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    Schnelle Hilfe für einen guten Freund - MOBBING durch Geschäftsführung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.12.05 20:06:16 von
    neuester Beitrag 15.12.05 22:12:50 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.026.572
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      Avatar
      schrieb am 14.12.05 20:06:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo 50er,

      ein sehr guter Freund wird extrem durch die Geschäftsführung eines größeren Hauses gemobbt.
      Da ich die Geschichte schon länger verfolge und es nicht nur durch die eine Brille sehe, ist der Fall recht klar.

      So weit so gut.

      Heute kam eine verhaltensbedingte Abmahnung. Der Text macht klar, was sich das Unternehmen letztendlich wünscht. Keine reale Chance für meinen guten Freund.

      Ich habe ihm geraten, ab morgen nicht mehr dort zu erscheinen, und zum Arzt zu gehen, um nicht sofort eine verhaltensbedingte Kündigung zu bekommen.
      In diesem Fall stehe ich eindeutig hinter dieser Vorgehensweise, denn es ist klar, daß mein Freund dort KEINE Zukunft hat.

      Wer von Euch kennt sich aus?
      Was gibt es rechtlich zu befolgen?
      Was soll man tun?

      Ich bin gerade ziemlich geladen, denn hier wird jemanden ganz übel mitgespielt.

      gruss ekonti:)
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 20:39:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      wofür gabs denn die abmahnung?
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 20:49:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Moin,

      die Abmahnung gab es für ein -aus Sicht des Geschäftsführers- dauerhaftes falsches Verhalten im Umgang mit Kunden und Mitarbeitern. Also nicht freundlich genug usw...In Wahrheit wohl eher um ein nicht devotes Verhalten gegenüber anderen.
      Da mein guter Freund dort schon seit Jahren arbeitet, ist es merkwürdig, daß dieses Verhalten erst seit ca. einem Jahr problematisiert wird.
      In Wahrheit wieder: einige wenige Leute haben sich auf ihn eingeschossen. Jegliche Objektivität geht verloren. Es geht in in Wahrheit um Persönliches.
      Der Text in der verhaltensbedingten Abmahnung ist IMO eine ganz klare Beleidigung. Dagegen würde ich z.B. vorgehen, wenn mir jemand so etwas bescheinigen würde.

      gruss ekonti:)
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 21:52:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]19.291.531 von E_Kontakter am 14.12.05 20:49:57[/posting]So ist das eben
      Ich Arbeite bei DC so wie hier grade Abmahnungen verteilt werden könnte man meinen die bekommen eine Prämie dafür
      den ersten Toten gab es auch schon ein Mitarbeiter der leider der Deutschen Sprache nicht sehr gut mächtig war unterschrieb den Abfindungsvertrag und nachdem er dann mit einem Steuerberater darüber sprach versuchte er in der Personalabteilung diese Unterschrift rückgängig zu machen...ohne erfolg...der Kollege erhängte sich im Waschraum
      ja ja du bist Deutschland...oder wie war der Spruch?egal ich scheiß mittlerweile drauf
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 21:58:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,ich finde es toll,das du dich für einen Anderen einsetzt....Am besten ist, wenn er sich täglich Notizen macht über jedes Ereigniss....Rechtsanwalt und aber falls keine Rechtsschutzvers. besteht, sofort direkt zum Staatsanwalt am zuständigen Arbeitsgericht...Zudem sollte er zum Therapeuten um dies später beim evtl.Gerichtsverfahren beizufügen (BEWEISE)es ist mies was hier in Deutschland mit Ältere Arbeiter geschieht...:mad:

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      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:03:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich arbeite ebenfalls in einem größeren Unternehmen...Da ist das ebenfalls das Gleiche...
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:08:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      hier ist eine gute Zusammenfassung, um ggf. eine verhaltensbedingte Kündigung zu Fall zu bringen. :eek:

      http://www.dr-hildebrandt.de/verhaltensbedingt/verhaltensbed…

      Gruss :)
      Atze 2
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:10:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Moin,

      es ist so, daß es nicht mehr darum geht, dort den Arbeitsplatz zu erhalten. Die Sache ist durch.

