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    Bundesaufsichtsamt untersagt Helmut Kiener Verwaltung des K1-Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.09.01 14:33:47 von
    neuester Beitrag 01.10.01 14:43:51 von
    Beiträge: 14
    ID: 480.044
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      schrieb am 28.09.01 14:33:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bundesaufsichtsamt untersagt Helmut Kiener Verwaltung des K1-Fonds
      BONN (dpa-AFX) - Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat mehreren Personen und Institutionen die Vermittlung von Beteiligungen an der K1 Fonds GbR untersagt. So darf Helmut Kiener (Aschaffenburg) das Beteiligungskapital der Gesellschaft nicht länger verwalten. Das teilte das Amt am Freitag in Bonn mit.

      Außerdem hat das Bundesaufsichtsamt folgenden Personen und Unternehmen die Anlagevermittlung verboten: Gunter Horak (Heiningen), Werner Klammer (Günzburg), Herbert Dressler (Berching), Oswald Loewens (Balingen) sowie den Unternehmen SAGÜTA Buchverlag (Saarbrücken) und K-Invest (Oftersheim). Die Genannten haben der Behörde zufolge Beteiligungen an der K1 Fonds GbR ohne die dafür erforderliche Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes vermittelt.

      Für das Beteiligungsangebot werde mit angeblichen Wertzuwächsen in Höhe von 312,8 Prozent seit 1996 geworben. In welchem Umfang Kiener Beteiligungskapital der GbR-Gesellschafter in Finanzinstrumenten angelegt hat, habe das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bisher noch nicht festgestellt./fn/pk/hn/



      info@dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 15:57:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      genial.:):)

      echt super.

      also, ich muss ganz ehrlich sagen, ich hatte mich schon gewundert wie so offenkundiger betrug, und die ganzen betrüger die diesen hier an frischfleisch bringen wollten, soooo laaange ihre abzocke abziehen durften.

      na ja, hauptsache es hat geklappt denen das handwerk zu legen.

      da sieht man jedenfalls mal wieder, dieses typische aufreisserische geschwätz mit nichts dahinter ist, wenn es darum geht an OPM heranzukommen, also anderer leute geld, in 99% der fälle eben ganz einfach betrug.
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 16:03:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      besonders interessant finde ich den letzten Satz... " In welchem Umfang Kiener Beteiligungskapital der GbR-Gesellschafter in
      Finanzinstrumenten angelegt hat, habe das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bisher noch nicht festgestellt"

      Das Problem beim BAK ist die chronische Unterbesetzung. Die könnten noch einige gute Leute gebrauchen, aber der Stellenplan gibt nicht mehr her...
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 16:22:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      das ist der Hammer ! Ich glaube es nicht !
      Das in dieser Sache überhaupt etwas passiert, hätte ich nie gedacht.
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 17:07:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wirklich sehr spannend. Wird man jemals etwas von dem Geld wiedersehen ?

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      Avatar
      schrieb am 28.09.01 17:23:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, aber sie mahlen.
      Habe schon vor über einem Jahr! vom BaKred die Auskunft bekommen, dass man in der Sache K1 GbR und deren Beteiligten untersuche. Vorrangig ging es wohl darum zu prüfen ob die Beteiligten eine Genehmigung nach KWG haben bzw. benötigen. Konnte man mir damals nicht sagen.

      Die Frage ob es Kapitalanlagebetrug ist, wie einige hier meinen, ist anscheinend mit der BaKred-Entscheidung noch nicht ganz klar dargestellt. Genauso was mit den Einlagen der Anleger geschieht. Werden diese nun zurückgezahlt oder wird ein Geschäftsführer mit Bakred-Zulassung eingesetzt?
      Was ist mit den vielen Vermittlern des K1Fonds, haben die sich auch (vielleicht unbewußt) strafbar gemacht. Kommen auf diese Vermittler neben straftrechtlichen Ansprüchen vielleicht auch zivilrechtliche Ansprüche wegen Verstosses gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerbs UWG zu (Verkauf eines genehmigungspflichtigen Produkts ohne Genehmigung könnte doch Schadensersatzanspruch anderer Finanzdienstleister gegenüber der K1Vermittler bedeuten)?
      Kein Wunder dass sich Leena in letzter Zeit etwas rar gemacht hat.

      Kann uns ein Rechtsexperte aufklären?
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 17:30:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      (Verkauf eines genehmigungspflichtigen Produkts ohne Genehmigung könnte doch Schadensersatzanspruch anderer Finanzdienstleister gegenüber der K1Vermittler bedeuten)?

