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    Vereinfachte Speku-Gewinn/Verlust-Ermittlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.02.01 19:25:27 von
    neuester Beitrag 05.03.01 11:31:24 von
    Beiträge: 9
    ID: 347.191
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      schrieb am 24.02.01 19:25:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi all,

      Das Problem: ich muss meine Steuererklärung 1999 und 2000 machen, habe viel getraded, und wenig Zeit.

      Eine mögliche Lösung:

      99‘ habe ich mit dem Traden angefangen und 2000 ordentlich weitergemacht. Zudem bin ich selbstständig und verdiene Geld nicht nur mit Traden. Als Freiberufler konnte ich meine Steuererklärung 1999 ne Weile rauszögern, jetzt gilt aber eine letzte Gnadenfrist und ich komme nicht mehr um die Arbeit drum rum, endlich die Speku-Gewinne/Verluste auszurechnen. Nur hab ich keine Zeit (und keine Lust), zwei dicke Ordner mit Orderausführungen, Bestätigungen usw. auszuwerten und jeden Trade einzeln in ne Excel-Tabelle zu hacken.

      Geht es auch einfacher?

      Ich dachte mir das so:

      --> Einzahlungen auf das Tradingkonto 99 minus Abflüsse = netto Einzahlungen

      --> Cash in der Jahresendabrechnung 99 minus netto-Einzahlungen = Spekugewinn

      so weit, so einfach; allerdings hatte ich Ende 99 noch ein paar Aktien im Depot. Was ich dafür ausgegeben habe beim Einkauf 99 buche ich aus der 99er-Rechnung aus und für die 2000er-Rechnung wieder ein. Der zu versteuernde Gewinn ist demnach:
      --> Jahresend-Cash minus netto-Einzahlungen minus Aktienausbuchungen

      Davon ziehe ich dann noch Kosten ab (z.b. die für Börsenliteratur und RT-System).

      Für die 2000er-Rechnung buche ich das Geld für die über Jahresfrist gehaltenen Aktien wieder ein und gehe ansonsten genau so vor, wie in der 99er-Rechnung.

      Der Vorteil: Sämtliche Kosten wie Order-, Limit- oder Depotgebühren wären schon enthalten und mindern den Gewinn.

      Mir geht es darum, den Spekugewinn möglichst genau und korrekt zu ermitteln, allerdings mit minimalem Zeitaufwand. Wenn das FA Unterlagen nachfordert, können die gerne zwei Ordner voller Trading-Ausführungen usw. haben, und die Kto.Auszüge gleich dazu. Ich habe einfach nicht die Zeit, denen in vier oder fünf Tagen Arbeit jeden Trade einzeln aufzuführen.

      Was haltet ihr davon? Hat das jemand ähnlich wie ich gemacht?

      gruß,

      Basileus
      Avatar
      schrieb am 24.02.01 20:14:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Naja, aber ganz so einfach ist das nicht:

      Die erhaltenen Dividenden mußt Du dann natürlich von dem
      errechneten "Spekugewinn" abziehen. Genauso ist mit
      erhaltenen "Stückzinsen" und "Zinsen" zu verfahren.
      Diese versteuerst Du ja hoffentlich extra! Bezahlte Stück-
      zinsen wären dem Spekugewinn ZUZURECHNEN! (Ist ja genau
      umgekehrt zu den erhaltenen Zinsen!)

      Und wenn Du mal einige Papiere doch über ein Jahr im Depot
      hast: Viel Spaß!

      kroko
      Avatar
      schrieb am 24.02.01 20:43:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      hi kroko,

      mir geht es darum, möglichst auf der sicheren Seite zu sein -- ein paar Mark hin oder her -- und die Spekusteuer abgeführt zu haben. Mir ist klar, dass meine Methode nicht sämtliche Fälle abdeckt und evtl. auch ungünstig für mich sein kann: erhaltene und schon besteuerte Zinsen -- 30% werden ja automatisch abgeführt, weil ich keinen Freistellungsauftrag gegeben habe -- erhöhen ja die Cash-Position am Ende des Jahres und damit den Spekugewinn, ergo versteuere ich sie dann doppelt. Aber eigentlich sind mir die paar Mark zuviel gezahlt egal, wenn ich weniger Arbeit mit dem ganzen Mist habe.

      Dividenden hab ich keine bekommen, bis auf einmal, das waren 18 Euro oder so. Klar, ein Finanzbeamter, der evtl. alles prüft, dem fallen 100 Fehlerchen auf. Aber riesengroße Unterschiede zu meinen Berechnungen dürfte so ein Pfennigfuchser auch nicht finden.

      Wenn ich Papiere länger im Depot habe, buche ich sie jedes Jahr aus; gerechnet wird so, als ob das dafür ausgegebene Geld praktisch niemals auf dem Konto war.

      Gruß,
      Basileus
      Avatar
      schrieb am 24.02.01 20:51:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      kopier doch deine ganzen Belege im Copyshop
      und berechne nach deiner Methode und trag nur die
      summe ein.
      Avatar
      schrieb am 24.02.01 23:05:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Möglich, daß der Finanzbeamte gnädig mit dem König (Basileus) umgeht. Kann aber auch anders kommen, nämlich daß er Dir gewerbliche Tätigkeit unterstellt und Dich zur ordentlichen Buchführung verpflichtet. Wieso soll der Kaufmann mit dem Laden um die Ecke anders behandelt werden als Du, nur weil Du mit Aktien und er mit anderen Waren "tradet"? Der hat wahrscheinlich auch einfach keine Lust und Zeit, seine Einzelumsätze ordentlich zu verbuchen.

