ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 388)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Squeeze-out bei BERU AG: LG Stuttgart lehnt Erhöhung der Barabfindung ab
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der BERU AG, Ludwigshafen, hat das Landgericht Stuttgart in dem seit 2009 anhängigen Spruchverfahren eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt (Beschluss vom 5. November 2012, Az. 31 O 173/09 KfH AktG). Dieser Beschluss ist nocht nicht rechtskräftig, da mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt haben.
99 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Steffen Fortun, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin BorgWarner Germany GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller
Gutachten der Antragsgegnerin: Ernst & Young AG
sachverständige Prüferin: Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der BERU AG, Ludwigshafen, hat das Landgericht Stuttgart in dem seit 2009 anhängigen Spruchverfahren eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt (Beschluss vom 5. November 2012, Az. 31 O 173/09 KfH AktG). Dieser Beschluss ist nocht nicht rechtskräftig, da mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt haben.
99 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Steffen Fortun, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin BorgWarner Germany GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller
Gutachten der Antragsgegnerin: Ernst & Young AG
sachverständige Prüferin: Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH
Nach der untenstehenden Meldung aus dem Bundesanzeiger ist der SO am 21. Dezember 2012 eingetragen worden.
Ich erhielt heute die Abrechnung meiner Bank mit dem Datum 3.Jan. 2013.Auch die mir nachbezahlten Zinsen decken den Zeitraum 3.1. bis 7.1. ab.
Es geht mir hier nicht um die Zinsen vom 21.12.2012 bis 3.1.2013 (so kleinlich bin ich nicht), sondern um die Frage, in welches Steuerjahr der SO einzuordnen ist. Fällt er noch in 2012 oder schon in 2013?
Meine Bank (Consors) rechnete den sO steuerrechtlich am 3.1.2013 ab, also im neuen Jahr.
Wie handhaben dies die anderen Banken ?
aus dem Bundesanzeiger:
ANWR GARANT International AG
Mainhausen
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
GARANT Schuh + Mode AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorf
ISIN DE0005853006
ISIN DE0005853030
ISIN DE000A0SFSD5
ISIN DE000A0SFSF0
Am 29. Juni 2012 haben die ANWR GARANT International AG (hiernach als „AGI“ bezeichnet) und die GARANT Schuh + Mode AKTIENGESELLSCHAFT (hiernach als „GARANT“ bezeichnet) zur Niederschrift des Notars Dr. Norbert Zimmermann mit Amtssitz in Düsseldorf einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die GARANT ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die AGI überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Da die Verschmelzung als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr erfolgen soll, enthält der Verschmelzungsvertrag u.a. die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT als übertragender Gesellschaft erfolgen soll.
Die ordentliche Hauptversammlung GARANT vom 27. August 2012 hat gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf den Hauptaktionär, die AGI, beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde zusammen mit der Verschmelzung am 18. Dezember 2012 in das Handelsregister der GARANT beim Amtsgericht Düsseldorf (HRB 21415) eingetragen mit dem Vermerk, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der AGI wirksam werde.
Am 21. Dezember 2012 ist sodann die Verschmelzung in das Handelsregister der AGI beim Amtsgericht Offenbach (HRB 46204) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf die AGI übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der AGI zu zahlende Barabfindung in Höhe von
€ 13,60 je Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5),
€ 16,96 je Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0),
€ 34,00 je Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und
€ 13,51 je Stammaktie (ISIN DE0005853006).
...
Ich erhielt heute die Abrechnung meiner Bank mit dem Datum 3.Jan. 2013.Auch die mir nachbezahlten Zinsen decken den Zeitraum 3.1. bis 7.1. ab.
Es geht mir hier nicht um die Zinsen vom 21.12.2012 bis 3.1.2013 (so kleinlich bin ich nicht), sondern um die Frage, in welches Steuerjahr der SO einzuordnen ist. Fällt er noch in 2012 oder schon in 2013?
Meine Bank (Consors) rechnete den sO steuerrechtlich am 3.1.2013 ab, also im neuen Jahr.
