Ergebnis-Berichterstattung bei T-Online/Deutsche Telekom ist skandalös - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.11.01 10:09:47 von
neuester Beitrag 10.05.03 13:44:45 von
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Diese bescheuerten Kennziffern wie EBITDA, EBITDA vor Sonderaufwedungen, Anzahl der Kunden usw. interessieren doch keinen Menschen. Diese Art der Berichterstattung ist schlichtweg irreführend.
Mein Vorschlag: Die Telekom/T-Online sollte konsequent sein und nur noch das Ergebnis vor Kosten ausweisen.
Gruß
Joschka Schröder
Mein Vorschlag: Die Telekom/T-Online sollte konsequent sein und nur noch das Ergebnis vor Kosten ausweisen.
Gruß
Joschka Schröder
In der FAZ vom 17.11.2001:
Wendelin Wiedeking, Vorstandsvorsitzender von Porsche:
"Gewinnausweise nach Ebit und Ebitda sind reine Volksverdummung"
Telekom gibt EBITDA vor UMTS, Sonderaufwendungen usw. an - also noch viel krasser!
Gruß
Joschka Schröder
Wendelin Wiedeking, Vorstandsvorsitzender von Porsche:
"Gewinnausweise nach Ebit und Ebitda sind reine Volksverdummung"
Telekom gibt EBITDA vor UMTS, Sonderaufwendungen usw. an - also noch viel krasser!
Gruß
Joschka Schröder
Zu den aktuellen Geschäftszahlen von T-Online bringt die FAZ eine Glosse mit der treffenden Überschrift "Bilanzkosmetik@t-online.de"
Die FAZ macht darauf aufmerkam, dass die Meldung "Wir haben in Deutschland ein positives Ergebnis - zwei Quartale früher als erwartet" mehr oder weniger eine Anlegertäuschung darstellt.
Tatsache:
Bei der Ergebnisberechnung sind Zinsen, Steuern, Abschreibungen sowie Investitionen in die neuen Geschäftsfelder T-Info und T-OnlineTravel nicht berücksichtigt worden.
Die FAZ macht darauf aufmerkam, dass die Meldung "Wir haben in Deutschland ein positives Ergebnis - zwei Quartale früher als erwartet" mehr oder weniger eine Anlegertäuschung darstellt.
Tatsache:
Bei der Ergebnisberechnung sind Zinsen, Steuern, Abschreibungen sowie Investitionen in die neuen Geschäftsfelder T-Info und T-OnlineTravel nicht berücksichtigt worden.
wieso skandalös? wie kann man denn von der telefon etwas reelles erwarten?
wieso anlegertäuschung, getäuscht werden kann doch nur, wer hier nach wie vor irgendjemandem glaubt; nur wer glaubt, kann getäuscht werden.
wieso anlegertäuschung, getäuscht werden kann doch nur, wer hier nach wie vor irgendjemandem glaubt; nur wer glaubt, kann getäuscht werden.
also ich war letztens bei der Bank, um über meinen Kredit zu verhandeln. Ich habe dem Banker vorgerechnet, daß ich 2500 Mark im Monat verdiene. Vor Miete und Verpflegung bleiben mir davon 250 Mark übrig und das ist doch ein Betrag, bei dem es keine Liquiditätsprobleme geben sollte. Rein operativ bin ich deutlich im Plus.
Der Banker war begeistert und hat mir angeboten, den Kreditrahmen deutlich zu erhöhen.
Der Banker war begeistert und hat mir angeboten, den Kreditrahmen deutlich zu erhöhen.
Heute zur Abwechselung mal wieder ein paar hundert Mio. Wertberichtigungen ...
die Deutsche Telekom ist ein einmaliger Saftladen!
Na ja, jeder, der als Kunde einmal mit der Telekom zu tun gehabt hat, weiss es aus eigener Erfahrung.
die Deutsche Telekom ist ein einmaliger Saftladen!
Na ja, jeder, der als Kunde einmal mit der Telekom zu tun gehabt hat, weiss es aus eigener Erfahrung.
Vorabmeldung aus dem Spiegel vom 12.5.2003: Quasi ein Eingeständnis dafür, dass Bund und Telekom unbedarfte Kleinanleger kräftig über den Tisch gezogen haben. Der Bund verordnet sich selber juristische Immunität. Bananenrepublik Deutschland!