      Worin soll denn der Schaden der anderen Finanzdienstleister bestehen ?

      Hast Du auch noch andere Sorgen ?

      Das Entscheidende ist, daß die Anleger ihr Geld zurückerhalten.

      Aber vielleicht kann uns Lena informieren. Lena war selbst Anleger, sagte er/sie.
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 17:50:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Sagueta ist noch online ...

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      Wenn Banken damit gutes Geld verdienen, warum nicht auch Sie?
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      Es war schon immer der Traum eines jeden Anlegers, sich an den
      Geschäften der Banken, Versicherungen und Pensionskassen beteiligen
      zu können. Eine dieser Kapitalanlagemöglichkeiten ist der
      Forex-Interbanken-Devisenhandel. Um am Forex-Interbankenhandel
      effizient teilnehmen zu können, bedarf es nicht nur einer umfassenden
      Infrastruktur, sondern auch grosser Geldmengen, Erfahrung und der
      notwendigen Beziehungen. Private Anleger verfügen normalerweise
      nicht über die entsprechenden Anforderungen, deshalb ist die K1 Fonds
      GbR der richtige Partner für Sie, um sich in Form von
      Gesellschaftsanteilen an diesem Handel zu beteiligen.

      Das Ziel der Beteiligung am K1 Fonds ist es, mittelfristig einen
      bedeutenden Kapitalzuwachs zu erwirtschaften und den Anlegern damit
      eine attraktive Geldanlage zu offerieren, welche die Chance auf deutlich
      höhere Wertzuwächse als herkömmliche Kapitalanlagen wie Aktien,
      Anleihen, Lebensversicherungen oder Immobilien bietet.

      Der K1 Fonds gehört zwar nicht zu den Grossen dieser Branche, ist aber
      seit Ende 1995 überaus erfolgreich in diesem Geschäft tätig. Die
      zeigt, mit einer durchschnittlichen
      Netto-Wertsteigerung von 36% pro Jahr, wie professionell der Fonds
      von ihrem Handelsberater gemanagt wird. Langjährige Kompetenz und
      wissenschaftlich fundierte computergestützte Handelssysteme der
      weltweit renommierten Dienstleister sind ausschlaggebend für die
      positive Entwicklung des K1 Fonds.

      Durch die nebenstehenden Verweise erhalten Sie Informationen über
      eine Beteiligungsmöglichkeit, die Sie begeistern wird, die solide und
      steuerfreie Gewinne produzieren kann.

      http://www.sagueta.de
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 20:21:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      tja, ich schätze mal dass die vermittler rechtlich dran sein dürften, und das wohl auch völlig zu recht:

      Pflichten des Anlagevermittlers/-beraters
      Informationspflicht - OLG Köln; Urteil vom 18.06.1999 Az. 3 U 106/98 (Fundstelle: NZG 2000, S. 51)Ein Anlagevermittler hat dem Interessenten alle Informationen, die für seinen Beitrittsentschluss wesentliche Bedeutung haben können, wahrheitsgemäß und sorgfältig insbesondere vollständig zu erteilen. Ist die Anlage hochspekulativ, ist er gehalten die Seriösität der Initiatoren nachzuprüfen. Im entschiedenen Fall waren Anlegern 12 Prozent Monatsrendite versprochen worden, doch die Rechnung ging nicht auf. Da der Vermittler den Initiator nicht geprüft hatte, musste er Schadenersatz leisten.

      Plausibilitätsprüfung - BGH, Urteil vom 13.01.00, Az. III ZR 62/99Den Kapitalanlagevermittler trifft die Pflicht, sich über das Kapitalanlagesystem des Emittenten zu informieren, den Anleger auf Besonderheiten hinzuweisen und eventuelle Informationslücken zu offenbaren. Um dieser Pflicht nachzukommen, hat er den Prospekt auf innere Schlüssigkeit zu untersuchen und bei Anlageobjekten auf den sog. grauen Kapitalmarkt die einschlägigen Informationsdienste und die von den Verbraucherzentralen herausgegebenen Listen unseriöser Geldanlageangebote auszuwerten.

      Haftung aufgrund eines fehlerhaften Prospektes

      Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter - BGH, Urteil vom 31.05.1991, Az. VII ZR 341/88Sind Prospekte zu einem Bauherrenmodell unrichtig und/oder unvollständig haften der Geschäftsführer und die Mehrheitsgesellschafter der Initiatorengesellschaft sowie der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, der den Prospekt geprüft hat. Ferner haftet der Anlagevermittler, der die Anleger beraten und die Bildung der Bauherrengemeinschaft übernommen hat.


      http://www.emissionsmarktplatz.de/anleger/infocenter/anleger…

      und

      Kapitalanlagebetrug? Was tun?

