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eröffnet am 06.06.06 19:21:48 von
neuester Beitrag 08.06.06 21:13:35 von
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Fans dürfen nackt ausgezogen werden
Verwaltungsgericht Saarbrücken erlaubt eine Woche vor WM-Beginn das völlige Entkleiden unverdächtiger Fans durch Polizei
Saarbrücken/Dresden. Weibliche und männliche Fußballfans, die „unscheinbar und unverdächtig sind“ dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden. Dies geht aus einem Urteil hervor, dass vom Verwaltungsgericht Saarbrücken unter Aktenzeichen 6 K 74/05 eine Woche vor der WM veröffentlicht wurde.
Das Verwaltungsgericht wies damit die Klage einer 16-Jährigen ab, die sich wie viele andere weibliche Fans bei dem am 11.03.2005 stattfindenden Zweitligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen 1. FC Dynamo Dresden vor dem Stadion vor Polizeibeamten ohne Angabe von Gründen in einer Kabine nackt ausziehen mussten. „Am Ende der Durchsuchung wurde der Klägerin angewiesen, den BH für eine Abtastkontrolle nach oben umzuklappen. Der Slip musste bis zu den Knien heruntergezogen werden und die Klägerin musste eine vollständige Körperdrehung durchführen“, so die Tatbestandsbeschreibung im Urteil (Seite 4). „Man konnte von draußen hineinsehen, da die Kabinen offen waren. Außerdem waren die Pflastersteine im März entsetzlich kalt“, erzählt die Klägerin.
Nach Angaben der Polizei Saarbrücken wurde die Klägerin wie viele weitere weibliche Fans gerade deswegen untersucht, weil sie zu den so genannten unverdächtigen Dynamofans gehört. Solche sind nach Definition der Polizeibehörde „unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht den gewalttätigen Fans zugeordnet werden können.“ (Seite 11) Die Polizei begründete vor Gericht dieses Vorgehen damit, dass solche „unverdächtigen Fans“ Waffen, Rauchpulver und Signalmunition – versteckt in BHs und Slips – ins Stadion transportiert hätten. Weitergehend hätte es sogar einen Fall gegeben, in dem ein weiblicher Fan pyrotechnische Erzeugnisse im Intimbereich versteckt ins Stadion hineingeschmuggelt hätte. „Es ist nach meiner Kenntnis allerdings kein einziger Fall von der Polizei dokumentiert worden, in dem das tatsächlich passierte“, berichtet Sven Schellenberg, der die Klage gegen die Landespolizeidirektion Saarland finanziell unterstützt. Auch bei dem Spiel in Saarbrücken wurde bei keinem der Fans, die sich ausziehen mussten, etwaige Gegenstände gefunden.
Das Gericht sah die Polizeiaktion „sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmäßig“ an und stellte keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der 16-Jährigen fest (Seite 10). Vielmehr bedurfte es „zum Auffinden derartigen Materials einer vollständigen Inaugenscheinnahme des unbekleideten Körpers.“ (Seite 13) Zudem hätte die Klägerin bei einem Besuch eines Spiels des 1. FC Dynamo Dresden mit einer solchen Durchsuchung rechnen müssen, da bei Spielen dieses Vereins wiederholt Pyrotechnik abgebrannt wurde.
„Das Urteil ist entwürdigend für alle insbesondere weiblichen Fußballfans. Es stellt vor allem weiblichen Fans unter den Generalverdacht der Unterstützung von Randale“, wertet Sven Schellenberg das Urteil. Dass das Verwaltungsgericht eine Woche vor der Fußball-WM die Entscheidung veröffentlicht, sei ein Affront gegen alle friedlich feiernden Fußballfans. Für ausländische Gäste könne eine solche Entscheidung eines Rechtsstaates nur Verwunderung hervorrufen. Er werde gemeinsam mit der Klägerin Berufung gegen das „Skandal-Urteil“ einlegen. „Mit dieser Begründung ist ein solches Vorgehen zudem nicht nur bei Fußball, sondern bei jeder Veranstaltung möglich“, so Schellenberg.
