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    HOTK, erste urteile gegen die verbrecher - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.09.05 16:04:38 von
    neuester Beitrag 02.09.05 16:31:43 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 02.09.05 16:04:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      grüße an falken, g.s. t.w. und den rest der rasselbande.

      Buchhalter Hölters erhält Bewährungsstrafe
      31.08.2005 Von Angelika Wölke





      Wegen Beihilfe zum Betrug ist der Gladbecker Lothar B. vom Landgericht Bochum gestern zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

      "Eigentlich ist er immer der Buchhalter geblieben und hat nur auf Geheiß Hölters gehandelt", sagt Richter Wolfgang Mittrup. Im Prozess gegen die fünf ehemaligen Hölter-Mitarbeiter und Berater erging gestern das zweite Urteil. Der heute 58-jährige Lothar B. war 1975 als Buchhalter zur Hölter-Gruppe gekommen. Dort arbeitete er sich zum Prokuristen hoch, verließ das Unternehmen 1993 und kehrte 1997 als Treuhänder des FEP-Fonds zurück. Ab 1999 führte er auch den von Hölter aufgelegten B.O.O.T.-Fonds. Durch diese Tätigkeiten seien Anleger um 9,55 Mio E geprellt worden, stellte das Gericht fest. Dennoch unterstellten die Richter der 12. Strafkammer dem Treuhänder "keine gestaltende Wirkung" und räumten ein, dass seine "Unterstützungshandlung gering" gewesen sei. Mildernd kam bei B. hinzu, dass er sich schon früh in der Hauptverhandlung geständig gezeigt hatte. Bereits bei seiner zweiten Vernehmung erklärte er: "Natürlich bin ich mit Magenschmerzen an die Fonds herangegangen". Und etwas später räumte er ein, dass er in Kauf genommen habe, dass Anleger geschädigt würden. "B. hat zu keinem Zeitpunkt eine aktive Rolle übernommen", erklärte Mittrup in der Urteilsbegründung.



      Im Fall des Anlageberaters Thomas W. hat die Kammer gestern noch kein Urteil gesprochen. Zwar hatte man den Betrugsvorwurf bei W. fallen lassen, wollte ihn aber wegen Steuerhinterziehung verurteilen. Er soll Provisionsgelder für seine Anlagevermittlungen nicht beim deutschen Fiskus angegeben haben. Doch die von der Steuerfahndung vorgelegten Zahlen akzeptierte W. nicht. "Wir werden die Steuerhinterziehung neu berechnen", sagte Mittrup. Die Verhandlung gegen den 36-Jährigen wird am 13. September fortgesetzt. Dann soll auch ein Sachbearbeiter des Finanzamtes als Zeuge gehört werden.



      Am Donnerstag geht das Verfahren gegen den ehemaligen HOTK-Präsidenten Dirk Sylvester B. und den Düsseldorfer Steuerberater Ulrich W. weiter. Sollten sie Geständnisse ablegen, ist auch hier bald mit einem Urteil zu rechnen.

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      Der "Beste" wurde zuerst verurteilt



      Geprellte Hölter-Anleger sollten in Sammelklage investieren



      Von Angelika Wölke





      Gregorius S. konnte sich freuen: Zwar wurde er zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Doch gestern konnte er die Sonne genießen. Nach der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Bochum ließ Richter Wolfgang Mittrup den Haftbefehl gegen den 37-Jährigen außer Vollzug setzen. S. hatte seit dem 23. Dezember 2004 in Untersuchungshaft gesessen. Wegen Beihilfe zum Betrug wurde S. verurteilt. Den Gesamtschaden bezifferte Mittrup auf 4,8 Mio Euro. S. hatte Hölter seine Firma Falken GmbH verkauft. Sie wurde der Mantel für die spätere Hölter Aktie HOTK, die am amerikanischen Markt platziert wurde. Im Prozess in Bochum wirft die Staatsanwaltschaft den fünf Angeklagten vor, Anleger allein im Bereich der Aktie um 6 Mio Euro betrogen zu haben. Doch damit will S. nichts zu tun haben. Die 6 Mio Euro sind für ihn "keine wirkliche Leistung". Er, der sich gerne selber als Trüffelschwein bezeichnet, das Geld mit seiner langen Nase riechen kann, ist zu Größerem geboren. Dennoch: In mindestens zwei Fällen konnte die Staatsanwaltschaft S. nachweisen, Aktien verkauft zu haben. Zudem muss er über die Adressen der Aktionäre verfügt haben.