      Trotz nachhaltiger Warnungen dürfte sich der Kapitalanlagebetrug in den letzten Jahren noch ausgeweitet haben. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale beläuft sich der Gesamtschaden aus Kapitalanlagebetrug auf jährlich 60 Mrd. DM (60.000.000.000 DM).

      Das Volumen der Kapitalschädigungen dürfte sich in den letzten Jahren eher noch erhöht haben. Auf diesem sog. grauen Kapitalmarkt stehen nach Einschätzungen von Finanzexperten die erfundenen Bankgarantien und die stillen Beteiligungen ganz oben auf der Liste der Kapitalbetrügereien.

      Um dem Ärger von vorne herein aus dem Wege zu gehen, sollte man möglichst ungebetene Telefonkontakte meiden. Ein gleiches Warnsignal sind überhöhte Renditeversprechungen. Aber auch wenn die Renditen lediglich in einem Bereich von 6,5 und 9,5 % sind, besteht nach wie vor Gefahr. Häufig wird von den Veräußerern das Argument aufgeführt, daß ein baldiger Börsengang bevorstände oder andere Maßnahmen, um den Käufer unter Termindruck zu setzen. Bei der Auswahl der Anlageform sollte äußerste Vorsicht angebracht sein. Kapitalanlagebetrüger haben es dabei nicht nur auf Bezieher höherer Einkommen abgesehen.

      Unsere Kanzlei ist bereits seit 1991 für geschädigte Kapitalanleger tätig. Damals kam es zur bislang wohl größten Schädigung auf dem grauen Kapitalmarkt. Verwickelt war die Fa. Ambros S.A. mit Sitzen in Liechtenstein und Panama. Bereits damals wurden auch ganz normale Arbeitnehmer hintergangen, die teilweise lediglich nur Beträge zwischen 1.000,00 und 5.000,00 DM angelegt hatten. Aus derartigen Verfahren ist bekannt, daß unbedingte Eile geboten ist.

      Der Informationsdienst Capital-Vertraulich, herausgegeben von dem Wirtschaftsmagazin Capital empfiehlt, unbedingt einen Anwalt einzuschalten. Dieser werde prüfen, ob ein Schadensersatzanspruch besteht.

      Ob sich eine Klage lohnt, hängt je davon ab, welcher Anbieter aufgetreten ist.

      Unbedigte Eile ist wegen eines möglichen Arrestverfahrens oder einer einstweiligen Verfügung geboten. Dieses sind Schnellverfahren, die Zahlungsansprüche der geschädigten Anleger sichern können. Hier muß schnellstens gehandelt werden. Sobald der Verdacht eines Betruges besteht, müssen diese Verfahren schnellstens eingeleitet werden. Hier gilt das Müllerprinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Der Geschädigte, der seine Ansprüche eher gerichtlich festsetzen kann, schließt ihm nachfolgende Personen damit aus. Wer zu spät kommt, wird von dem eventuell noch vorhandenen Restguthaben der betrügerischen Unternehmung ausgeschlossen.

      Der Anwalt wird auch prüfen, ob neben der betrügerischen Gesellschaft auch andere Personen in Betracht kommen, nämlich

      Geschäftsführer
      Telefonverkäufer
      Vermittler
      Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei fehlender Prospekthaftung

      Häufig versuchen sich geschädigte Anleger zusammenzuschließen. Aber auch hierbei ist äußerste Vorsicht geboten. So wurde im Fall der OHC (Ost-Com-Holding) bekannt, daß sich hier ein Verein gründete, um den Konkursverwalter zu kontrollieren. Bei näherer Betrachtung ergeben sich ganz erhebliche Verdachtspunkte dahingehend, daß Personen aus dem Umfeld der Betrüger diesen Verein gegründet haben. Hier besteht der Verdacht, daß der Verein als Bremser benutzt wird, um Ermittlungen oder Zahlungsansprüche zu minimieren.

