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    Vor- und Rücktrag von Spekuverlusten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.09.01 13:38:57 von
    neuester Beitrag 05.11.01 16:53:09 von
    Beiträge: 29
    ID: 469.708
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      Avatar
      schrieb am 11.09.01 13:38:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      eine frage zu spekulationsverlusten:

      wenn ich in 2001 verluste realsiert habe und unterm strich auch ein minus ist, in welche jahre kann ich diesen verlust zurücktragen bzw. wieviele jahre kann ich diesen verlust vor mir herschieben und mit in der zukunft (hoffentlich) entstehenden gewinnen verrechnen? kann ich den 2001er verlust in 2002 übertragen und dann den wiederum den nicht aufgebrauchten teil in 2003 übertragen?

      für eine antwort wäre ich euch super dankbar!

      jo123
      Avatar
      schrieb am 11.09.01 13:42:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      so ist es. Du kannst aber "zurückverrechnen", ich glaube
      aber nur bis 1999.

      Jesse.Livermore

      P.S.: Bin auch schon am jonglieren.
      Avatar
      schrieb am 11.09.01 13:44:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      hi jo,
      so ist es.
      ich war gestern beim finanzamt, die auskunft lautete so:
      verlustrücktrag nur bis 2000 z.b. aus 2001 (da das gesetz erst ab 2000 gültig ist). vortragen kannst du beliebig weit.

      solong
      Avatar
      schrieb am 11.09.01 13:45:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Genau so läuft es.Spekuverluste können unbegrenzt vorgetragen und über Jahre verrechnet werden es ist aber auch ein Verlustrücktrag nach 2000 möglich.
      Röhr
      Aktienelch
      Avatar
      schrieb am 11.09.01 14:00:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      völlig richtig. (vor- und rücktrag)

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      schrieb am 13.09.01 10:27:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Luitschi

      Wenn ich also im Steuerjahr 2000 ca. 20.000DM Spekulationssteuern gezahlt habe, im Steuerjahr 2001 40.000 Aktienverlust eingefahren habe, kann ich also mir die 20.000 DM von 2000 zurückholen. (Steuersatz 50%). Stimmt doch so? Welches Formblatt braucht man für den Verlustrücktrag?

      mfg
      Avatar
      schrieb am 13.09.01 13:12:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Jo 123,

      Altverluste aus den Jahren vor 1999 können nach dem Gesetzeswortlaut nicht geltend gemacht werden. In vergleichbaren Fällen sollte die Veranlagung jedoch mit
      Hinweis auf ein Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf (Urteil vom 13. September 1999, 17 V4480/99, EFG 1999 S. 1128) offen gehalten werden, in dem dieses es als
      fraglich ansieht, ob das Verlustausgleichsverbot bei einschließlich 1998 verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt.
      Avatar
      schrieb am 13.09.01 13:35:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      noch ein Hinweis für 2002 und das dann in Kraft tretende
      Halbeinkünfteverfahren: Ab 2002 fallen Speku-Gewinne nur noch zur
      Hälfte steuerlich ins Gewicht. Auch Verluste sind dann nur noch halb so viel wert. Wer allerdings Speku-Verluste aus 2000 oder 2001 bis 2002
      hortet, kann diese "alten" Verluste voll mit der Hälfte der Gewinne
      verrechnen. Danjouf
      Avatar
      schrieb am 23.09.01 20:48:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,
      bis wann muß ich meine Verluste von 2000 beim Finanzamt
      anmelden und wollen die auch alle Rechnungen sehen ????

      Danke
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:52:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der Verlustrücktrag kann nur in das jeweils vorherige Jahr zurückgetragen werden,ein Rücktrag von Verlusten 2001 nach 1999 ist nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 14:15:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ist ein Verlustrücktrag von 2002, 2003, ... nach 2000 möglich ?

      Wird die Stuererstattung verzinst ?
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 20:35:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ein Verlustrücktrag von 2002 oder 2003 nach 2000 ist nicht möglich. Die Steuerstattung wird verzinst, allerdings beginnt die Verzinsung erst nach 15 Monaten, d.h. eine Erstattung für das Kalenderjahr 2000 wird ab 1.4.2002 verzinst und zwar mit 0,5 vH/Monat = 6 vH/Jahr (nur volle Monate werden verzinst).
      Avatar
      schrieb am 23.10.01 20:58:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      #8
      Hallo,
      das Halbeinkünfteverfahren gilt schon ab 2001 für Firmen/Aktien, die Ihren Sitz im Ausland haben.
      Beispiel: Gewinne/Verluste aus dem Verkauf einer Ballard Power-Aktie innerhalb der Speku-Frist unterliegen heute schon nur zur Hälfte der Sreuerpflicht, bzw. der Verlust ist nur zur Hälfte anrechenbar.

      Gruß

      C.
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 01:43:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      @NATALY
      Das mit der Verzinsung stimmt wohl nicht so ganz.
      ---
      § 233a Abs.2a Abgabenordnung-AO- lässt den Zinslauf erst 15 Monate nach Ablauf des Verlustenstehungsjahres zu.
      Wenn der Verlust also in 2001 entstanden ist und auf 2000 zurückgetragen wird, beginnt der Zinslauf
      NICHT
      wie bei NATALY
      beschrieben bereits ab dem 01.04.2002, sonder EIN Jahr
      später ab dem 01.04.2003.

