ca. 15
      Jahren Börseneinführungen betreibt, anbietet, ist insgesamt folgendes nicht
      bewußt bzw. nicht bekannt:

      Es gibt Börseneinführungen im Zusammenhang mit öffentlichen Angeboten und es
      gibt aber auch Börseneinführungen ohne öffentliches Angebot.

      Wenn ein Unternehmen sich auf Grund der Beratung durch die BAV entschließt,
      eine Einführung oder Einbeziehung in eines der Marktsegmente an der Börse
      durch die BAV durchführen zu lassen, wird der Zulassungsantrag bezw. der
      Antrag auf Einbeziehung durch die BAV an der Börse gestellt. Der Zeitplan
      dafür sowie die weitere Bearbeitung der gesamten Börseneinführung wird von
      der BAV in Übereinkunft mit der jeweiligen Gesellschaft und im Hinblick auf
      die individuellen Bedürfnisse festgelegt, bezw. fortgeführt.

      So ist es z. B. möglich, daß schon im Vorfeld oder während einer laufenden
      Plazierung ein Antrag auf Einbeziehung in den Freiverkehr an der Börse
      gestellt wird und auch von der Börse bearbeitet wird. Die Einbeziehung
      selbst kann erst nach Beendigung der Plazierung erfolgen, indem der Handel
      durch den Skontroführer aufgenommen wird. Die Plazierung erfolgt somit nicht
      über die Börse sondern außerbörslich.

      Ähnliches gilt Für die Zulassung zum Geregelten Markt. Der Antrag auf
      Zulassung kann bereits weit im Vorfeld der Plazierung gestellt werden. Die
      Plazierung erfolgt dann nach Billigung des Prospekts durch die Börse wobei
      meist schon auch das Datum der Zulassung und damit auch das Datum der
      möglichen Erstnotiz an der Börse feststeht.
      Es ist aber auch das andere Verfahren, das den Verfassern des Artikels nicht
      bekannt ist, anwendbar. Dabei erfolgt die Plazierung außerbörslich
      vermittels einer Gestattung des Verkaufsprospekts durch das BAWE. Nach
      Beendigung der Plazierung und Schließung der Zeichnung wird der
      Zulassungsantrag an der Börse gestellt. Würde er zuvor gestellt werden,
      würde die Gestattung des öffentlichen Angebots durch die BAWE erlöschen. Es
      ist jedoch möglich, und dies wurde in dem Artikel angesprochenen
      Verfahren getan, einen Börseneinführungsprospekt zur Vorprüfung bei der
      Börse einzureichen.
      Im Einzelnen kann zu den angesprochenen Börseneinführungsverfahren und
      Freiverkehreinbeziehungsverfahren folgendes festgestellt werden:

      Bei der TC Unterhaltungselektronik AG, Koblenz, ist, wie bereits zuvor
      mitgeteilt worden, der Antrag auf Zulassung zum Geregelten Markt bei der
      Frankfurter Wertpapierbörse ist von der BAV Börsenmakler GmbH zusammen mit
      der Gesellschaft gestellt worden. Der Antrag befindet sich noch in
      Bearbeitung. Eine Zulassung ist deshalb bisher nicht erfolgt, dies wurde
      auch bislang weder von der Gesellschaft noch von der BAV in irgendeiner
      Weise behauptet.

      Im Falle der UltraClean AG wurde von der BAV Börsenmakler GmbH ein Antrag
      auf Einbeziehung der UltraClean AG in den Handel im Freiverkehr an der
      Frankfurter Wertpapierbörse gestellt. Die Aufnahme des Handels, also die
      Einbeziehung in den Handel kann natürlich erst nach Beendigung der
      Zeichnungsperiode, wenn die Aktie frei handelbar ist, erfolgen. Es erfolgt
      aber auf keinen Fall eine "Börsenzulassung", da es sich hier um einen
      Börsengang in den Freiverkehr handelt, der wie auch o.a. anderen Regularien
      als die offiziellen Marktsegmente an der Börse unterliegt.

