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    Meldepflicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.03.01 20:41:56 von
    neuester Beitrag 25.03.01 12:19:45 von
    Beiträge: 8
    ID: 367.240
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      schrieb am 23.03.01 20:41:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe diese Frage schon im Einsteigerforum gestellt (bin neu hier, kenne mich noch nicht aus :-))

      Meine Frage hat nichts mit Aktien zu tun (obwohl auch da Anfänger) aber ich hoffe, mir kann jemand von euch Fachleuten helfen.

      Folgende Situation: ich habe einem Freund im europäischen Ausland letztes Jahr Geld geliehen, er hats mir auch letzten Sommer überwiesen. War nicht die Welt, ca. 3800 €.

      Bei der Durchsicht der Unterlagen fällt diese Buchung meinem Steuerberater auf und er fragt mich, ob ich das gemeldet habe. Habe ich aber nicht, wußte ich auch nicht, daß man das tun muß. Deshalb meine Frage: habe ich mich da strafbar gemacht??????? Nur weil ich eine Mitteilung für "statistische Zwecke"(stimmt doch, oder?) an die Bundesbank unterlassen habe, weil ich nicht wußte, daß man das muß? Kann ich das ggfs. noch nachholen?

      Hoffentlich kann mir jemand helfen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 20:55:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eine europäische Überweisung zählt nun wie eine inländische Überweisung (nach meinen Kenntnisstand).
      Von so einer Meldepflicht habe ich noch nie gehört.

      Ich glaube da solltest du den Steuerberater wechseln, wenn er dich auf den Arm nehmen will.
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 21:04:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Eurotrader,

      ich war auch ganz baff. Die Meldepflicht war bis 2000 vorgeschrieben für Beträge größer gleich 5000 DM, ab diesem Jahr sind es 12500 €. Also beträchtlich mehr. Mein Steuerberater hat leider recht. Es handelt sich (suche schon den ganzen Abend im Internet) um die "Z1-Meldung" an die deutsche Bundesbank für statistische Zwecke.
      Vielen Dank für Deine Antwort.

      Gruß
      D.
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 21:40:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Disguise
      Ein intressantes Thema !
      Ich habe ein Paar mal Ueberweisungen aus dem Ausland bekommen - aber genauso wie du nichts von dem Meldepflicht gehoert...

      Weiss jemand vielleicht Bescheid , ob man es tatsaechlich machen MUSS ? ..und wenn doch, dann welche Konsequenzen das fuer mich haben wird wenn ich das bisher nicht gemacht habe
      (bzw. wo kann ich das machen und hat das was mit meiner Einkommenserklaerung zu tun)?

      Bedanke mich im Voraus

      MfG
      dmc
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 21:52:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Desguise
      Wuerde mich schwer wundern, wenn es hier eine Meldpflicht gäbe. Soweit ich weiss, hat diese meldepflicht etwas mit dem Geldwäschegesetz zu tun, das die Banken verpflichtet, Geldüberweisungen aus dem Ausland ab einem bestimmten Betrag zu melden. Für die Einkommenssteuer werden solche Überweisungen genauso behandelt wie inländisches Einkommen, soweit es Einkommen sind, bzw. Einkünfte; nicht aber wenn es um die Rückzahlung geliehener Gelder geht. Dafür gibt es garantiert keine Meldepflicht. Gruss Orinoquia

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      Avatar
      schrieb am 23.03.01 22:09:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi dmc,

      mache mich grade im Internet schlau. Mit Deiner ESt-Erklärung hat das ganze nichts zu tun. Überhaupt nichts mit Steuern. Es ist meinem Steuerberater nur aufgefallen, da er grade meine Buchhaltung für 2000 macht.

      Wenn man mal einfach mal auf der Homepage seiner Hausbank nachsieht, dann wird einem der ganze Sermon erklärt. Es ist eine Meldung an die dt. BB, hat scheinbar was mit der Erstellung der Zahlungsbilanz zu tun. Wenn Du Dir mal ein Auslandsüberweisungsformular ansiehst, dann steht da im letzten Drittel "Statistische Angaben - §§59 ff. der Au0enwirtschaftsverordnung (AWV)." Genau diesen Punkt hat mein StB. scheints gemeint.
      Wegen der Folgen mache ich mir auch Gedanken, deshalb mein Posting.

      Sollte ich jemanden mit diesem Thema nerven, dann möchte ich mich bereits jetzt entschuldigen.

      Danke für alle bisherigen Antworten!

      Gruß

      D.
      Avatar
      schrieb am 24.03.01 18:56:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das mit der Meldepflicht stimmt. So ernst wird das aber nicht genommen, dazu folgende Story. Vor 2 Jahren habe ich eine größere Summe aus dem Ausland überwiesen bekommen. Ich wollte meiner Meldepflicht nachkommen und bin persönlich zur Landeszentralbank gegangen. Dort habe ich mein Anliegen vorgetragen, bin von Hinz zu Kunz verwiesen worden, keiner kannte sich aus. Schließlich bin ich bei irgendeinem hochrangigem Beamten gelandet, wurde im superfeinem Büro empfangen, der Herr hat persönlich nach vielem Hin und Her das Formular aufgetrieben und für mich auch noch gleich ausgefüllt. Ich war seit Jahren der erste, der mit einem solchen Ansinnen dort aufgekreuzt war ! Grüße zomby
      Avatar
      schrieb am 25.03.01 12:19:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Zombie,

      vielen Dank für Deine Antwort. Hilft ungemein!

      Auch an alle anderen Beitragsschreiber vielen Dank!!

      Herzliche Grüße

      D.


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