Wie handhaben dies die anderen Banken ?
aus dem Bundesanzeiger:
ANWR GARANT International AG
Mainhausen
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
GARANT Schuh + Mode AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorf
ISIN DE0005853006
ISIN DE0005853030
ISIN DE000A0SFSD5
ISIN DE000A0SFSF0
Am 29. Juni 2012 haben die ANWR GARANT International AG (hiernach als „AGI“ bezeichnet) und die GARANT Schuh + Mode AKTIENGESELLSCHAFT (hiernach als „GARANT“ bezeichnet) zur Niederschrift des Notars Dr. Norbert Zimmermann mit Amtssitz in Düsseldorf einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die GARANT ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die AGI überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Da die Verschmelzung als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr erfolgen soll, enthält der Verschmelzungsvertrag u.a. die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT als übertragender Gesellschaft erfolgen soll.
Die ordentliche Hauptversammlung GARANT vom 27. August 2012 hat gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf den Hauptaktionär, die AGI, beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde zusammen mit der Verschmelzung am 18. Dezember 2012 in das Handelsregister der GARANT beim Amtsgericht Düsseldorf (HRB 21415) eingetragen mit dem Vermerk, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der AGI wirksam werde.
Am 21. Dezember 2012 ist sodann die Verschmelzung in das Handelsregister der AGI beim Amtsgericht Offenbach (HRB 46204) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf die AGI übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der AGI zu zahlende Barabfindung in Höhe von
€ 13,60 je Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5),
€ 16,96 je Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0),
€ 34,00 je Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und
€ 13,51 je Stammaktie (ISIN DE0005853006).
...
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.989.800 von R-BgO am 07.01.13 14:14:41was gabs denn bei der HRE hab ich da was verpasst ?
SdK kritisiert den zunehmenden Trend, Nachbesserungsansprüche von
Aktionären nicht auszuzahlen
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. weist auf einen
verhängnisvollen Trend zum Nachteil von Anlegern bei Abfindungsvorgängen
hin, die im Rahmen von Spruchverfahren überprüft und zu
Nachbesserungsansprüchen der betroffenen Aktionäre führen.
Nicht nur, dass Großaktionäre bei Abfindungs- und Umtauschvorgängen die zu
leistende Abfindungszahlung bzw. das Umtauschverhältnis zum Nachteil des
Streubesitzes zu niedrig ansetzen - nun versuchen sie offenbar, die von den
Gerichten im Rahmen eines Spruchverfahrens festgelegte
Nachbesserungszahlung an die betroffenen Streubesitzaktionäre zu umgehen.
Abfindungsvorgänge (z.B. im Rahmen eines Squeeze outs) werden auf Antrag
betroffener Anleger, u.a. der SdK, regelmäßig vor Gericht im Rahmen eines
Spruchverfahrens überprüft. Kommt das zuständige Gericht zu dem Ergebnis,
dass die Abfindungszahlung zu gering ausgefallen ist, erlässt es einen
Beschluss, wonach der Hauptaktionär den betroffenen Aktionären eine zu
verzinsende Nachzahlung auf den ursprünglichen Abfindungspreis zu bezahlen
hat. Üblicherweise ist zum Erhalt dieser Nachzahlung kein Zutun der
Aktionäre erforderlich. Der Beschluss wird samt Abwicklungshinweisen zum
Erhalt der Nachbesserung im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de)
veröffentlicht und der Hauptaktionär weist die Depotbanken über die
Clearingstelle an, die Nachbesserung direkt an die Aktionäre
auszubezahlen.
Offenbar setzen sich diesbezüglich zwei Vorgehensweisen der Großaktionäre
als Trend durch, die in ihrer Kombination für den Anleger verheerende
Folgen haben. Zum einen bringen die Großaktionäre den oben beschriebenen
Automatismus über die Clearingstelle nicht mehr in Gang und veröffentlichen
zum anderen trotz gesetzlicher Verpflichtung den Gerichtsbeschluss nicht
mehr im Bundesanzeiger. Anleger erhalten somit die Nachbesserungsansprüche
nicht mehr automatisch gutgeschrieben und erfahren mangels Veröffentlichung
nicht von dem gerichtlich festgesetzten Nachzahlungsanspruch, dem dann die
Verjährung droht.
Die SdK verurteilt diese Praxis, in der sich Großaktionäre auf Kosten der
Anleger in Form der nicht ausbezahlten Nachbesserungsansprüche bereichern.
