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    Skandal!++Citibank++Teldafax++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.01 15:23:00 von
    neuester Beitrag 24.09.01 16:03:52 von
    Beiträge: 12
    ID: 477.451
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      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:23:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Börsianer! :)

      Schaut mal was für ein interessanter Fall mir vorliegt.

      1.Ein Kunde entdeckt in seinem Depot Aktien in einer bestimmten Stückzahl, die er verkauft. Diese Wertpapiere hatte der Kunde nämlich in großer Anzahl und glaubt, diesen Teil vergessen zu haben.
      Allerdings war das eine Fehlbuchung der Citibank. Also besaß er diese Aktien garnicht.
      Inzwischen hat der Kunde aber schon andere Wertpapiere gekauft. Nun bekommt er von der Bank die Mitteilung, dass ein Leerverkauf getätigt wurde und die Gutschrift aus dem Leerverkauf seinem Konto wieder belastet werde.
      Nun hat der Kunde aufeinmal ein überzogenes Konto und die normaelen Bankgeschäfte wie Lastschriften etc laufen nicht mehr. Also wird er von der bank gewzungen die Wertpapiere zu verkaufen die er erworben hat.
      Dem Kunden entsteht dadurch ein hoher Schaden, da der Kurs der gekauften Wertpapiere gefallen ist.

      2. Kurz danach gibt der Kunde eine Order über 2000 Aktien einer spekulativen Firma. Auf seinem Konto wären auch nur Geld für 4000 Aktien derselben Firma zur Verfügung. Mit der Abrechnung erfährt er, dass anstelle der 2000, 20.000 Aktien gekauft wurden.
      Der Kunde schaltet Anwalt ein. Der Schriftverkehr führt zu keinem Ergebnis und der Kurs der Aktie liegt momentan bei fast gleich null.

      Schonmal sowas gehört?:)
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:27:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer so doof ist und seinen eigenen Depotbestand nicht kennt hat es nicht anders verdient.

      Oder wußte er vielleicht dass ihm diese Aktien gar nicht gehören und wollte sie schnell loswerde?!Vielleicht merkt die BAnk ja nichts!;)

      obolus
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:31:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der hatte von der aktie zwischenzeitlich 100.000 Stück..
      Ein Daytrader..Hatte viele andere Aktien im Depot..
      Da kann sowas mal passieren..
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:34:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      schon passiert! wollte antworten wie mein vorgänger (obolus).
      so beschäuert kann man gar nicht sein, daß man nicht weiss welche aktien man im depot hat. sollte das der fall sein hat man nichts an der börse zu suchen.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:37:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ marky33

      eigentlich kaum zu glauben, aber das passiert immer wieder.

      Für den 1. Fall sehe ich relativ wenig Chancen für Dich,ähhh für den "Kunden", da dieser seiner "Sorgfaltspflicht" nicht nachgekommen ist und die Bestände / Buchungen auf seinem Depot nicht geprüft hat.
      Ähnlich , wenn Du 2000,-- DM auf Dein Konto irrtümlich gutgeschrieben bekommst, darfst Du sie auch nicht vereinnahmen.

      Im Fall der 2000 / 20000 Aktien sehe ich sehr gute Möglichkeiten.
      a ) muss die Bank den Auftrag ja irgendwo haben. Sie muss ihn dokumentieren und archivieren. Wurde er telefonisch getätigt, wird die Citibank die Sprachaufzeichnungen haben.

      b) hat die CB keinerlei Aufzeichnungen, muss sie den Einwand gegen sich gelten lassen, dass das vorhandene Guthaben nur für 2000 Aktien ausreichte.
      Eine eventuell ausreichende Kreditlinie wäre eher schlecht....

      "Schriftverkehr" mit der CB nützt eh nichts. Da muss man
      Klage einreichen. Ich denke, dass Brokergeschäft zZt heiss umworben wird, da kann sich die CB nicht leisten negativ
      in die Schlagzeilen zu geraten.
      Schick den Fall mal an eine Wirtschaftsredaktion NDR/WDR oder wo auch immer. Die lieben das...

      Gruss ROEM

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      schrieb am 24.09.01 15:39:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gerade wenn er Daytrader ist kann so etwas mal passieren.
      Ich finde dass die BAnk alles richtig gemacht hat. Er hat definitiv "leer verkauft".Also muss er auch wieder für ausgleich sorgen.Ganz einfach.

      obolus
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:42:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ balulu

      Also ich kann nachvollziehen , dass man nicht immer den Überblick über sein Depot hat.

      Gerade in Zockerwerten, wenn man öfters nachkaufen muss, oder auch Teiltrades macht, kann man den genauen Bestand aus den Augen verlieren.
      Wennn mein Depotauszug sagt, Du hast da noch was, dann glaub ich eher dem Auszug...
      Es sei denn, mann kauft einmal Teldafax, und verkauft die dann wieder. Dann würde mich das auch etwas wundern...

      Gruss ROEM
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:47:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hey Leute ist doch nicht Euer ernst:

      Ihr habt 100.000 teldafax, die ihr in Teilstücken verkauft: Mal 12.987 Stück, mal 3.000 Stück und mal 7872 Stück usw..Am Morgen danach schaut Ihr in Euer Depot und seht noch 6250 Stück und glaubt nicht alles verkauft zu haben..

      Das soll ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sein?? Ich glaube eher menschlich!

      2. Die Order wurde Online aufgegeben..In dem Ausdruck der Bank stehen auch tatsächlich 20.000 Stück drin. Allerdings reicht das Geld ja nur für max. 4.000 Stücke!
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:52:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      1.meld dich bei ner anderen bank an !
      2.ich denk mal es gibt nen vergleich ( dein verlust : 50% )

      und was denkt ihr ?
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:55:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bisjetzt habe ich bei ähnlichen Fällen mit DIRABA immer
      meinen Verlust erstattet bekommen. Oft hilft natürlich nur
      einen Beschwerdebrief an den Vorstand oder der Rechtsweg.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 16:01:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Marky33:

      Zu 2. hatte ich einen ähnlich gelagerten Fall bei Fimatex. Dort war von Fimatex meine Buying-Power falsch ausgewiesen, so daß ich auf Kredit kaufte. Nachher bekam ich einen Brief, daß ich mein Konto umgehend ausgleichen muß. Mein Einwand mit der falsch ausgewiesenen Buying-Power beeindruckte die Dame wenig. Auch ein Beschwerdebrief half nichts. Jetzt zum Kleingedruckten in den AGB`s. Bei Fimatex steht es so drin: "Der Auftraggeber darf nur im Rahmen seines Guthabens... verfügen. ... Fimatex ist jedoch berechtigt Verfügungen über das Online-System auch bei mangelndem Guthaben auszuführen und das Konto zu belasten." Was aber anschließend passiert habe ich Eingangs geschrieben. :mad:
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 16:03:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      hi

      auf keinen fall unterkriegen lassen.
      die bank muss durch vorhandene software
      denbestand und auch das guthaben
      kontrollieren. für schäden die
      dadurch entstehen, dass die software
      nich ordnungsgemäß funktioniert hat, haftet
      grundsätzlich die bank!
      klage ohne vergleich!

      gruss


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