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    "Riester-Rente" - das Ei des Columbus? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.06.01 18:25:58 von
    neuester Beitrag 07.08.01 14:16:02 von
    Beiträge: 50
    ID: 417.224
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      Avatar
      schrieb am 07.06.01 18:25:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kaum drei Wochen ist es her, da verkündete unser aller "Bundes-Schröder", daß die Rentenreform nun durch sei.
      Was hat sich seitdem getan?
      Nun, mit Sicherheit sind alle bereits "zugemüllt" worden mit Werbung der einzelnen Versicherungsgesellschften, eventuell gehört auch der ein oder andere schon zu den "Auserwählten", die sich das erstbeste Produkt gesichert haben. Banken scheinen ihren Kunden ja schon förmlich aufzulauern.

      Alle Medien waren voll des Lobes über unsere geliebten Politiker, haben Sie doch endlich mal etwas sinnvolles zustande gebracht!
      Aber ist das Ganze wirklich sinnvoll?
      Laut den Medien sicherlich, allerdings muß man darauf achten, daß die meisten in Ihren noch so schönen Tabellen die Zulagen ab dem Jahr 2008 erwähnt haben, was davor ist...
      Ja , was ist eigentlich davor?

      Nun, meiner Ansicht nach sollte man das Ganze etwas differenzierter sehen, als es oftmals in den Medien dargestellt wird. Wie wäre es, wenn man die Bevölkerung einmal richtig aufklärt?

      Ich habe mich jetzt einige Zeit mit dem Gesetzestext befasst, herausgekommen sind viele interessante Dinge, die manch einem wahrscheinlich erst auf den zweiten Blick auffallen.
      Jedenfalls kann man über diesen Gesetzestext ein ganzes Buch mit einzelnen Fällen schreiben. Von mir als Vorsorgeexperten erwarten die Leute eine persönliche Beratung, also was soll ich den Leuten sagen?

      Punkte, die mich stören, sind unter anderem die extreme Beitragsentwicklung in den Jahren bis 2008, dann aber immer der gleiche Beitrag. Was passiert, wenn die Kinder aus dem Haus sind? Oder bei einer Scheidung? Oder man macht sich selbständig? Oder...

      Ich kenne zwar die Antworten auf diese Fragen, aber es gibt viele Punkte, die erörtert werden müssen mit den Kunden, für die diese Sache auf den ersten Blick interessant ist.

      Wie so oft wird es auf den Einzelfall drauf ankommen, meine Meinung zu dem Thema: erstmal mit seinem Berater die Situation erörtern, denn soviel Zeit muß sein.

      Ich bin Versicherungsmakler, sehe das Ganze aber vor allem aus Sicht meiner Kunden. Ich hafte für meine Beratungen, also stellt sich mir vor allem die Frage, ob ich dieses System wirklich vermitteln soll, da aus meiner Sicht die Nachteile überwiegen.

      Wie seht Ihr dieses Thema, egal ob Vermittler oder Verbraucher?
      Ich würde mich über eine rege Diskussion freuen. Für persönlichen Kontakt stehe ich gerne auch unter der e-Mail-Adresse

      biber2001@gmx.net

      zur Verfügung.

      Bis bald,
      euer biber
      Avatar
      schrieb am 07.06.01 18:43:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Biber,

      gut erkannt! Mir scheint, es gibt noch einige Berater, die nicht dem Zertifizierungswahn verfallen und nur noch Riester, Riester rufen.

      Hab mich auch mal mit dem Gesetzestext auseinandergesetzt und mit Entsetzen feststellen müssen, daß die Risiken bei einem Riesterprodukt weitaus höher sind als bislang erwähnt!

      Diese Schwächen zu Lasten der Rendite und somit der Rente bekommt man dann allerding "mit Zertifikat" :D

      Teilweise geht es schon soweit, daß mir Anbieter im Internet auf meine Anfrage hin 400,- - 600,- für die Altersabsicherung zu sparen dazu raten, doch erstmal mit 80,- DM zu beginnen, da ab dem Jahr 2002 anfangs eh nicht mehr gefördert wird. lol

      Werde Dich mal kontaktieren!

      Gruß Behavioral
      Avatar
      schrieb am 07.06.01 18:50:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Biber,

      deiner Meinung kann ich sehr wohl zustimmen. Bin auch Vermittler eines großen Konzerns.
      Einen wichtigen Punkt zu Deinen Ausführungen möchte ich noch ergänzen:

      Die Rente kann nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden und Sie ist zumal steuerpflichtig.
      Bei der " normalen " privaten Rentenversicherung " ist ja nur bei monatlichen Rentenbezug ein Ertragsanteil zu Zahlen, der wiederum meißt nicht wirkt, da die Höchstsätze
      sehr hoch sind.

      Ich verkaufe weder Fonds noch Riesterrente.

      Gruß Hoerman
      Avatar
      schrieb am 07.06.01 20:07:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich meine, man muß total vorsichtig sein.
      Schau mal nach unter handelsblatt.com/riester
      Ich will nur hoffen, dass es so nicht stimmt, denn sonst ist es wie immer..............
      der reine Besch......... auf Kosten der kleinen
      Arbeiter und Angestellten.

      Aber wars eigentlich schon einmal anders???

      und dann noch die Gewerkschaften !!!!!!!!!!!!!
      die konnten noch nie mit Geld umgehen.

      VORSICHT VORSICHT VORSICHT
      Avatar
      schrieb am 07.06.01 23:09:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Bieber,
      schau Dir mal meinen Artikel bei KOLLEKTOR an. Seit 1999 gibt es für
      viele eine wesentlich bessere Rente als die Riester Rente.
      Diesen Aufwand haätte man sparen können, wenn unsere Volksvertreter
      sich nicht so wichtig nehmen würden und wirklich arbeiten würden.
      Die Unterstüzungkasse ist die alternative zur GRV!!!!
      Grüße

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      Avatar
      schrieb am 08.06.01 10:47:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      hallo,

      schön, daß sich so langsam über dieses wichtige thema einige leute gedanken machen.

      @makromoney

      richtig erkannt. die handelsblatt-site ist übrigens die einzige mir bekannte, die so ehrlich mit dem thema umgeht.
      aufpassen ist angesagt, und bloß nicht hals über kopf etwas unterschreiben, was man schnell bereuen kann.

      @harty1

      die u-kasse gehört auch zu meinen favoriten für die nächsten jahre. hier wird sich in der zukunft ein markt entwickeln, der dem der "riester-rente" denke ich überlegen ist. die u-kasse bietet einige vorteile, doch sollte man für die private rentenvorsorge auch andere bereiche in betracht ziehen. nicht jeder ist ein fan der u-kasse. gegenüber der "riester-rente" bietet aber selbst eine stinknormale kapital-lv einige vorteile.