Verwaltungsgericht Saarbrücken erlaubt eine Woche vor WM-Beginn das völlige Entkleiden unverdächtiger Fans durch Polizei
Saarbrücken/Dresden. Weibliche und männliche Fußballfans, die „unscheinbar und unverdächtig sind“ dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden. Dies geht aus einem Urteil hervor, dass vom Verwaltungsgericht Saarbrücken unter Aktenzeichen 6 K 74/05 eine Woche vor der WM veröffentlicht wurde.
Das Verwaltungsgericht wies damit die Klage einer 16-Jährigen ab, die sich wie viele andere weibliche Fans bei dem am 11.03.2005 stattfindenden Zweitligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen 1. FC Dynamo Dresden vor dem Stadion vor Polizeibeamten ohne Angabe von Gründen in einer Kabine nackt ausziehen mussten. „Am Ende der Durchsuchung wurde der Klägerin angewiesen, den BH für eine Abtastkontrolle nach oben umzuklappen. Der Slip musste bis zu den Knien heruntergezogen werden und die Klägerin musste eine vollständige Körperdrehung durchführen“, so die Tatbestandsbeschreibung im Urteil (Seite 4). „Man konnte von draußen hineinsehen, da die Kabinen offen waren. Außerdem waren die Pflastersteine im März entsetzlich kalt“, erzählt die Klägerin.
Nach Angaben der Polizei Saarbrücken wurde die Klägerin wie viele weitere weibliche Fans gerade deswegen untersucht, weil sie zu den so genannten unverdächtigen Dynamofans gehört. Solche sind nach Definition der Polizeibehörde „unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht den gewalttätigen Fans zugeordnet werden können.“ (Seite 11) Die Polizei begründete vor Gericht dieses Vorgehen damit, dass solche „unverdächtigen Fans“ Waffen, Rauchpulver und Signalmunition – versteckt in BHs und Slips – ins Stadion transportiert hätten. Weitergehend hätte es sogar einen Fall gegeben, in dem ein weiblicher Fan pyrotechnische Erzeugnisse im Intimbereich versteckt ins Stadion hineingeschmuggelt hätte. „Es ist nach meiner Kenntnis allerdings kein einziger Fall von der Polizei dokumentiert worden, in dem das tatsächlich passierte“, berichtet Sven Schellenberg, der die Klage gegen die Landespolizeidirektion Saarland finanziell unterstützt. Auch bei dem Spiel in Saarbrücken wurde bei keinem der Fans, die sich ausziehen mussten, etwaige Gegenstände gefunden.
Das Gericht sah die Polizeiaktion „sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmäßig“ an und stellte keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der 16-Jährigen fest (Seite 10). Vielmehr bedurfte es „zum Auffinden derartigen Materials einer vollständigen Inaugenscheinnahme des unbekleideten Körpers.“ (Seite 13) Zudem hätte die Klägerin bei einem Besuch eines Spiels des 1. FC Dynamo Dresden mit einer solchen Durchsuchung rechnen müssen, da bei Spielen dieses Vereins wiederholt Pyrotechnik abgebrannt wurde.
„Das Urteil ist entwürdigend für alle insbesondere weiblichen Fußballfans. Es stellt vor allem weiblichen Fans unter den Generalverdacht der Unterstützung von Randale“, wertet Sven Schellenberg das Urteil. Dass das Verwaltungsgericht eine Woche vor der Fußball-WM die Entscheidung veröffentlicht, sei ein Affront gegen alle friedlich feiernden Fußballfans. Für ausländische Gäste könne eine solche Entscheidung eines Rechtsstaates nur Verwunderung hervorrufen. Er werde gemeinsam mit der Klägerin Berufung gegen das „Skandal-Urteil“ einlegen. „Mit dieser Begründung ist ein solches Vorgehen zudem nicht nur bei Fußball, sondern bei jeder Veranstaltung möglich“, so Schellenberg.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.972.684 von Cartman24. am 06.06.06 19:21:48es ist unglaublich, was in deutschland inzwischen durch gerichte entschieden wird...das urteil ist auch in meinen augen ein skandal...