Gleichzeitig ruft sie den Gesetzgeber auf, die Veröffentlichungspflicht auf
die beschließenden Spruchgerichte zu verlagern und eine gesetzliche
Verpflichtung der Depotbanken einzurichten, entsprechende
Nachzahlungsansprüche ihrer Depotkunden (gegen Kostenerstattung durch den
Nachzahlungspflichtigen) bei den Nachzahlungspflichtigen automatisch
einzufordern.
Aktuell ruft die SdK vom Squeeze out betroffene ehemalige Aktionäre der
Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG und der HVB Real Estate Holding AG auf, die
ganz oder teilweise unter den oben beschriebenen Trend fallen, sich
hinsichtlich bestehender Nachzahlungsansprüche an die Hauptaktionäre der
Gesellschaften zu wenden. Gleiches gilt für ehemalige Aktionäre der
HamaTech AG, die 2009 auf die Singulus Technologies AG verschmolzen wurde.
Auch hier besteht seit Juli 2012 ein Anspruch auf Nachzahlung einer
Barkomponente auf die verschmolzenen Aktien. SdK Mitglieder können sich zum
Erhalt weiterer Informationen zu diesen drei Fällen per E-Mail an
info@sdk.org wenden.
München, den 7.1.2013
Aktionären nicht auszuzahlen
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. weist auf einen
verhängnisvollen Trend zum Nachteil von Anlegern bei Abfindungsvorgängen
hin, die im Rahmen von Spruchverfahren überprüft und zu
Nachbesserungsansprüchen der betroffenen Aktionäre führen.
Nicht nur, dass Großaktionäre bei Abfindungs- und Umtauschvorgängen die zu
leistende Abfindungszahlung bzw. das Umtauschverhältnis zum Nachteil des
Streubesitzes zu niedrig ansetzen - nun versuchen sie offenbar, die von den
Gerichten im Rahmen eines Spruchverfahrens festgelegte
Nachbesserungszahlung an die betroffenen Streubesitzaktionäre zu umgehen.
Abfindungsvorgänge (z.B. im Rahmen eines Squeeze outs) werden auf Antrag
betroffener Anleger, u.a. der SdK, regelmäßig vor Gericht im Rahmen eines
Spruchverfahrens überprüft. Kommt das zuständige Gericht zu dem Ergebnis,
dass die Abfindungszahlung zu gering ausgefallen ist, erlässt es einen
Beschluss, wonach der Hauptaktionär den betroffenen Aktionären eine zu
verzinsende Nachzahlung auf den ursprünglichen Abfindungspreis zu bezahlen
hat. Üblicherweise ist zum Erhalt dieser Nachzahlung kein Zutun der
Aktionäre erforderlich. Der Beschluss wird samt Abwicklungshinweisen zum
Erhalt der Nachbesserung im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de)
veröffentlicht und der Hauptaktionär weist die Depotbanken über die
Clearingstelle an, die Nachbesserung direkt an die Aktionäre
auszubezahlen.
Offenbar setzen sich diesbezüglich zwei Vorgehensweisen der Großaktionäre
als Trend durch, die in ihrer Kombination für den Anleger verheerende
Folgen haben. Zum einen bringen die Großaktionäre den oben beschriebenen
Automatismus über die Clearingstelle nicht mehr in Gang und veröffentlichen
zum anderen trotz gesetzlicher Verpflichtung den Gerichtsbeschluss nicht
mehr im Bundesanzeiger. Anleger erhalten somit die Nachbesserungsansprüche
nicht mehr automatisch gutgeschrieben und erfahren mangels Veröffentlichung
nicht von dem gerichtlich festgesetzten Nachzahlungsanspruch, dem dann die
Verjährung droht.
Die SdK verurteilt diese Praxis, in der sich Großaktionäre auf Kosten der
Anleger in Form der nicht ausbezahlten Nachbesserungsansprüche bereichern.
Gleichzeitig ruft sie den Gesetzgeber auf, die Veröffentlichungspflicht auf
die beschließenden Spruchgerichte zu verlagern und eine gesetzliche
Verpflichtung der Depotbanken einzurichten, entsprechende
Nachzahlungsansprüche ihrer Depotkunden (gegen Kostenerstattung durch den
Nachzahlungspflichtigen) bei den Nachzahlungspflichtigen automatisch
einzufordern.
