FORIS AG : 10. Aktionärsbrief - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.09.01 19:30:41 von
neuester Beitrag 05.09.01 23:35:29 von
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1,2000 | -14,29 | |
3,0000 | -16,52 |
10. Aktionaersbrief
Sehr geehrter Herr XXX
in den letzten Wochen haben uns viele Anrufe und Briefe von
Aktionaeren erreicht, die vor allem drei Themenkreise zum
Gegenstand hatten: 1. unsere Ertragsprognosen, 2. die Frage, ob
wir uns durch das Angebot weiterer Dienstleistungen neben
denen der Prozessfinanzierung und der Vorrats-gesellschaften
„verzetteln“; und 3. schliesslich die Entwicklung des Aktienkurses
und, damit zusammenhaengend, die Frage, warum FORIS gegen
die Deutsche Boerse AG vorgegangen ist.
Hierzu wollen wir Sie heute – ausserhalb unserer
Quartalsberichterstattung - gern informieren.
1. Prognose zur Prozessfinanzierung
Mit inzwischen dreijaehriger Erfahrung im Geschaeft der
Prozessfinanzierung hat FORIS Prognoseinstrumentarien
entwickelt und in die Unternehmenssoftware integriert. Sie
basieren auf der statistischen Aufbereitung aller finanzierten
Verfahren und wurden im letzten Quartalsbericht ausfuehrlich
erlaeutert. Wir glauben, dass die Einschaetzung zunehmend
genauer moeglich wird. So werden wir mit steigender Anzahl
abgewickelter Finanzierungen zusaetzliche Er-fahrungswerte
gewinnen und die Prognosen auch anhand dieser Werte
verfeinern. Trotz dieser systematischen Analyse wird die
quantitative und zeitliche Prognose der Ergebnisse aus der
Prozessfinanzierung immer mit gewissen Unwaegbarkeiten
behaftet sein. Die Parameter koennen vom Prozessfinanzierer
selbst nicht beeinflusst werden und sind zugleich auch einer der
Gruende, warum Kunden ueberhaupt eine Prozessfinanzierung
wuenschen.
Mit der Offenlegung unseres Prognoseverfahrens streben wir die
groesstmoegliche Transparenz an. Die Alternative hierzu waere
ein voelliger Verzicht auf eine Prognose oder eine Prognose, die
in allen Faellen ein worst-case-Szenario in quantitativer und
zeitlicher Hinsicht zugrundelegt. Hiermit waere nach unserer
UEberzeugung dem Informationsinteresse des Anlegers jedoch
nicht gedient.
In diesem Jahr sind die ersten Entscheidungen beim
Bundesgerichtshof anhaengig, die FORIS durch zwei
vorangegangene Instanzen finanziert hat. Ein in zwei Instanzen
gewonnenes Verfahren hat der Bundesgerichtshof nicht zur
Entscheidung angenommen. Es ist damit rechtskraeftig
geworden. Zwei weitere Verfahren –ebenfalls durch zwei
Instanzen gewonnen- stehen zur Annahme-entscheidung durch
den BGH an, ebenso mehrere Verfahren, in denen die von uns
finanzierte Seite den BGH angerufen hat. Hier zeigt sich der
erforderliche lange Atem, den ein Prozessfinanzierer aufbringen
muss.
Waehrend seit Beginn des Geschaefts insgesamt die Rohertraege
aus positiv abge-schlossenen Verfahren immer ueber den Kosten
verlorener Verfahren lagen, genuegten diese Ertraege bislang
noch nicht, um den Aufbau des Geschaeftes und die laufenden
Kosten abzudecken. Aufgrund der Prognosen rechnet FORIS im
zweiten Halbjahr erstmalig mit dem break-even im
Kerngeschaeft der Prozessfinanzierung.
Bei den Anfragen ist die Tendenz immer hoeherer
Streitwertvolumen erkennbar. Dieser Trend wird sich
voraussichtlich in dem Masse fortsetzen, wie es gelingt,
Prozessfinanzierung als modernes Risiko- und
Liquiditaetsmanagement auch in Unternehmen zu etablieren.
