Spekulationsgewinne bis 13.000 DM??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.05.01 17:04:00 von
neuester Beitrag 09.05.01 22:08:02 von
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Hi Leute!
Wenn ich im Jahr, z.B. als Schüler unter dem Mindesteinkommen von 13.000 DM bleibe, dann ist es doch egal wo das Geld herkommt oder? D.h. ich könnte z.B. 7000 DM bei einem Nebenjob verdienen und zusätzlich 6000 DM an der Börse die ich nicht melden und nicht versteuren muß. Ich könnte auch 13.000 DM nur an der Börse verdienen.
Liege ich richtig?
Danke für eure Antworten!
Mr.BA
Wenn ich im Jahr, z.B. als Schüler unter dem Mindesteinkommen von 13.000 DM bleibe, dann ist es doch egal wo das Geld herkommt oder? D.h. ich könnte z.B. 7000 DM bei einem Nebenjob verdienen und zusätzlich 6000 DM an der Börse die ich nicht melden und nicht versteuren muß. Ich könnte auch 13.000 DM nur an der Börse verdienen.
Liege ich richtig?
Danke für eure Antworten!
Mr.BA
du darfst als schüler oder student sogar bis knapp über 14000 dm verdienen ohne zu versteuern....melden mußt du die gewinne foral richtig schon...du wirst aber keine steuern abgezogen bekommen...glaube ich...
jo!
wobei dich als schüler eh keiner kontolliert, könntest auch 1 mio gewinne einfahren!
wobei dich als schüler eh keiner kontolliert, könntest auch 1 mio gewinne einfahren!
diese frage musst du herrn eichel stellen. ich kann mir aber vorstellen, dass er nicht mit deiner rechnung einverstanden ist. es ist ein feiner unterschied auf welche art und weise du deine brötchen verdienst.
von leo6 hätte ich gerne den "feinen" Unterscheid erläutert.
Das Einkommensteuergesetz kennt einige Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen. So u.a. die sonstigen Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7. Näheres hierzu ist dann geregelt im § 22/23 EstG: Private Veräußerungsgeschäfte
Wenn es denn nun einen sog. Grundfreibetrag (kein Mindesteinkommen, falscher Begriff)im EstG gibt, wehalb lieber Leo6 sollte dann hinsichtlich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgewinnen hier eine Ausnahme gemacht werden?
Wieso seid Ihr alle so negativ zu Steuern eingestellt. Ich zahle Steuern und habe mehr Vermögen und vor allem Liquidität als so Mancher, der auf Biegen und Brechen Steuern sparen will und verkennt, dass man dafür Geld ausgeben muss, um max. die Hälfte hiervon über die Steuer wieder zu bekommen. Und auf meine sog. Spekulationsgewinne zahle ich halt auch Steuern, na und?
Das Einkommensteuergesetz kennt einige Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen. So u.a. die sonstigen Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7. Näheres hierzu ist dann geregelt im § 22/23 EstG: Private Veräußerungsgeschäfte
Wenn es denn nun einen sog. Grundfreibetrag (kein Mindesteinkommen, falscher Begriff)im EstG gibt, wehalb lieber Leo6 sollte dann hinsichtlich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgewinnen hier eine Ausnahme gemacht werden?
Wieso seid Ihr alle so negativ zu Steuern eingestellt. Ich zahle Steuern und habe mehr Vermögen und vor allem Liquidität als so Mancher, der auf Biegen und Brechen Steuern sparen will und verkennt, dass man dafür Geld ausgeben muss, um max. die Hälfte hiervon über die Steuer wieder zu bekommen. Und auf meine sog. Spekulationsgewinne zahle ich halt auch Steuern, na und?
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