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    Frage zu Bankenrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.01 16:41:40 von
    neuester Beitrag 09.11.01 19:50:29 von
    Beiträge: 27
    ID: 488.923
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      Avatar
      schrieb am 16.10.01 16:41:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi alle zusammen, brauche eure Hilfe zu oben genannten Thema.

      Problem:
      Habe ein Konto bei einer nahmhaften Deutschen Bank eröffnet. Das Konto kostet nur eine Monatliche Gebühr und alle beleglosen Überweisungen sind kostenfrei (Online und DTA). Auch hat mir die Bank auf eine E-Mail Anfrage versichert, dass es keine Obergrenze für die Menge der Überweisungen gibt. Meine Online übertragenen Überweisungen wurden vom Rechenzentrum auch entgegengenommen aber von der Bank nicht ausgeführt. Nun hat mir die Bank erst den Online Zugang und dann das komplette Konto fristlos gekündigt in der Kündigung steht irgendetwas von Vertrauensverlust (keine genau Begründung). Nun nehme ich an, dass es der Bank zu viele Überweisungen waren (es waren bei weitem mehr als mann als "normal" bezeichnen kann). Kann das die Bank einfach so machen, sie wirbt damit das "alle beleglosen Überweisungen sind kostenfrei" und wenn es ihr zuviel werden kündigt sie.

      Könnt Ihr mir einen guten Rat geben. Sind Banken verpflichtet alle angenommen (richtig ausgeführten Überweisungen) auch auszuführen gibt es Gesetze, Gerichturteile oder Internetseiten etc. wo mann nachlesen kann.

      Bin im Moment etwas ratlos?

      Ein auf Hilfe wartender

      elvo
      Avatar
      schrieb am 16.10.01 16:54:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kommt drauf an, natürlich handelt es sich um einen zweiseitigen Vertrag, den jede Partei kündigen kann, also nicht nur Du, sondern auch die Bank

      Solltest Du Pfenningsweise gebucht haben, um Rundungsdifferenzen bei der Euro einführung zu nutzen, ist das strafbar, und Du kannst froh sein, wenn sie Dir dein Konto nur gekündigt haben ohne weitere Schritte eingeleitet zu haben
      Grundsätzlich kann die Bank überweisungen ablehnen, z.B, wenn Subversive Vereinigungen unterstützt werden sollen
      Avatar
      schrieb am 16.10.01 17:06:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Banken erlauben sich erstmal grundsätzlich alles... :(

      Mir will meine Bank, nach 3 Jahren mal so einfach den Dispokredit um 50% verringern. Man habe vor 3 Jahren einen Fehler gemacht.
      Dort hieß es aber auch... nach 3 Monaten einen Dispo in Höhe ihres dreifachen Monatsgehaltes....
      :) auf einmal verdiene ich denen zuviel..... (meine Verdienst ist aber in den letzten drei Jahren immer gleich hoch geblieben.... denen scheinbar ZU HOCH).

      Die gleiche Bank verweigert nach einem Kreditkarten-Diebstahl und folglichem Kreditkartenbetrug (Abhebung bei meiner Bank MIT GEFÄLSCHTER Unterschrift, die bei der zweiten Abhebung sofort erkannt wurde :cry: ), die Rückzahlung des Geldes.

      Die gleiche Bank war zu blöde meine erste Aktienorder auszuführen....

      Die gleiche Bank hat ein Fax mit Überweisungen verschlampt....

      Jetzt meine Frage dazu....

      Darf eine Bank so blöde sein?????

      Möglichkeiten: Obudsman o.s.ä einschalten... (bis 10.000 muss die sich die Bank an dessen Schiedsspruch halten...... der Bankkunden aber kann weiter klagen)

      oder Rechtsanwalt einschalten... so mußte ich es machen.

      Gruß und viel Glück... obwohl Glück ist nicht das was du braucht, sonder eher einen GUTEN Anwalt.
      Avatar
      schrieb am 16.10.01 18:46:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielleicht hat Dein Konto für die vielen Überweisungen keine Deckung aufgweisen. Als Neu-Kunde ist ein KK- oder Überziehungskredit in der Regel unwahrscheinlich.