2. Prognose Vorratsgesellschaften
Aufgrund des erheblichen Wachstums beim Verkauf von
Vorratsgesellschaften im vergangenen Jahr hatten wir eine
Fortschreibung der Steigerungsrate ange-nommen und den
Verkauf von insgesamt 1.200 Gesellschaften vorhergesagt. Trotz
weiter gestiegener Verkaufszahlen im ersten Halbjahr haben wir
diese Prognose aus zwei Gruenden korrigiert. Zum einen werden
derzeit konjunktur-bedingt weniger Gesellschaften, insbesondere
weniger Aktiengesellschaften, gegruendet. Zum anderen sind die
Auswirkungen der Steuerreform zum Jahresende und die damit
voraussichtlich einhergehende Gruendungswelle von GmbHs zur
Vermoegensdisposition in ihrer Anzahl nicht exakt einschaetzbar.
Wir haben daher den Verkauf von 620 Gesellschaften unterstellt.
Diese Zahl hat erheblichen Einfluss auf den Gesamtumsatz des
FORIS Konzerns als auch auf das jetzt prognostizierte Ergebnis.
Der FORATIS AG ist es gelungen, sich aus dem Stand heraus zum
Marktfuehrer unter den Anbietern von Vorratsgesellschaften zu
positionieren. Das Unter-nehmen wird, obwohl es das
eigenstaendige operative Geschaeft erst im April dieses Jahres
aufgenommen hat, ein positives Betriebsergebnis von 800.000
DM erzielen. Fuer das kommende Jahr rechnet die FORATIS AG
mit einem weiteren Anstieg.
3. Konzentration und Kostenreduktion
Mit dem Markteintritt in das Geschaeft der Prozessfinanzierung
hat die
FORIS AG zeitgleich viele verschiedene Produktfelder besetzt, die
wesentlich zur Steigerung des Bekanntheitsgrades und vor allem
zu einem dauerhaften Kundenkontakt beigetragen haben.
Schliesslich galt es zu beruecksichtigen, dass der Anwalt nicht
taeglich einen Millionenprozess auf dem Schreibtisch liegen hat,
der sich fuer eine Finanzierung eignet. Ist dies aber der Fall, muss
er durch weitere Produkte an das Angebot der FORIS AG erinnert
werden.
Nachdem das Ziel der Markenbekanntheit inzwischen in der
Breite der Anwalt-schaft erreicht ist, wird FORIS nur diejenigen
Dienstleistungsangebote fort-setzen, die rentabel sind .
Ausserdem zeigt sich, dass ein enger und persoenlicher
Kanzleikontakt die Produkte Prozessfinanzierung,
Vorratsgesellschaften und UEbersetzungsdienst etablieren kann
und damit die erwarteten Synergieeffekte bietet. FORIS wird
daher in Zukunft die Zielansprache auf die Kanzleien
konzentrieren, die aufgrund der bisherigen Erfahrungen in erster
Linie als Produktpartner in Betracht kommen.
FORIS hat zudem saemtliche Kosteneinsparungsmoeglichkeiten
mit dem Ziel ueberprueft, den Fixkostenbetrag fuer das
kommende Jahr soweit zu reduzieren, dass die prognostizierten
Ertraege aus den bereits jetzt finanzierten Verfahren diese
Kosten nicht nur abdecken sondern uebersteigen. Damit war
auch eine Reduktion der Mitarbeiterzahl, insbesondere der freien
Mitarbeiter verbunden. Ausserdem muessen auch die uebrigen
Tochterunternehmen und sonstigen Aktivitaeten, in deren
Aufbau FORIS bislang investiert hat, im kommenden Jahr
positive Ergebnisbeitraege liefern. Nur die Geschaeftsfelder, in
denen dies erwartet werden kann, will FORIS weiter besetzen.
FORIS fuehrt zur Zeit intensive Gespraeche ueber den Verkauf
der nicht betriebs-notwendigen Immobilienteile, die im
Zusammenhang mit dem selbst genutzten Buerogebaeude in
Bonn nur im Paket von der Freien Hansestadt Hamburg
erworben werden konnten, sowie eines Gewerbegrundstuecks,
das FORIS im Zusammenhang mit einer Prozessfinanzierung
erworben hat. Hierdurch werden voraussichtlich
ausserordentliche Ertraege anfallen, die FORIS fuer den weiteren
Ausbau des Prozessfinanzierungsgeschaeftes verwenden wird.
