In welcher Höhe könnt ihr eure PC´s mit der Spekulationssteuer verrechnen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.10.00 17:24:17 von
neuester Beitrag 29.10.00 17:49:20 von
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Ein scheinbar strittiges Thema.
Mein Beispiel:
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Dieses Jahr habe ich mir zwei Computer und ein Laptop gekauft. Wert ca. 12.000,--
Teile ich die Anschaffungskosten durch vier und trage die Summe bei den Werbungskosten ein (das ganze vier Jahre lang), oder?
Ist das dann ein Vollabzug, d.h. meine Steuerpflicht veringert sich um 3.000,-- pro Jahr?
---------------------------------
Nun kamen folgende Unstimmigkeiten in einer Diskussion auf:
-Dieses ist kein Vollabzug mehr möglich, da Anschaffung teilw. erst im 2.HJ
-Max. ein Computer abzugsfähig
-Und das nur bei entsprechend hohen Gewinn.
Das mag meiner Meinung nach irgendwo aber nicht richtig sein. Wenn ich schon einen Großteil meiner Gewinne wieder abgeben muss, dann unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten, oder?
Mein Beispiel:
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Dieses Jahr habe ich mir zwei Computer und ein Laptop gekauft. Wert ca. 12.000,--
Teile ich die Anschaffungskosten durch vier und trage die Summe bei den Werbungskosten ein (das ganze vier Jahre lang), oder?
Ist das dann ein Vollabzug, d.h. meine Steuerpflicht veringert sich um 3.000,-- pro Jahr?
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Nun kamen folgende Unstimmigkeiten in einer Diskussion auf:
-Dieses ist kein Vollabzug mehr möglich, da Anschaffung teilw. erst im 2.HJ
-Max. ein Computer abzugsfähig
-Und das nur bei entsprechend hohen Gewinn.
Das mag meiner Meinung nach irgendwo aber nicht richtig sein. Wenn ich schon einen Großteil meiner Gewinne wieder abgeben muss, dann unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten, oder?
1) bist du selbständig...?
wenn nein,
nicht abzugsfähig, auch wenn mit den computern gewinn erwirtschaftet worden sein sollte.
wenn ja,
abzugsfähig über 4 jahre bis zur höhe des erwirtschafteten gewinnes...tali...
wenn nein,
nicht abzugsfähig, auch wenn mit den computern gewinn erwirtschaftet worden sein sollte.
wenn ja,
abzugsfähig über 4 jahre bis zur höhe des erwirtschafteten gewinnes...tali...
Nichtselbstständig!
Aber meine Börsenbücher gebe ich auch an und sie werden abgezogen, wieso dann der PC nicht?
Aber meine Börsenbücher gebe ich auch an und sie werden abgezogen, wieso dann der PC nicht?
gehe zu " Steuern Link"!!!!!
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