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    Ernst gemeinte Steuerfrage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.06.01 17:32:32 von
    neuester Beitrag 07.06.01 17:40:25 von
    Beiträge: 2
    ID: 417.174
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      schrieb am 07.06.01 17:32:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,
      weiß einer ob das Finanzamt bei einer Ermittlung den betreffenden vorher informieren muß bzw.bei Einleitung eines
      Verfahren.
      Danke für eure Rückmeldung
      Avatar
      schrieb am 07.06.01 17:40:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein. Du bekommst spätestens davon Kenntnis wenns zur Anhörung Deinerseits (oder natürlich deines Bekannten) kommt, also vor Abschluß des Verfahrens (Grundsatz Grundgesetz "recht auf richterliches Gehör"), gut kann dann auch in der Verhandlung erfolgen, aber grundsätzlich sollte man angehört werden bevor der Vorgang an die Bußgeldstelle/StA/oder Gericht weitergeleitet wird. Vorermittlungen sind uninteressant (das hier nur in Kürze)

      welfe


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