checkAd

    Sind HFA-Stellungnahmen durch das UrhG geschützt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.01 21:46:42 von
    neuester Beitrag 18.02.01 23:16:28 von
    Beiträge: 6
    ID: 344.448
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 350
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 21:46:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was steckt denn hinter diesen Abkürzungen?
      Ich frage deshalb, weil dann besser zu beurteilen ist, ob Urheberrechtsschutz vorliegen kann.
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 21:47:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Unterliegen IdW-Stellungnahmen oder die der Hauptfachausschüsse dem Urheberrechtsgesetz.
      Da die Befolgung der IdW-Stellungnahmen obligatorisch für den Bilanzierenden ist, stellt sich mir die Frage, ob die IdW-Stellungnahmen im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht werden.
      Darf man Textpassagen ggf. in eine Homepage einbinden?


      Gesetzesauszug

      § 5 - Amtliche Werke

      (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

      (2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.

      Herzlichen Dank im voraus!!

      NurmalsozumGucken
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 21:57:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mein Posting von vor einigen Minuten ist noch nicht zu sehen, probiere es nochmal.
      Bitte, was bedeuten die Abkürzungen? Dann könnte man besser sagen, ob Urheberrechtsschutz überhaupt in Betracht kommt.
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 22:13:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sorry!!

      IdW=Institut der Wirtschaftsprüfer
      HFA=Hauptfachausschuß des IdW
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 22:26:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe gerade meine Textausgabe des Urheberrechtsgesetzes nicht griffbereit, grundsätzlich ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich auch aus anderen Vorschriften (anderen als § 5) ergeben könnte, dass Weiterverbreitung erfolgen kann, d.h., auch wenn es keine amtlichen Veröffentlichungen sein sollten, könnte u.U. Weiterverbreitung zulässig sein. Das wäre noch zu prüfen. Außerdem kann man natürlich sich beim IdW erkundigen.

      MfG

      NATALY

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1890EUR -1,82 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 23:16:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mir ist gerade eingefallen, dass das Einbinden von Texten des IdW in eine eigene Homepage auch unlauterer Wettbewerb sein könnte. Muss ja nicht sein, aber prüfen sollte man es.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Sind HFA-Stellungnahmen durch das UrhG geschützt?