PA Power - hat eine klage ebenfalls sinn ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.09.01 10:28:00 von
neuester Beitrag 25.09.01 22:12:55 von
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AUGSBURG (dpa-AFX) - Im Schadenersatzprozess gegen das Software- Unternehmen Infomatec hat das Landgericht Augsburg einem Anleger rund 100.000 DM zugesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus dem Ruhrgebiet auf Grund falscher Pflichtmitteilungen von Infomatec im Juni 1999 Aktien im Wert dieser Summe gekauft hatte. Im vergangenen Jahr war der Kurs der Aktien nach mehrfachen Korrekturen der Umsatz- und Gewinnprognosen stark gefallen./cr/DP/hi
sind die pflichtmitteilung/buchungsmethoden der pa-power ähnlich kriminell - was glaubt ihr lohnt eine mögliche klage ?
sind die pflichtmitteilung/buchungsmethoden der pa-power ähnlich kriminell - was glaubt ihr lohnt eine mögliche klage ?
Zwischen Informatec, Met@box, etc. und PA gibt es einen großen Unterschied:
Informatec bzw. Met@box hat Großaufträge veröffentlicht, die es nicht gab und folglich auch nicht als Umsatz verbucht wurden.
PA hat bisher alles was gemeldet wurde auch als Umsatz verbucht. Die Bilanz 2000 wurde von einem Wirtschaftsprüfer testiert. Bei PA wird auch immer wieder vergessen, daß der Vorstand für die offenen Forderungen 2000 bürgt. Insofern wurde der Anleger in keinster Weise benachteiligt. Der Kursverfall ist einfach nur lächerlich.
Informatec bzw. Met@box hat Großaufträge veröffentlicht, die es nicht gab und folglich auch nicht als Umsatz verbucht wurden.
PA hat bisher alles was gemeldet wurde auch als Umsatz verbucht. Die Bilanz 2000 wurde von einem Wirtschaftsprüfer testiert. Bei PA wird auch immer wieder vergessen, daß der Vorstand für die offenen Forderungen 2000 bürgt. Insofern wurde der Anleger in keinster Weise benachteiligt. Der Kursverfall ist einfach nur lächerlich.
die ad hocs von PA waren ebenso falsch, eine klage ist immer noch möglich
@dr. kulka - gibt es bereits jmd. der eine klage eingereicht hat ? ich bin finanziell extrem geschädigt worden durch pa und dieses infomatec-urteil lässt es wirklich wieder zu das eine klage erfolg haben könnte.
also - wenn du was weißt meld dich mal bitte
also - wenn du was weißt meld dich mal bitte
Das Anleger mit bestimmten Aktien einen Haufen Geld verlieren hat vor allem zwei Gründe:
a) es wird zuviel Geld in einen Wert investiert, weil man von dem Unternehmen absolut überzeugt ist
b) es werden keine Stopp-Kurse gesetzt
Fakt ist, dass man Kursentwicklungen wie bei PA Power oder bei Infomatec nicht vorhersehen kann - es sei denn man hat Insider-Wissen. Von daher ist es angebracht sich gegen zu hohe Verluste abzusichern.
Lieber 20 Prozent Verlust realisieren als nachher den Ärger und den Aufwand mit einer Klage haben.
Dennoch wünsche ich allen, die gegen PA Power klagen wollen viel Erfolg!
Gruß,
Unreal
a) es wird zuviel Geld in einen Wert investiert, weil man von dem Unternehmen absolut überzeugt ist
b) es werden keine Stopp-Kurse gesetzt
Fakt ist, dass man Kursentwicklungen wie bei PA Power oder bei Infomatec nicht vorhersehen kann - es sei denn man hat Insider-Wissen. Von daher ist es angebracht sich gegen zu hohe Verluste abzusichern.
Lieber 20 Prozent Verlust realisieren als nachher den Ärger und den Aufwand mit einer Klage haben.
Dennoch wünsche ich allen, die gegen PA Power klagen wollen viel Erfolg!
Gruß,
Unreal
@ElBosso
Das Informatec-Urteil kann auch geschädigte PA-Anleger hoffen lassen.
Es ist seiner Art eines der wirklich bedeutenden Urteile für die Verwirklichung von Anlegerschutz.
Denn erstmals konnten Anleger einen Vorstand rechtlich belangen und Schadensersatz einfordern.
Wer die Rechtsprechung der letzten Monate über Anlegerschutz verfolgt hat konnte feststellen, dass die Gerichte zunehmend in Bedrängnis kamen solche Ansprüche abzulehnen.
Speziell das Informatec-Urteil am LG München war geradezu lächerlich. Die Richter stellten fest, dass "Ad-Hoc Meldungen sich nur an fachkundige Leser wenden". Außerdem wähnten sie die haftungsbegbründende Kausalität als nicht ausreichend bewiesen.
Bei den Augsburger Richtern kann man hingegen eine fundierte und wohl überlegte Rechtsanwendung bemerken.
Zusätzlich haben sie ein Gutachten über die materielle Rechtslage von einem renomierten Rechtsprofessor eingeholt.
Da diese Rechtsprechung ein Novum darstellt, kann ich mir nicht vorstellen, dass dies Urteil sogleich bestandskräftig wird. Eine Bestätigung von höheren Instanzen ist daher noch abzuwarten.