      Nach seiner Karriere als Aktienbroker und Aktienverkäufer - "Ich habe von den Besten gelernt und wurde einer der Besten" - arbeitete S. für den Berliner Anwalt

      Andreas Schulz. Für Schulz, der die La-Belle-Opfer vertrat und gerade eine Sammelklage für Vioxx-Geschädigte vorbereitet, hat S. nach eigenen Angaben die Logistik und Abwicklung der Sammelklagen übernommen. Schulz war, genau wie S., vorübergehend als Berater für Hölter tätig. Da bot es sich für S. sozusagen an, mit geprellten Anlegern über eine Sammelklage gegen Hölter zu diskutieren. Ein geschädigter Hölter-Aktionär erklärte dazu: "Da diese Sammelklagen u.a. auch mit erheblichen

      finanziellem Aufwand verbunden sind, versuchte Herr Rechtsanwalt Schulz und Herr S. über die Firma Corporate Recovery Gelder zur Vorfinanzierung dieser Klagen einzusammeln. Die Geldgeber sollen dann an dem Honorar des Rechtsanwalts entsprechend beteiligt werden." Ein Anleger zumindest war auch bereit, erneut Gelder zu investieren. Mit 500 000 Euro wollte er sich an der Vorbereitung der Klage beteiligen. Im Bochumer Prozess erklärte S. bei einer seiner Einlassungen. "Der Markt für Schadensersatzklagen ist ganz gut". Nach seiner Haftentlassung würde er gerne in dem Bereich weiterarbeiten. Ein Trüffelschwein, das Geld mit seiner langen Nase riechen kann
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      schrieb am 02.09.05 16:31:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      "Ich habe den Visionen von Hölter vertraut"

      "Mit sieben Jahren fünf Monaten bin ich einverstanden", sagte Anwalt Kaufmann. Bei sieben Jahren neun Monaten für seinen Mandanten Dirk Sylvester B. könne er nicht zustimmen.

      Eine Art türkischer Basar ist am Landgericht Bochum eröffnet. Am gestrigen 13. Verhandlungstag im Hölter-Prozess wurden sich Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidiger in Sachen Strafzumessung für den ehemaligen HOTK-Präsidenten nicht einig. B. wollte sich daher nicht zur Sache einlassen. Das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt und wird nun am 12. September fortgeführt.

      Ein Geständnis erhielt die Kammer hingegen von dem ehemaligen Steuerberater der Hölter-Gruppe, Ulrich W. Dieser räumte ein, dass ihm erst im Laufe des Verfahrens klar geworden wäre, dass er die Straftaten Hölters gefördert hat. Ihm hätte das technische Verständnis gefehlt. Aber er hätte zunächst den "wohlklingenden Visionen des Professors vertraut". Allerdings sei ihm ab Dezember 1998 aufgefallen, dass die im B.O.O.T.-Prospekt versprochenen Leistungen nicht eingehalten worden wären. Ab diesem Zeitpunkt hätte er auch in Kauf genommen, dass Anleger geschädigt werden könnten.

      Die Schadenssumme aus dieser "Beihilfe zum Betrug" bezifferte Richter Wolfgang Mittrup auf 4,1 Mio E. Die Kammer will die genaue Zahl aber bis zum nächsten Verhandlungstag am Montag, 5. September, noch einmal überprüfen. An dem Tag soll dann aber auch das Urteil gegen den Düsseldorfer Steuerberater verkündet werden. aw
      01.09.2005


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