ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 493)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Mit Pressemitteilung vom 15.11. wurde der Squeeze-Out bei Aditron angekündigt. Die FALKENSTEIN Nebenwerte AG hat eine Bewertung des Unternehmens vorgenommen, die auf http://www.share-infos.de im pdf-Format abgerufen werden kann (Achtung: sehr großes Dokument).
Grüße
Peer Share
Grüße
Peer Share
Nachrichten: Gerresheimer Glas will Minderheitsaktionäre ausschließen lassen
Die Minderheitsaktionäre des früheren Düsseldorfer MDAX-Konzerns Gerresheimer Glas AG können sich auf einen Ausschluss aus dem Unternehmen einstellen. Der beabsichtigte Squeeze-Out werde am 13. Mai auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung stehen, berichtet heute vwd. Die verbliebenen Minderheitsaktionäre sollten eine Barabfindung von 16,12 EUR je Anteilsschein erhalten. Die Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers hätten diese Summe festgelegt, die von der BDO Deutsche Warentreuhand AG als angemessen bestätigt worden sei. 98,56 Prozent am Verpackungskonzern hält derzeit die Gerresheimer Holdings GmbH & Co KG, konnte man der Meldung weiter entnehmen.
Die Minderheitsaktionäre des früheren Düsseldorfer MDAX-Konzerns Gerresheimer Glas AG können sich auf einen Ausschluss aus dem Unternehmen einstellen. Der beabsichtigte Squeeze-Out werde am 13. Mai auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung stehen, berichtet heute vwd. Die verbliebenen Minderheitsaktionäre sollten eine Barabfindung von 16,12 EUR je Anteilsschein erhalten. Die Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers hätten diese Summe festgelegt, die von der BDO Deutsche Warentreuhand AG als angemessen bestätigt worden sei. 98,56 Prozent am Verpackungskonzern hält derzeit die Gerresheimer Holdings GmbH & Co KG, konnte man der Meldung weiter entnehmen.
Edscha bereitet ao Hauptversammlung zum Squeeze-Out vor
Düsseldorf (vwd) - Nach der Übernahme durch die EdCar Beteiligungs GmbH &
Co. KG, München, bereitet der Vorstand des Remscheider Automobilzulieferers Edscha AG jetzt eine außerordentliche Hauptversammlung vor, um die noch verbliebenen Kleinaktionäre auszuschließen. Ein genauer Termin stehe noch nicht fest, erklärte das Unternehmen am Freitag. Auf dem Aktionärstreffen solle dann zugleich ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Edscha als abhängiger Gesellschaft abgeschlossen werden, hieß es.
EdCar hält nach Abschluss des Übernahmeangebots inzwischen mehr als 98 Prozent der Edscha-Anteile. An EdCar sind The Carlyle Group sowie mit 23 Prozent die vier Vorstände des Remscheider SMAX-Unternehmens beteiligt.
+++ Andreas Heitker
vwd/28.2.2003/hei/apo
28.02.2003
Düsseldorf (vwd) - Nach der Übernahme durch die EdCar Beteiligungs GmbH &
Co. KG, München, bereitet der Vorstand des Remscheider Automobilzulieferers Edscha AG jetzt eine außerordentliche Hauptversammlung vor, um die noch verbliebenen Kleinaktionäre auszuschließen. Ein genauer Termin stehe noch nicht fest, erklärte das Unternehmen am Freitag. Auf dem Aktionärstreffen solle dann zugleich ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Edscha als abhängiger Gesellschaft abgeschlossen werden, hieß es.
EdCar hält nach Abschluss des Übernahmeangebots inzwischen mehr als 98 Prozent der Edscha-Anteile. An EdCar sind The Carlyle Group sowie mit 23 Prozent die vier Vorstände des Remscheider SMAX-Unternehmens beteiligt.
+++ Andreas Heitker
vwd/28.2.2003/hei/apo
28.02.2003
Thema: ABFINDUNG für STRABAG 728300 ??? [Thread-Nr.: 702073]
#1 von kostojunior 27.02.03 12:40:31 Beitrag Nr.: 8.748.071 8748071
Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben STRABAG BETEIL.AG O.N.
bezugnehmend auf diese Meldung vom Mehrheitsaktionär.