      Häufig wird mit dem Argument geworben, eine Interessengemeinschaft zu gründen. Davon geführte Sammelklagen gibt es jedoch nur nach amerikanischem Recht. Derartige "class actions" kennt das deutsche Recht nicht. Das deutsche Recht kennt nur die sog. Streitge-nossenschaft. Dabei gibt es nur leichte Ersparnisse für den Einzelnen und bei den Gerichts-kosten. Auch auf die Gefahr von Musterklagen weist die Stiftung Warentest ausdrücklich hin. Nach deutschem Recht ist es so, daß grundsätzlich jeder selbst klagen muß. Es sei denn, betrügerische oder haftende Partei erklärt sich bereit, daß sie sich auch in anderen Fällen dem Ergebnis einer Musterklage beugen wird. Dieses ist jedoch bei betrügerischen Vorgehensweisen auf dem grauen Kapitalmarkt nur äußerst selten zu erwarten. Bei Muster-klagen besteht sogar die Gefahr, daß diejenigen, die selbst nicht die Klage einreichen, Gefahr laufen, daß ihre Ansprüche verjähren. Schadensersatzansprüche aus Bereichen aus dem grauen Kapitalmarkt können teilweise schon nach drei Jahren verjähren. Die überlange Prozeßdauer kann dann nur dem Musterkläger helfen, während die anderen leer ausgehen.

      Fazit: Sollten Sie feststellen, daß Sie eventuell betrogen wurden, sollten Sie zur Sicherung Ihrer Ansprüche unbedingt anwaltliche Hilfe heranziehen. Ihr Anwalt wird zur Sicherung Ihrer Ansprüche die notwendigen Maßnahmen ausbringen und noch vorhandenes Restkapital sicher-stellen lassen. Übrigens: Je nach Vertragsart wird Ihre Rechtsschutzversicherung Kosten für Anwalt und Gericht sogar übernehmen.


      http://www.maack.de/m0200.htm
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 21:18:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      --- Ohne Kommentar --- (Zitat)

      "#1 von Leena 11.06.00 11:41:47 1079936

      Hallo Ihr Leute!

      Habe schon mehrmals über diese Anlageform geschrieben. Hier nochmals einige Denkanstöße zu diesem Thema. Bin seit über 4 Jahren hier im Geschäft. Selbst zu traden ist für mich zu schwer, braucht viel Zeit, und Erfahrung. Deshalb habe ich meine Trader gesucht und auch gefunden. Habe mit kleinen Beträgen angefangen (5TDM Einlage) und dann Schritt für Schritt ausgeweitet. Heute arbeiten 3 Trader für mich mit gutem Erfolg. (Wichtig war für mich auch der Umstand, daß diese Trader in Europa sind und nicht in den USA.)

      Was begeistert mich so an dieser Anlageform:

      1.) Monat für Monat erhalte ich die Gewinnausschüttung
      Dieses sind zwischen 0 und ca + 7% der Einlagesumme.
      Es gab auch Monate mit geringem Minus-Ergebnis.
      Aber über das Jahr gesehen waren es immer gute Plusergebnisse.

      2.) Wenn man den Gewinn wieder in die Einlage mit einbringt
      hat man den Zinzeszinseffekt auf Monatsbasis.

      Aus 10TDM werden dann:

      bei durchschnittlich 2% Monatsgewinn
      nach 1 Jahr 12.600DM +26%
      nach 2 Jahren 16.000DM +60%
      nach 5 Jahren 32.800DM +320%
      nach 10 Jahren 107.600DM +1070%

      bei durchschnittlich 4% Monatsgewinn
      nach 1 Jahr 16.000DM +60%
      nach 2 Jahren 25.600DM +256%
      nach 5 Jahren 105.100DM +1051%
      nach 10 Jahren 1106.000DM +11060%

      Irgendwo zwischen diesen beiden Extremwerten waren bisher die Jahresergebnisse.

      3.) Monat für Monat wird die Verlustbegrenzungslinie neu auf den aktuellen Wert gesetzt. So kann der Verlust nie so fallen wie z.B. bei Aktien. Der maximale Zeitraum um einen vorhanden Monatsverlust wieder zu beheben lag innerhalb diesen 4 Jahren bei 3 Monaten.

      4.) Man kann monatlich komplett oder nur teilweise aussteigen. Man kann natürlich auch jederzeit zusätzliches Geld einbezahlen. Man bindet sich also höchstens einen Monat lang.

      5.) Die Trader arbeiten nur auf Gewinnbeteiligung.

