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    Staatl. Förderung bei Einstellung eines Arbeitslosen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.09.01 09:24:33 von
    neuester Beitrag 28.09.01 21:59:47 von
    Beiträge: 7
    ID: 479.784
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      Avatar
      schrieb am 28.09.01 09:24:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand etwas genaueres dazu sagen? Und warum ich diese nicht bekomme, wenn ich meinen Cousin einstellen möchte?

      Gruss
      paraflu
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 09:32:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      geh dazu mal auf die Seiten vom Arbeitsamt (Arbeitsamt.de) da gibst du unter Suchen : Förderung;Langzeitarbeitslose ein , da steht alles genau beschrieben.

      MfG :)
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 09:37:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      chbesam hat Recht. Da gibt es etwa die Broschüre: "Wer, was, wieviel?"

      Ansonsten kann man noch im Sozialgesetzbuch 3 oder im Arbeitsförderungsgesetz nachsehen. Gibt es auch
      im Netz, etwa bei der Bundesregierung oder auf diversen juristischen Seite.
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 09:45:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      kommt drauf an wie lang er arbeitslos ist (war) usw. ,
      wenn du noch richtig förderung willst musst du dich beeilen,
      ich hab heut morgen noch jemand eingestellt und bekomme die ersten 6 monate 70% und die nächsten 6 monate 50% zuschuss.
      gilt aber nur noch heute, ab 01.10.01 gibts nur noch 50 % für die ersten 6 monate, dann nix mehr. das programm ist gecancelt worden, scheinbar hat schröder aufgegeben mit seiner hoffnung auf 3,5 mio arbeitslose.....

      denk aber dran du musst den arbeiter mind. 2 jahre beschäftigen sonst musste die förderung zurückzahlen.
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 18:43:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen Danke für die Tips!

      Gruss
      Paraflu

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      Avatar
      schrieb am 28.09.01 19:36:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Marc28,
      ist das wahr ?
      Mir wurde heute noch gesagt (in Bad.-Württ., müßte ja aber bundesweit gleich sein)ich bekäme 6 Monate lang 60 % und 6 Monate lang 40 %. Von einem Auslaufen der Förderung hat mir der Sachbearbeiter nichts gesagt, lediglich daß die Förderung 50 % für max. 5 Jahre bei über 50-jährigen ausgelaufen wäre.
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 21:59:47
      Beitrag Nr. 7 ()


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