Aktuell ruft die SdK vom Squeeze out betroffene ehemalige Aktionäre der
Mainzer Aktien-Bierbrauerei AG und der HVB Real Estate Holding AG auf, die
ganz oder teilweise unter den oben beschriebenen Trend fallen, sich
hinsichtlich bestehender Nachzahlungsansprüche an die Hauptaktionäre der
Gesellschaften zu wenden. Gleiches gilt für ehemalige Aktionäre der
HamaTech AG, die 2009 auf die Singulus Technologies AG verschmolzen wurde.
Auch hier besteht seit Juli 2012 ein Anspruch auf Nachzahlung einer
Barkomponente auf die verschmolzenen Aktien. SdK Mitglieder können sich zum
Erhalt weiterer Informationen zu diesen drei Fällen per E-Mail an
info@sdk.org wenden.
München, den 7.1.2013
itelligence AG: Einleitung Squeeze-out Verfahren durch NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG
itelligence AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
28.12.2012 15:09
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
itelligence AG: Einleitung Squeeze-out Verfahren durch NTT DATA EUROPE GmbH
& Co. KG
Bielefeld, 28. Dezember 2012
Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf hat dem Vorstand
der itelligence AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG
übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der
Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die NTT DATA EUROPE
GmbH & Co. KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließen (Squeeze-out).
Nach Vollzug des öffentlichen Erwerbsangebots hält die NTT DATA EUROPE GmbH
& Co. KG unmittelbar mehr als 95% des Grundkapitals der itelligence AG. Die
NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a
Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss der Hauptversammlung der itelligence AG
über den Squeeze-out wird voraussichtlich in der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der itelligence AG gefasst werden, die derzeit für den 23.
Mai 2013 geplant ist.
Kontakt: Katrin Schlegel, itelligence AG, Tel: +49 (0) 521 - 91 44 8106;
katrin.schlegel@itelligence.de
28.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: itelligence AG
Königsbreede 1
33605 Bielefeld
Deutschland
Telefon: +49 (0)521 91448-106
Fax: +49 (0)521 91445-201
E-Mail: katrin.schlegel@itelligence.de
Internet: www.itelligence.de
ISIN: DE0007300402
WKN: 730 040
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
itelligence AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
28.12.2012 15:09
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
itelligence AG: Einleitung Squeeze-out Verfahren durch NTT DATA EUROPE GmbH
& Co. KG
Bielefeld, 28. Dezember 2012
Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf hat dem Vorstand
der itelligence AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG
übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der
Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die NTT DATA EUROPE
GmbH & Co. KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschließen (Squeeze-out).
Nach Vollzug des öffentlichen Erwerbsangebots hält die NTT DATA EUROPE GmbH
& Co. KG unmittelbar mehr als 95% des Grundkapitals der itelligence AG. Die
NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a
Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss der Hauptversammlung der itelligence AG
über den Squeeze-out wird voraussichtlich in der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der itelligence AG gefasst werden, die derzeit für den 23.
Mai 2013 geplant ist.
Kontakt: Katrin Schlegel, itelligence AG, Tel: +49 (0) 521 - 91 44 8106;
katrin.schlegel@itelligence.de
28.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: itelligence AG
Königsbreede 1
33605 Bielefeld
Deutschland
Telefon: +49 (0)521 91448-106
Fax: +49 (0)521 91445-201
E-Mail: katrin.schlegel@itelligence.de
Internet: www.itelligence.de
ISIN: DE0007300402
WKN: 730 040
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.944.665 von straßenköter am 19.12.12 15:36:06Spruchverfahren aktuell - Nr. 2
SpruchZ 2012 Seite 30
Bundesjustizministerium plant massive
Einschränkung des Spruchverfahrens
Unter dem Betreff "Änderungen im Umwandlungsrecht und Folgeänderungen
anlässlich der Aktienrechtsnovelle 2012" hat das deutsche Bundesministerium der
Justiz ein Rundschreiben an die "am Gesellschaftrecht interessierten Verbände"
geschickt (siehe die Dokumentation auf den folgenden Seiten). Nach den Plänen
des Justizministeriums soll ein Nachteilsausgleich gemäß § 15 UmwG auch durch die
Gewährung zusätzlicher Aktien ermöglicht werden.