-------
Bauholding-Strabag: Abspaltung und Barabfindung / Delisting der Gesellschaft
27.02.2003 (09:52)
Der Vorstand der Bauholding Strabag Aktiengesellschaft, Spittal/Drau, wird der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26.6.2003 vorschlagen, den nicht identifizierten Streubesitz – ca. 8,62 % der Stimmrechte der Gesellschaft – in eine „Streubesitz-Aktiengesellschaft“ abzuspalten und jede dieser abgespaltenen Aktien in angemessener Höhe mit Euro 70,00 abzufinden. Identifizierte Aktionäre mit Stimmrechten in Höhe von ca. 91,38% des Grundkapitals der Gesellschaft haben sich zur Durchführung dieser Maßnahme verpflichtet. Nach Zustimmung der Hauptversammlung und nach Abwicklung der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Schritte (ca. 1-2 Monate nach der Hauptversammlung) entfallen die börserechtlichen Zulassungserfordernisse für eine Aufrechterhaltung der Notierung der Aktien der Bauholding Strabag Aktiengesellschaft an der Wiener Börse, dementsprechend wird die Zulassung zu widerrufen sein.
Vorgangsweise:
1. Nicht verhältniswahrende Abspaltung von Barvermögen zur Neugründung der „Streubesitz-AG“. Je „abgespaltener“ Aktie werden Euro 1,-- (Euro eins) in die neue „Streubesitz-AG“ abgespalten;
sowie
2. Zuzahlung durch Dritte an die „Abspaltungsaktionäre“ je abgespaltener Aktie im Ausmaß der Differenz zum Abfindungsbetrag;
oder
3. Anstelle der Zuzahlung (siehe 2.) Abfindungsangebot durch Dritte an die „Abspaltungsaktionäre“ je abgespaltener Aktie von Euro 1,-- in Höhe des Abfindungsbetrages gegen Übertragung der freiwerdenden Aktien an der „Streubesitz-AG“ an die die Abfindung leistenden Dritten.
Die solcherart gestraffte Eigentümerstruktur soll helfen, auf den zusammenrückenden europäischen Märkten die Position der Bauholding Strabag Aktiengesellschaft zu verteidigen beziehungsweise zu stärken. Insbesondere die Durchführung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen zum weiteren Ausbau der Präsenz in Zentraleuropa und grenzüberschreitende Kooperationen sollen dadurch erleichtert werden.
-------
KAUFEMPFEHLUNG für die DEUTSCHE STRABAG ! Limitieren !
aktuelle Kurse: http://aktien.onvista.de/overview_quotes.html?ID_OSI=82949
gruß kj
#1 von kostojunior 27.02.03 12:40:31 Beitrag Nr.: 8.748.071 8748071
Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben STRABAG BETEIL.AG O.N.
bezugnehmend auf diese Meldung vom Mehrheitsaktionär.
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Bauholding-Strabag: Abspaltung und Barabfindung / Delisting der Gesellschaft
27.02.2003 (09:52)
Der Vorstand der Bauholding Strabag Aktiengesellschaft, Spittal/Drau, wird der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26.6.2003 vorschlagen, den nicht identifizierten Streubesitz – ca. 8,62 % der Stimmrechte der Gesellschaft – in eine „Streubesitz-Aktiengesellschaft“ abzuspalten und jede dieser abgespaltenen Aktien in angemessener Höhe mit Euro 70,00 abzufinden. Identifizierte Aktionäre mit Stimmrechten in Höhe von ca. 91,38% des Grundkapitals der Gesellschaft haben sich zur Durchführung dieser Maßnahme verpflichtet. Nach Zustimmung der Hauptversammlung und nach Abwicklung der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Schritte (ca. 1-2 Monate nach der Hauptversammlung) entfallen die börserechtlichen Zulassungserfordernisse für eine Aufrechterhaltung der Notierung der Aktien der Bauholding Strabag Aktiengesellschaft an der Wiener Börse, dementsprechend wird die Zulassung zu widerrufen sein.