      -Ein Blick ins Gesetz erhöht die RECHTSKENNTNIS-

      daher nachfolgend der Wortlaut des § 233a Abs. 2a AO

      Soweit die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses ( § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2) oder auf einem Verlustabzug nach § 10d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes beruht, beginnt der Zinslauf abweichend von Absatz 2 Satz 1 und 2 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten oder der Verlust (Verlust 2001) entstanden ist.
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 15:02:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      zwrecht hat recht. Den § 233a Abs. 2a AO habe ich übersehen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 18:33:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo!

      Quäle mich immer noch mit der Steuererklärung
      für 2000 herum.
      Ich habe 2000 Gewinne erzielt, die ich mit den Verlusten aus 2001 verrechnen möchte. Muß ich dieses schon in der Erklärung für 2000 "ankündigen" oder läuft es so, daß ich die Gewinn für 2000 erstmal ganz normal versteuere und mir diese dann aufgrund der 2001-Erklärung und der darin deklarierten Verluste erstattet werden??
      Danke!!!

      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 18:39:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      Vielleicht kannst du ja die Est-Erklärungen für 2000 und 2001 gleichzeitig abgeben?
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 18:49:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wenn du für 2000 Speku-Gewinne erzielst und erklärst, mußt du sie auch versteuern.
      Wenn du dann für 2001 Speku-Verluste hast und den Rücktrag auf 2000 beantragst, wird der Est-Bescheid für 2000 geändert und du bekommst eine Rückzahlung für 2000.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 20:42:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ NATALY
      Danke für die Antwort. Ich dachte, es gibt vielleicht eine Möglichkeit, die (hohen) Steuern für 2000 nicht zahlen zu müssen, wenn man für 2001 bereits die Verluste darlegen kann, aber so läufts beim FA wohl nicht.
      Aber EST 2000 und 2001 zusammen abgeben? Das wäre natürlich optimal, nur bin ich doch jetzt schon für 2000 längst im Verzug und werde bestimmt in den nächsten Tagen angemahnt *schwitz*. Oder kann man eventuell eine Art "Aufschub" erbitten, wenn man es begründet?
      Grübele auch schon den ganzen Tag, ob ich den Krempel nicht doch einem St.berater übergebe. Allerdings haben mich die Beiträge hier im Forum zu dem Thema auch nicht gerde dazu animieren können...

      Gruß
      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 23:04:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      ALTERNATIVE 1
      Fristverlängerung bis 15.01.2002 beantragen (wg. Arbeitsüberlastung, Krankheit usw.); dann die beiden
      Steuererklärungen 2000 (mit den Gewinnen) und 2001 (mit den Verlusten) zusammen abgeben;

      ALTERNATIVE 2
      Anlage VA für das Jahr 2001 ausfüllen und der Steuererklärung 2000 mit den erforderlichen Nachweisen, Belegen usw. beifügen und gleichzeitig den Verlust 2001 (den du ja belegt hast) auf 2000 zurücktragen lassen.
      Anmerkung: bis das Finanzamt dies auf die REIHE kriegt
      (wahrscheinlich packt dies das Programm gar nicht)
      ist ohnehin das Jahr 2001 rum und du gibst schnellst-
      möglichst die 2001er Erklärung ab.

      ALTERNATIVE 3
      wie 2. jedoch Antrag auf zinslose Stundung des Nachzahlbetrages stellen, weil die nachzuzahlende
      Steuer alsbald wieder zu erstatten sein wird.
      Die Erhebung einer Steuer, die alsbald wieder zu erstatten
      ist ist nämlich unbillig; zumindest kriegst Du Deine Stundung mit dieser Begründung zinslos durch.
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 10:03:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      @zwrecht: Meinst du, dass es möglich ist, den Verlust 2001 vor dem 1.1.2002 zu belegen? Theoretisch könnten doch in dem Monaten November und Dezember 2001 noch fette Speku-Gewinne anfallen, so dass der Verlust schmilzt wie Schne an der Sonne? Ausserdem: Bekommt man bei deinem FA jetzt schon die Formulare für 2001? Nach meiner Erfahrung ist es risikolos, eine Mahnung abzuwarten. Danach kommen noch weitere Mahnungen, dann die Androhung eines Zwangsgeldes, dann die Festsetzung eines Zwangsgeldes .... und schon sind wir im Jahr 2002 und der Speku-Verlust 2001 kann festgestellt werden.
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 11:53:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      Vielen Dank! Das ist wirklich sehr hilfreich hier.
      Ich werde jetzt eine Fristverlängerung beantragen und im Januar beide ESTerkl. zusammen abgeben.