Darüber hinaus wurde ein alter, längst in der Mottenkiste verschwundener Vorschlag
wieder hervorgeholt (der sich etwas versteckt in den Plänen wiederfindet). So wird
erwogen, die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Spruchverfahren massiv einzuschränken
(siehe S. 32). Die Verfahren sollen ohne Korrekturmöglichkeit in nur einer
Instanz beendet werden. Das dafür als erste und einzige Instanz vorgesehene
Oberlandesgericht - eine völlig unsystematische Ausnahmeregelung - dürfte dafür
allerdings ungeeignet sein. Auch ist eine weitere Zersplitterung der bereits jetzt
regional uneinheitlichen Rechtsprechung zu Spruchverfahren zu erwarten (die bereits
zu ersten Fällen von forum shopping geführt haben).
Zu den Vorschlägen kann (und sollte von möglichst vielen an Spruchverfahren
beteiligten und Interessierten) bis zum 15. Januar 2013 Stellung genommen werden:
Bundesministerium der Justiz, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Fax-Nr. 030 / 18 580 - 95 25
Aktenzeichen: III A 1 - 3501/24
Zuständig beim Ministerium ist Herr Ministerialrat Dr. Hans-Werner Neye.
________
SpruchZ 2012 Seite 30
Bundesjustizministerium plant massive
Einschränkung des Spruchverfahrens
Unter dem Betreff "Änderungen im Umwandlungsrecht und Folgeänderungen
anlässlich der Aktienrechtsnovelle 2012" hat das deutsche Bundesministerium der
Justiz ein Rundschreiben an die "am Gesellschaftrecht interessierten Verbände"
geschickt (siehe die Dokumentation auf den folgenden Seiten). Nach den Plänen
des Justizministeriums soll ein Nachteilsausgleich gemäß § 15 UmwG auch durch die
Gewährung zusätzlicher Aktien ermöglicht werden.
Darüber hinaus wurde ein alter, längst in der Mottenkiste verschwundener Vorschlag
wieder hervorgeholt (der sich etwas versteckt in den Plänen wiederfindet). So wird
erwogen, die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Spruchverfahren massiv einzuschränken
(siehe S. 32). Die Verfahren sollen ohne Korrekturmöglichkeit in nur einer
Instanz beendet werden. Das dafür als erste und einzige Instanz vorgesehene
Oberlandesgericht - eine völlig unsystematische Ausnahmeregelung - dürfte dafür
allerdings ungeeignet sein. Auch ist eine weitere Zersplitterung der bereits jetzt
regional uneinheitlichen Rechtsprechung zu Spruchverfahren zu erwarten (die bereits
zu ersten Fällen von forum shopping geführt haben).
Zu den Vorschlägen kann (und sollte von möglichst vielen an Spruchverfahren
beteiligten und Interessierten) bis zum 15. Januar 2013 Stellung genommen werden:
Bundesministerium der Justiz, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Fax-Nr. 030 / 18 580 - 95 25
Aktenzeichen: III A 1 - 3501/24
Zuständig beim Ministerium ist Herr Ministerialrat Dr. Hans-Werner Neye.
________
NTT DATA EUROPE: Erwerbsangebot für itelligence-Aktien erfolgreich beendet
NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG / Schlagwort(e): Sonstiges
19.12.2012 / 14:56
---------------------------------------------------------------------
- Erwerbsangebot für 3.831.574 itelligence-Aktien angenommen (12,77
Prozent)
- Zusätzlich 1.317.605 itelligence-Aktien (4,39 Prozent) außerhalb des
Angebots erworben
- Angebotsbedingung schon am 30. November eingetreten
- Vorbereitungen für aktienrechtlichen Squeeze-out bereits begonnen
Düsseldorf, 19. Dezember 2012 - Das Erwerbsangebot der NTT DATA EUROPE GmbH
& Co. KG (NTT DATA EUROPE), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft
des japanischen IT-Konzerns NTT DATA CORPORATION, wurde für insgesamt
3.831.574 Aktien der itelligence AG (12,77 Prozent) angenommen. Zudem hat
NTT DATA EUROPE seit Bekanntmachung der Entscheidung zur Abgabe eines
Erwerbsangebots 4,39 Prozent der itelligence-Aktien außerhalb des Angebots
erworben. Nach Abwicklung des Erwerbsangebots, die für den 28. Dezember
erwartet wird, hält NTT DATA EUROPE damit insgesamt 29.544.428 Aktien bzw.