      Es geht jetzt wirklich darum, sich richtig zu verhalten, um es auch dem Unternehmen soweit wie möglich zu erschweren, meinen Freund nicht einfach so abzuspeisen.
      Natürlich geht es auch um etwaiges Geld. Ganz klar.

      Was muss mein Freund morgen tun?
      Geht er jetzt zum Hausarzt? Was tut er, damit er als Gemobbter anerkannt wird, ohne wieder in die Firma zu müssen?

      Wie schon geschrieben, Hintergrund sind persönliche Gründe des Geschäftsführers, das Verhalten am Arbeitsplatz war tadellos über fast ein Jahrzehnt. Deswegen empfehle ich auch diese Vorgehensweise.

      gruss ekonti:)
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:16:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi e-konti:
      In aller Kürze:
      Solche Fälle stellen sich normalerweise komplexer dar, als man hier schildern kann.
      Ich würde folgendes empfehlen:
      1. ) ganz cool und emotionslos bleiben!
      2.) Schriftlichen Widerspruch mit Begründung gegen die
      Abmahnung einlegen.( und zwar sofort!!)Evt. mit
      Gespräch bei GF
      3.) Verbündete suchen:
      a) Betriebsrat ( falls vorhanden und tauglich)
      b) RA ( Arbeitsrecht): Prüfung auf formale und
      inhaltliche Fehler.
      Falls Fehler seitens der GF gemacht wurden ( Beleidigung,
      Formfehler,Nötigung etc.) mit RA Gegenposition aufbauen:
      letztlich läuft es bei Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses auf eine Auflösung des Arbeitsvertrages mit Abfindung hinaus: die Höhe bestimmt sich u.a.aus der Qualität der aufgebauten Gegenposition.
      Ansonsten würde ich nicht " kneifen" sondern jeden Tag meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen.
      :cool:
      socius - holt sich jetzt eien trockenen rjiocha holt.
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:22:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]19.292.713 von socius am 14.12.05 22:16:23[/posting]da stimm ich dir zu
      das wichtigste ist sich nicht einschüchtern zu lassen
      cool bleiben auch wenn es schwer fällt beweise sammeln ist diktiergerät eigentlich erlaubt oder besser gefragt wird es vor gericht als beweis anerkannt?
      könnte man ja so nebenbei laufen lassen
      kann er nicht bei kunden nachfragen wie sie seine leistungen und verhalten fanden???
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:32:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ähm, also ich glaube Livemitschnitte dürfen nur mit Einverständnis der gegnerischen Seite aufgenommen werden. Also eher witzlos. Vor Gericht wird sowas auch nicht anerkannt. Aber hat denn der Kollege keinen Verbündeten? So ein Zeuge wäre goldwert.

      Gib auch mal unter Google "Mobbing Recht" ein.
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:37:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]19.292.713 von socius am 14.12.05 22:16:23[/posting]Über das miese und unqualifizierte Verhalten mancher Entscheidungsträger in Firmen möchte ich mich nicht äussern. Viele der arbeitenden Bevölkerung haben bereits innerlich gekündigt wegen Missverhalten von Vorgesetzten und irrsinnigen Aufgaben bei denen die Innovation und Kreativität auf der Strecke bleiben.
      Dies ist mit ein Grund weshalb wir in unserem Wirtschaftsstandort immer schlechter werden.

      So, nun zum Thema. Grundsätzlich ist jede Situation anders und die individuelle Schmerzgrenze verschieden hoch.

      Es fällt sicher schwer cool und emotionslos zu bleiben. Zumindest würde ich (hab auch schon heisse Situationen mit einem cholerischen und fachlich minderqualifizierten Vorgesetzten durch) am Tag nach der Abmahnung nicht kneifen und wie erwähnt die Arbeitskraft zur Verfügung stellen und zwar mit dem gleichen Verhalten wie gewohnt.