      Grüßle, hwzock
      Avatar
      schrieb am 16.10.01 19:00:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      :( und dann gleich die Kündigung, mit scheinheiligen Angaben :laugh:

      :kiss:

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      Avatar
      schrieb am 16.10.01 19:07:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      @elvo

      Ist schon sehr seltsam! Aber crashman99 hat schon recht. Grundsätzlich kann ein Vertrag von einer der beiden Parteien
      gekündigt werden. Normalerweise muss da aber eine Frist
      eingehalten werden. Den Vertrauensverlust würde ich mir mal genauer erklären lassen.
      Wegen zu vieler Überweisungen, darf die Bank aber nicht
      kündigen! Wenn du die Überweisungen richtig ausgefüllt hast
      und dein Kontostand ausreicht, müssen die Überweisungen
      ausgeführt werden.

      Tipp: Neue Bank suchen. Selbst wenn du einen Anwalt einschaltest und Recht bekommst
      und die Bank dein Konto vorerst weiterführen muss, werden die dein Konto dann eben mit einer Frist kündigen.
      Den Ärger ist keine Bank wert!


      @crashman99

      "Solltest Du Pfenningsweise gebucht haben, um Rundungsdifferenzen bei der Euro einführung zu nutzen, ist das strafbar, und Du kannst froh sein, wenn sie Dir dein Konto nur gekündigt haben ohne weitere Schritte eingeleitet zu haben." --> Wie will die Bank denn wissen welcher Betrag richtig ist? Ob ich nun 100 € oder 51,10 DM überweise ist doch meine Sache und die des Empfängers.

      "Grundsätzlich kann die Bank überweisungen ablehnen, z.B, wenn Subversive Vereinigungen unterstützt werden sollen."
      --> Glaubst du wirklich, dass eine Bank im Online-Banking
      jede Überweisung prüft, an wen die geht? elvo schreibt von
      einer namhaften Deutschen Bank , sicherlich eine Grossbank, die am Tag Hundert Tausende Überweisungen ausführt.
      Jede prüfen? Niemals.

      Bullrider
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 08:42:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      @cashmann99

      schau mal in dein WO-Postfach.

      Gruß

      elvo
      Avatar
      schrieb am 26.10.01 21:12:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      @all

      Was schreibt ihr da für Sachen?

      Der Bankvertrag kann fristgemäß jederzeit gekündigt werden, und zwar ohne Begründung.
      Selbst eine Begründung, dergestalt, daß zu viele Überweisungen erfolgten, ist rechtlich einwandfrei möglich.

      ... soweit unberechtigterweise ohne Einhaltung einer Frist gekündigt wurde, steht dir dafür SE zu, der allerdings konkret nachzuweisen ist.

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 13:41:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      @turbocharlotte

      Hi,

      genau das ist das problem sie haben fristlos gekündigt, die beauftragten und vom Bankrechner akzeptierten Überweisungen nicht ausgeführt und noch Gebühren für das Konto verlangt.

      Ich hab sie dann aufgefordert es zu begründen, daraufhin kam eine Schreiben mit Ausreden und falschen Behauptungen. Nach einer zweiten Abfrage haben sie sinngemäß geschrieben " sie müssten mir keinen Grund nennen und ich könnte sie ja verklagen".

      Und dabei handelt es sich um einen Bank mit 2 Zahlen am Ende.

      Mein Bruder hat ebenfalls ein Konto bei der Bank auf diesem Konto werden Überweisungen die bei/von einen anderen Kreditinstitut beauftragt wurden und von dem (laut Kontoauszug) auch ausgeführt wurden einfach storniert und zurückgeschickt.

      Icst eine große Sauerrei.

      Bin gerade dabei den Schadenersatz zu berechnen und nach vergleichbaren Gerichtsurteilen zu suchen.

      Gruß

      elvo
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 18:19:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      @elvo

      Ich will dir ja wirklich nicht zu nahe treten, aber der Schaden dürfte sich im gerinfügigen Bereich bewegen, sofern überhaupt einer angefallen ist.(materieller Schaden)

      Gerichtsurteile brauchst du nicht zu suchen, weil die Rechtslage eindeutig ist.