98,43 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der itelligence AG. Die
einzige Angebotsbedingung war bereits am 30. November eingetreten.
Der Anteilsbesitz von NTT DATA EUROPE wird ausreichen, um einen Squeeze-out
nach §§ 327a ff. Aktiengesetz durchführen zu können. NTT DATA EUROPE wird
der nächsten Hauptversammlung der itelligence AG vorschlagen, über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die NTT DATA EUROPE
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu beschließen. Die Höhe
der Barabfindung muss noch festgelegt werden. NTT DATA EUROPE hat bereits
mit den Vorbereitungen für den Squeeze-out begonnen.
Weitere Informationen zum abgeschlossenen Erwerbsangebot sind im Internet
unter http://www.nttdata-itelligence-erwerbsangebot.de abrufbar.
Über NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG
NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG ist eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der NTT DATA CORPORATION, Tokio/Japan, die zugleich die
alleinige Kommanditistin der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG ist. Das
Unternehmen wurde 2007 gegründet und hat seinen Sitz in Düsseldorf.
Vertreten durch den Geschäftsführer Seiichi Hashimoto erwirbt, hält und
verwaltet die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG Kapitalbeteiligungen an anderen
Unternehmen. Zudem erbringt die Gesellschaft entgeltliche Leistungen an die
mit ihr verbundenen Unternehmen, veräußert ihr Vermögen oder die
Beteiligungen an Unternehmen und nimmt alle hiermit im Zusammenhang
stehenden Handlungen und Rechtsgeschäfte vor. NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG
hält gegenwärtig 85,67 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der
itelligence AG.
Über itelligence AG
Die itelligence AG, die ihren Sitz in Bielefeld hat, wurde im Jahr 2000
gegründet. Vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herbert Vogel bietet
die itelligence AG SAP-Beratungsleistungen, Systemintegration und
Softwareentwicklung sowie Lizenzgeschäfte und Leistungen im Bereich des
Outsourcing und Hosting an. Das Unternehmen hat 2.726 Mitarbeiter (30.
September 2012).
Medien-/IR-Kontakt
NTT DATA:
Public Relations-Abteilung
NTT DATA CORPORATION
Tel: +81 3-5546-8051
cometis AG:
Patrick Ortner
cometis AG
Tel: +49 611 - 20 585 5-16
Email: ortner@cometis.de
Ende der Corporate News
---------------------------------------------------------------------
19.12.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG
Immermanstraße 51-53
40210 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 0211 1609 3713
Fax: 0211 1609 371
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------
197490 19.12.2012
Interaktiv Weitere Unternehmensdetails News per Mail erhalten News aufs Handy erhalten News empfehlen News drucken News auf Englisch DGAP-WatchlistE-Mail
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Weitere News19.12.12 14:56
NTT DATA EUROPE: Erwerbsangebot für itelligenc ... 16.11.12 09:09
NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG veröffentlicht E ... 29.10.12 07:30
NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG plant den Erwerb ... 29.10.12 04:02
Angebot zum Erwerb; <DE0007300402> 23.10.07 21:38
Übernahmeangebot; <DE0007300402> weitere News anzeigen Interview im Fokus
MS „Deutschland“: „Wir sind auf sehr gutem Weg zur nachhaltigen Profitabilität.“
Dies ist das Resümee, dass der Geschäftsführer von der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH im Interview mit „Financial.de“ zieht. Er rechnet im ersten Quartal mit einer Auslastung, die um 20 Prozentpunkte über dem Vorjahresquartal liegt. Das EBITDA 2013 soll sich im Bereich 5 bis 7,5 Millionen Euro bewegen.
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24. Januar 2013: IR 2013 Die erste Investor Relations Konferenz
Am 24. Januar 2013 findet im Hotel Hessischer Hof in Frankfurt die erste Investor-Relations-Konferenz von cometis und dem IR Club statt. Auf dem Programm stehen zahlreiche Vorträge zu den Themen Investoren, Medien und Karriere. Die EQS Group ist einer der Hauptsponsoren der Veranstaltung.
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19. Dezember 14:35 E.on-Aktie: Neuer Partner – neue Impulse?
