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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 491)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
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      schrieb am 21.03.03 16:41:34
      Beitrag Nr. 659 ()
      Eben gab es in Frankfurt zwei interessante Umsätze in den beiden Abfindungskandidaten der E.ON AG:

      16:14 1.500 Stück Contigas zu 71,00 EUR, Kurszusatz CM
      16:17 3.000 Stück E.ON Bayern zu 30,80 EUR, Kurszusatz CM

      Der Kurszusatz "CM" bedeutet dass Käufer und Verkäufer identisch sind!

      Kann sich jemand diese beiden Umsätze plausibel erklären???

      cu - Pacific
      Avatar
      schrieb am 18.03.03 12:08:03
      Beitrag Nr. 658 ()
      Den freien Jado-Aktionären wird ein freiwilliges Angebot zu 1,90 Euro gemacht.

      Letzter Kurs vor Veröffentlichung 1,20 Euro, Kurs aber ausgesetzt!

      :)
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 20:57:22
      Beitrag Nr. 657 ()
      Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes betreffen keine Altbestände! Mit anderen Worten: Die Regelungen sind nicht anzuwenden, wenn eine Gesellschaft zum Stichtag bereits 30 % (und mehr) Aktien einer anderen Gesellschaft besessen hat.
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 20:54:49
      Beitrag Nr. 656 ()
      @baltikteam

      Das würde ich so nicht sagen!

      Kenne mich bei Renk zwar nicht so gut aus - aber ich vermute mal, dass MAN noch nie weniger als 30% der Stimmrechte hatte und es aus diesem Grund nie ein Übernahmeangebot gab!

      Die gesetzliche Grundlage ist unter http://www.bafin.de/gesetze/wpueg.htm einsehbar.

      cu - pacific
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 20:24:09
      Beitrag Nr. 655 ()
      .........dann verstößt MAN also gegen ein bestehendes Gesetz bzw. gegen eine bestehende Verpflichtung, da mir als RENK-Aktionär bisher kein Übernahmeangebot unterbreitet wurde ?!.......(letztlich bin da auch nicht scharf drauf, da dieses wahrscheinlich nur leicht über dem derzeitigen Kurs liegen würde, und dem tatsächlichen Unternehmenswert in keinster Weise gerecht wäre!)

      Baltikteam

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      schrieb am 16.03.03 19:22:39
      Beitrag Nr. 654 ()
      @baltikteam

      Sobald ein Aktionär mehr als 30% besizt (wäre mit dem HVB Paket ja der Fall), ist gemäß WpÜG ein Angebot an die restlichen Aktionäre fällig!

      cu - pacific1
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 19:11:39
      Beitrag Nr. 653 ()
      @ Joschka Schröder:.........wenn eine solche Verpflichtung bestehen würde, verwundert es mich das z.b. MAN für die freien Aktionäre der RENK AG noch kein "öffentliches Übernahmeangebot" abgegeben hat; immerhin hält MAN ca. 76 % an der RENK AG !?........lies den Gesetzestext daher noch mal genau nach!

      Baltikteam
      Avatar
      schrieb am 16.03.03 15:46:43
      Beitrag Nr. 652 ()
      Südzucker hat in der vergangenen Woche eine 15 %-ige KWS-Beteiligung an die HVB verkauft und gleichzeitig die Ausübung einer Option auf den Erwerb eines 15 %-igen KWS-Anteils von Bayer bekannt gegeben.

      Was auf den ersten Blick völlig widersinnig aussieht, könnte - wie mehrere Nachrichtenagenturen berichten - folgenden interessanten Hintergrund haben:

      Südzucker darf gemäß den Bestimmungen des Bundeskartellamts insgesamt nur 25 % an KWS halten.

      Aktuell hält Südzucker direkt noch 10 % minus einer Aktie. Nach dem geplanten Erwerb des KWS-Pakets von Bayer wird Südzucker wieder 25 % (minus 1 Aktie) halten.

      Sollte das Bundeskartellamt die Beschränkungen aufheben (womit dem Vernehmen nach zu rechnen ist), wird Südzucker die bei der HVB geparkten 15 % wieder übernehmen ... und damit 40 % (minus 1 Stimme) des KWS-Kapitals besitzen.

      In diesem Augenblick wäre Südzucker nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz verpflichtet, den freien KWS-Aktonären ein öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten.
      Avatar
      schrieb am 13.03.03 20:28:39
      Beitrag Nr. 651 ()
      Nachrichten: Aufsichtsrat von MAN Roland billigt Squeeze-out

      Auf der heutigen Sitzung hat der Aufsichtsrat der MAN Roland Druckmaschinen AG beschlossen, der Hauptversammlung am 22. Mai 2003 vorzuschlagen, dem von der Hauptaktionärin MAN Aktiengesellschaft geplanten und bereits im Februar angekündigten Squeeze-out-Verfahren zuzustimmen. Die Barabfindung der Minderheitenaktionäre soll bei 31,79 EUR je Stückaktie liegen. Sie orientiert sich am durchschnittlichen Aktienkurs in den drei Monaten vor Ankündigung des Squeeze-out am 5. Februar 2003.
      Avatar
      schrieb am 12.03.03 20:53:44
      Beitrag Nr. 650 ()
      Gibt`s Neuigkeiten bei der Kaufhalle AG?

      Der Kurs schleicht seit einiger Zeit nach oben...

      Vor wenigen Wochen gab es sogar größere Umsätze im Bereich um 98-100 Euro. Heute - an einem sonst rabenschwarzen Börsentag - sind immerhin 45 Aktien zu 98 Euro (+2,5 %) gehandelt worden...

      Bei der Massa AG hat die Divaco als gemeinsamer Mehrheitsaktionär vor kurzem den Squeeze Out durchgeführt.

      Ob nun bei der Kaufhalle AG Vergleichbares bevorsteht? Wer kennt sich in diesem Fall aus? Wie ist der aktuelle Klagestand? Konnte die noch anhängige Klage von Karl-Walter Freitag und anderen beigelegt werden?

      Gruß
      The Trump
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