      SE- Möglichkeiten:

      - Verzugsschäden
      - Kontoführungsgebühren für den Zeitraum bis zur ordentlichen Kündigungsfrist

      Was anderes fällt mir spontan nicht ein.

      Charlotte

      p.s. die Konten dienen doch sowieso nur der Kundenbindung für die "richtigen" Verträge
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 21:58:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Schließe mich turbo an: Es lohnt sich schon der Zeitaufwand nicht, wenn nur minimale Schadensersatzbeträge rauskommen. Ein Rechtsanwalt wird den Fall kaum übernehmen und würde mehr kosten als rauskommt. Vergiss das Ganze!
      Avatar
      schrieb am 06.11.01 10:24:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Naja im Prinzip habt Ihr schon recht. Aber in diesem Fall ist es etwas anders.

      Ich will es mal so sagen: Mann stelle sich vor, dass mann von einem Konto X einen Betrag überweist und auf dem Konto Y ein höher Betrag gutgeschrieben wird" dann entsteht bei jeder nicht ausgeführten Überweisung ein Schaden. Die Frage ist aber ob es rechtlich richtig ist oder ob irgendwo festgelegt wurde das es illigal ist.


      elvo
      Avatar
      schrieb am 06.11.01 14:56:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das Posting #12 ist mir unverständlich.
      Avatar
      schrieb am 06.11.01 16:03:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Also:

      wenn mann von einem Konto X (in der Währung A) auf ein Konto Y (in der Währung B) eine Überweisung beauftragt und amnn sich im Vorfeld Gedanken über die optimale Höhe der Überweisung macht kommt auf dem Konto Y ein Höherer Betrag an als auf dem Konto X abgebucht wird. Der Betrag ist pro Überweisung absolut gesehen zwar gering, prozentual kann es aber bis zu 100% sein. Wenn mann diesen geringen (absoluten)Betrag nun sehr of "gut macht" (durch sehr viele Überweisungen z.B. 100.000 pro Tag) kann da ein ganz beträchtliches Sümmchen heraus kommen.

      Entschuldigt, dass ich so in Rätseln spreche aber wie gesagt ich weis nicht ob es illegal oder strafbar ist.

      Bist du jetzt drau gekommen?

      elvo
      Avatar
      schrieb am 06.11.01 20:36:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      Strafbar ist das nach meiner Meinung nicht, aber jetzt verstehe ich, warum die Bank da nicht mitmachen will. Im Übrigen dürften die Chancen bei Gericht minimal sein.Wenn Du die Bank wärst, würdest Du das auch so sehen, da bin ich sicher.
      Avatar
      schrieb am 06.11.01 20:42:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      Cashman in Posting #2 ist ja schon drauf gekommen, wie ich gesehen habe. Seine Meinung, das Ausnutzen von Rundungsdifferenzen könnte strafbar sein, ist meiner Meinung nach falsch, er konnte ja auch keine Vorschrift angeben, aus der eine Strafbarkeit abzuleiten wäre. Aber die Bank24 wird nach meiner Auffassung mit Sicherheit Recht bekommen, wenn sie es ablehnt, diese Rundungsdifferenzen aus ihrer Tasche zu zahlen.
      Avatar
      schrieb am 06.11.01 20:52:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      Was die Leute alles so machen ... *g*

      Wäre ich Vertreterin der Bank, würde ich dich wegen SE in Anspruch nehmen, und sicherlich obsiegen.

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 06.11.01 20:54:54
      Beitrag Nr. 18 ()
      ... oder andersrum ausgedrückt:

      Deine SE- Klage hat keine Aussicht auf Erfolg, weil die Beklagte aufrechnen wird.