19. Dezember 14:06 Chart-Check Infineon: Aktie mit Kaufsignal
19. Dezember 13:36 Deutsche Bank: Aktie mit Schwung Richtung 34 Euro
19. Dezember 12:00 DAX knackt nächstes Hoch: Centrotherm, Commerzbank, Freenet, Kabel ...
19. Dezember 11:58 Nokia-Aktie explodiert – heißes Gerücht
Aktuelle Research-Studie
First Sensor AG
Original-Research: First Sensor AG (von GSC Research GmbH): Halten
19. Dezember 2012
zur Research-Studie
NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG / Schlagwort(e): Sonstiges
19.12.2012 / 14:56
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- Erwerbsangebot für 3.831.574 itelligence-Aktien angenommen (12,77
Prozent)
- Zusätzlich 1.317.605 itelligence-Aktien (4,39 Prozent) außerhalb des
Angebots erworben
- Angebotsbedingung schon am 30. November eingetreten
- Vorbereitungen für aktienrechtlichen Squeeze-out bereits begonnen
Düsseldorf, 19. Dezember 2012 - Das Erwerbsangebot der NTT DATA EUROPE GmbH
& Co. KG (NTT DATA EUROPE), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft
des japanischen IT-Konzerns NTT DATA CORPORATION, wurde für insgesamt
3.831.574 Aktien der itelligence AG (12,77 Prozent) angenommen. Zudem hat
NTT DATA EUROPE seit Bekanntmachung der Entscheidung zur Abgabe eines
Erwerbsangebots 4,39 Prozent der itelligence-Aktien außerhalb des Angebots
erworben. Nach Abwicklung des Erwerbsangebots, die für den 28. Dezember
erwartet wird, hält NTT DATA EUROPE damit insgesamt 29.544.428 Aktien bzw.
98,43 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der itelligence AG. Die
einzige Angebotsbedingung war bereits am 30. November eingetreten.
Der Anteilsbesitz von NTT DATA EUROPE wird ausreichen, um einen Squeeze-out
nach §§ 327a ff. Aktiengesetz durchführen zu können. NTT DATA EUROPE wird
der nächsten Hauptversammlung der itelligence AG vorschlagen, über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die NTT DATA EUROPE
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu beschließen. Die Höhe
der Barabfindung muss noch festgelegt werden. NTT DATA EUROPE hat bereits
mit den Vorbereitungen für den Squeeze-out begonnen.
Weitere Informationen zum abgeschlossenen Erwerbsangebot sind im Internet
unter http://www.nttdata-itelligence-erwerbsangebot.de abrufbar.
Über NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG
NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG ist eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der NTT DATA CORPORATION, Tokio/Japan, die zugleich die
alleinige Kommanditistin der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG ist. Das
Unternehmen wurde 2007 gegründet und hat seinen Sitz in Düsseldorf.
Vertreten durch den Geschäftsführer Seiichi Hashimoto erwirbt, hält und
verwaltet die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG Kapitalbeteiligungen an anderen
Unternehmen. Zudem erbringt die Gesellschaft entgeltliche Leistungen an die
mit ihr verbundenen Unternehmen, veräußert ihr Vermögen oder die
Beteiligungen an Unternehmen und nimmt alle hiermit im Zusammenhang
stehenden Handlungen und Rechtsgeschäfte vor. NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG
hält gegenwärtig 85,67 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der
itelligence AG.
Über itelligence AG
Die itelligence AG, die ihren Sitz in Bielefeld hat, wurde im Jahr 2000
gegründet. Vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herbert Vogel bietet
die itelligence AG SAP-Beratungsleistungen, Systemintegration und
Softwareentwicklung sowie Lizenzgeschäfte und Leistungen im Bereich des
Outsourcing und Hosting an. Das Unternehmen hat 2.726 Mitarbeiter (30.
September 2012).
Medien-/IR-Kontakt
NTT DATA:
Public Relations-Abteilung
NTT DATA CORPORATION
Tel: +81 3-5546-8051
cometis AG:
Patrick Ortner
cometis AG
Tel: +49 611 - 20 585 5-16
Email: ortner@cometis.de
Ende der Corporate News
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19.12.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG
Immermanstraße 51-53
40210 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 0211 1609 3713
Fax: 0211 1609 371
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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197490 19.12.2012
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MS „Deutschland“: „Wir sind auf sehr gutem Weg zur nachhaltigen Profitabilität.“
Dies ist das Resümee, dass der Geschäftsführer von der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH im Interview mit „Financial.de“ zieht. Er rechnet im ersten Quartal mit einer Auslastung, die um 20 Prozentpunkte über dem Vorjahresquartal liegt. Das EBITDA 2013 soll sich im Bereich 5 bis 7,5 Millionen Euro bewegen.