4. Eigene Klageverfahren
Bereits im Juli hat FORIS eine Klage gegen das
Bundesaufsichtsamt fuer den Wertpapierhandel eingereicht. Hier
soll der Schaden, der den Aktionaeren in Zusammenhang mit
den im vergangenen Jahr geaeusserten unberechtigten
Vorwuerfen gegen Vorstaende und Aufsichtsrat entstanden ist,
geltend gemacht werden. Ein erster Termin zur muendlichen
Verhandlung ist fuer den Herbst dieses Jahres anberaumt.
Wie Sie der intensiven Presseberichterstattung entnehmen
konnten, hat FORIS ausserdem gegen die Deutsche Boerse AG
eine einstweilige Verfuegung in Zusammenhang mit der
beabsichtigten AEnderung des Regelwerks und den dort
vorgesehenen Ausschlussregeln beantragt und erwirkt.
Ausschlaggebend fuer dieses Verfahren war der Hinweis von
Boersenhaendlern, dass bereits die An-kuendigung der
Deutschen Boerse durch ihre Pressemitteilung eine massive
Verunsicherung der Kleinanleger und damit einen erheblichen
Preisdruck auch auf die FORIS Aktie ausgeloest hat, auch wenn
FORIS noch weit vom Grenzwert entfernt war.
Einhergehend mit der Einschaetzung, dass es sich um einen
rechtswidrigen Eingriff in die Vertragsbeziehung handelte, sah
FORIS sich im Interesse der Aktionaere gezwungen, zu handeln.
Vor allem sollte sichergestellt werden, dass den Aktionaeren im
Rahmen einer Hauptversammlung Gelegenheit gegeben wird,
Gegenmassnahmen zu beschliessen. So haette FORIS in der
Vergangenheit mit Sicherheit keine zwei Aktiensplits
durchgefuehrt, wenn die jetzt vorgesehenen Regelungen bereits
bestanden haetten.
Das Verfahren wurde von einer intensiven
Presseberichterstattung auch im Ausland verfolgt. Es wurde
jedoch nicht als „Werbegag“, wie in einigen Medien vermutet,
sondern allein zum Schutz der Anlegerinteressen der FORIS AG
angestrengt. Auch FORIS ist der Meinung, dass Anpassungen des
Regelwerkes des Neuen Marktes an veraenderte Verhaeltnisse
sinnvoll und erforderlich sein koennen. So ist FORIS mit dem
freiwilligen Wirtschaftspruefertestat fuer alle Quartalsberichte
selbst mit gutem Beispiel vorangegangen. Jedoch kann es nicht
angehen, dass die Deutsche Boerse AG ohne Absprache, ja ohne
Anhoerung der beteiligten Unternehmen und ohne Ruecksicht
auf deren Belange neue Regelungen ankuendigt und
durchzusetzen versucht, deren Effizienz zudem umstritten ist.
Jedenfalls kann es nicht falsch sein, wenn FORIS Massnahmen
der Deutschen Boerse zur gerichtlichen UEberpruefung stellt, die
dann vom Landgericht Frankfurt eindeutig als rechtswidrig
angesehen werden.
Erfreulich ist in diesem Kontext jedenfalls die Feststellung, dass
FORIS in der Lage ist, auch rechtlich schwierige Probleme, die
sich als juristisches Neuland darstellen, zutreffend zu beurteilen.
Selbstverstaendlich wuenschen wir uns, diese Kompetenz eher in
fremdfinanzierten Prozessen als in eigener Sache unter Beweis
zu stellen.
Mit diesem Beweis wird auch der Aktienkurs eine hoffentlich
erfreulichere Entwicklung nehmen. Insoweit sind wir
zuversichtlich, dass fuer die FORIS AG ein im Ergebnis
ueberzeugender Unternehmensaufbau und eine positive
Geschaefts-entwicklung die grundlegenden Parameter
steigender Aktienkurse sind.
