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    *** Deutsche Börse übt schon den ultimativen Fußtritt für Pennystocks !!! *** - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.07.01 12:28:54 von
    neuester Beitrag 21.07.01 12:21:15 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 20.07.01 12:28:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Deutsche Börse übt schon den ultimativen Fußtritt für Pennystocks


      Beim ersten wird es noch am schwersten sein - oder - beim ersten Mal tut es noch weh, dann allmählich kommt Routine auf.
      Die Deutsche Börse gab heute die lang erwarteten Details zu den "Rauswurf-Kriterien" am Neuen Markt bekannt. Die neuen Regeln zum Delisting treten allerdings erst am 1.Oktober in Kraft. Bis dahin können die mehr als 30 Pennystocks am Neuen Markt auf ein Börsenwunder hoffen.

      Rauswurf
      Eine Fliege muß machen,
      - wenn der Aktienkurs des Unternehmens unter einen Euro fällt
      - wenn der Börsenwert (die Summe aller gehandelten Aktien) unter 20 Mio. Euro gesunken ist
      - wenn ein Unternehmen an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen beide Grenzwerte unterschreitet.
      - wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde.

      Rettung
      Um das Delisting zu verhindern,
      - muss der Aktienkurs und der Marktwert in den nächsten 90 Börsentagen an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Tagen über dem vorgegebenen Grenzwert (1Euro-Grenze bzw.20 Mio Börsenwert) liegen.
      - Gelingt dies nicht, erklärt die Börse den Ausschluss.
      - Das Delisting erfolgt einen Monat nach Bekanntgabe.

      Freiverkehr wird Schrottplatz
      Die ausgeschlossenen Unternehmen werden nicht automatisch die Zulassung zum Börsenhandel verlieren. Mit ihnen kann weiterhin im Freiverkehr oder Geregelten Markt gezockt werden.

      mfg derda50
      Avatar
      schrieb am 21.07.01 12:21:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Herbstputzete" soll den Neuen Markt aufpolieren
      Die Deutsche Börse geht den "Pennystocks" an den Kragen: Ab Oktober gelten am Frankfurter Neuen Markt Ausschlussregeln.

      Von Robert Mayer, Frankfurt

      "Unternehmen mit geringem Börsenwert und insolvente Unternehmen sind keine Wachstumswerte", erklärte Volker Potthoff gestern Freitag an einer Pressekonferenz. Aktionärsschützer, aber auch etliche Vorstände von Firmen, die am Neuen Markt kotiert sind, hätten sich derlei Einsichten von Führungsmitgliedern der Deutschen Börse schon viel früher gewünscht. Für sie kommen die ab 1. Oktober geltenden Regelverschärfungen, die den Ausschluss von extrem niedrig bewerteten Unternehmen vom Wachstumssegment vorsehen, zu spät.

      Ein "Delisting" wird verhängt, wenn der Aktienkurs einer Firma unter 1 Euro und die Marktkapitalisierung unter 20 Millionen Euro gefallen ist. Verfehlt ein Unternehmen die beiden Mindestanforderungen an 30 Börsentagen hintereinander, hat es 90 Börsentage Zeit, sie wieder zu erfüllen. Als erfüllt gelten sie, wenn beide Schwellenwerte an 15 aufeinander folgenden Börsentagen innerhalb der 90-Tage-Frist übertroffen werden. Fällt das Unternehmen in der "Bewährungszeit" durch, erfolgt einen Monat später der definitive Verweis vom Neuen Markt. Mit ersten "Delistings" ist somit nicht vor April 2002 zu rechnen. Die rote Karte erhalten ferner auch Firmen, gegen die ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Konkursmasse abgewiesen wird.

      Am Freitag lagen gut 30 der 342 im Wachstumssegment notierten Firmen mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 20 Millionen Euro unter der 1-Euro-Marke, und ein knappes Dutzend Unternehmen befand sich in Insolvenz. Falls sie tatsächlich der Bannstrahl trifft, verlieren sie freilich nicht die Zulassung zum Börsenhandel. Sie können die Aufnahme in den geregelten Markt beantragen oder in den so genannten Freiverkehr wechseln.

      Die drastischen Massnahmen sollen nach dem Willen der Deutschen Börse dazu dienen, die Qualität des Neuen Marktes zu sichern und das Anlegervertrauen zurückzugewinnen. Potthoff liess durchblicken, dass nach dem Ausmerzen der "Pennystocks" weitere Regelanpassungen folgen werden. Aber die Anleger dürften nicht erwarten, dass die Kurse dadurch zwingend steigen, führte der Börsenvorstand aus. Dem war auch nicht so: Der Nemax-50-Index sackte bis zum frühen Freitagnachmittag um 6 Prozent auf ein neues Allzeittief von 1100 Punkten ab. Unter die Räder gerieten dabei insbesondere die "Pennystocks".

      Auch Finanzmarktexperten gaben in ersten Reaktionen zu erkennen, dass am Neuen Markt noch einiges mehr zu tun sei. Der Finanzchef des Anlagenbauers Singulus Technologies, der jüngst öffentlich über einen Wechsel des Börsensegments sinniert hatte, verlangte in einem Radiointerview nach einer klaren Klassifizierung in Unternehmen mit einem guten, praxiserprobten Geschäftsmodell und solchen, die diesen Weg noch vor sich hätten. Andere Stimmen riefen nach einer Haftung der Emissionsbanken für die von ihnen an die Börse gebrachten Firmen. Darunter seien etliche, die sich nicht als börsenfähig erwiesen hätten, was wesentlich zum Vertrauensverlust der Investoren beigetragen habe.



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      In der Schweiz kein Thema
      Zürich. - Neue Regeln, die eine Eliminierung der so genannten Pennystocks vom Börsentableau zur Folge hätten, sind am SWX New Market nicht vorgesehen. "Das ist zurzeit kein Thema", sagte gestern Robert Wyss, Leiter SWX New Market. In der Schweiz fallen gegenwärtig die Titel der Internet-Marketinggesellschaft E-Centives unter die Schwellenwerte, die in Frankfurt über den Ausschluss von der Börse entscheiden: Die Aktie notiert mit 1.40 Fr. unter der Schwelle von einem Euro, die Marktkapitalisierung liegt mit 24,8 Mio. Fr. weit unter dem in Frankfurt geltenden Minimalwert von 20 Mio. Euro (rund 30 Mio. Fr.).

      Wyss verweist vor allem auf die unterschiedliche Grösse der beiden Märkte: In Frankfurt sind über 340 Gesellschaften am Neuen Markt kotiert, in Zürich bloss 16. Zudem, betont Wyss, sei die Börse nicht die Stelle, "die Garantien über die qualitativen Aspekte eines Unternehmens" abgeben könne.

      Immerhin will die Schweizer Börse - also nicht nur der New Market - neue Richtlinien zur Stärkung der "Corporate Governance" aufstellen. So wird etwa ein Passus vorbereitet, der die Firmen dazu verpflichtet, die Bezüge (Gehälter und Boni) des Managements und des Verwaltungsrates offen zu legen. (dah)



      mfg derda50


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