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 06.11.01 21:40:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      @turbocharlotte

      wie meinst du das "die beklagte wird aufrechnen"

      @nataly

      ich denke nicht, das die bank die Differnz zahlen (denke eher die EZB)weil diese rundung ja immer passiert mal zu gunsten mal zu ungusten des kunden. eine bank hat mir gesagt das ich es gerne machen könnte wenn ich es auf einem konto mit gebühren für die überweisung ausführe. Ich hab mich durch die Seiten des BFM gelesen da steht der betrag genau als umrechnungsbeispiel da. ebenfalls ist vermerkt das gewinne und verluste duchr die rundung zu versteuen sind. (Steuern auf illegale sachen). Ich denke ienfach der Bank sind überweisungen zuviel und sie führt sie nicht aus weil sie pro überweisung eine gebühr an das rechenzentrum zahlen muß. diese gebühr ist wahrscheinlich wesentlich höher als der betrag den mann pro überweisung gutmacht. deshalb sagt sie auch "sie können ja klagen". das maximale was passieren kann ist, dass die bank die rundungsdifferenz zahlen muß. dabei hätte sie aber immernoch die um ein vielfaches höheren gebühren gespart.

      elvo
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 12:05:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      @elvo: Ich antworte für turbo: "Die Beklagte wird aufrechnen" heisst im Klartext: Die Bank24 wird vor Gericht argumentieren, dass ihr (der Bank) durch deine Verhaltensweise ein Schaden entstanden ist und diesen Schaden gegen deinen Schaden aufrechnen, so dass du nichts bekommst.
      Deine Argumentationsweise ist derart "krumm", dass du vor Gericht nicht durchkommst. Meiner Meinung nach hat die Bank24 nicht gegen Euren Vertrag verstoßen, denn dieser verschafft dir kein Anrecht auf Rundungsgewinne.
      Klar gesagt: Meiner Meinung nach liegt ein "Schaden" im rechtlichen Sinne gar nicht vor, so dass die Bank nicht einmal aufrechnen muss.
      Das Argument, Rundungsgewinne und -verluste würden sich ausgleichen, stimmt bei deiner Vorgehensweise nicht, denn du hast es ja darauf angelegt, dass auschließlich Rundungsgewinne zu deinen Gunsten entstehen. Meiner Meinung nach kommt dafür die EZB nicht auf.
      Glaubst du wirklich, du hättest einen Rechtsanspruch darauf, dass die Bank24 (oder meinetwegen die EZB) deinen Lebensunterhalt finanzieren?
      Könntest du mir sagen, wo genau das BMF-Schreiben zu finden ist, ich war bei www.bundesfinanzministerium.de, habe aber das Schreiben nicht gefunden.
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 12:50:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      @nataly

      ich versuche nochmal zuerklären

      gehe von folgendem Sachverhalt aus:

      - 1 Pfennig wird in 1 Eurocent getauscht (laut Rundungsregeln und Umrechnungsbeispielen des MfFinanzen)
      - es entstehen Rundungsdifferenzen die legal sind (diese müssen laut MfFinanzen versteuert werden)
      - es gibt keine Mengenbegrenzung des Umtausches von 1 Pfennig in 1 Cent
      - es gibt keine Umtauschgebühren der Banken, jeder kann von DM auf Euro Konten und umgekehrt jeden x-beliebigen Betrag überweisen, der wird da nach den Umrechnungsregeln umgerechnet.(mit kleinen Mengen Überweisungen zu 1 Pfennig funzt es ja auch)
      - die Bank schließt mit mir einen Vertrag über ein Konto, dieser Vertrag regelt die Gebühren (bei Online Überweisungen 0,00 DM) und die Anzahl der Überweisungen (habe schriftlich von der bank das es keine Mengen Begrenzung gibt)sowie die Kündigungsfristen (6 Wochen fristgerecht, fristlos nur bei wichtigen Gründen)
      - habe die Gschäftbedingungen genau gelesen und habe meiner Meinung nach gegen nicht verstoßen
      - Bank hätte fristgerecht kündigen können, müsste meiner Meinung nach dann aber meine, in der Zeit beauftragten Überweisungen, ausführen
      - da meiner Meinung nach kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt (hab ja gegen nichts verstoßen) hätte mir sie laut Vertrag nicht kündigen dürfen
      - wenn die Bank Gebühren pro Überweisung bezahlt und sie mir aber im Vertrag keine Gebühren berechnet ist es ja nicht mein Problem (also kann sie mir auch nichts gegen rechnen)

      letztendlich habe ich überweisungen beauftrag die sie nicht ausgeführt hat und durch die unbegründete Kündigung kann ich jetzt auch keine überweisungen ausführen, was ebenfalls einen Schaden nach sich zieht. Für die gebührenstruktur der Bank und die Umrechnungsregel kann ich nicht, ich nutzte sie nur zu meinen Gunsten. Da mir das durch die bank verwehrt wird entsteht mi ein schaden.