Mit freundlichen Gruessen
FORIS AG
Dr. Christian Rollmann
Vorstand
Lothar Mueller-Gueldemeister
Vorstand
Sehr geehrter Herr XXX
in den letzten Wochen haben uns viele Anrufe und Briefe von
Aktionaeren erreicht, die vor allem drei Themenkreise zum
Gegenstand hatten: 1. unsere Ertragsprognosen, 2. die Frage, ob
wir uns durch das Angebot weiterer Dienstleistungen neben
denen der Prozessfinanzierung und der Vorrats-gesellschaften
„verzetteln“; und 3. schliesslich die Entwicklung des Aktienkurses
und, damit zusammenhaengend, die Frage, warum FORIS gegen
die Deutsche Boerse AG vorgegangen ist.
Hierzu wollen wir Sie heute – ausserhalb unserer
Quartalsberichterstattung - gern informieren.
1. Prognose zur Prozessfinanzierung
Mit inzwischen dreijaehriger Erfahrung im Geschaeft der
Prozessfinanzierung hat FORIS Prognoseinstrumentarien
entwickelt und in die Unternehmenssoftware integriert. Sie
basieren auf der statistischen Aufbereitung aller finanzierten
Verfahren und wurden im letzten Quartalsbericht ausfuehrlich
erlaeutert. Wir glauben, dass die Einschaetzung zunehmend
genauer moeglich wird. So werden wir mit steigender Anzahl
abgewickelter Finanzierungen zusaetzliche Er-fahrungswerte
gewinnen und die Prognosen auch anhand dieser Werte
verfeinern. Trotz dieser systematischen Analyse wird die
quantitative und zeitliche Prognose der Ergebnisse aus der
Prozessfinanzierung immer mit gewissen Unwaegbarkeiten
behaftet sein. Die Parameter koennen vom Prozessfinanzierer
selbst nicht beeinflusst werden und sind zugleich auch einer der
Gruende, warum Kunden ueberhaupt eine Prozessfinanzierung
wuenschen.
Mit der Offenlegung unseres Prognoseverfahrens streben wir die
groesstmoegliche Transparenz an. Die Alternative hierzu waere
ein voelliger Verzicht auf eine Prognose oder eine Prognose, die
in allen Faellen ein worst-case-Szenario in quantitativer und
zeitlicher Hinsicht zugrundelegt. Hiermit waere nach unserer
UEberzeugung dem Informationsinteresse des Anlegers jedoch
nicht gedient.
In diesem Jahr sind die ersten Entscheidungen beim
Bundesgerichtshof anhaengig, die FORIS durch zwei
vorangegangene Instanzen finanziert hat. Ein in zwei Instanzen
gewonnenes Verfahren hat der Bundesgerichtshof nicht zur
Entscheidung angenommen. Es ist damit rechtskraeftig
geworden. Zwei weitere Verfahren –ebenfalls durch zwei
Instanzen gewonnen- stehen zur Annahme-entscheidung durch
den BGH an, ebenso mehrere Verfahren, in denen die von uns
finanzierte Seite den BGH angerufen hat. Hier zeigt sich der
erforderliche lange Atem, den ein Prozessfinanzierer aufbringen
muss.
Waehrend seit Beginn des Geschaefts insgesamt die Rohertraege
aus positiv abge-schlossenen Verfahren immer ueber den Kosten
verlorener Verfahren lagen, genuegten diese Ertraege bislang
noch nicht, um den Aufbau des Geschaeftes und die laufenden
Kosten abzudecken. Aufgrund der Prognosen rechnet FORIS im
zweiten Halbjahr erstmalig mit dem break-even im
Kerngeschaeft der Prozessfinanzierung.
Bei den Anfragen ist die Tendenz immer hoeherer
Streitwertvolumen erkennbar. Dieser Trend wird sich
voraussichtlich in dem Masse fortsetzen, wie es gelingt,
Prozessfinanzierung als modernes Risiko- und
Liquiditaetsmanagement auch in Unternehmen zu etablieren.
2. Prognose Vorratsgesellschaften
Aufgrund des erheblichen Wachstums beim Verkauf von
Vorratsgesellschaften im vergangenen Jahr hatten wir eine
Fortschreibung der Steigerungsrate ange-nommen und den
Verkauf von insgesamt 1.200 Gesellschaften vorhergesagt. Trotz
weiter gestiegener Verkaufszahlen im ersten Halbjahr haben wir
diese Prognose aus zwei Gruenden korrigiert. Zum einen werden
derzeit konjunktur-bedingt weniger Gesellschaften, insbesondere
weniger Aktiengesellschaften, gegruendet. Zum anderen sind die
Auswirkungen der Steuerreform zum Jahresende und die damit
voraussichtlich einhergehende Gruendungswelle von GmbHs zur
Vermoegensdisposition in ihrer Anzahl nicht exakt einschaetzbar.