      @hoerman

      guter vorsatz, die "riester-rente" nicht zu verkaufen, allein mir fehlt der glaube, denn ich denke nicht, daß dein chef sehr froh darüber ist. aber immerhin gibt es auch ein-firmen-vermittler, die sich mit dem thema beschäftigen und die nicht alles glauben, was irgendwelche schulungsreferenten ihnen weißmachen wollen. mit dieser einstellung arbeitest du im sinne der meisten verbraucher. das sollte unser aller anliegen sein, es laufen schließlich genug "schwarze schafe" herum!

      @behavioral

      danke für die lorbeeren, aber ich sehe meinen job nunmal so. wie oben schon erwähnt gibt es genug "schwarze schafe", zu denen ich mich nicht zählen möchte. nur wirklich zufriedene mandanten sind für mich wichtig, abzocke findet man an jeder ecke.

      @alle

      ich hoffe, die diskussion wird am leben erhalten, da nur so die verbraucher, zu denen auch ihr gehört wirklich informiert werden können. meine einstellung kennt ihr, ich finde die "riester-rente" als rein bürokratischen akt, der nur einzelnen personen in diesem staat helfen kann, ihren lebensstandard auch im alter zu bewahren.
      ich bin wirklich gespannt, ob die einzelnen gesellschaften, die ja schon massiv in der werbung sind (z.b. victoria, hamburg-mannheimer, allianz, mamax), genug "dumme" (entschuldigung!) finden, um ihre hochgesteckten ziele zu erreichen. ich für meinen teil bin sehr skeptisch.
      die nachteile überwiegen bei diesen produkten, aber genau darüber muß die öffentlichkeit aufgeklärt werden. dies ist das ziel, was ich mit diesem thread verfolge. da aber für persönliche beratungen hier nicht der richtige ort ist, sollten wir uns hier wirklich auf eine sachliche diskussion einlassen. wer persönliche dinge besprechen will, darf sich gern bei mir melden, ich werde mein möglichstes tun.

      schöne grüße aus augsburg
      euer biber
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 11:05:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Auch ich mache mir so meine Gedanken über die Riesterrente. Die meissten Leute haben Ihr Wissen ja aus der Bildzeitung. Das Ei des Kolumbus ist es mehr oder weniger für die Rentenkasse. Erst mal eine Leistung generell streichen und danach den Leuten freistellen den weggenommenen Betrag wieder auszugleichen. Medienwirksam wird ja auf der sogenannten Förderung rumgeritten. Das ein Eigenanteil immer bleibt wird nicht gesagt. Ausserdem wissen die meissten Leute gar nicht das sie selbst wenn sie die Riesterrente abschliessen am Ende nicht mehr an Rente bekommen als heute. Ein Rentenprodukt einer grossen Versicherung brauchen sie trotzdem noch. Am besten unseres. :) Ich bin versucht den Leuten zu raten erst mal die Riesterrente nicht zu machen und lieber das Geld in ein besseres flexibleres Produkt einzuzahlen. Was nach 2008 passiert weiss man auch nicht genau. Förderung weiter oder nicht?

      Schöner Thread. Mal sehen wie das andere so sehen und in Ihrer Praxis machen.


      Torsten
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 11:12:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      @biber2000
      Ach übrigens. Weil Du es angesprochen hast. Ich weiss ja nicht was die anderen zur Riesterrente schulen. Aber für die Vermittler stellt sich im Grunde die frage Riesterrente oder ein angestammtes Produkt nicht. Die Provision für Riesterverträge ist nämlich gering. Da soll es die Masse machen. Jedenfalls wird bei uns durchaus kontrovers diskutiert. Ist auch von Landstrich zu Landstrich verschieden.
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 13:13:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      @torsten

      über die provisionen zur "riester-rente" kann ich dir nicht ganz beipflichten. in erster linie wird zwar eine geringere bei abschluß gezahlt, doch werden diese jedes jahr (zumindest bis 2008) wiederholt ausgezahlt!!!
      daher sehe ich die provisionsregelung noch besser für die vermittler, als bei den jetzigen produkten. zumal auch jede erhöhung verprovisioniert wird. wenn du jetzt bedenkst, daß sich der beitrag im jahr 2004 zunächst verdoppelt, im jahr 2006 nochmals um 33,3% steigt und selbst 2008 nochmals um 25% erhöht wird, kommt man auf ansehnliche summen. und das ganze für einen vertrag, den man vor x jahren einmal abgeschlossen hat. diese regelung ist bombastisch, wenn man es aus sicht der vermittler betrachtet.
      aus kundensicht stellt sich dies allerdings nicht als vorteil dar, denn wer muß denn diese kosten tragen?
      ist das ganze dann wirklich so toll? ich denke in erster linie an meine kunden, denen ich ein vernünftiges produkt bieten will (okay, ich gebe zu, daß auch mein haftungsgedanke eine rolle spielt). erst in zweiter reihe darf die eigene provision stehen, so sollte es jedenfalls sein.
      eine frage noch an die vermittler, die diesen thread bereichern:
      für welche gesellschaft vermittelt ihr denn? warum sollte ich ausgerechnet euer produkt kaufen (als verbraucher)?

      mir stellt sich hier nämlich die frage, inwieweit sich die produkte der einzelnen anbieter überhaupt unterscheiden können, da sie ja massiven auflagen unterliegen!?

      grüße
      euer biber
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 13:35:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      @biber2000
      Die Riesterprodukte werden sich kaum unterscheiden eben weil nur ein schmaler Raum vom Gesetzgeber vorgegeben ist wie Du das ganz richtig siehst. Darum ist es auch unsinnig abzuwarten wenn man Grundsätzlich einen Riestervertrag abschliessen will. Allianz und Hamburg-Mannheimer werden die einzigen sein die Ihre Riester Policen ab 1.7.2001 anbieten können. Warum? Manche Gesellschaften werden allerdings bis Anfang nächsten Jahres ja sogar noch später an den Start gehen. Schwache Kapitaldecke eben.

      Kommen wir noch mal zur Provision. Ganz abgesehen davon das viele bei uns die Riesterrente mit gemischten Gefühlen sehen ist es grundsätzlich erst mal Richtig das es auf ein und den selben Abschluss drei mal Provision gibt. Wir gehen bei einem Brutto von 30000 DM (und einer Beitragssume von 1% des Brutto) von 5,5 Einheiten im Jahr 2002 aus. Der Versicherte spart ja im Jahr 2002 "nur" 27,-DM ein. Im Jahr 2008 dann eben 108,-DM. Und für was? Nur damit seine staatliche Rente nicht weniger wird. Effektiv hat er zum Rentenbeginn keine Mark mehr als heute. Darum ja das Problem was die meissten haben. Rate ich dem Kunden zur Riesterpolice oder sage ich nimm unser eigentliches Rentenprodukt. (GF) Das bringt dem Kunden ein wirkliches mehr an Geld.