      Ferner, und es erscheint absolut richtig - gegen die Abmahnung und zwar mit Begründung Widerspruch einzulegen, so dass diese nicht in der Personalakte erscheint.
      Falls dies nicht möglich ist und das Verhältnis zerrüttet ist ggf. mit juristischem Beistand.

      Betriebsrat ist so eine Sache. Wenn´s hart auf hart kommt, nehmen diese freigestellten "Kollegen" stets Partei des Arbeitgebers ein.

      Gegenposition ist sicherlich nicht das übelste. Damit rechnet niemand. Krank "werden" kann Dein Freund immer noch. Aber nicht jetzt. Zeigt nur Schwäche!!! Wenn dann ein paar Tage später.

      Stirn und Brust zeigen ist gefragt, sofern er sich nichts vorzuwerfen hat. Und kein Grund bieten zu einer fristlosen Kündigung. Aufpassen und nichts, rein gar nichts zu Schulde kommen lassen.

      Kann Dein Freund verstehen. Aber gerade jetzt gilt es Kopf einzuschalten und Emotionen rausnehmen.

      Ich würde mich so verhalten. Aber wie gesagt. Jeder ist halt anders.

      LG u. viele Grüße an Deinen Kumpel.
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:42:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]19.290.898 von E_Kontakter am 14.12.05 20:06:16[/posting]Wenn Dein Freund wirklich gemobbt wird/wurde wird/ist es für ihn sehr schwer "cool und besonnen" zu bleiben. Er ist mit seinen Nerven wahrscheinlich ziemlich am Ende. Ich rate ihm zu seinem Hausarzt zu gehen und sich krank schreiben zu lassen (Gründe gibts in dieser Jahreszeit wohl genug) und sich dann umgehend Rat und Beistand bei einem Psychotherapeuten zu holen, der Erfahrung mit solchen Fällen hat. Wahrscheinlich kann ihm der Hausarzt da was empfehlen. Alle anderen schon genannten Beistände (Betriebsrat, Anwalt, usw.) kommen mE danach. Falls Dein Freund im Süden wohnt und Adressen von spezialisierten Psychotherapeuten braucht kann ich ihm was (aus eigener Erfahrung) empfehlen. Ich möchte keine Panik verbreiten, aber ich keine einige Fälle, die glaubten Mobbing durchstehen zu können und sich dann in der Reha wiederfanden. Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:48:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      die Gesundheitlichen Schäden sind die schlimmsten Folgen....
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 22:59:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Moin,

      erstmal vielen Dank an atze, socius und die mir bisher noch vom Namen unbekannten Helfer.
      Wirklich Klasse, bringt uns weiter.

      Momentan ist es fast unmöglich, in dem Unternehmen einen Verbündeten zu gewinnen, alle möchten Ihren Job behalten. Wobei die Praxis der Entlassungen hinter vorgehaltener Hand, auch beim Betriebsrat, bekannt sind. Da wird wild ausgetauscht, ist auch ein erfolgreiches Unternehmen, also keine Geldprobleme.

      Ich muss nun ins Bett, gruss ekonti:)
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 23:44:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]19.293.032 von Dao.Di am 14.12.05 22:48:23[/posting]Hi, man darf einiges nicht an sich ran kommen lassen. Es ist ein Job - nicht mehr. Und die Zeit die wir alle irgendwo in diesem Job verbringen geht ab von unserer Lebenszeit. Leider gibt es jedoch in den meisten Fällen so etwas wie eine finanzielle Abhängigkeit.
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 00:27:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      zum arzt gehen und das mobbing beschreiben und sich als krankheitsgrund eintragen lassen - das wirkt enorm vor gericht (denn darauf läuft es meistens hinaus) - arzt muss auch vor gericht bescheinigen, dass es dem arbeitnehmer schlecht tun würde durch das mobbing beim arbeitgeber nochmals die arbeit wieder aufzunehmen -folge: höhere abfindung - und: ab sofort kein persönliches gespräch mehr mit arbeitgeber und guten arbeitsrechtsanwalt
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 00:28:18
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]19.293.677 von normalus am 15.12.05 00:27:16[/posting]dies war ausdrücklich keine rechtsberatung !!! (man weiss ja nie wer sich hier rumtreibt ;))
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 11:18:42
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo E-Konti,

      socius bringt es auf den Punkt.
      Exakt so, nicht anders.
      Ich weiß es aus eigener Erfahrung.
      KEINEN formalen Fehler machen, bis hin, daß ich seinerzeit den GF gefragt habe, ob ich meinen Anwalt von der Firma aus anrufen kann.