man sollte aus protest den speilen einfach fernbleiben...
invest2002
man sollte aus protest den speilen einfach fernbleiben...
invest2002
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.973.014 von invest2002 am 06.06.06 19:41:41muss natürlich spielen heissen...
invest2002
invest2002
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.973.014 von invest2002 am 06.06.06 19:41:41...was den meisten leicht fallen dürfte, da sie eh keine Karten haben.
KD
KD
wir könnten doch gleich nackert spielen
Weitergehend hätte es sogar einen Fall gegeben, in dem ein weiblicher Fan pyrotechnische Erzeugnisse im Intimbereich versteckt ins Stadion hineingeschmuggelt hätte
Was wird das wohl gewesen sein ?
Was wird das wohl gewesen sein ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.974.514 von TopShoot am 06.06.06 21:10:30meld mich zwar ungerne aber freiwillig als Untersuchungspersonal
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.972.684 von Cartman24. am 06.06.06 19:21:48als Frau sage ich zu diesen Urteil
Fans dürfen nackt ausgezogen werden
Die Frauen der Spieler auch.
http://www.wegaannaarduitslandtoe.nl/voetbalvrouwen.asp
Die Frauen der Spieler auch.
http://www.wegaannaarduitslandtoe.nl/voetbalvrouwen.asp
Unglaublich!
Dachte ja erst #1 wär ein verspäteter Aprilscherz. Zu meinem Entsetzen mußte ich in der Onlineausgabe der Frankfurter Rundschau gleiches lesen.
Bleibt nur zu hoffen dass in der Berufung das Urteil gekippt wird.
Robbe
Dachte ja erst #1 wär ein verspäteter Aprilscherz. Zu meinem Entsetzen mußte ich in der Onlineausgabe der Frankfurter Rundschau gleiches lesen.
Bleibt nur zu hoffen dass in der Berufung das Urteil gekippt wird.
Robbe
Also ich glaube kaum, dass dieses Urteil gekippt werden kann.
Man muss nämlich in diesen Fällen wo so grosse Menschenansammlungen sind mit dem Schlimmsten rechnen.
Also auch damit, dass eine potentielle Selbstmörderin
mit Sprengstoff gepolstert ist.
Deshalb wird hier der Sicherheit Vorrang gegeben und ein Striptease
ist - wenn begründeter Verdacht besteht - allemal notwendig.
Das hat mit Frauendiskriminierung nichts zum tun.
Man muss nämlich in diesen Fällen wo so grosse Menschenansammlungen sind mit dem Schlimmsten rechnen.
Also auch damit, dass eine potentielle Selbstmörderin
mit Sprengstoff gepolstert ist.
Deshalb wird hier der Sicherheit Vorrang gegeben und ein Striptease
ist - wenn begründeter Verdacht besteht - allemal notwendig.
Das hat mit Frauendiskriminierung nichts zum tun.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.986.108 von wellen am 07.06.06 14:06:06Deshalb wird hier der Sicherheit Vorrang gegeben und ein Striptease ist - wenn begründeter Verdacht besteht - allemal notwendig.
UND, WO IST HIER EIN BEGRÜNDETER VEDACHT?
Saarbrücken/Dresden. Weibliche und männliche Fußballfans, die „unscheinbar und unverdächtig sind“ dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden. Dies geht aus einem Urteil hervor, dass vom Verwaltungsgericht Saarbrücken unter Aktenzeichen 6 K 74/05 eine Woche vor der WM veröffentlicht wurde.
Dieses Urteil ist für mich GLASKLAR ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz und ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum totalitären Polizeitstaat/Diktatur.