      Ach ja selbst wenn ich mich hier einigen Angriffen aussetzen sollte. Meine Gesellschaft ist die Hamburg-Mannheimer und somit wohl ein Gewinner der Riesterrente.


      Torsten
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 13:46:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich glaube, dies war mit Sicherheit nicht die letzte Rentenreform, wenn man sich mal anschaut wer alles keine Riesterförderung bekommt (Öffentl. Dienst, Versorgungswerke etc.).

      Geschickt wurde mit der hysterischen Diskussion um die Förderung (wer, wieviel) von den massiven Kürzungen abgelenkt: Berufsunfähigkeitsversicherung für alle jungen Arbeitnehmer abgeschafft, Absenkung der Berufsunfähigkeitsrenten, Witwenrente etc.

      Die Riesterfähigen-Produkte sind auch nicht unbedingt das, was ich mir unter privater Vorsorge vorstelle, wenn ich nicht mal über mein größtenteils eigenes Geld verfügen kann.

      Das reale Rentenniveau ist zudem wesentlich niedriger, als die Berechnungen mit dem sog. Eckrentner (=45 Beitragsjahre) vorgaukeln.

      Nahezu wahnsinnig wird wohl der Aufwand in der öffentl. Verwaltung bezüglich Zertifizierung und Verwaltung der Verträge (Finanzamt). Na ja, immerhin ein paar Arbeitslose weniger. Wer zahlt dies und die Förderung? Der Steuerzahler - auch alle die im Grunde mit der Rente überhaupt nichts zu tun haben (Selbständige).

      Fazit: Föderung mau, Produkte nicht das gelbe vom Ei, Massive Rentenkürzung bei weiterhin steigendem Beitragsniveau, steigender steuerfinanzierter Anteil an der Rente, irrsiniger Aufwand bei minimalem Ergebnis, Probleme (Versorgungslücke im Alter) bleiben eigentlich bestehen.

      Positiv sind (teilweise) die Änderungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (BAV): Pensionsfonds, Anspruch auf BAV usw.
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 15:07:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      tja, sarotto,

      da kann ich wahrlich nur den hut ziehen. genauso sehe ich es auch. bist auch fachmann in diesem bereich, oder?

      @torsten

      mit einheiten kann ich nicht rechnen. fakt ist doch aber, daß euer herr kaiser den leuten die "riester-rente" ziemlich schmackhaft zu machen versucht. ich weiß echt nicht, wo das noch enden soll. der nutzen der verbraucher wird jedenfalls nirgens dargestellt. sicher ist es auch für dich interessanter, die "alten" produkte zu verkaufen, denn da hängen ja dann wohl mehr einheiten dran, als an den riester-produkten. doch auch hier empfinde ich die hamburg-mannheimer nicht gerade als den besten anbieter. naja, ist jetzt sicherlich ansichtssache und wir könnten uns ewig drüber streiten.

      zurück zum thema, denn über provisionen sollten wir nicht unbedingt reden.

      beste grüße
      euer biber
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 15:19:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      @biber2000
      Nein wollen wir nicht mehr drüber reden. Ich will mich auch nicht streiten. Ich wollte nur mal veranschaulichen wie die Zusammenhänge sind weil die meissten denken das mit Riester Policen so viel zu verdienen ist.

      Was sind denn Deiner Meinung nach die besten Anbieter von Rentenvorsorge Produkten? Nur mal zur Info. Obwohl wie Du schon sagst es teilweise Ansichtssache ist bei über 60 Anbietern am Markt.

      Die Menschen die ich bisher zum Thema Riesterrente angesprochen habe wollten immer nur Zahlen sehen bzw. wie viel muss ich zahlen. Ach so und dann kommt natürlich immer wieder das man abwarten soll und ja nichts abschliessen. Damit man Angebote vergleichen kann. Stiftung Finanztest und so. Was soll man da noch sagen.

      Torsten
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 16:04:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      @torsten
      das mit dem abwarten ist doch momentan nun wirklich nicht schlimm. so haben die leute wenigstens zeit, sich über ihre wahren motive im klaren zu sein. beim thema rente sollte man wirklich nichts überstürzen, weil man sich doch über nen ziemlich langen zeitraum an eine gesellschaft bindet.

      um zu deiner frage nach den von mir bevorzugten produkten zu kommen: das kann ich dir so pauschal nicht sagen. das ganze muß immer in ein persönliches konzept passen. hierbei ist nicht nur die risikobereitschaft des mandanten (nein, bin nicht beim awd, sondern freischaffend!) wichtig, sondern auch seine persönliche lebenseinstellung, familiäre und finanzielle situation. ich mache keine abschlüsse mehr, nur um der menge oder provision wegen. vielmehr versuche ich für meine mandanten die vorhandenen und zu erwägenden produkte zu optimieren. bei mir gibt es keine angebote von der stange, es kommt immer auf den einzelfall drauf an. das ist auch das, was mich gegenüber ein-firmen-vertretern so stark macht. ich kann über alle versicherungsprodukte am deutschen markt verfügen, von a wie aachener-münchener bis z wie zürich-aggripina.
      selbstverständlich sind da auch einige "exoten" (wie ein-firmen-vertreter diese nennen würden) darunter, wie beispielsweise standard life, canada life oder clerical medical. aber auch so bekannte wie victoria, alte leipziger, schweizer renten, axa oder lv 1871.
      auch volksfürsorge, neue leben, dialog, delta, generali, debeka usw....
      könnte hier jetzt noch einige aufzählen, wird aber mit der zeit langweilig.
      aber nun genug mit eigenwerbung, ich denke mal darauf sollte es hier nicht ankommen. solltest du noch fragen haben, kannst du mich gerne auch direkt anmailen unter:

      biber2001@gmx.net

      wichtig ist das thema an sich, also die "riester-rente". darauf sollten wir uns hier beschränken.

      hier noch einmal einige nachteile der reform:
      verrentung des kapitals zwingend
      bei immobilienfinanzierung gravierende nachteile
      zulagen für kinder nur, solange kindergeldbezug
      nicht für alle berufsgruppen
      ...

      was ist also mit leuten, deren kinder demnächst aus dem haus sind?
      was ist mit paaren, die sich vielleicht einmal scheiden lassen?
      was passiert, wenn man sich selbständig machen will?
      fragen über fragen, die man alle nicht beantworten kann, da man die zukunft dieses gesetzes zum einen, aber zum anderen ddie der betreffenden leute nicht kennt.

      ich stehe dazu, dieser gesetzesentwurf ist es nicht wert, ihn wirklich "reform" zu nennen!
      andere meinungen gerne erwünscht. let´s diskuss!

