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    @ dagehtnochwas - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.09.01 16:31:23 von
    neuester Beitrag 07.09.01 17:14:25 von
    Beiträge: 2
    ID: 468.361
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      schrieb am 07.09.01 16:31:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ dagehtnochwas

      vielen Dank!

      das ist der punkt: problematisch bei der Schadensberechnung ist, dass der Erstkäufer aufgrund des günstigen Weiterverkaufs keinen Schaden hat.

      Ich versteh aber nicht, was damit gemeint ist, dass der BGH zutreffend (§157) den Anspruch auf Abtretung begründet. ABER ÜBER DIE FRAGE; WELCHEN INHALT DER ABZUTRETENDE ANSPRUCH HAT NICHT ENTSCHIEDEN HAT?!

      Da der zweite in der Käuferkette wegen des mit dem dritten vereinbarten Gewährleistungsausschlusses keinen Schaden hat, bedarf es noch der Begründung, warum sich der Inhalt des abzutretenden Anspruchs nach dem Schaden des Z richtet.
      ---> hier dann DSL?
      Avatar
      schrieb am 07.09.01 17:14:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei der DSL wird der Schaden zur Anspruchsgrundlage gezogen, bestimmt sich also im vorliegenden Fall aus Sicht des Drittkäufers. Das ist nicht unbedingt logisch, da ja nicht mit einem Weiterverkauf gerechnet werden mußte. Deshalb gibt es die Lehre vom normativen Schadensausgleich, die den Schaden hypothetisch aus der Sicht des Zwischenverkäufers bestimmt. Das Fass würde ich aber nur aufmachen, wenn es darauf ankommt. Nach beiden Ansichten kommst Du aber zu einem Anspruch des Zwischenverkäufers, der dann abgetreten werden kann.
      Bei einem Blick in den Palandt habe ich eben festgestellt, dass teilweise sogar vertreten wird, dass auch trotz Weiterverkauf ein Schadensersatzanspruch weiter besteht(Palandt Vorbem § 459 Rn 30, Büdenbinder JuS 76, S. 153). Nach dieser Auffassung bedürfte es nicht mal mehr der DSL.
      Warum der BGH sich im konkreten Fall nicht zum Anspruchsinhalt geäußert hat weiss ich auch nicht.


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      @ dagehtnochwas