Vorgangsweise:
1. Nicht verhältniswahrende Abspaltung von Barvermögen zur Neugründung der „Streubesitz-AG“. Je „abgespaltener“ Aktie werden Euro 1,-- (Euro eins) in die neue „Streubesitz-AG“ abgespalten;
sowie
2. Zuzahlung durch Dritte an die „Abspaltungsaktionäre“ je abgespaltener Aktie im Ausmaß der Differenz zum Abfindungsbetrag;
oder
3. Anstelle der Zuzahlung (siehe 2.) Abfindungsangebot durch Dritte an die „Abspaltungsaktionäre“ je abgespaltener Aktie von Euro 1,-- in Höhe des Abfindungsbetrages gegen Übertragung der freiwerdenden Aktien an der „Streubesitz-AG“ an die die Abfindung leistenden Dritten.
Die solcherart gestraffte Eigentümerstruktur soll helfen, auf den zusammenrückenden europäischen Märkten die Position der Bauholding Strabag Aktiengesellschaft zu verteidigen beziehungsweise zu stärken. Insbesondere die Durchführung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen zum weiteren Ausbau der Präsenz in Zentraleuropa und grenzüberschreitende Kooperationen sollen dadurch erleichtert werden.
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gruß kj
meine positive einschätzung zu edscha aus dem beitrag nr.624 wird im hv-bericht unter www.gsc-research bestätigt.
mein urteil deshalb: weiter kaufen. die umsätze der letzten tage auf hohem niveau im bereich von 5-7000 stück
täglich bei einem freefloat von um die 250.000 aktien bestätigen dies meines erachtens auch.
mein urteil deshalb: weiter kaufen. die umsätze der letzten tage auf hohem niveau im bereich von 5-7000 stück
täglich bei einem freefloat von um die 250.000 aktien bestätigen dies meines erachtens auch.
Mit der Sonderausschüttung von 28,80 Euro liegt die Wertuntergrenze jetzt bei 425,30 Euro.
Addiert man die Garantiedividende von 13,61 Euro aus dem G&B-Vertrag, würde sich sogar ein "Fair Value" von 438,90 Euro ableiten lassen. Der Markt hat schon reagiert, in Stuttgart stehen 100 Aktien zu 410,01 Euro im Kauf!
_______________________________________
Dienstag, 25.02.2003, 10:31
DGAP-Ad hoc: Neckarwerke Stuttgart
Neckarwerke Stuttgart AG zum Ausschlussverfahren bei der Neckarwerke Stuttgart Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Neckarwerke Stuttgart AG zum Ausschlussverfahren bei der Neckarwerke Stuttgart AG Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat bei der Neckarwerke Stutt- gart AG, Stuttgart, am 26. November 2002 ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach § 327 a ff. AktG eingeleitet (vgl, Corporate News- Mitteilung der EnBW vom 26. November 2002). Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre wird bei der ordentlichen Hauptversammlung der NWS am 15./16. April 2003 beschlossen. Die EnBW hat die Barabfindung auf Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der KPMG Deutsche Treu- hand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf je 396,50 EUR je Inhaber-Stückaktie der Neckarwerke Stuttgart AG festgesetzt. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt. Vorstand und Aufsichtsrat der Neckarwer- ke Stuttgart AG haben beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung der Neckarwerke Stuttgart AG vorzuschlagen, die Übertragung der Inhaberstückaktien der Minderheitsaktionäre gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§ 327 a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barab- findung in Höhe von 396,50 EUR für je eine Inhaber-Stückaktie der Neckarwerke Stuttgart AG auf die EnBW zu beschließen. Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.02.2003
WKN: 675800; ISIN: DE0006758006; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Hamburg, München und Stuttgart
Addiert man die Garantiedividende von 13,61 Euro aus dem G&B-Vertrag, würde sich sogar ein "Fair Value" von 438,90 Euro ableiten lassen. Der Markt hat schon reagiert, in Stuttgart stehen 100 Aktien zu 410,01 Euro im Kauf!