      grüße vom biber
      Avatar
      schrieb am 10.06.01 11:40:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo Thorsten
      die RENTE (GRV ) hatte 1970 eine Rendite von 4,5 % und was
      ist heute?
      Im Jahr 2000 war die Rendite 0,4%
      Das heist für Dich bei einem Verdienst von 50.000,-brutto gibt jetzt 2.000,- Rente.Alles klar.
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 13.06.01 09:12:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo zusammen,
      ich sehe, ihr habt euch schon weitgehend und tiefgründig mit der Materie befaßt, aber gestattet mir an dieser Stelle, noch ein Beispiel draufzusetzen:
      Der heutige Rentner ist grds. steuerfrei, da er bekanntlich nur den Ertragsanteil seiner Rente zu versteuern hat, als Beispiel sei an dieser Stelle ein Ertragsanteil in Höhe von 27 % angenommen.
      Bei einer Bruttorente von monatlich 2.000,00 DM (jährlich also 24.000,00 DM) entspricht dies einem jährlichen zu versteuerndem Einkommen unter Abzug der Werbungskostenpauschale von 6280,00 DM.
      Da der jährliche Steuerfreibetrag somit nicht überschritten ist, ist auch keine Einkommenssteuerschuld entstanden.
      Nun kommt irgendwann nach langer, langer Ansparzeit die Riesterrente, wir nehmen an in Höhe von 1300,00 DM monatlich.
      Dies entspricht einem jährlichen Betrag in Höhe von 15.600,00 DM, und schon ist die Steuerfreigrenze überschritten.
      Zur Freude unseres Beispielrentners darf er nun den Differenzbetrag zwischen dem Steuerfreibetrag und der Riesterrente sowie seinen vollen Ertragsanteil der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung versteuern.
      Auf diesem Wege holt sich der Staat die vorherige Minimalförderung zurück und nach Ablauf einer Generation ist dieses Modell somit selbstfinanzierend, da die staatlichen Zuschüsse durch die neue "Rentnersteuerpflicht" wieder reinkommen.

      Also liegt hier nicht anderes als ein "Rentner-Steuer-Zuchtprogramm" vor.
      Tschau...
      Avatar
      schrieb am 13.06.01 11:14:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      hi,

      endlich hat es jemand ausgesprochen. und dann auch noch mit nem sehr anschaulichen beispiel.

      ein herzliches danke @jäger.

      vielleicht kommt ja jetzt wieder a bisserl schwung in die ganze materie.
      allerdings möchte ich hier auch noch etwas erwähnen:
      besserverdienende sind in vielen fällen wirklich besser dran mit der "riester-rente", da es nämlich auch noch steuerliche entlastungen gibt. besonders interessant ist es für alleinstehende gut verdienende mitbürger oder für den fall, daß sich zwei gutverdienende gefunden haben, die dann maximal ein kind haben!
      der steurvorteil macht es hier zum teil echt interessant.

      noch etwas: ich kann immernoch vor zu schnellem abschließen warnen! bitte, wer an den abschluß denkt, macht euch gedanken, vor allem darüber, wie ihr dies finanzieren wollt!

      grüße an alle
      euer biber
      Avatar
      schrieb am 14.06.01 07:26:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo Biber,
      tja, so ist das nun mal mit der Riester-Rente, das viele viele Geld könnte so nützlich angelegt werden, aber es kommt ja noch schlimmer.
      Denn der zukünftige Rentner, getragen vom Gedanken der Vorsorge hat 30 Jahre lang eingezahlt und ein Guthaben von z. B. 70.000,00 DM erwirtschaftet.
      Er freut sich auf sein Rentnerdasein mit seiner Ehefrau und träumt vom Urlaub und davon, mit seinen Enkelkindern einen schönen Lebensabend zu verbringen.
      Seine Freude über den Rentenbescheid ist jedoch so gross, das leider sein Blutdruck stark ansteigt und er infolge dessen leider direkt im ersten Monat des Rentenbezuges verstirbt.
      Hier endet jetzt die spaßige Formulierung, zurück zur Realität.
      Eine Hinterbliebenenversorgung ist nicht vorgesehen, denn es handelt sich um eine personenbezogene Versicherung.
      Die Witwe unserers Beispielrentners erhält nämlich gar nichts aus dem oben genannten Vermögen, dieses verbleibt der Bank/Versicherung, welche dieses Vermögen jetzt als Gewinn verbucht.
      Die Witwe erhält ausschließlich die gesetzliche Hinterbliebenenrente, welche derzeit unter 60 % des erworbenen Rentenanspruchs liegt.
      Da unser Beispielrentner eine Rente in Höhe von 2000,00 DM hatte, erhält die Witwe nunmehr brutto maximal 1200,00 DM Witwenrente abzüglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und findet sich im Zuge dessen plötzlich auf dem Flur des Sozialamtes wieder.
      Aber das ist ja augenscheinlich so gewollt, Hauptsache die betreibende Gesellschaft hat die 70.000,00 DM kassiert.
      Ich frage mich ernsthaft, was sich die Bundesregierung dabei denkt, ein privat angespartes Vermögen den Hinterbliebenen vorzuenthalten.
      Ich hoffe, dass dies der Bevölkerung tief ins Bewußtsein dringt, dass das über Jahre und Jahrzehnte angesparte Geld auf der Basis dieses Beispiels einfach weg ist!!!
      Tschau...
      Avatar
      schrieb am 14.06.01 12:31:44
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Freunde,
      Hallo Jäger+Sammler
      weiter oben oder in einem ähnlicher Diskussion habe ich bereits darauf hin gewiesen. Bei der U-Kasse wird immer Kapital ausgezahlt und die Ehefrau kann erben! Deshalb ist die Unterstützungskasse die wesentlich bessere Lösung und die „Riester Rente“ nur Unfug. Also Überzeugt Euren Arbeitgeber und Ihr habt sofort die bessere Altersvorsorge.
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 14.06.01 17:44:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo hary1

      Du hast nur zum Teil Recht. Die U-Kasse fällt 2008 der
      Riesterrente zum Opfer.
      Dann verwalten die Gewerkschaften das Geld.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 15.06.01 06:54:27
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo makromoney,
      worauf beruft sich deine Info, dass die Unterstützungskasse in deinem beschriebenen Verhältnis nicht bestandskräftig ist (Bitte um Angabe der Quelle - Gesetzestext, Erlass, sonstige Veröffentlichung?)
      Danke
      Avatar
      schrieb am 15.06.01 09:41:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Den Wegfall der Förderung/Steuerfreiheit von Einzahlungen in Unterstützungskassen hab ich auch so in Erinnerung - leider fehlt mir hier die Quelle (leider)

      War/ist ja ne feine Sache - insbesondere für Besserverdienende, da der Steuervorteil an keine Höchstgrenzen gebunden ist!

      Für ne Quelle wäre ich auch dankbar!