      Der dritte angesprochene Fall ist die Trading-House.net AG. Hier ist die BAV
      Börsenmakler GmbH von der Gesellschaft mandatiert worden, die Einbeziehung
      in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Ein
      diesbezüglicher Antrag wurde bereits von der BAV Börsenmakler GmbH gestellt.
      Das in dem Artikel benannte Datum wurde nicht von der BAV Börsenmakler GmbH
      benannt. Es scheint sich hier um das ursprüngliche Datum der Beendigung der
      Zeichnungsfrist, nach der ja wie schon oben erörtert, frühestens eine
      Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgen kann, zu handeln. Die
      Zeichnungsfrist ist inzwischen verlängert worden. Auch hier muß gesagt
      werden, daß es sich bei einer Datumsbenennung durchaus um ein
      voraussichtlich, geplantes Datum der Einbeziehung handeln kann, die
      endgültige Festlegung liegt jedoch auch hier bei der Börse.

      Es wird nunmehr im weiteren Verlauf des Artikels Bezug genommen auf eine
      Gesellschaft namens "Questos" Diese Gesellschaft ist der BAV-Gruppe nicht
      bekannt und steht weder mit den Emittentinnen der BAV noch mit der BAV
      selbst in irgendeiner Beziehung.
      Es ist auch hier zu konstatieren, daß durch die Vermischung von
      irgendwelchen Gesellschaften mit den Emittentinnen der BAV und mit dieser
      selbst, Verwirrung gestiftet, als auch der gute Name und das gute Standing
      sowohl der BAV als auch ihrer Emittentinnen beeinträchtigt werden soll-

      Insgesamt muß konstatiert werden, daß der Artikel von Halbwahrheiten und
      Verdrehungen, aber auch von Mißverstandnissen und Unwissen strotzt.

      Ein weiteres Merkmal des sogenannten Vulgar-Journalismus findet sich in
      einigen persönlichen Bemerkungen zu involvierten Personen sowohl der
      Emittentinnen als auch der BAV, die deutlich unter die Gürtellinie zielen.

      Die Fragestellung also:
      "Was haben diese Unternehmen gemeinsam?", so wie sie vom Verfasser erhoben
      wird, ist also schlichtweg so zu beantworten: "Nicht das Geringste!"

      Es folgen nunmehr weitere Falschdarstellungen über die BAV und deren
      Vorstand. Dazu sollte folgendes klargestellt werden: Das begleitende
      Emissionshaus bei den Börseneinführungen und Einbeziehungen ist die BAV
      Börsenmakler GmbH, bei der Herr Rogner nicht Vorstand ist.

      Eine letzte Bemerkung zu den Anfragen des Verfassers bei der Börse:
      Selbstverständlich sind die Gesellschaften bisher nicht an der Börse
      zugelassen. Im Falle einer Einbeziehung in den Freiverkehr ist dies auch gar
      nicht möglich, da kein Zulassungsbeschluß erforderlich ist, lediglich die
      Einbeziehung in den Handel wird getätigt.

      Im Falle des Zulassungsverfahrens zum geregelten Markt kann auch noch keine
      Zulassung vorliegen, dies ist jedoch weder von der Emittentin noch von der
      BAV jemals behauptet worden. Gesagt wurde lediglich im Stadium der
      Plazierung, daß der Börsenzulassungsprospekt bei der Börse zur Vorprüfung
      eingereicht wurde. Nach Beendigung der Zeichnungsfrist wurde dann der
      Zulassungsantrag gestellt und nur dies wurde an die Öffentlichkeit gegeben.

      Selbstverständlich kann man aber ein vorgesehenes Datum für eine mögliche
      Einbeziehung in den Freiverkehr benennen, bzw. einen voraussichtlichen
      Zeitpunkt für die Aufnahme der Erstnotiz; es bleibt jedoch immer den
      eingeschalteten Börsenstellen überlassen, den genauen und endgültigen
      Zeitpunkt dafür zu benennen.

      Wie schon o.a. entbehren manche Vertreter des börsenbezogenen
      Vulgar-Journalismus der entsprechenden Grundlagen, dem entsprechenden
      Wissen, der Praxis, aber auch, wie speziell hier in diesem Artikel
      ersichtlich, der nötigen Fairness im Umgang mit solchen Themen sowie in der
      Beurteilung von langjährigen Marktteilnehmern und börsenerfahrenen Managern
      der BAV.

      Es bleibt nur, anzubieten, sich gegebenenfalls mit der BAV in Verbindung zu
      setzen, um solche Fehler, die letztlich auf die Verfasser und deren Medien
      zurückfallen, in Zukunft zu vermeiden.