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Dienstag, 25.02.2003, 10:31
DGAP-Ad hoc: Neckarwerke Stuttgart
Neckarwerke Stuttgart AG zum Ausschlussverfahren bei der Neckarwerke Stuttgart Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Neckarwerke Stuttgart AG zum Ausschlussverfahren bei der Neckarwerke Stuttgart AG Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat bei der Neckarwerke Stutt- gart AG, Stuttgart, am 26. November 2002 ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach § 327 a ff. AktG eingeleitet (vgl, Corporate News- Mitteilung der EnBW vom 26. November 2002). Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre wird bei der ordentlichen Hauptversammlung der NWS am 15./16. April 2003 beschlossen. Die EnBW hat die Barabfindung auf Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme der KPMG Deutsche Treu- hand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf je 396,50 EUR je Inhaber-Stückaktie der Neckarwerke Stuttgart AG festgesetzt. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt. Vorstand und Aufsichtsrat der Neckarwer- ke Stuttgart AG haben beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung der Neckarwerke Stuttgart AG vorzuschlagen, die Übertragung der Inhaberstückaktien der Minderheitsaktionäre gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§ 327 a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barab- findung in Höhe von 396,50 EUR für je eine Inhaber-Stückaktie der Neckarwerke Stuttgart AG auf die EnBW zu beschließen. Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.02.2003
WKN: 675800; ISIN: DE0006758006; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Hamburg, München und Stuttgart
Düsseldorf (vwd) - Gut zehn Jahre nach der Eingliederung der Siemens-Nixdorf AG (SNI) ist der Münchener Technologiekonzern Siemens AG zu einer Nachzahlung an die damals ausstehenden Siemens-Nixodorf-Aktionäre verurteilt worden. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Montag mitteilte, legte der 19. Zivilsenat des Gerichts die angemessene Abfindung auf drei Siemens-Stammaktien (Nennwert 50 DEM) für 13 SNI-Anteilsscheine (Nennwert 50 DEM) fest. Aktienspitzen seien durch bare Zuzahlung von 150,41 DEM je Aktie auszugleichen.
Das Umtauschverhältnis von 13:3 oder umgerechnet 4,33:1 fällt für die früheren SNI-Aktionäre deutlich ungünstiger aus als in der Vorinstanz vor dem Landgericht Dortmund, die auf ein Verhältnis von 3:1 und einen Spitzenausgleich von 209,38 DEM pro Aktie erkannt hatte. Allerdings liegt das nunmehr festgelegte Umtauschverhältnis über dem ursprünglichen Übernahmeangebot der Siemens AG, das einem Verhältnis von 6:1 sowie einer Ausgleichszahlung von 156,50 DEM entsprach. Die jetzige Entscheidung des Senats sei nicht anfechtbar, erklärte das Gericht.
Bei der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren Mitte Dezember hatte einer der Beschwerdeführer der SNI-Aktionäre, der Dortmunder Rechtsanwalt Ulrich Staubach, gesagt, ein Verhältnis von gut 4,3:1 bedeute, dass die früheren SNI-Aktionäre noch zusätzliche Siemens-Aktien im Wert von rund 120 Mio EUR erhielten. Vor gut zwei Jahren hatte Staubach noch - auf Grund des damals höheren Siemens-Kurses und des günstiger vereanschlagten Umtauschverhältnisses - von möglichen Nachzahlungen im Wert von rund 500 Mio EUR gesprochen. +++ Andreas Heitker
vwd/24.2.2003/hei/rio
24.02.2003, 16:49
Siemens: 723610
SIEMENS AG: 723611
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Das Umtauschverhältnis von 13:3 oder umgerechnet 4,33:1 fällt für die früheren SNI-Aktionäre deutlich ungünstiger aus als in der Vorinstanz vor dem Landgericht Dortmund, die auf ein Verhältnis von 3:1 und einen Spitzenausgleich von 209,38 DEM pro Aktie erkannt hatte. Allerdings liegt das nunmehr festgelegte Umtauschverhältnis über dem ursprünglichen Übernahmeangebot der Siemens AG, das einem Verhältnis von 6:1 sowie einer Ausgleichszahlung von 156,50 DEM entsprach. Die jetzige Entscheidung des Senats sei nicht anfechtbar, erklärte das Gericht.
Bei der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren Mitte Dezember hatte einer der Beschwerdeführer der SNI-Aktionäre, der Dortmunder Rechtsanwalt Ulrich Staubach, gesagt, ein Verhältnis von gut 4,3:1 bedeute, dass die früheren SNI-Aktionäre noch zusätzliche Siemens-Aktien im Wert von rund 120 Mio EUR erhielten. Vor gut zwei Jahren hatte Staubach noch - auf Grund des damals höheren Siemens-Kurses und des günstiger vereanschlagten Umtauschverhältnisses - von möglichen Nachzahlungen im Wert von rund 500 Mio EUR gesprochen. +++ Andreas Heitker
vwd/24.2.2003/hei/rio
24.02.2003, 16:49
Siemens: 723610
SIEMENS AG: 723611
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Squeeze-Out bei den Hüttenwerke Kayser...