      Grüße
      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 04.11.01 01:52:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      ich denke, dass es reicht -ähnlich wie für Zwecke der Herabsetzung der Vorauszahlungen- Verluste glaubhaft zu machen und anhand der Belege nachzuweisen.---
      Was die Formulare betrifft, so nimm einfach einen 2000er Vordruck und mach aus der letzten 0 mit einem dicken fetten
      Filzer ne 1 draus, und schon hast Du ein 2001er Formular.
      ---Die eingefleischte Finanzbürokratie wird mit diesem Formular so seine Probleme haben, was bedeutet, bis die entscheiden, was sie damit anfangen sollen, ist das neue Jahr ohnehin angelaufen und dann steht der Geltendmachung nichts mehr im Wege.
      -----
      BITTE Beachten: Bereits in der letzten Novemberwoche ist in aller Regel Schluß für die Bescheide, die im Alten JAHR noch rausgehen (Weihnachtsfrieden, Vordatierung).
      Dann ist das Problem ohnehin erledigt.
      -----
      Mache mal deine 2001er Steuererklärung auf 2000er Vordrucke (den 2001er Mantelbogen sollte man aber wenn möglich schon verwenden). Du wirst sehen da gibts überhaupt keine Probleme (wass sollten die auch machen). Hast ja alles richtig und vollständig erklärt. Wie, wo, weshalb sollte da eine Veranlagung abweichen. Am Vordruck liegts mit Sicherheit nicht. Vielleicht schicken Sie dir ja neue Vordrucke zu, aber was, wenn du die nicht ausfüllst, weil du schreibst, du hast bereits alles richtig angegeben.
      Avatar
      schrieb am 04.11.01 14:59:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      Doch noch einmal eine Frage:

      Kann ich meinen in 2001 entstandenen Spekuverlust auch teilweise zurückübertragen?

      Beispiel:

      2000: 20TDM Spekugewinn
      2001: 20TDM Spekuverlust

      Kann ich 10TDM Verlust (oder beliebigen anderen Betrag) in 2000 zurückübertragen und den Rest in die Folgejahre vortragen? Habe ich eine Wahlmöglichkeit in Bezug auf die Betragshöhe?

      Danke und Gruss

      jo
      Avatar
      schrieb am 04.11.01 16:49:20
      Beitrag Nr. 25 ()
      hallo,

      es wäre schön, wenn mir jemand meine frage beantworten könnte:das halbeinkünfte-verfahren für auslandswerte gilt ja schon für das jahr 2001.ich kann also meine verluste bei auslandswerten 2001 halb abschreiben und muss meine gewinne auch nur halb versteuern.ab 2002 gilt das auch für inlandsaktien.meine frage:gilt das auch für optionsscheine und fonds?

      danke.
      einen schönen sonntag

      privatieri
      Avatar
      schrieb am 04.11.01 18:20:28
      Beitrag Nr. 26 ()
      Wie üblich ist es mal wieder komlizierter als man zunächst glaubt.
      Ich habe gerade heute meine Stuertips etwas studiert, die ich diese Woche erhalten habe. Daraus ergibt sich folgendes:

      Für fetverzinsliche und Fonds gilt das Halbeinkünftverfahren auch weiterhin nicht.
      Bei Inlandsaktien gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht generell ab 2002 (wie ich bisher auch geglaubt hatte). Das hängt vom Geschäftsjahr der Gesellschaft ab:

      1. Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr:
      Halbeinkünftverfahren gilt ab 1.1.2002
      2. Geschäftsjahr weicht vom Kalenderjahr ab:
      Halbeinkünftverfahren gilt erst ab dem Geschäftsjahr, das
      2002 beginnt (Beispiel: Geschäftsjahr vom 1.10.2001 bis
      30.9.2002; Halbeinkünftverfahren gilt erst ab 1.120.2002)
      3. Bei einem Rumpfgeschäftsjahr, das 2001 beginnt und endet,
      gilt das Halbeinkünfteverfahren bereits 2001 nach Ablauf
      dieses Rumpfgeschäftsjahres.


      Über Spekulationsgewinnne bei Optionsscheinen habe ich nichts gefunden. Vielleicht kann sich dazu ja ein(e) Wissende(r) äußern
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 13:17:53
      Beitrag Nr. 27 ()
      wollt auch noch mal nachfragen, ob jemand eine idee zu meiner Frage hat:

      Kann ich meinen in 2001 entstandenen Spekuverlust auch teilweise zurückübertragen?

      Beispiel:

      2000: 20TDM Spekugewinn
      2001: 20TDM Spekuverlust

      Kann ich 10TDM Verlust (oder beliebigen anderen Betrag) in 2000 zurückübertragen und den Rest in die Folgejahre vortragen? Habe ich eine Wahlmöglichkeit in Bezug auf die Betragshöhe?

      Danke und Gruss

      ein fan von den steuergurus in diesem board!
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 16:40:15
      Beitrag Nr. 28 ()
      Für Optionsscheine gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht, da es sich dabei nicht um Anteile an einer Aktiengesellschaft (=Aktien) handelt.
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 16:53:09
      Beitrag Nr. 29 ()
      @jo

      bin kein Steuerguru, trotzdem ziemlich sicher, daß Du den Betrag frei wählen kannst.

      Gruß specunia


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