      Ich bin der Überzeugung, daß wenn jemand so wie ich die richtige Partnerauswahl getroffen hat, nach 10 Jahren von den Zinsen leben kann. Wer bewußt einen Teil seiner Altersversorgung so aufbaut und so einsteigt, daß wirklich eine Summe rauskommt hat ausgesorgt für das Alter. Denn eines ist ganz sicher, der Staat betrügt die jungen Leute bezüglich der Altersrente. Hohe Beiträge die eigentlich Steuern sind und keine Rentenzahlungen mit all den Fragezeichen. Ich habe persönlichen Kontakt zu meinen Tradern. Diese sind der Auffassung, daß die meisten Leute es nicht verstehen, daß der Aktienmarkt viel risikohafter ist als der Devisenhandel. Den meisten Leuten ist es nicht bewußt, daß bei Fonds und Aktien man langfristig mit ca +10% Gewinn pro Jahr rechnen kann. Auch täuschen die Zahlen doch so sehr. Wer ist denn wirklich am tiefsten Punkt rein und am höchsten Punkt raus und das noch bei der richtigen Aktie. Und das weiß man immer erst im nachhinein. Und wer jetzt oder zuspät auf den Gewinnzug aufgesprungen ist bleibt schön sitzen auf den Buchverlusten. Ich mache mein Geld in jedem Monat, egal was die Börse tut.

      Wer sich für diese Anlageform interessiert und einen Teil seinen Vermögensaufbau damit verdienen will, kann sich ja bei mir melden.
      Werde hier im Board nicht direkt für einen Trader werben. Dieses tue ich nur per E-Mail oder hier im Gästebuch. Meine E-Mail Jaeger.d@t-online.de Ich bereue meinen Schritt bis heute nicht. Wenn ich weiterhin so viel Glück habe, kann ich mich in 3-5 Jahren ins Privatleben zurückziehen. Habe insgesamt 100.000DM selbst in diese Anlagen investiert.

      Gruß Leena"
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 22:44:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      >(Verkauf eines genehmigungspflichtigen Produkts ohne >Genehmigung könnte doch Schadensersatzanspruch anderer >Finanzdienstleister gegenüber der K1Vermittler bedeuten)?

      >Worin soll denn der Schaden der anderen Finanzdienstleister bestehen ?

      Das nicht gemachte Geschäft des "seriösen" Finanzdienstleister ist der Schaden/Verlust.

      Zitat UWG:

      § 1 Generalklausel

      Wer im geschäftlichen Verkehre zu Zwecken des Wettbewerbs Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

      --> wenn jemand Geschäfte ohne Erlaubnis (und/oder betrügerischer Absicht) betreibt ist das wohl sittenwidrig, oder sehe ich das falsch?

      Sicher ist das Wichtigste, dass der gutgläubige Anleger sein Geld wiedererhält, aber warum soll der Vermittler, der sein Geld unlauter erworben hat auch noch behalten dürfen, während der Seriöse leer ausgeht und im Extremfall sein Gewerbe aufgeben muss.

      § 13 Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche

      (1) Wer den §§ 4, 6, 6c zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

      (2) In den Fällen der §§ 1, 3, 4, 6 bis 6c, 7, 8 kann der Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht werden

      1. von Gewerbetreibenden, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, die geeignet ist, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeinträchtigen,

      2. von rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehört, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsgemäßen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen, und soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, die geeignet ist, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeinträchtigen,

      3. von qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 22a des AGB-Gesetzes oder in dem Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51) eingetragen sind. Im Falle des § 1 können diese Einrichtungen den Anspruch auf Unterlassung nur geltend machen, soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, durch die wesentliche Belange der Verbraucher berührt werden,

      4. von den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.

      --> wenn verschiedene Verbrauchervereine von einem Betrug gewusst haben oder annehmen mussten, warum hat bisher keiner auf Unterlassung geklagt? K1 vieleicht doch kein Betrug sondern schlicht nicht erlaubte Portfolioverwaltung bzw. Vermittlung von Finanzinstrumenten. Da sind wohl noch einige Fragen zu klären.
      Avatar
      schrieb am 28.09.01 22:49:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      ich glaube nicht, dass bisher jemand versucht hat, auf die Art, an Geld zu kommen. Wahrscheinlich ist bei den Vermittlern eh nicht viel zu holen. Aber vielleicht wurde ja hier jetzt jemand auf die Idee gebracht. Nur halte ich die Rechtsgrundlage für sehr dünn. Du müsstest als potentieller Geschädigter nämlich nachweisen, dass Du geschädigt bist. Wenn der Kunde des K1 nie zu Dir gekommen wäre, weil er in München wohnt und Du in Hamburg, dann ist nichts damit... Und das ist nur der räumliche Extremfall. Der Nachweis dürfte recht schwierig sein.
      Avatar
      schrieb am 01.10.01 08:17:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Widerruf meiner Behauptungen

      Gestern rief mich ein Kunde des K1 Fonds an. Erst dachte ich, es sei ein Mitarbeiter, soviel Detailwissen hatte er.