Wir haben daher den Verkauf von 620 Gesellschaften unterstellt.
Diese Zahl hat erheblichen Einfluss auf den Gesamtumsatz des
FORIS Konzerns als auch auf das jetzt prognostizierte Ergebnis.
Der FORATIS AG ist es gelungen, sich aus dem Stand heraus zum
Marktfuehrer unter den Anbietern von Vorratsgesellschaften zu
positionieren. Das Unter-nehmen wird, obwohl es das
eigenstaendige operative Geschaeft erst im April dieses Jahres
aufgenommen hat, ein positives Betriebsergebnis von 800.000
DM erzielen. Fuer das kommende Jahr rechnet die FORATIS AG
mit einem weiteren Anstieg.
3. Konzentration und Kostenreduktion
Mit dem Markteintritt in das Geschaeft der Prozessfinanzierung
hat die
FORIS AG zeitgleich viele verschiedene Produktfelder besetzt, die
wesentlich zur Steigerung des Bekanntheitsgrades und vor allem
zu einem dauerhaften Kundenkontakt beigetragen haben.
Schliesslich galt es zu beruecksichtigen, dass der Anwalt nicht
taeglich einen Millionenprozess auf dem Schreibtisch liegen hat,
der sich fuer eine Finanzierung eignet. Ist dies aber der Fall, muss
er durch weitere Produkte an das Angebot der FORIS AG erinnert
werden.
Nachdem das Ziel der Markenbekanntheit inzwischen in der
Breite der Anwalt-schaft erreicht ist, wird FORIS nur diejenigen
Dienstleistungsangebote fort-setzen, die rentabel sind .
Ausserdem zeigt sich, dass ein enger und persoenlicher
Kanzleikontakt die Produkte Prozessfinanzierung,
Vorratsgesellschaften und UEbersetzungsdienst etablieren kann
und damit die erwarteten Synergieeffekte bietet. FORIS wird
daher in Zukunft die Zielansprache auf die Kanzleien
konzentrieren, die aufgrund der bisherigen Erfahrungen in erster
Linie als Produktpartner in Betracht kommen.
FORIS hat zudem saemtliche Kosteneinsparungsmoeglichkeiten
mit dem Ziel ueberprueft, den Fixkostenbetrag fuer das
kommende Jahr soweit zu reduzieren, dass die prognostizierten
Ertraege aus den bereits jetzt finanzierten Verfahren diese
Kosten nicht nur abdecken sondern uebersteigen. Damit war
auch eine Reduktion der Mitarbeiterzahl, insbesondere der freien
Mitarbeiter verbunden. Ausserdem muessen auch die uebrigen
Tochterunternehmen und sonstigen Aktivitaeten, in deren
Aufbau FORIS bislang investiert hat, im kommenden Jahr
positive Ergebnisbeitraege liefern. Nur die Geschaeftsfelder, in
denen dies erwartet werden kann, will FORIS weiter besetzen.
FORIS fuehrt zur Zeit intensive Gespraeche ueber den Verkauf
der nicht betriebs-notwendigen Immobilienteile, die im
Zusammenhang mit dem selbst genutzten Buerogebaeude in
Bonn nur im Paket von der Freien Hansestadt Hamburg
erworben werden konnten, sowie eines Gewerbegrundstuecks,
das FORIS im Zusammenhang mit einer Prozessfinanzierung
erworben hat. Hierdurch werden voraussichtlich
ausserordentliche Ertraege anfallen, die FORIS fuer den weiteren
Ausbau des Prozessfinanzierungsgeschaeftes verwenden wird.
4. Eigene Klageverfahren
Bereits im Juli hat FORIS eine Klage gegen das
Bundesaufsichtsamt fuer den Wertpapierhandel eingereicht. Hier
soll der Schaden, der den Aktionaeren in Zusammenhang mit
den im vergangenen Jahr geaeusserten unberechtigten
Vorwuerfen gegen Vorstaende und Aufsichtsrat entstanden ist,
geltend gemacht werden. Ein erster Termin zur muendlichen
Verhandlung ist fuer den Herbst dieses Jahres anberaumt.
