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    Spekulationsverluste melden, wenn man keine Steuererklärung abgeben muß ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.01 18:14:05 von
    neuester Beitrag 20.04.01 13:41:27 von
    Beiträge: 4
    ID: 378.021
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      schrieb am 09.04.01 18:14:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Eltern (Hausfrau + Rentner) müssen normalerweise keine Steuererklärung mehr abgeben.

      2000 wurden Spekulationsverluste erzielt.

      Müssen meine Eltern jetzt doch ihre Steuererklärung abgeben, da sonst die Spekulationsverluste verloren gingen?

      Oder können die Spekulationsverluste bei Bedarf auch später noch geltend gemacht werden?

      Wer weiß Rat? Danke für Antwort.
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 19:53:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Meines Wissens nach können nur Verluste vor- oder rückgetragen werden, die von den Finanzbehörden festgestellt wurden.

      Deine Eltern hätten aber zwei Jahre Zeit die Erklärung abzugeben, also keine Eile nötig.
      Avatar
      schrieb am 10.04.01 21:18:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nachtrag:

      Bitte bedenke, dass das FA dabei hellhörig werden kann. Deine Eltern sollten sich also nicht wundern, wenn das FA dann nach Spekulationsgeschäften in den Jahren vorher (1999, 98...) fragt.
      Avatar
      schrieb am 20.04.01 13:41:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die Antworten.

      @NMBroker

      Keine Angst, meine Eltern sind steuerehrlich. Haben nur Ende 2000 durch Stop-Losses ein paar Reißleinen gezogen.


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