      Gruß Behavioral
      Avatar
      schrieb am 16.06.01 19:32:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo makromoney,
      bei unserer sachlichen Diskussion, verstehe ich Dein Argument als kleinen Scherz. Ohne Angaben der Quelle nützt es uns nichts. Vielleicht hast Du einen guten Draht zur Gewerkschaft, denn die Meldung, die in der Tagesschau kam, sagt, das die Gewerkschaften selbst eine Altersvorsorge kreieren wollen. Aber was ist bis diese genehmigt ist?? Es vergehen kostbare Jahre!! In der die U-Kasse schon Kapital gebildet hat.
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 18.06.01 01:41:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      @alle:

      Eine einschneidente Veränderung ergibt sich ja auch bei der BU (bereits diskutiert)

      Muß eine private Berufsunfähigkeitsrente an eine LV (Risiko- oder kapitalbildend) gebunden sein?

      Danke

      behavioral
      Avatar
      schrieb am 18.06.01 14:25:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      @behavioral:

      eine private bu-absicherung muß nicht an eine lv (egal ob kapital oder risiko!) gebunden sein, es gibt genügend gesellschaften, die eine selbständige berufsunfähigkeitsversicherung anbieten.

      @alle:

      bin gerade wieder dabei einige unterlagen, die mir von verschiedenen versicherungsgesellschaften zur verfügung gestellt wurden (die denken halt ich würde deren produkte bevorzugt vermitteln, was ich natürlich nicht tue!), durchzuarbeiten. in nächster zeit werden also neue infos folgen!

      grüße vom biber
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 15:43:30
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo zusammen,
      da ja auf meine entsprechende Rückfrage keine Antwort gekommen ist, habe ich selber "geforscht" und bin im Altersvermögensgesetz fündig geworden.
      Also, das "Gerücht", die Bundesregierung beabsichtigt, die Pauschalversteuerungsmöglichkeit entfallen zu lassen, ist nur bedingt richtig.
      Wenn ein Arbeitnehmer über die betriebliche Altersversorgung eine staatliche Förderung ab dem Jahr 2002 bis zur maximalen Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
      nutzen möchte, dürfen Beiträge nicht pauschal versteuert werden; dies gilt unabhängig davon, ob die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerbeiträge durch Gehaltsverzicht geleistet werden.
      Ab dem Jahr 2009 wird generell bei Inanspruchnahme der staatlichen Förderung die Sozialvesicherungspflicht für alle Versicherungssysteme eingeführt. Ab 2002 gilt auch für die Leistungen
      der Direktversicherungen und der Pensionskassen,wie bislang nur für die Unterstützungskassen, die nachgelagerte Besteuerung für die künftigen Renten.
      Bei Anwendung der Pauschalversteuerung ohne staatliche Förderung bleibt es bei der bisherigen Rechtslage.
      Auch die Wahlleistung zwischen monatlicher Rentenzahlung oder einmaliger Kapitalabfindung bleibt in dem derzeitigen System erhalten, während bei Inanspruchnahme der staatlichen Förderung
      das Kapitalwahlrecht als auch ggf. nach vereinbarten Bedingungen die Zwangsabfindung geringfügiger Renten entfällt.
      Zusammenfassend läßt sich festhalten, dass auch unter Berücksichtigung der bisherigen Beispiele die "Riester-Rente" demnach eine vollständige Null-Nummer ist, egal, für welche Anlagemöglichkeit man sich auch entscheiden sollte.
      Bis dann zusammen...
      Avatar
      schrieb am 27.06.01 18:41:16
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo, tut mir leid, war lange nicht an Board.
      Quelle wie schon angegeben Handelsblatt.com/ Riester
      Ab 2oo8 betrifft das nicht nur die Ü-Kassen, sondern auch
      die Direktversicherungen.
      .....und was die Gewerkschaften betrifft, der Vorstoß geht doch schon los .... ich sage nur

      ALLGEMEINVERBINDLICHKEIT

      IG Metall und IG Bau versuchen es doch schon.

      Quelle wieder Handelsblatt und Bauwoche.

      Gruß und Sorry
      Avatar
      schrieb am 27.06.01 23:25:20
      Beitrag Nr. 28 ()
      @makromoney
      ich hoffe ich bin nicht der einzige, der nicht versteht was Du eigentlich sagen willst.
      Meinst Du etwa, das bei Direktversicherung und Unterstützungskasse mit Entgeltumwandlungen ab 2009 für die Beiträge die Sozialversicherungsfreiheit wegfallen soll??? (sind ja immerhin noch 7,5 Jahre sozialversicherungsfrei)
      Und was machen oder beabsichtigen die Gewerkschaften?????

      Bitte keine allgemeinen Quellen, sondern Fakten, Fakten, Fakten und an die ...
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 18:55:53
      Beitrag Nr. 29 ()
      Danke sarotto, ich glaube unser Freund makromoney bring etwas durcheinander.
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 30.06.01 18:10:24
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo an Alle,
      ich habe eine Frage zum Beitrag von Jäger&Sammler vom 14.06. Wieso ist die Riester-Rente für die Witwe vollständig verloren, wenn z.B. der Vertrag eine Rentengarantiezeit von 5, 10 oder gar 20 Jahren vorsieht? Oder habe ich jetzt einen Denkfehler? Bitte klärt mich auf.
      Danke und viele Grüße aus Moritzburg
      Avatar
      schrieb am 30.06.01 23:33:08
      Beitrag Nr. 31 ()
      @Moritzburg
      Die Rente ist personenbezogen, d.h. die "Garantie" gilt natürlich nur, solange
      der Versicherte lebt.

      Allerdings begeht Jäger einen Denkfehler, wenn er annimmt, daß sich dadurch
      die Versicherungsgesellschaft ungerechtfertigt bereichere:
      Denn bei der "Riester-Rente" handelt es sich eben nicht um
      einen Sparplan, sondern um eine Versicherungsform (was auch
      in der "Garantie" zum Ausdruck kommt). Und deshalb wird die
      Wahrscheinlichkeit, daß ein bestimmter Anteil der Versicherten
      kurz nach oder vielleicht schon vor Eintritt ins Rentenalter stirbt, und somit keine Leistungen bezieht, bereits bei der
      Kalkulation der Beitragsraten (bzw. der Leistungen) berücksichtigt.
      Wären die Leistungen vererbbar, wäre das Beitrags/Leistungs-
      verhältnis notwendigerweise ungünstiger - schlecht für diejenigen, die sich
      nicht um die Versorgung ihrer Witwe kümmern müssen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.01 13:12:06
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hallo zusammen,
      insbesondere @moritzburg und @JackB