Regierung verweigert Ermittlern ein Gutachten zu Telekom-Immobilien
Der Bundesrechnungshof hat in Abstimmung mit der Bundesregierung der Bonner Staatsanwaltschaft die Herausgabe eines geheimen 30-seitigen Gutachtens verweigert, das sich unter anderem mit der Rolle des Bundesfinanzministeriums bei der umstrittenen Immobilienbewertung der Deutschen Telekom AG befasst. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit drei Jahren wegen des Verdachts der Falschbilanzierung und des Kapitalanlagebetrugs gegen Vorstände und Aufsichtsräte des Unternehmens, an der der Bund eine Mehrheitsbeteiligung hält. Der Rechnungshof beruft sich bei seiner Entscheidung auf den Paragrafen 96 der Strafprozessordnung. Danach kann die geforderte Herausgabe von Akten unterbleiben, wenn sie "dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde". Der Bundesrechnungshof bestätigte, dass die Entscheidung in Absprache mit dem Finanzministerium getroffen worden sei. Die Staatsanwälte hegen den Verdacht, die Telekom-Immobilien seien bei der Eröffnungsbilanz 1995 möglicherweise zu hoch bewertet worden, Vorstand und Aufsichtsrat seien schon frühzeitig über die vermeintliche Fehlbewertung informiert gewesen, ohne entsprechend zu reagieren. Im Zuge der Ermittlungen hatten die Staatsanwälte auch den geheimen Bericht des Bundesrechnungshofes angefordert. Die Rechnungsprüfer hatten sich auf Antrag des Haushaltsausschusses im Juni 2002 mit den Immobilienbewertungen beschäftigt und dabei besonders die Rolle der Bundesregierung und deren Aufsichtspflicht bei der Telekom unter die Lupe genommen. Die Weigerung des Rechnungshofes könnte dazu führen, dass das Ermittlungsverfahren der Bonner Staatsanwaltschaft in nächster Zeit eingestellt wird. Für viele T-Aktionäre, so der Geschäftsführer der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, wäre das ein schwerer Rückschlag. Zur Begründung ihrer Schadensersatzklagen seien sie dringend auf Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft angewiesen.]/i]
Regierung verweigert Ermittlern ein Gutachten zu Telekom-Immobilien
Der Bundesrechnungshof hat in Abstimmung mit der Bundesregierung der Bonner Staatsanwaltschaft die Herausgabe eines geheimen 30-seitigen Gutachtens verweigert, das sich unter anderem mit der Rolle des Bundesfinanzministeriums bei der umstrittenen Immobilienbewertung der Deutschen Telekom AG befasst. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit drei Jahren wegen des Verdachts der Falschbilanzierung und des Kapitalanlagebetrugs gegen Vorstände und Aufsichtsräte des Unternehmens, an der der Bund eine Mehrheitsbeteiligung hält. Der Rechnungshof beruft sich bei seiner Entscheidung auf den Paragrafen 96 der Strafprozessordnung. Danach kann die geforderte Herausgabe von Akten unterbleiben, wenn sie "dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde". Der Bundesrechnungshof bestätigte, dass die Entscheidung in Absprache mit dem Finanzministerium getroffen worden sei. Die Staatsanwälte hegen den Verdacht, die Telekom-Immobilien seien bei der Eröffnungsbilanz 1995 möglicherweise zu hoch bewertet worden, Vorstand und Aufsichtsrat seien schon frühzeitig über die vermeintliche Fehlbewertung informiert gewesen, ohne entsprechend zu reagieren. Im Zuge der Ermittlungen hatten die Staatsanwälte auch den geheimen Bericht des Bundesrechnungshofes angefordert. Die Rechnungsprüfer hatten sich auf Antrag des Haushaltsausschusses im Juni 2002 mit den Immobilienbewertungen beschäftigt und dabei besonders die Rolle der Bundesregierung und deren Aufsichtspflicht bei der Telekom unter die Lupe genommen. Die Weigerung des Rechnungshofes könnte dazu führen, dass das Ermittlungsverfahren der Bonner Staatsanwaltschaft in nächster Zeit eingestellt wird. Für viele T-Aktionäre, so der Geschäftsführer der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, wäre das ein schwerer Rückschlag. Zur Begründung ihrer Schadensersatzklagen seien sie dringend auf Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft angewiesen.]/i]
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