UND, WO IST HIER EIN BEGRÜNDETER VEDACHT?
Saarbrücken/Dresden. Weibliche und männliche Fußballfans, die „unscheinbar und unverdächtig sind“ dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden. Dies geht aus einem Urteil hervor, dass vom Verwaltungsgericht Saarbrücken unter Aktenzeichen 6 K 74/05 eine Woche vor der WM veröffentlicht wurde.
Dieses Urteil ist für mich GLASKLAR ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz und ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum totalitären Polizeitstaat/Diktatur.
Ach so - jetzt les ich erst
die „unscheinbar und unverdächtig sind“
das ist natürlich schon bemerkenswert.
Ist für mich aber insofern erklärbar, dass es eben gerade Absicht von potentiellen Terroristen ist sich in ihrer Kleidung unauffällig
zu gestalten.
Es soll nicht so sein, dass der auffällig gekleidete Hooligan nackt
ausgezogen werden darf ( weil er ja schon vom Aussehen her verdächtig erscheint) und nebenan spaziert ein Unauffällig Gekleideter vorbei, der aber weitaus gefährlicher ist.
Deshalb gibt der Gesetzgeber hier eindeutig die Losung heraus:
Einer Körpervisitation kann jeder unterzogen werden.
Dies dürft auch im Interesse aller Bürger liegen -
die ja wiederum ihr Recht auf Schutz in Anspruch nehmen und dir Frickhasserin mag das gefallen oder nicht -
die überwiegende Mehrheit wird anders als du denken.
die „unscheinbar und unverdächtig sind“
das ist natürlich schon bemerkenswert.
Ist für mich aber insofern erklärbar, dass es eben gerade Absicht von potentiellen Terroristen ist sich in ihrer Kleidung unauffällig
zu gestalten.
Es soll nicht so sein, dass der auffällig gekleidete Hooligan nackt
ausgezogen werden darf ( weil er ja schon vom Aussehen her verdächtig erscheint) und nebenan spaziert ein Unauffällig Gekleideter vorbei, der aber weitaus gefährlicher ist.
Deshalb gibt der Gesetzgeber hier eindeutig die Losung heraus:
Einer Körpervisitation kann jeder unterzogen werden.
Dies dürft auch im Interesse aller Bürger liegen -
die ja wiederum ihr Recht auf Schutz in Anspruch nehmen und dir Frickhasserin mag das gefallen oder nicht -
die überwiegende Mehrheit wird anders als du denken.
Das wird auch den letzten Exhibitionisten nach Deutschland locken und ihn zum erklärten Fußballfan machen.
Der neue Slogan lautet:
Exhibitionisten aller Länder entkleidet euch!
Exhibitionisten aller Länder entkleidet euch!
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.986.108 von wellen am 07.06.06 14:06:06Deshalb wird hier der Sicherheit Vorrang gegeben und ein Striptease
ist - wenn begründeter Verdacht besteht - allemal notwendig.
Wir reden hier über Pyros und nicht über Sprengstoff.
Würde mich mal interessieren, ob bei der Aufführung eines provokanten Stückes die Theaterbesucherinnen auch sicherheitshalber nackt gemacht werden.
ist - wenn begründeter Verdacht besteht - allemal notwendig.
Wir reden hier über Pyros und nicht über Sprengstoff.
Würde mich mal interessieren, ob bei der Aufführung eines provokanten Stückes die Theaterbesucherinnen auch sicherheitshalber nackt gemacht werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.986.108 von wellen am 07.06.06 14:06:06Hallo noch jemand Zuhause? - Es geht hier nicht um militärische Sprengstoffe sondern um Pyrotechnik! Selbst am Flughafen hat mir noch niemand in die Unterhose geschaut und dort dürfte die "terroristische Bedrohungslage" ungleich höher sein als bei einem Fußballspiel Saarbrücken gegen Dresden. Meiner Meinung nach ist die Verhälnismäßigkeit in diesem Fall nicht gewahrt. Aber selbst wenn man anderer Meinung ist, hat man dann nicht zumindest dafür Sorge zu tragen, dass der Eingriff in die Intimsspähre so gering wie möglich ausfällt?