      Die Qualität meiner Gegenposition war das entscheidende Kriterium für die Abfindung!

      Zusätzlich eben Notizen, Notizen, Notizen.
      Ich habe seinerzeit, um Anspruch auf das Überbrückungsgeld zur Selbständigkeit vom Arbeitsamt zu bekommen, mich ein paar Tage arbeitslos gemeldet. Dabei habe ich den Auflösungsvertrag vorgelegt.
      1. Bescheid, Sperrfrist wegen aktiver Beteiligung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
      Mein Widerspruch
      2. Bescheid: keine Sperrfrist. Da halfen die Notizen, bzw. waren klar ausschlag gebend.

      ich drück die Daumen

      viele Grüße
      RainerH
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 11:53:21
      Beitrag Nr. 20 ()
      Vieles ist schon gesagt, und natürlich haben wir das genaue Hintergrundwissen nicht. Ich selbst kann auch keine Rechtsberatung geben. Aber wie könnte man wirklich vorgehen? Vermutlich sollte man mehrere Dinge gleichzeitig tun:

      Zunächst mal checken, wie weit die Situation meine Psyche wirklich sehr tiefgehend belastet. Wenn ja, unbedingt den Arzt aufsuchen, ggf. auch sehen, ob es irgendeine Beratungsstelle oder sonstige Gruppe gibt, die sich mit Mobbing beschäftigt und wo sich vielleicht ebenfalls Mobbing-Opfer zusammenfinden und ihre Erfahrungen austauschen. In Google findet man z.B. zu den Stichwörtern "Mobbing" und "Beratungsstellen" eine ganze Menge, wobei man da noch ein wenig die Spreu vom Weizen trennen muß.

      Parallel dazu unbedingt schauen, wo man einen neuen Job herbekommen kann, ohne aber - die Gefahr besteht hier aber wohl nicht - voreilig selbst zu kündigen. Ich bin kein Experte in Mobbingfällen, aber ich könnte mir vorstellen, dass extremes Mobbing dazu führen kann, dass sich ein Betroffener nur noch mit dem Sch... beschäftigt und in voller Kenntnis der ausweglosen Situation sich dennoch nicht aufraffen kann, nach neuen Ufern zu suchen. Da entsteht höchste Gefahr, wenn man in ein beinahe verständliches Verhalten des Selbst-Bemitleidens rutscht.

      Wenn es irgend möglich ist, sollte in meinen Augen zudem der Weg, wie von socius in #9 dargestellt, eingeschlagen werden. Es ist sicherlich schwer, :cool: zu bleiben, wenn gewisse Grenzen überschritten sind, aber ich könnte mir vorstellen, wenn man mal mit einem Arzt geredet hat oder sich mit anderen Mobbingopfern austauschen konnte, die hoffentlich aus der Nummer rauskamen - also sichtbar wird, dass es auch Licht am Tunnel geben kann - wenn man zusätzlich mal ein paar Bewerbungen abgesetzt hat, die hoffentlich auch auf eine gewisse Resonanz stießen (vielleicht sogar eine Einladung zu einem Gespräch?), dass diese ganzen begleitenden Aktionen helfen können, dem Arbeitgeber einen zu husten und auf Spur zu bleiben, im klaren Bewußtsein, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis man auseinandergeht. Aber dann ist man auf den sehr wahrscheinlich anstehenden Rechtsstreit in meinen Augen optimal vorbereitet. ;)

