Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.01.00 00:46:38 von
neuester Beitrag 21.01.00 00:20:05 von
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Gibt die Bank der Steuerbehörde über Spekulationsgewinne bescheid?
Wie kann das Finanzamt noch von Spekulationsgewinnen erfahren?
Danke
Wie kann das Finanzamt noch von Spekulationsgewinnen erfahren?
Danke
Das Finanzamt erfährt von diesen Veräußerungsgewinnen
(Den Ausdruck Spekulationsgewinne gibt es nicht mehr!)
normalerweise nichts.
Es gibt also keine Automatik. Wenn sie von dieser Hinterziehung
doch etwas erfahren, dann meist durch eigene Unachtsamkeit
oder anonyme Hinweise Anderer.
Gruß bluebaer
(Den Ausdruck Spekulationsgewinne gibt es nicht mehr!)
normalerweise nichts.
Es gibt also keine Automatik. Wenn sie von dieser Hinterziehung
doch etwas erfahren, dann meist durch eigene Unachtsamkeit
oder anonyme Hinweise Anderer.
Gruß bluebaer
Das Finanzamt erfährt von diesen Veräußerungsgewinnen
(Den Ausdruck Spekulationsgewinne gibt es nicht mehr!)
normalerweise nichts.
Es gibt also keine Automatik. Wenn sie von dieser Hinterziehung
doch etwas erfahren, dann meist durch eigene Unachtsamkeit
oder anonyme Hinweise Anderer.
Gruß bluebaer
(Den Ausdruck Spekulationsgewinne gibt es nicht mehr!)
normalerweise nichts.
Es gibt also keine Automatik. Wenn sie von dieser Hinterziehung
doch etwas erfahren, dann meist durch eigene Unachtsamkeit
oder anonyme Hinweise Anderer.
Gruß bluebaer
Hallo User,
kann mir jemand sagen, warum die Entremed WKN 901417 seit ca. 1 Woche ständig steigt?
Gibt es neue Unternehmensnachrichten?
Wo kann ich mich am besten informieren?
Danke für Eure Antwort
kann mir jemand sagen, warum die Entremed WKN 901417 seit ca. 1 Woche ständig steigt?
Gibt es neue Unternehmensnachrichten?
Wo kann ich mich am besten informieren?
Danke für Eure Antwort
Hallo Dirkholz u. Bluebaer,
echte Kontrollmöglichkeiten bestehen von Seiten des Finanzamtes im (dt.) Bankenbereich noch nicht. Die Bank hat jedoch ihrer Auskunftspflicht gegenüber der Finanzbehörde nachzukommen.
Allerdings darf das Finanzamt die Bank (nur) bei einem konkreten Anlass auf Kontenbewegungen eines Kunden ansprechen, d.h. um beim Bsp. der Unachtsamkeit bzw. Ausplauderns ( Kollegen, neidische Verwandte u.ä.) zu bleiben, vage Anschuldigungen i.F. von "A verdient Geld an der Börse und versteuert es nicht" genügen eigtl. nicht, es müssen sich konkrete Verdachtsmomente ergeben.
Vorsicht ist bei der Benutzung von Effektenkrediten geboten :
Da auch Banken regelmässigen Betriebsprüfungen unterliegen, kann der Prüfer Kontrollmitteilungen über Kreditkonten an das jeweilige Finanzamt weitergeben, Mitteilungen über Wertpapierdepots und sonstige Konten darf er allerdings nicht machen !
Dies ist wohlgemerkt der Stand der Gesetzgebung von 1998, momentan denke ich könnte es zu Problemen bei Personen kommen, die Dividendeneinkünfte haben ( Bank meldet jetzt soweit ich weiss unabhängig von Höhe des Freistellungsauftrags inanspruchgenommenen Betrag und Zusammensetzung desselben an FA ) und ihre Spekulationseinkünfte, sofern steuerpflichtig, nicht angegeben haben.
Und prinzipiell gilt sowieso : Das Risiko erwischt zu werden ist relativ gering, da nach wie vor wenig Personal dafür vorhanden und die wenigen schlafenden Hunde, die es gibt, sollte man einfach nicht wecken !
echte Kontrollmöglichkeiten bestehen von Seiten des Finanzamtes im (dt.) Bankenbereich noch nicht. Die Bank hat jedoch ihrer Auskunftspflicht gegenüber der Finanzbehörde nachzukommen.
Allerdings darf das Finanzamt die Bank (nur) bei einem konkreten Anlass auf Kontenbewegungen eines Kunden ansprechen, d.h. um beim Bsp. der Unachtsamkeit bzw. Ausplauderns ( Kollegen, neidische Verwandte u.ä.) zu bleiben, vage Anschuldigungen i.F. von "A verdient Geld an der Börse und versteuert es nicht" genügen eigtl. nicht, es müssen sich konkrete Verdachtsmomente ergeben.
Vorsicht ist bei der Benutzung von Effektenkrediten geboten :
Da auch Banken regelmässigen Betriebsprüfungen unterliegen, kann der Prüfer Kontrollmitteilungen über Kreditkonten an das jeweilige Finanzamt weitergeben, Mitteilungen über Wertpapierdepots und sonstige Konten darf er allerdings nicht machen !
Dies ist wohlgemerkt der Stand der Gesetzgebung von 1998, momentan denke ich könnte es zu Problemen bei Personen kommen, die Dividendeneinkünfte haben ( Bank meldet jetzt soweit ich weiss unabhängig von Höhe des Freistellungsauftrags inanspruchgenommenen Betrag und Zusammensetzung desselben an FA ) und ihre Spekulationseinkünfte, sofern steuerpflichtig, nicht angegeben haben.
Und prinzipiell gilt sowieso : Das Risiko erwischt zu werden ist relativ gering, da nach wie vor wenig Personal dafür vorhanden und die wenigen schlafenden Hunde, die es gibt, sollte man einfach nicht wecken !
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