Was PA betrifft:
Es gibt jedoch einen bedeutenden Unterschied zwischen Informatec und PA. Bei Informatec war eine Ad Hoc Meldung nachweislich falsch.
Bei PA ist die Beweislage leider nicht so eindeutig. Die Anlegertäuschung ist zwar offensichtlich aber halt leider nicht hieb und stichfest bewiesen.
Solltest Du (oder andere) noch Fragen haben, kannst Du mich ja mal kontaktieren: dermetzger@gmx.de
Gruss
wh
PS: Bei einigen Kanzleien ist die Finanzierung einer gerichtlichen Vertretung im Bereich des Nalegerschutzes auch per Rechtschutzversicherung möglich.
Das Informatec-Urteil kann auch geschädigte PA-Anleger hoffen lassen.
Es ist seiner Art eines der wirklich bedeutenden Urteile für die Verwirklichung von Anlegerschutz.
Denn erstmals konnten Anleger einen Vorstand rechtlich belangen und Schadensersatz einfordern.
Wer die Rechtsprechung der letzten Monate über Anlegerschutz verfolgt hat konnte feststellen, dass die Gerichte zunehmend in Bedrängnis kamen solche Ansprüche abzulehnen.
Speziell das Informatec-Urteil am LG München war geradezu lächerlich. Die Richter stellten fest, dass "Ad-Hoc Meldungen sich nur an fachkundige Leser wenden". Außerdem wähnten sie die haftungsbegbründende Kausalität als nicht ausreichend bewiesen.
Bei den Augsburger Richtern kann man hingegen eine fundierte und wohl überlegte Rechtsanwendung bemerken.
Zusätzlich haben sie ein Gutachten über die materielle Rechtslage von einem renomierten Rechtsprofessor eingeholt.
Da diese Rechtsprechung ein Novum darstellt, kann ich mir nicht vorstellen, dass dies Urteil sogleich bestandskräftig wird. Eine Bestätigung von höheren Instanzen ist daher noch abzuwarten.
Was PA betrifft:
Es gibt jedoch einen bedeutenden Unterschied zwischen Informatec und PA. Bei Informatec war eine Ad Hoc Meldung nachweislich falsch.
Bei PA ist die Beweislage leider nicht so eindeutig. Die Anlegertäuschung ist zwar offensichtlich aber halt leider nicht hieb und stichfest bewiesen.
Solltest Du (oder andere) noch Fragen haben, kannst Du mich ja mal kontaktieren: dermetzger@gmx.de
Gruss
wh
PS: Bei einigen Kanzleien ist die Finanzierung einer gerichtlichen Vertretung im Bereich des Nalegerschutzes auch per Rechtschutzversicherung möglich.
Weiserhai sieht das völlig korrekt.
Bei Informatec weiß man 100% daß die Adhoc falsch war.
Bei PA kann man alles was man im Jahr 2000 gemeldet hat auch in der Bilanz (die dazu noch testiert ist) finden. Das Problem bei PA sind die hohen offenen Forderungen. Deswegen ist der Kurs abgestürzt. Genauso offen wie die Forderungen ist, wie das Ganze letztendlich ausgeht. Immerhin hat Hilpert für die Forderungen gebürgt. Somit ist es nicht unwahrscheinlich, daß die Forderungen (entweder von Hilpert selbst oder von einen Insestor) beglichen werden. Dann wäre die Bilanz 2000 nachträglich frei von allen Kritikpunkten.
Bei Informatec weiß man 100% daß die Adhoc falsch war.
Bei PA kann man alles was man im Jahr 2000 gemeldet hat auch in der Bilanz (die dazu noch testiert ist) finden. Das Problem bei PA sind die hohen offenen Forderungen. Deswegen ist der Kurs abgestürzt. Genauso offen wie die Forderungen ist, wie das Ganze letztendlich ausgeht. Immerhin hat Hilpert für die Forderungen gebürgt. Somit ist es nicht unwahrscheinlich, daß die Forderungen (entweder von Hilpert selbst oder von einen Insestor) beglichen werden. Dann wäre die Bilanz 2000 nachträglich frei von allen Kritikpunkten.
@sdaxk.
Ich weiß nicht genau, ob Du mich richtig verstanden hast. Deshalb nochmals zur Klarstellung:
PA hat eindeutig die Anleger getäuscht, es ist nur unklar ob diese Täuschung durch unwahre Angaben (=Luftbuchungen) oder durch eine verschleierte Geschäftstätigkeit (=Vorfälle, mit von PA gegründeten Gesellschaften bzw mit nahestehenden Personen um die operative Geschäftstätigkeit zu verschleiern) herbeigeführt wurde.
Ich weiß nicht genau, ob Du mich richtig verstanden hast. Deshalb nochmals zur Klarstellung:
PA hat eindeutig die Anleger getäuscht, es ist nur unklar ob diese Täuschung durch unwahre Angaben (=Luftbuchungen) oder durch eine verschleierte Geschäftstätigkeit (=Vorfälle, mit von PA gegründeten Gesellschaften bzw mit nahestehenden Personen um die operative Geschäftstätigkeit zu verschleiern) herbeigeführt wurde.
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