      elvo
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 15:32:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      Kannst du mir sagen, wo ich das betreffende Schreiben des BMF finde?
      Deine Argumentation scheint schlüssig,durch deine Vorgehensweise entsteht der Bank24 jedoch ein Vermögensnachteil, denn die Rundungsdifferenzen verringern ihr Vermögen. Darin kann man durchaus einen Schaden sehen, so dass der Einwand von turbo (Aufrechnung) gerechtfertigt erscheint. Dass ihr (der Bank24) der Schaden von der EZB ersetzt wird, glaube ich nicht.
      Ich bin sicher, dass ein von dir angerufenes Gericht einen Weg finden würde, dir den "Schadenersatz" zu verweigern.
      Wenn es keinen anderen Weg findet, bietet sich der Rückgriff auf "Treu und Glauben" (§ 242 BGB) an.
      Ich kann dir nicht dazu raten, eine Klage anzufangen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 15:39:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      @elvo: Ich vermute, du hast eine software, die ständig überweisungen in Höhe von DM 0,01 auf ein Konto ausführt, das in Euro geführt wird. Eine solche Verhaltensweise ist völlig unüblich, damit muss eine Bank keinesfalls rechnen, sie muss in ihren Bedingungen ein solches Vorgehen auch nicht ausdrücklich verbieten. Mit deinem Vorgehen hast du auch dem Girovertrag die Geschäftsgrundlage entzogen; es besteht auch ein wichtiger Grund zur Kündigung. Ich bin ganz sicher, dass kein Gericht dir rechtgeben wird.
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 16:28:46
      Beitrag Nr. 24 ()
      @nataly

      kann leider nicht mehr sagen wo das stand, ich hab es mir nur ausgedruckt. steht auf alle fälle genau die umrechnung als beispiel drauf.

      Mit den Vermögensnachteil kann ich dir schon folgen aber ich ahb ja die regelung nicht gemacht. Wie weit geht den da die bank mit muß nach 5 überweisungen zun ungusten der bank dann mindestens 5 zu gunsten der bank ausgeführt werden. denke immernoch das bei den banken die rundungsdifferenzen durch die ezb ausgeglichen werden. denn schließlich können ja die banken, den tägliches geschäft es ist mehrere millionen überweisungen auszuführen, nicht dafür das die währung umgestellt wird. ich denke das kann mann nicht mit einer firma oder privatperson vergleichen.grundlegend glaube ich immernoch, dass es an den überweisungsgebühren liegt.

      zur software kann ich nur sagen, dass die sogar von der bank vertrieben wird und es auch dokumente der bank gibt in denen dem nutzer die einstellungen und zugangsnummern für die software erläutert werden. außerdem hat mir die bank mitgeteilt dass es keine mengenbegrenzung für überweisungesbegrenzung gibt.

      elvo
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 19:19:14
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ein Ausgleich der Rundungsdifferenzen ergibt sich dadurch, dass mal ab- und mal aufgerundet wird.Die EZB hält sich raus.
      Avatar
      schrieb am 08.11.01 19:46:30
      Beitrag Nr. 26 ()
      @elvo
      Du tust mir ja so leid (aber nicht etwa, weil die Bank bei deiner Masche nicht mitspielen wollte)
      Avatar
      schrieb am 09.11.01 19:50:29
      Beitrag Nr. 27 ()
      Jaja, wer den Pfennig nicht ehrt ...

      Aber echt elvo, ich kann quotiks nur zustimmen. Du musst
      echt ne arme Sau sein, wenn du so versucht an Geld zu kommen.

      Ich gebe dir mal nen Tipp: Als Kind habe ich immer die
      Zigarettenautomaten abgeklappert. Da lagen öfter mal
      nen paar Mark rum. Ich denke, so kommst du schneller ans Ziel.
      Grüsse

      Bullrider


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