checkAd

    In welcher Höhe könnt ihr eure PC´s mit der Spekulationssteuer verrechnen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.00 17:24:17 von
    neuester Beitrag 29.10.00 17:49:20 von
    Beiträge: 4
    ID: 284.425
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 383
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 17:24:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein scheinbar strittiges Thema.

      Mein Beispiel:
      ---------------------------------
      Dieses Jahr habe ich mir zwei Computer und ein Laptop gekauft. Wert ca. 12.000,--

      Teile ich die Anschaffungskosten durch vier und trage die Summe bei den Werbungskosten ein (das ganze vier Jahre lang), oder?
      Ist das dann ein Vollabzug, d.h. meine Steuerpflicht veringert sich um 3.000,-- pro Jahr?
      ---------------------------------

      Nun kamen folgende Unstimmigkeiten in einer Diskussion auf:
      -Dieses ist kein Vollabzug mehr möglich, da Anschaffung teilw. erst im 2.HJ
      -Max. ein Computer abzugsfähig
      -Und das nur bei entsprechend hohen Gewinn.

      Das mag meiner Meinung nach irgendwo aber nicht richtig sein. Wenn ich schon einen Großteil meiner Gewinne wieder abgeben muss, dann unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten, oder?
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 17:43:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      1) bist du selbständig...?
      wenn nein,
      nicht abzugsfähig, auch wenn mit den computern gewinn erwirtschaftet worden sein sollte.
      wenn ja,
      abzugsfähig über 4 jahre bis zur höhe des erwirtschafteten gewinnes...tali...:D
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 17:46:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nichtselbstständig!

      Aber meine Börsenbücher gebe ich auch an und sie werden abgezogen, wieso dann der PC nicht?
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 17:49:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      gehe zu " Steuern Link"!!!!!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      In welcher Höhe könnt ihr eure PC´s mit der Spekulationssteuer verrechnen?