Wie Sie der intensiven Presseberichterstattung entnehmen
konnten, hat FORIS ausserdem gegen die Deutsche Boerse AG
eine einstweilige Verfuegung in Zusammenhang mit der
beabsichtigten AEnderung des Regelwerks und den dort
vorgesehenen Ausschlussregeln beantragt und erwirkt.
Ausschlaggebend fuer dieses Verfahren war der Hinweis von
Boersenhaendlern, dass bereits die An-kuendigung der
Deutschen Boerse durch ihre Pressemitteilung eine massive
Verunsicherung der Kleinanleger und damit einen erheblichen
Preisdruck auch auf die FORIS Aktie ausgeloest hat, auch wenn
FORIS noch weit vom Grenzwert entfernt war.
Einhergehend mit der Einschaetzung, dass es sich um einen
rechtswidrigen Eingriff in die Vertragsbeziehung handelte, sah
FORIS sich im Interesse der Aktionaere gezwungen, zu handeln.
Vor allem sollte sichergestellt werden, dass den Aktionaeren im
Rahmen einer Hauptversammlung Gelegenheit gegeben wird,
Gegenmassnahmen zu beschliessen. So haette FORIS in der
Vergangenheit mit Sicherheit keine zwei Aktiensplits
durchgefuehrt, wenn die jetzt vorgesehenen Regelungen bereits
bestanden haetten.
Das Verfahren wurde von einer intensiven
Presseberichterstattung auch im Ausland verfolgt. Es wurde
jedoch nicht als „Werbegag“, wie in einigen Medien vermutet,
sondern allein zum Schutz der Anlegerinteressen der FORIS AG
angestrengt. Auch FORIS ist der Meinung, dass Anpassungen des
Regelwerkes des Neuen Marktes an veraenderte Verhaeltnisse
sinnvoll und erforderlich sein koennen. So ist FORIS mit dem
freiwilligen Wirtschaftspruefertestat fuer alle Quartalsberichte
selbst mit gutem Beispiel vorangegangen. Jedoch kann es nicht
angehen, dass die Deutsche Boerse AG ohne Absprache, ja ohne
Anhoerung der beteiligten Unternehmen und ohne Ruecksicht
auf deren Belange neue Regelungen ankuendigt und
durchzusetzen versucht, deren Effizienz zudem umstritten ist.
Jedenfalls kann es nicht falsch sein, wenn FORIS Massnahmen
der Deutschen Boerse zur gerichtlichen UEberpruefung stellt, die
dann vom Landgericht Frankfurt eindeutig als rechtswidrig
angesehen werden.
Erfreulich ist in diesem Kontext jedenfalls die Feststellung, dass
FORIS in der Lage ist, auch rechtlich schwierige Probleme, die
sich als juristisches Neuland darstellen, zutreffend zu beurteilen.
Selbstverstaendlich wuenschen wir uns, diese Kompetenz eher in
fremdfinanzierten Prozessen als in eigener Sache unter Beweis
zu stellen.
Mit diesem Beweis wird auch der Aktienkurs eine hoffentlich
erfreulichere Entwicklung nehmen. Insoweit sind wir
zuversichtlich, dass fuer die FORIS AG ein im Ergebnis
ueberzeugender Unternehmensaufbau und eine positive
Geschaefts-entwicklung die grundlegenden Parameter
steigender Aktienkurse sind.
Mit freundlichen Gruessen
FORIS AG
Dr. Christian Rollmann
Vorstand
Lothar Mueller-Gueldemeister
Vorstand
@Hajoseb
Wahrscheinlig hast du den Thread bewußt im registriertem Bereich eröffnet?
Ich war so frei, einen im Neuen Markt zu eröffnen, so schlecht ist der Inhalt ja nun doch nicht.
Tue gutes und rede drüber
DSCKlaus
Wahrscheinlig hast du den Thread bewußt im registriertem Bereich eröffnet?
Ich war so frei, einen im Neuen Markt zu eröffnen, so schlecht ist der Inhalt ja nun doch nicht.
Tue gutes und rede drüber
DSCKlaus
Nun, lesen kann es doch jeder, oder
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FORIS AG : 10. Aktionärsbrief