Kauf einer Wohnung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.11.05 12:39:58 von
neuester Beitrag 24.11.05 14:22:00 von
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Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende Situation ist gegeben:
Wohnung A (Eigentümer)
Wohnung B (Familienmitglied vom Hauseigentümer)
Wohnung C (Mietwohnung)
Ist es möglich Wohnung B zu verkaufen bzw. zu vererben?
Normalerweise schon ABER ist es auch möglich wenn die Heizung von Wohnung A und B im Keller von Wohnung A ist
bzw. die Heizung von Wohnung C nur über Wohnung B zu erreichen ist?
Ist es richtig das jede Wohnung für sich abgeschlossen sein muss um diese zu veräussern oder zu vererben?
Ist es auch richtig, das man den Heizungsraum nur über frei zugängliche Räume erreichen darf und nicht durch Wohnungen Anderer darf?
Gruß
HGN
Folgende Situation ist gegeben:
Wohnung A (Eigentümer)
Wohnung B (Familienmitglied vom Hauseigentümer)
Wohnung C (Mietwohnung)
Ist es möglich Wohnung B zu verkaufen bzw. zu vererben?
Normalerweise schon ABER ist es auch möglich wenn die Heizung von Wohnung A und B im Keller von Wohnung A ist
bzw. die Heizung von Wohnung C nur über Wohnung B zu erreichen ist?
Ist es richtig das jede Wohnung für sich abgeschlossen sein muss um diese zu veräussern oder zu vererben?
Ist es auch richtig, das man den Heizungsraum nur über frei zugängliche Räume erreichen darf und nicht durch Wohnungen Anderer darf?
Gruß
HGN
Alle diese Sachen können im Grundbuch eingetragen werden. Hatte gerade so ein Angebot - 2 Häuser - 1 Heizung - Leitungs- und Wegerechte und sowas ähnliches wie "Heizungsbetriebsrecht" waren da ein getragen. Solte also funzen.
[posting]18.964.709 von AlterMann am 24.11.05 13:04:44[/posting]Interessant zu wissen, vielen Dank für deine Info.
Ahängig vom Bundesland ist es aber nicht, oder?
Gruß
HGN
Ahängig vom Bundesland ist es aber nicht, oder?
Gruß
HGN
[posting]18.964.709 von AlterMann am 24.11.05 13:04:44[/posting]Kannst du mir sagen wo ich was zum Heizungsbetriebsrecht finde?
Gruß
HGN
Gruß
HGN
soviel ich weiss, braucht man auf jeden fall eine abgeschlossenheitsbescheinigung, damit man eine teilungserklärung abgeben kann. danach 3 grundbücher. dann sollte das kein problem mehr sein. dürfte aber einiges kosten. aber bkn macht das schon , oder?
[posting]18.965.444 von wuchtintueten am 24.11.05 14:07:39[/posting]...ich hoffe, ich hoffe
Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung geht es nicht?
Gruß
HGN
Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung geht es nicht?
Gruß
HGN
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