      Er machte mir klar, daß es sich nicht um eine betrügerische Anlage handelt, daß man gegen das Bundesaufsichtsamt über einen Frankfurter Rechtsanwalt vorgehen wolle (er schreibt bei uns als Autor in Eberts Trading Magazin), daß alles versichert sei (mit Ausnahme von Tradingverlusten) und daß in diesem Jahr auch nur 3 oder 4 Prozent Gewinn entstanden wären.

      Mit dem tiefsten Ausdruck des Bedauern widerrufe ich daher alle meine Aussagen, besonders, daß Anleger alle Ihre Anlagen kündigen sollten und im Falle einer nicht erfolgten fristgerechten Auszahlung Strafanzeige erstatten sollten.

      Alle meine Angaben waren falsch und beruhten darauf, daß ich nicht gründlich recherchiert habe.

      Ich sehe auch ein, daß sich alle Erfahrungen, die ich mit betrügerischen Firmen in den letzten 27 Jahren gemacht habe, absolut anders zu sehen und überhaupt nichts mit dem K1-Fonds zu tun haben. Die Situation ist aufgrund der ständigen Überprüfungen und der Versicherung völlig anders.

      Richard Ebert
      Vorstand der Richard Ebert AG
      www.TermiinmarktWelt.de
      Ebert@TerminmarktWelt.de
      Avatar
      schrieb am 01.10.01 14:43:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      jetzt ist es amtlich beim Bakred nachzulesen:

      Pressemitteilung vom 28. September 2001

      Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen untersagt Helmut Kiener die Finanzportfolioverwaltung



      Mit sofort vollziehbarem, aber noch nicht bestandskräftigem Bescheid untersagte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Herrn Helmut Kiener in Aschaffenburg, die Finanzportfolioverwaltung weiter unerlaubt zu erbringen. Herr Kiener darf danach nicht mehr das Beteiligungskapital der Gesellschafter der K1 Fonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts (K1 Fonds GbR), Aschaffenburg, in Finanzinstrumenten anlegen und verwalten. Dies gilt auch, soweit Dritte in die Verwaltung des Kapitals mit einbezogen sind bzw. mit der Verwaltung des Kapitals betraut wurden.

      Darüber hinaus untersagte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen mit sofort vollziehbaren, aber noch nicht bestandskräftigen Bescheiden folgenden Unternehmen und Personen, die Anlagevermittlung weiterhin unerlaubt zu erbringen sowie für Beteiligungen an der K1 Fonds GbR zu werben:

      SAGÜTA Buchverlag, Druckereierzeugnissevertrieb und Werbung für Anbieter von Finanzdienstleistungen GmbH, Saarbrücken,
      Gunter Horak, Heiningen,
      K-Invest, Inh. Michael Plischke, Oftersheim,
      Werner Klammer, Günzburg,
      Herbert Dressler, Berching,
      Oswald Loewens, Balingen.
      Die Unternehmen bzw. Personen vermittelten ohne die erforderliche Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes Beteiligungen an der K1 Fonds GbR.

      Den Anlegern wird eine Beteiligung an der als offener Fonds ausgestalteten K1 Fonds GbR angeboten. Nach deren Gesellschaftszweck soll das Beteiligungskapital der Gesellschafter in Devisen-, Aktien (Index)-, Zins- und Terminmärkten angelegt werden. Für das Beteiligungsangebot wird mit angeblichen Wertzuwächsen in Höhe von 312,8 % seit 1996 geworben. Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Herr Helmut Kiener, dem unter anderem die Verwaltung des Gesellschaftervermögens obliegt. Das Vermögen soll dem Gesellschaftszweck entsprechend in Finanzinstrumenten angelegt werden. Herr Kiener kann sich nach den Vertragsbedingungen für seine Vermögensverwaltertätigkeit sog. Trader oder Händler bedienen, denen er eine Handlungsvollmacht über die Anlagekonten erteilt.

      In welchem Umfang Herr Kiener Beteiligungskapital der GbR-Gesellschafter in Finanzinstrumenten angelegt hat, konnte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bisher noch nicht abschließend klären.


      http://www.bakred.de/texte/presse/ind_01.htm


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