      Mit bestem Gruß

      BAV
      Avatar
      schrieb am 24.10.00 09:45:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      So langsam wird`s spannend. Noch 7 Tage bis Ende Oktober.
      Gibt`s Neuigkeiten zu Börsenzulassung und Börsenstart?
      Avatar
      schrieb am 25.10.00 10:09:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Zeit drängt; nur noch 6 Tage bis Ende Oktober!!
      Avatar
      schrieb am 25.10.00 11:47:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      @max38de
      will dich ja nicht noch nervöser machen, aber denke mal, dass die bearbeitung des zulassungsantrages wahrscheinlich
      etwas länger dauert, als von tc ag oder bav angenommen wird.
      leider konnten schon desöfteren terminvorgaben der bav nicht eingehalten werden.
      würde mich wundern, wenn es diesmal nicht so wäre.
      Avatar
      schrieb am 27.10.00 15:19:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Im August sagte Frau Bauersachs am Telefon, Börsengang wäre Mitte September.
      Dann im September hieß es telefonisch, Mitte oder spätestens Ende Oktober.
      Ende Oktober wird es vielleicht heißen: Tut uns leid, aber nicht Oktober 2000!!!
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 14:59:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Leute jetzt verfallt doch bitte nicht in Panik.
      Börseneinführung war bei unverzüglicher Bearbeitung der Unterlagen noch im Oktober geplant.
      Das der erste Handelstag nicht in den letzten zwei Wochen war, dürfte ja wohl nicht gerade schlecht
      gewesen sein (schlechter Gesamtmarkt!?!).
      Wenn 30./31.10. jetzt nicht der erste Handelstag ist geht ja wohl die Welt auch nicht unter.
      Dann ist es eben die erste Novemberwoche (Woche 45); so habe ich es auch mit H.Hartinger von der BAV
      be-/gesprochen.


      mfg:)
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 19:00:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      @antennebayern

      nicht für ungut, aber bav verspricht so einiges! leider dauert es immer etwas (manchmal sehr viel) länger als ursprünglich angenommen!
      ich glaub`s erst wenn die tc ag tatsächlich an einer börse notiert!
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 23:18:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      @carlo.de

      kurzes Beispiel für eine wie vorgesehen/versprochene Abwicklung/Börseneinführung:

      DÜBAG AG 556060

      Konsortium: BID Börseninf.dienste AG (Kons.führer); BAV (Selling Agent)


      aus dem Verkaufsprospekt (dort stand nur):
      ....Emissionspreis 9,50 Euro...
      ...die Einführung in den Freiverkehr einer deutschen Börse ist geplant...
      ................ ........ ..............

      Erstnotiz war dann in den ersten Julitagen.


      Also ich möchte die BAV hiermit nicht heilig sprechen (auch bei DÜBAG gab es etwas Verspätung), aber ich will damit nur sagen:
      cool bleiben und nicht in Panik verfallen wenn TC erst einige Tage später erstmals gehandelt werden.

      mfg:)
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 12:12:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Auch bei der DÜBAG-Börseneinführung bzw. dem vorangehenden Aktienverkauf wurde nicht ansatzweise
      die angestrebte zu plazierende Aktienmenge erreicht. Dies ergibt sich zum einen aus der von der BID AG kommunizierten
      Beteiligungshöhe (die fast unverändert ist), zum anderen aus dem sehr geringen Handel (nur einige tausend
      Aktien im Monat !). Näheres hierzu wurde auch kurz im BID-HV-Bericht bei GSC (www.gsc-research.de) erwähnt ,
      passenderweise in der Rubrik "Caution".
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 12:28:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hab nochmal aus dem DÜBAG-Emission-Pressemitteilung den entsprechenden Passus rauskopiert:

      "Aktienangebot:
      Durch die BID AG ("abgebender Aktionär") werden dem Publikum aus ihrem Besitz EUR 1,5 Mio., eingeteilt in 1,5
      Mio. Stückaktien, zum Kauf angeboten."


      Wenn man bedenkt, daß BID-Aktionäre "bevorzugt" DÜBAG-Aktien zeichnen konnten - mehrere 10.000 Aktien sind so sicherlich unter
      das unwissende Volk gebracht worden - dann kommt man zum Schluß, daß über die BAV nur sehr, sehr geringe Mengen an Dübag-Aktien
      platziert werden konnten.


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