Dazu wird es aber kaum reichen, daß sich eine (noch so dicke) Beamtin in die Kabinentür stellt. Ich zitiere mal aus der FR:
Weniger Verständnis zeigen die Richter für die Intimsphäre der 16-Jährigen. Die Kabinen waren zum Zeltinneren offen. Dem "Schamgefühl" aber wurde laut Urteil "ausreichend Rechnung getragen", weil eine Beamtin im Eingang stand, "so dass ein Einblick allenfalls eingeschränkt möglich war." Außerdem hätte die Klägerin der demütigenden Prozedur ja "entgehen" können - durch "Verzicht auf den Stadionbesuch".
"allenfalls eingeschränkt" - echt ein Witz
Und zum letzten Satz fällt mir nur noch der Amokläufer ein der mit der Pumpgun seinen Anwalt und den Richter erschossen hat. Da könnte man dann ja auch argumentieren: Er hätte dem Tod entgehen können wäre er nicht Richter geworden.
Robbe
Dazu wird es aber kaum reichen, daß sich eine (noch so dicke) Beamtin in die Kabinentür stellt. Ich zitiere mal aus der FR:
Weniger Verständnis zeigen die Richter für die Intimsphäre der 16-Jährigen. Die Kabinen waren zum Zeltinneren offen. Dem "Schamgefühl" aber wurde laut Urteil "ausreichend Rechnung getragen", weil eine Beamtin im Eingang stand, "so dass ein Einblick allenfalls eingeschränkt möglich war." Außerdem hätte die Klägerin der demütigenden Prozedur ja "entgehen" können - durch "Verzicht auf den Stadionbesuch".
"allenfalls eingeschränkt" - echt ein Witz
Und zum letzten Satz fällt mir nur noch der Amokläufer ein der mit der Pumpgun seinen Anwalt und den Richter erschossen hat. Da könnte man dann ja auch argumentieren: Er hätte dem Tod entgehen können wäre er nicht Richter geworden.
Robbe
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.988.399 von willnurspielen am 07.06.06 16:08:57Pyros können einem anderen das Augenlicht kosten.
Son Scheiss nimmt man nicht mit ins Stadion.
Pyrosschmuggler würd ich mit lebenslanger Sperre für Fussballstadien versehen.
Son Scheiss nimmt man nicht mit ins Stadion.
Pyrosschmuggler würd ich mit lebenslanger Sperre für Fussballstadien versehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.988.750 von wellen am 07.06.06 16:27:43Pyros können einem anderen das Augenlicht kosten
Das können Fingernägel und Kugelschreiber auch.
In dem vorliegenden Fall stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht. Das sieht einfach nach einem Testballon an einer relativ schwachen Gruppe aus.
Wie weit gehen Sicherheitsmaßnahmen beim VIP-Eingang? Die dortigen Besucher sehen wahrscheinlich auch harmlos aus.
Das können Fingernägel und Kugelschreiber auch.
In dem vorliegenden Fall stimmt die Verhältnismäßigkeit nicht. Das sieht einfach nach einem Testballon an einer relativ schwachen Gruppe aus.
Wie weit gehen Sicherheitsmaßnahmen beim VIP-Eingang? Die dortigen Besucher sehen wahrscheinlich auch harmlos aus.
Schlimm wie weit die Geilheit der lesbischen Staatsdiener geht…
Aber ich wette, das waren Beamte der Abteilung Kinderpornografie. Die wollten nur mal schauen, ob dies wirklich so aussieht, wie auf Ihrem Rechner.
Die dicke Mutti darf angezogen bleiben.
Einfach Pervers.
Die dicke Mutti darf angezogen bleiben.
Einfach Pervers.
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