Grundschuld - Bankbürgschaft - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.06.06 18:42:49 von
neuester Beitrag 13.06.06 14:55:49 von
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Welche Kreditinstitute vergeben ein Hypotheken- / Baudarlehen nicht gegen Eintragung einer Grundschuld, sondern auch gegen eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines Dritten?
Wer hat Erfahrungen damit?
Was muß man dabei beachten?
Wer würde mir eventuell für ein eigenes Baudarlehen über 100.000 Euro (Darlehensnehmer bin ich) eine Grundschuld geben. Würde einen Bonus von 1% der Darlehenssumme jährlich zahlen!
Wer hat Erfahrungen damit?
Was muß man dabei beachten?
Wer würde mir eventuell für ein eigenes Baudarlehen über 100.000 Euro (Darlehensnehmer bin ich) eine Grundschuld geben. Würde einen Bonus von 1% der Darlehenssumme jährlich zahlen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.935.578 von Hotstock1 am 03.06.06 18:42:49...also ehrlich, selbst bei 10% wäre mir das Risiko zu hoch.
Man begibt sich damit völlig in die Abhängikeit eines anderen,
wenn der nicht mehr zahlen kann, geht die eigene Hütte flöten, genau so gut bei der Bürgschaft, die auch dann nur akzeptiert wird, wenn sie mit Sicherheiten unterlegt ist.
Da kann man sein Geld ja gleich verschenken.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass eine seriöse Bank sich darauf einlässt.
mfg, Lemmus
Man begibt sich damit völlig in die Abhängikeit eines anderen,
wenn der nicht mehr zahlen kann, geht die eigene Hütte flöten, genau so gut bei der Bürgschaft, die auch dann nur akzeptiert wird, wenn sie mit Sicherheiten unterlegt ist.
Da kann man sein Geld ja gleich verschenken.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass eine seriöse Bank sich darauf einlässt.
mfg, Lemmus
wer bürgt.....
....wird erwürgt
sollte bekannt sein
....wird erwürgt
sollte bekannt sein
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.935.578 von Hotstock1 am 03.06.06 18:42:49und warum sollte jemand anders dir eine grundschuld geben
belaste dein grundstück doch selbst ....
du wirst keine bank finden, die für ein 100.000er baudarlehen keine nennenswerten sicherheiten haben will. eine bürgschaft, die nicht ihrerseits durch sicherheiten gedeckt ist, hat einen wert von etwa 0,00
belaste dein grundstück doch selbst ....
du wirst keine bank finden, die für ein 100.000er baudarlehen keine nennenswerten sicherheiten haben will. eine bürgschaft, die nicht ihrerseits durch sicherheiten gedeckt ist, hat einen wert von etwa 0,00
Die Grundschuld wird als dingliches Recht in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt d. h. sie sind nicht an den Bestand einer bestimmten Forderung (beispielsweise ein bestimmtes Darlehen) gebunden und können für sich allein übertragen werden. Daher können Grundschulden nicht nur für einzelne Forderungen, sondern auch für mehrere, auch zukünftige Verbindlichkeiten als Sicherung dienen. Neben dem eigentlichen Grundschuldbetrag werden die dinglichen Zinsen und die Nebenleistungen eingetragen.
Ferner ist üblich, dass der jeweilige Eigentümer sich gemäß § 800 ZPO der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück unterwirft. Somit ist die Zwangsvollstreckung in das Grundstück möglich, ohne dass vorher ein Urteil nötig ist. Dies gilt auch bei einer Übertragung des Grundstückes.
Daneben erfolgt üblicherweise in Höhe des Grundschuldbetrages und der Nebenleistungen auch eine Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen; aus dieser Urkunde kann die Zwangsvollstreckung gemäß § 794 Absatz 1 Ziffer 5 ZPO erfolgen, ohne dass hierzu ein Urteil erforderlich ist, in diesem Falle allerdings ausschließlich gegen die Person, die sich unterworfen hat. Es erfolgt also keine Erstreckung auf einen neuen Eigentümer.....
...und Du glaubst wirklich für 1% "Risikoprämie" würde ein Mensch auf dieser Welt das Risiko eingehen ???
Ferner ist üblich, dass der jeweilige Eigentümer sich gemäß § 800 ZPO der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück unterwirft. Somit ist die Zwangsvollstreckung in das Grundstück möglich, ohne dass vorher ein Urteil nötig ist. Dies gilt auch bei einer Übertragung des Grundstückes.
Daneben erfolgt üblicherweise in Höhe des Grundschuldbetrages und der Nebenleistungen auch eine Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen; aus dieser Urkunde kann die Zwangsvollstreckung gemäß § 794 Absatz 1 Ziffer 5 ZPO erfolgen, ohne dass hierzu ein Urteil erforderlich ist, in diesem Falle allerdings ausschließlich gegen die Person, die sich unterworfen hat. Es erfolgt also keine Erstreckung auf einen neuen Eigentümer.....
...und Du glaubst wirklich für 1% "Risikoprämie" würde ein Mensch auf dieser Welt das Risiko eingehen ???
ich könnte dir vielleicht helfen und eine grundschuld besorgen.
allerdings nicht für 1% .
für 40 k € bekommst du von mir eine erstrangige grundschuld von 300 k € .
mehr kann ich auch nicht tun.
bei interesse bitte melden .
allerdings nicht für 1% .
für 40 k € bekommst du von mir eine erstrangige grundschuld von 300 k € .
mehr kann ich auch nicht tun.
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