      bei JackB kommt der Versicherungsmathematiker durch, was inhaltlich bezüglich der Darstellung natürlich richtig ist; aber dennoch, weg ist weg, aus welchen Gründen auch immer.
      Und gerage das halte ich für vollständig blödsinnig in diesem Gesetz, denn auch die Hinterbliebenen haben durch Nettoentgelt-Verzicht zu einer augenscheinlichen Versorgung im Alter beigetragen
      und erhalten in dem von mir aufgezeigten Szenario nichts.
      Also da wäre es doch wirklich besser gewesen, unter Verzicht auf die Rendite die Hinterbliebenen mit einzubeziehen.
      Tschau...
      Avatar
      schrieb am 03.07.01 22:18:12
      Beitrag Nr. 33 ()
      @Jäger&Sammler
      Ich bin etwas anderer Ansicht.
      Denk an die hohe Zahl von Singles in unserer Gesellschaft. Wer soll deren Hinterbliebenenrente bekommen? Es kann sein, daß deine Frau vor oder kurz nach dir stirbt. Wenn du keine Kinder hast, geht deine Rente dann vielleicht ans Finanzamt, an den Tierschutzverein oder an entfernte Verwandte. Wenn du Kinder hast, kann es sein, daß diese zu dem Zeitpunkt mehr verdienen als du zu deinen besten Zeiten, und das kleine Zusatzeinkommen, das du durch harten Konsumverzicht erspart hast, mit müdem Lächeln einstreichen - nachdem sie es vorher mit ihrem (hohen) persönlichen Steuersatz versteuert haben (die nachgelagerte Versteuerung
      wäre hier nachteilig).
      Im Ernst: Wenn Hinterbliebene versorgt werden müssen, sollten diese ihre eigene Vorsorge haben, und nicht darauf angewiesen sein, an der Rente eines anderen partizipieren zu können. Das ist bei der "Riester-Rente" auch so vorgesehen, indem sie eben auch z.B. für Hausfrauen etc. gefördert wird. Natürlich kostet das zusätzlich, ist aber gerechter als wenn jedermann, in Verbindung mit seiner Altersvorsorge, Vorsorge für Hinterbliebene treffen müsste, die er eventuell gar nicht hat, oder die nicht darauf angewiesen sind.

      Eine Denkweise wie die deinige steckt übrigens hinter der Konzeption und dem großen Erfolg von Kapitallebensversicherungen: Man braucht den Versicherungsschutz, haßt aber die Vorstellung, jahrzehntelang Beiträge zu zahlen, die am Ende, wenn der Versicherungsfall nicht eintritt, einfach weg sind. Bei einer KLV bekommt man die Beiträge plus einer gewissen Rendite ausbezahlt – scheinbar bleiben dadurch die Prämien erhalten, wir wissen aber wohl alle, daß eine Kombination Risikoversicherung plus Sparplan meist lukrativer ist, vor allem, wenn man von der steuerlichen Förderung absieht. Um so mehr gilt das natürlich für denjenigen,
      der auf die Risikoabsicherung (bzw. die Hinterbliebenenvorsorge) verzichten kann.
      Avatar
      schrieb am 04.07.01 13:25:10
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich sehe die Riester-Rente ganz objektiv nur von der Seite Ihrer Rendite :
      zb. einer junger Mann (25 Jahre) hat ein Brutto von 84 000 DM. Das bedeutet für ihn nach Riester, wenn er die Förderung 2002(1%) in Anspruch nehmen will, einen monatlichen Beitrag von 64,- DM.
      Jetzt bekommt er die jährliche Zulage von 75,- DM und eine Steuerrückzahlung von 311,- DM.
      Dies bedeutet für ihn, daß er für eine Riester-Garantie-Rente von 227.23 DM 38,- DM im Monat investiert.
      Würde er die 38,- DM im Monat in eine Privat-Rente investieren, bekommt er eine Garantierente von ca. 121 DM zugesprochen (als 65jähriger).
      Er bekommt also durch das Riesterprodukt eine fast doppelt so hohe Rente wie durch eine Einzahlung in ein Privatprodukt.
      Es gehört also eine Gutverdiener wie obiges Beispiel eigentlich bestraft, wenn er diese Möglichkeit auschlägt. Wobei ich nur die 1% in ANspruch nehmen würde. Auf die Erhöhungen würde ich verzichten, da die Schere zwischen Eigenbeitrag, Steuervorteil und Zuschuss mit den Jahren zu sehr auseinander geht.
      Wenn es einer anders sieht, würde ich es gerne hören.
      Avatar
      schrieb am 04.07.01 13:43:04
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ Fondsmaster

      "Wobei ich nur die 1% in ANspruch nehmen würde. Auf die Erhöhungen würde ich verzichten,.."

      Tja, das geht leider nicht !!!

      Zulagenberechtig ist nur der, den vollen Satz spart, d.h. in der Endstufe mind 4% des Bruttoeinkommens !!!
      Avatar
      schrieb am 04.07.01 13:58:22
      Beitrag Nr. 36 ()
      Natürlich kann er auch über 2008 hinaus nur 1% in die Riester-Rente einzahlen, dann bekommt er eine verminderte Zulage, also prozentual. 1% von 4% = 75 DM anstatt der 300 DM in 2008. Die Steuervergünstigung bleibt auch relational, also wie 2002. Ist denke ich ein lohnendes Geschäft für den Gutverdiener.
      Avatar
      schrieb am 04.07.01 20:12:18
      Beitrag Nr. 37 ()
      @Fondsmaster
      Ich kann deine Zahlen nicht nachvollziehen. 1% von 84 000 sind 840 durch 12 macht ...64 ???
      Schreib-/Rechenfehler deiner- oder Denkfehler meinerseits?
      Avatar
      schrieb am 04.07.01 21:45:41
      Beitrag Nr. 38 ()
      Okay, tut mir leid.
      Hatte die Zulage 74/12=6 nicht dazugezählt.
      Ist aber trotzdem ein sehr gutes Geschäft für die Gruppe der besserverdienten Singles.
      Avatar
      schrieb am 04.07.01 21:54:05
      Beitrag Nr. 39 ()
      Die berechnungen der Riester-rente beziehen sich aber auch nur auf den eigenbeitrag. Der Zuschuss von 6,- DM pro Monat bleibt aussen vor.
      Somit ist diese Form der Rentenabsicherung noch lukrativer für den einzelnen.
      Das trifft jetzt aber gerade auf die Position des besserverdienden zu.
      Wenn einer ein niedriges Einkommen hat und keine Kinder, so wird dieser Vertrag aufgrund seiner niedrigen Steuerbelastung nicht mehr so lukrativ werden.
      Ein Steuersparmodell kann natürlich nicht greifen, wenn so gut wie keine Steuern bezahlt werden.
      Es ist also immer eine individuelle Berechnung zu machen.
      Avatar
      schrieb am 20.07.01 16:05:22
      Beitrag Nr. 40 ()
      hallo zusammen,

      also auf die Gefahr hin dass die Frage schon mal gestellt wurde, möchte ich trotzdem noch mal wissen, was mit dem angesparten Betrag passiert, wenn der Anleger bzw. Rentner stirbt.