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Am 24. Januar 2013 findet im Hotel Hessischer Hof in Frankfurt die erste Investor-Relations-Konferenz von cometis und dem IR Club statt. Auf dem Programm stehen zahlreiche Vorträge zu den Themen Investoren, Medien und Karriere. Die EQS Group ist einer der Hauptsponsoren der Veranstaltung.
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Der AKTIONÄR News
19. Dezember 14:35 E.on-Aktie: Neuer Partner – neue Impulse?
19. Dezember 14:06 Chart-Check Infineon: Aktie mit Kaufsignal
19. Dezember 13:36 Deutsche Bank: Aktie mit Schwung Richtung 34 Euro
19. Dezember 12:00 DAX knackt nächstes Hoch: Centrotherm, Commerzbank, Freenet, Kabel ...
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Aktuelle Research-Studie
First Sensor AG
Original-Research: First Sensor AG (von GSC Research GmbH): Halten
19. Dezember 2012
zur Research-Studie
Ist jemand bei der Hauptversammlung der Aire GmbH & Co. KG am 19.12.2012 in Frankfurt dabei? Es wäre interessant zu wissen, wie die HV verläuft, bitte um Rückmeldung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.931.469 von 525700 am 15.12.12 14:30:55Danke ja geld ist drauf.
BayWa r.e renewable energy GmbH
München
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen
Minderheitsaktionäre der
RENERCO Renewable Energy Concepts AG
München
Die außerordentliche Hauptversammlung der RENERCO Renewable Energy Concepts AG, München, vom 26. Oktober 2012 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die BayWa r.e renewable energy GmbH, München, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 3. Dezember 2012 in das Handelsregister der RENERCO Renewable Energy Concepts AG beim Amtsgericht München unter HRB 149809 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der RENERCO Renewable Energy Concepts AG in das Eigentum der BayWa r.e renewable energy GmbH übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der RENERCO Renewable Energy Concepts AG eine von der BayWa r.e renewable energy GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 4,05 je auf den Namen lautende Stückaktie der RENERCO Renewable Energy Concepts AG.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgen über die
UniCredit Bank AG, München,
über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der RENERCO Renewable Energy Concepts AG erfolgt ab dem 14. Dezember 2012 gegen Ausbuchung der Aktien der RENERCO Renewable Energy Concepts AG aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Minderheitsaktionärs. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der RENERCO Renewable Energy Concepts AG brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der RENERCO Renewable Energy Concepts AG provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der RENERCO Renewable Energy Concepts AG gewährt werden.
München, im Dezember 2012
BayWa r.e renewable energy GmbH
München
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen
Minderheitsaktionäre der
RENERCO Renewable Energy Concepts AG
München
Die außerordentliche Hauptversammlung der RENERCO Renewable Energy Concepts AG, München, vom 26. Oktober 2012 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die BayWa r.e renewable energy GmbH, München, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 3. Dezember 2012 in das Handelsregister der RENERCO Renewable Energy Concepts AG beim Amtsgericht München unter HRB 149809 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der RENERCO Renewable Energy Concepts AG in das Eigentum der BayWa r.e renewable energy GmbH übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der RENERCO Renewable Energy Concepts AG eine von der BayWa r.e renewable energy GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 4,05 je auf den Namen lautende Stückaktie der RENERCO Renewable Energy Concepts AG.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgen über die
UniCredit Bank AG, München,
über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der RENERCO Renewable Energy Concepts AG erfolgt ab dem 14. Dezember 2012 gegen Ausbuchung der Aktien der RENERCO Renewable Energy Concepts AG aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Minderheitsaktionärs. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der RENERCO Renewable Energy Concepts AG brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der RENERCO Renewable Energy Concepts AG provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der RENERCO Renewable Energy Concepts AG gewährt werden.
München, im Dezember 2012
BayWa r.e renewable energy GmbH