      Würde mich sehr interessieren, was bei Deiner Story rauskommt. Vermutlich wirst Du viel Arbeit und Ärger kriegen.

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      Avatar
      schrieb am 25.02.01 01:36:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Liebe Aktienfee, da kann ich ja nur hoffen, dass sich meine Beamtin (es ist eine ;-) nicht mehr als die durchschnittlichen 7 Minuten Zeit für meine Steuererklärung nimmt. Wie kommst du drauf, dass man mir gleich "gewerbliche" Tätigkeit unterstellen sollte? Oder gibts das Gewerbe "nebenberuflicher Daytrader" schon? Mit meiner freiberuflichen Tätigkeit habe ich schon noch einiges mehr an Umsatz und Gewinn gemacht. Na, wie auch immer, ich werd` erstmal was ausrechnen und Zeile 49 bis 51 der Anlage KSO ausfüllen. Wenn das FA dann mehr Info will, werden die sich schon melden.

      Mich hätt`s eigentlich mehr interessiert, ob irgendjemandem meine Berechnungsmethode plausibel erscheint oder ich evtl. doch noch irgendwas vergessen habe... Denkfehler oder sowas.

      Das Einfachste wär` wohl echt, einmal nen Betrag X auf das Trading-Konto zu überweisen und ein paar Tage vor Ende des Jahres alles glattzustellen. Was dann unterm Strich rauskommt, wird versteuert bzw. vorgetragen, wenn`s ein Verlust ist.

      P.S.: Eigentlich nervt es mich tödlich, mich so lange mit so nem überflüssigen Thema auseinanderzusetzen. Das ganze ist so kompliziert, dass es mich nicht wundert, wenn die meisten Leute nichtmal dran denken, ihre Gewinne zu versteuern. Dividenden, Zinsen, Lifo und Fifo-Verfahren, Werbungskosten, Freigrenzen, Durchschnittskostenverfahren... wer soll da noch durchblicken. Das deutsche Steuersystem wird nochmal an seinem eigenen Auswurf ersticken....
      Avatar
      schrieb am 25.02.01 09:58:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...Dabei könnte die Besteuerung der Trader so einfach sein:

      Von jedem WP-Kauf oder -Verkauf werden z. B. 0,1 % Börsenum-
      satzsteuer berechnet und gleich von der Bank abgeführt (Ähnlich
      wie eine zusätzliche Gebühr). Gewinne oder Verluste sind dafür
      steuerlich unbedeutend.

      Zur Erinnerung: Bis Ende der 80er Jahre gab es eine solche
      "Börsenumsatzsteuer": 0,25 % bei Aktien, bei Anleihen 0 - 0,25 %.
      Jährliche Einnahmen für den Fiskus: ca. 7 Mrd. DM. (Zusätlich
      zu der "Spekusteuer").

      Bedenkt man, daß die Börsenumsätze heute ein Vielfaches von
      damals betragen, kommt unterm Strich bestimmt deutlich mehr,
      als die 7 Mrd. DM von damals raus. (Trotz niedrigerem Steuersatz).

      Und: 5 Euro zusätzliche Gebühr bei einem 5000-Euro-Trade tun
      nicht weh!

      Und: Diese Steuer müssen dann nicht nur die dummen Deutschen
      bezahlen, sondern auch Ausländer! (Wir Deutschen müssen ja
      auch, wenn wir im Ausland traden ggf. ausländische Börsenumsatz-
      steuer bzw. sog. "Stempelabgabe" bezahlen.

      Aber dies in D einzuführen, dafür aber die Spekugewinne Ek-Steuer-frei
      zu stellen wäre ja undenkbar - unter rot-grün sowieso.

      Gruss kroko

      P.S. Hast Du schon mal rote und grüne Farbe gemischt? Preis-
      frage: Was kommt dabei raus?
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 22:50:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      betr.: Wiedereinführung der BUSt.

      Tja, dann werden aber alle sich u n g e r e c h t behandelt fühlen, die langfristig traden wollen. Sollen die alle vorher versichern, daß sie zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr verstreichen lassen und werden dann von der BUSt. freigestellt????!!!!
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 11:31:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ CColumbus

      Ungerecht? Naja, vielleicht ist es ungerecht, wenn jemand
      heute für 10.000 Euro Aktien kauft, diese in 5 Jahren für
      30.000 Euro wieder verkauft und dann 40 Euro BUSt dafür bezahlt
      hat. Tut dies dann noch weh?

      Natürlich wäre auch eine Freistellung der BUSt in einigen Fällen wünschenswert!

      So sollte es Kinderfreibeträge geben. Für jedes Kind sollten
      jährlich 20.000 Euro Umsatz BUSt-frei gestellt werden.
      Außerdem sollte Aktien von ehemaligen Bundesunternehmen
      (Telekom, Post) einem ermäßigtem BUSt-Satz unterliegen.

      Außerdem sollten für Trades an Sonn- und Feiertagen
      (z. B. außerbörslicher Handel) auf die Börsenumsatzsteuer
      noch Kirchensteuer draufgeschlagen werden. (Als kirchliche "Strafe").

      Wenn man Aktien mit Verlust verkauft hat, sollte eine "negative"
      BUSt den Verlust etwas abmildern.

      Hat noch jemand weitere Ideen, wie man das Steuerrecht gerechter
      gestalten kann?

      Gruss kroko


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