Die Norddeutsche Affinerie AG (NA), die am Grundkapital der Hüttenwerke Kayser AG (HK) mit 98,27 Prozent beteiligt ist, beabsichtigt, wie bereits bekannt gegeben, die Durchführung eines Squeeze-Out-Verfahrens bei HK.
Der HK-Aufsichtsrat hatte sich am 18. Dezember 2002 mit dem beabsichtigten Ausschlussverfahren befasst und diesem zugestimmt. Der Wert der zu gewährenden Barabfindung wurde zwischenzeitlich von der NA ermittelt und von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Wirtschaftsprüfer auf die Angemessenheit überprüft.
Vorstand und Aufsichtsrat von HK haben nun am 20. Februar 2003 beschlossen, der Hauptversammlung am 3. April 2003 einen Beschluss vorzuschlagen, nach dem die Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 57,68 Euro für jede HK-Aktie auf die NA übertragen werden.
Die Norddeutsche Affinerie AG (NA), die am Grundkapital der Hüttenwerke Kayser AG (HK) mit 98,27 Prozent beteiligt ist, beabsichtigt, wie bereits bekannt gegeben, die Durchführung eines Squeeze-Out-Verfahrens bei HK.
Der HK-Aufsichtsrat hatte sich am 18. Dezember 2002 mit dem beabsichtigten Ausschlussverfahren befasst und diesem zugestimmt. Der Wert der zu gewährenden Barabfindung wurde zwischenzeitlich von der NA ermittelt und von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Wirtschaftsprüfer auf die Angemessenheit überprüft.
Vorstand und Aufsichtsrat von HK haben nun am 20. Februar 2003 beschlossen, der Hauptversammlung am 3. April 2003 einen Beschluss vorzuschlagen, nach dem die Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 57,68 Euro für jede HK-Aktie auf die NA übertragen werden.
HANDELSBLATT, 18.2.2003 pes/tel
DÜSSELDORF. Die börsennotierte Berliner Werbegruppe Scholz & Friends steht offenbar vor einem
Management-Buy-out. Das verlautet aus Unternehmenskreisen in Berlin und [...] [...] Der Anteil von 77 %, den Cordiant an Scholz & Friends hält, soll noch im ersten Halbjahr verkauft werden. Dabei sei eine Veräußerung an das Management von Scholz & Friends um die beiden Geschäftsführer Thomas Heilmann und Sebastian Turner
denkbar, berichten die Kreise weiter. Offiziell wollen weder Cordiant noch Scholz & Friends die Verkaufsabsichten
kommentieren...
Dann wäre doch sicher auch ein Abfindungsangebot fällig...
Der Wert kommt von 4 € nach der Fusion mit United Visions.
DÜSSELDORF. Die börsennotierte Berliner Werbegruppe Scholz & Friends steht offenbar vor einem
Management-Buy-out. Das verlautet aus Unternehmenskreisen in Berlin und [...] [...] Der Anteil von 77 %, den Cordiant an Scholz & Friends hält, soll noch im ersten Halbjahr verkauft werden. Dabei sei eine Veräußerung an das Management von Scholz & Friends um die beiden Geschäftsführer Thomas Heilmann und Sebastian Turner
denkbar, berichten die Kreise weiter. Offiziell wollen weder Cordiant noch Scholz & Friends die Verkaufsabsichten
kommentieren...
Dann wäre doch sicher auch ein Abfindungsangebot fällig...
Der Wert kommt von 4 € nach der Fusion mit United Visions.
@RSE: Interessante News!
Kennst du dich mit Rheinmetall gut aus?
Die haben ja auch noch die Tochter ADITRON, bei der ein Squeeze Out möglich wäre, und deren Kurs ist auffällig gestiegen in den letzten Tagen, ohne dass irgendwelche Nachrichten zu finden gewesen wären.
Könnte da ein Zusammenhang bestehen?
Kennst du dich mit Rheinmetall gut aus?
Die haben ja auch noch die Tochter ADITRON, bei der ein Squeeze Out möglich wäre, und deren Kurs ist auffällig gestiegen in den letzten Tagen, ohne dass irgendwelche Nachrichten zu finden gewesen wären.
Könnte da ein Zusammenhang bestehen?