      Und noch etwas sollte man tun: Ganz intensiv mit den Kunden sprechen. Gibt es dort ggf. Vertrauenspersonen? Kann man von denen erfahren, wie sie zu einem stehen? Sind sie zufrieden mit der Betreuung? Natürlich kann man das Thema Mobbing sehr wahrscheinlich nicht direkt ansprechen (wäre, wenn das rauskommt, ggf. auch ein Verstoß gegen die Vertrauenspflicht zwischen AG und AN), aber ich arbeite selbst im kundennahen Bereich, und es ist durchaus möglich, direkt oder indirekt ein ziemlich eindeutiges Feedback für die eigene Arbeit zu bekommen. Hier muß man sich ein paar Perlen herauspicken, die ggf. beim Knall angesprochen werden können, ob sie für einen aussagen. Optimal wäre natürlich auch, solche Verbündete unter den Kollegen zu finden, aber das scheint im vorliegenden Fall eher schwierig zu sein, wenn alle um den Arbeitsplatz zittern.

      Eine Krankschreibung sollte meineserachtens wirklich nur dann erfolgen, wenn es keinen anderen Ausweg gibt und der Zusammenbruch absehbar ist.
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 12:04:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      Man könnte sich doch auch am Bahnhof ein paar kräftige Jungs besorgen und dann dem GF abends mal einen Besuch zu Hause abstatten. Dann wird er sich das mit dem Mobbing vielleicht noch einmal überlegen...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 14:51:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      Tach E-Konti,

      alles Wichtige ist schon gesagt. Aus eigener Erfahrung unterstütze ich voll & ganz die Ausführungen, die socius in #9 gemacht hat. Allerdings kann man die Bedeutung der von Rainer in #19 angesprochenen Notizen (das können natürlich auch völlig subjektive Gedächtnisprotokolle von Vieraugengesprächen bis hin zu Notizen über Anweisungen / Kritiken / ... durch vorgesetztes Personal sein) nicht genug betonen.
      Im einzigen mir bekannten aus Sicht des Mitarbeiters erfolgreichen Ant-Mobbing-Verfahrens in der nicht ganz kleinen Firma, in der ich manchmal arbeite, haben diese Notizen den Ausschlag gegegben. Drei Tage vor dem Arbeitsgerichtstermin wurde durch den AG-Anwalt ein Angebot zur aussergerichtlichen Einigung unterbreitet, dass es in dieser Qualität und diesem finanziellen Umfang weder vor- noch hinterher gegeben hat. Die AG-Seite kannte nicht den Inhalt der Notizen, wusste aber, dass es über einen längeren Zeitraum um die 200 DIN-A-4 Seiten jeweils mit Datum, Uhrzeit, Anlass, Namen der Beteiligten etc. waren.
      Leider wachsen gute Arbeitsrechtler nicht auf Bäumen. Macht Euch lieber dreimal schlau, bevor Ihr Euch für einen Anwalt entscheidet... Die Thematik ist immer noch eine `weiche` mit jeder Menge Ermessensspielräumen und es gibt kaum Präzedenzfälle, auf die ohne Probleme Bezug genommen werden kann.

      Allen Unterstützern und besonders natürlich Deinem Freund viel Glück & gute Nerven! :)

      PaulPanther
      Avatar
      schrieb am 15.12.05 22:12:50
      Beitrag Nr. 23 ()
      Moin,

      sorry, ich kann erst jetzt wieder hier hineinschauen. Bis eben gearbeitet.
      Und wieder vielen Dank an RainerH und Paul und die anderen, dies vor allem auch von meinem Freund, der sich über die Reaktionen sehr gefreut hat.

      Mein guter Freund hat den Weg gewählt, sich krank zu melden. Es geht wirklich nicht mehr um den Erhalt des Arbeitsplatzes, es würde ihn nur krank machen. Das Tuch ist durchschnitten.
      Er möchte aber noch eine Gegendarstellung zur Abmahnung an den Vorstand schicken, so wie er es sieht. Ich weiß leider nicht, ob dieser Weg Vorteile oder Nachteile bringt.
      Ansonsten geht er morgen zum Arzt, um das Mobbing öffentlich zu machen.
      Es wird wohl sonst keinen weiteren Kontakt mit den Vorgesetzten mehr geben.

      erstmal gruss ekonti:)


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