      Ich habe hierzu unterschiedliche Meinung gehört.
      Weiter oben wurde erwähnt, dass das Vermögen den Erben nicht zusteht...oder habe ich das falsch verstanden??

      Habe aber auch schon gehört, dass im Falle des Todes "nur" die Zulage bzw. Steuerermäßigung aus dem noch vorhandenem Kapital zurückzuzahlen ist und der angesparte Kapitalstock vererbt werden kann...

      Was stimmt nun? Wer hat genaue Info´s bzw. wer kennt sich aus??

      Danke im voraus für die Antwort und ein hoffentlich schönes Wochenende wünscht

      BERND
      Avatar
      schrieb am 26.07.01 23:30:27
      Beitrag Nr. 41 ()
      Hallo Bernd,
      Du mußt Dir schon die Mühe machen und #18 u. #31 etc. lesen.
      Bei Tod des Versicherten ist die Rente futsch!!!Deshalb bist Du mit der U-Kasse die Kapital auszahlt besser bedient.
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 28.07.01 12:27:45
      Beitrag Nr. 42 ()
      @harty1
      @BaBernd

      Hallo harty1,

      wo genau hast du deine Informationen her, dass die gesamte Rente futsch ist? Kannst du uns bitte eine Quelle geben?
      Ich bin der Meinung, dass das davon abhängt, wie der Sparer seinen Vertrag mit der Gesellschaft gestaltet. Im Gesetzestext gibt es jedenfalls keinen Vermerk auf den Todesfall
      http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buil…


      Bei meiner Suche mit google, bin ich auch auf einen Artikel gestossen, der dass bestätigt.

      Dies ist _COLOR_GOOGLE_s Cache von http://www.lucky-finance.de/artikel/riester1.html.
      Das Archiv von G o o g l e enthält Momentaufnahmen von Webseiten,
      Unter Umständen wurde die Seite inzwischen verändert.Klicken Sie hier, um zur aktuellen Seite ohne Hervorhebungen zu gelangen.


      Google steht zu den Verfassern dieser Seite in keiner Beziehung
      Diese Suchbegriffe wurden hervorgehoben: rentenreform vererbung

      --------------------------------------------------------------------------------

      Ist die "Riester-Rente" überhaupt sinnvoll?
      Die „Riester-Rente“ ist derzeit eines der großen Finanz-Themen: bei den Verbraucherzentralen gehen täglich bis zu 2000 Anrufe ein. Auch in der Werbung wird bereits kräftig getrommelt: hier allerdings sind manche Werbeaussagen so irreführend, daß die Verbraucherzentralen gegen mehrere Versicherungsgesellschaften schon Unterlassungserklärungen verfügt haben. Die meisten SparerInnen und AnlegerInnen sind verunsichert, denn nur die wenigsten konnten sich bisher Durchblick verschaffen. Dies liegt zum Teil auch daran, dass einige rechtliche und steuerliche Regelungen sehr kompliziert sind - die Politik hat es wieder einmal versäumt, für Bürger einfache und verständliche Gesetze zu schaffen.

      Aus der Werbung wird man – meist bewußt – unvollständig informiert, da die einzelnen Gesellschaften und Banken häufig nur das Interesse haben, die hauseigenen Produkte möglichst schnell an die Frau oder den Mann zu bringen. Durch die Rentenreform werden die zukünftigen staatlichen Renten weiter sinken, schon heute können nur die Wenigsten davon leben. Deshalb ist eine zusätzliche private Altersversorgung absolut notwendig, aber diese sollte auf die persönliche Situation zugeschnitten sein, da es keine einheitlichen Empfehlungen gibt! Auch wenn natürlich jede Gesellschaft versucht, ihr/e Produkt/e als die alleinseligmachenden zu verkaufen.

      In der Werbung wird zur „Riester-Rente“ meist nur riesengroß mit den staatlichen Zuschüssen geworben. Dass dieses Rechenbeispiel aber nur für die „klassische Familie mit 2 (gerade geborenen) Kindern“ gilt, steht nur winzig klein am Rand. Ähnliche Werbung kennt man ja schon von Bausparverträgen, bei denen z.B. die maximalen Verdienstgrenzen häufig ebenfalls nur winzig klein beschrieben werden. Selbst bei Vertragsabschluß werden viele Bausparer nicht darüber informiert und schauen hinterher „in die Röhre“. Ähnliche „Informationspolitik“ droht nun bei der „Riester-Rente“.

      Die Nachteile, auf die man sich bei einem Riester-Vertrag einlassen muß, sind erheblich: dem staatlichen Zuschuß steht auf der anderen Seite bei der Rentenauszahlung die vollständige Versteuerung gegenüber. Bei den Riester-unabhängigen privaten Rentenversicherungen geschieht dies nur mit einem Teil, dem sog. Ertragsanteil - andere Altersvorsorgemöglichkeiten sind sogar vollständig steuerfrei. Einer der größten Riester-Nachteile ist jedoch die spätere Verrentungspflicht: man kann sich das angesparte Geld nicht auf einmal auszahlen lassen, sondern erhält „nur“ eine lebenslange Rente. Diese bietet zwar eine monatliche Zahlung (die wiederum häufig nicht reell inflationsgesichert ist, dazu künftig mehr), aber gibt keinerlei Möglichkeit, im Notfall z.B. bei Krankheit, auf Teil-Beträge zurückgreifen zu können. Dieses unflexible starre Gerüst wurde von Anfang an kritisiert. Leider befürchtete die Regierung, dass man jahrzehntelang gespart hat, um dann alles „auf einer Kreuzrfahrt auf den Kopf zu hauen“...

      Ein weiteres Problem bei den meisten Rentenversicherungstarifen (vor Eintritt der Verrentung) ist im Todesfall die Vererbung eines solchen Vertrages: je nach Gestaltung ist gar keine oder nur eine teilweise Auszahlung an den/die Erben möglich. Eine Ausnahme hiervon ist die Rentenversicherung mit Todesfallschutz. Trotzdem bleibt auch hier der Nachteil, dass durch die „Riester-Pflicht-Verrentung“ nach Beginn der Rentenzahlung je nach Tarif meist nur noch einige vorher vereinbarten Restjahre an den/die Hinterbliebenen ausbezahlt werden. Dies ist dann aber nur ein Bruchteil des Geldes, welches ursprünglich in den Vertrag einbezahlt wurde.

      In einem „Riester-Vetrag“ ist Pflicht, dass mindestens die eingezahlten Beiträge von der Gesellschaft/der Bank später wieder ausbezahlt werden müssen. Dies ist unter Umständen für manche SparerInnen ein Vorteil, der aber dann i.d.R. durch eine niedrigere Verzinsung des Vertrages „erkauft“ werden muß. Abgesehen davon, gibt es auch schon seit längerer Zeit solche Produktmöglichkeiten, bei denen man sich dann nicht den Riester-Bedingungen unterwerfen muß.

      An diesen beispielhaften Punkten ist erkennbar, dass die staatliche Förderung zwar auf den ersten Blick verlockend ist, man sich aber genau klar machen muß, dass hier Nachteile „bezahlt“ werden müssen, die ein „Riester-konformes“ Produkt für viele völlig uninteressant macht. Die „Riester-Rente“ soll vor allem ein Anreiz sein für Geringverdiener (welche nur minimal monatlich sparen können) und Familien (es gibt für Kinder zusätzliche Gelder). Daher kommen viele Singles, (kinderlose) Schwule und Lesben unter Abwägung der Vor- und Nachteile häufig zum Ergebnis, dass die Nachteile in keinem Verhältnis zur staatlichen Zulage stehen, und konzipieren deshalb ihre eigene individuelle riester-unabhängige (Partner-)Altersvorsorge.

      @BaBernd

      Ich denke auch, dass das angesparte Kapital ausgezahlt wird und das man nur die Förderung zurückzahlen muss, oder das die Erben (i.d.R. die Witwe) eine Rentengarantiezeit erhält.
      Man muss eben nur eine Gesellschaft finden, die solche Verträge anbietet.
      Warten wir mal ab, ob harty1 seine Behauptung belegen kann.

      @harty1 nochmal

      Für den Fall, dass du Recht hast und wirklich alles futsch ist, möchte ich mich schon mal bei dir entschuldigen.
      Aber wollen wir mal für alle hoffen, dass du dich irrst.

      Schöne Grüsse.

      Bullrider
      Avatar
      schrieb am 01.08.01 13:13:40
      Beitrag Nr. 43 ()
      Zum Todesfall müßt Ihr unterscheiden:

      - Vor Beginn der Leistungspflicht (d.h. Eintritt der Rentenzahlung):

      Der überlebende Ehepartner kann den Vertrag des Verstorbenen auf sich übertragen lassen. Voraussetzung ist, daß er selbst einen Vertrag hat oder ihn jetzt abschließt. (Ist übrigens auch die einzige Möglichkeit, wo jemand, der nicht zu den fördeberechtigten Personen gehört, einen Vertrag abschließen darf!)

      - Nach Beginn der Leistungspflicht:

      Während der Garantiezeit der Rentenauszahlung (5, 10, 15 Jahre) wird der Kapitalstock genau wie bei jeder anderen privaten Rentenversicherung an den überlebenden Ehegatten vererbt. Nach Ende der Garantiezeit ist die Kohle wirklich futsch - das Problem hat man aber jetzt auch schon bei einer Rentenversicherung.

      Generell ist diese Rente der letzte Husten. Rentabel ist es nur für Geringverdiener, die eine Förderquote von rund 80% erhalten können. Sie ist unwahrscheinlich kompliziert. Es gibt zu viele Ausnahmeregelungen. Es gibt keine Wahlrecht der Kapitalauszahlung. Und: Wir müssen alles voll versteuern! Mit einer privaten Altersvorsorge ohne Förderung oder die Nutzung z.B. von Direktversicherungen erreicht man unter dem Strich imho ein besseres Ergbnis.

      Im Moment gehen mir noch zu viele Leute davon aus, daß bei ihrem Renteneintritt die steuerlichen Freibeträge noch genau so hoch sind, wie heute. Wenn aber nur noch wenige Leute arbeiten muß der Staat sich die Steuern von den Alten holen - also den Rentnern.
      Avatar
      schrieb am 03.08.01 18:38:51
      Beitrag Nr. 44 ()
      hallo,

      ich meinte irgendwo gelesen zu haben, dass man im falle einer auswanderung ins ausland (im rentenalter) die staatl. förderung zurückzahlen muss. stimmt das ? danke für ne kurze info !
      Avatar
      schrieb am 03.08.01 20:24:13
      Beitrag Nr. 45 ()
      @herbergsvater
      ja dies ist erstaunlicherweise richtig - ich gehe aber davon aus, daß dies wohl noch geändert wird.
      mit freundlichen grüßen
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 12:36:01
      Beitrag Nr. 46 ()
      Hallo Bullrider und alle anderen,
      zum Todesfall, musst Du unterscheiden, vor Rentenbeginn und während der Rentenzahlung! Siehe hierzu auch bei“ greatmr“
      nach. Die gesetzliche Rente ändert sich nicht, d.h. alles futsch, bei Tod!! Wenn Du aber in eine Unterstützungskasse gezahlt hast, dann bekommst Du bei Rentenbeginn, immer Kapital ausgezahlt. Hier greift – steuerlich – auch die 1/5 Reglung!!
      Generell, auch für Geringverdiener, ist die Riester Rente, um die Worte von greatmr zu verwenden, der letzte Husten.
      Nochmals, die arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskasse hat mehr Vorteile als andere Versicherungen.
      - sofortige Steuervorteile
      - keine Pauschalsteuern
      - kein Beitragslimit
      - sofort unverfallbar
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 20:08:49
      Beitrag Nr. 47 ()
      @harty1

      Hallo Harty,
      was hat denn die gesetzliche Rente mit dem angesparten Kapital in einem Vorsorgevertrag zu tun?
      "Die gesetzliche Rente ändert sich nicht, d.h. alles futsch, bei Tod!!" --> Das ich meine Rente nicht vererben kann ist mir klar.
      Hier geht es doch aber wohl um das angesparte Kapital in dem Vorsorgevertrag. Wenn ich vor der Rentenauszahlung sterbe gehen nur die Förderbeträge verloren, wenn der Ehepartner keinen eigenen Vertrag abgeschlossen hatte.
      Das angesparte Guthaben bleibt erhalten und ist keineswegs futsch!

      Was passiert, wenn ich vor Rentenbezug sterbe?
      Gibt es einen Ehegatten, so hat dieser die Möglichkeit, das hinterlassene Altersvorsorgekapital auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Für andere Erben müssen jedoch Förderung und Zulagen zurückgezahlt und auch die Erträge besteuert werden.

      Quelle: http://www.allianz.de/vorsorge/alter/rentenreform/faq/index_…

      Grüsse

      Bullrider
      Avatar
      schrieb am 06.08.01 21:31:38
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hallo Bullrider2000,
      mir ging es nur um die Gegenüberstellung der angesparten
      Beiträge Rente und Versicherung.Sonst ist alles klar.
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 06.08.01 22:02:29
      Beitrag Nr. 49 ()
      Hallo harty,
      wahrscheinlich haben wir da irgendwie aneinander vorbei geredet
      Warum hat der Riester das auch so kompliziert gemacht?
      Grüsse

      Bullrider
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 14:16:02
      Beitrag Nr. 50 ()
      ..danke.... jetzt sehe ich auch ein bischen klarer....


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