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    sozialhilfeansprüche nach selbstständigkeits verlust - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.10.06 13:17:57 von
    neuester Beitrag 17.10.06 15:14:10 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.088.228
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      schrieb am 17.10.06 13:17:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich hoffe es kann mir einer helfen da ich nicht mehr weiter weis.

      meine fa steht auf der kippe und wird evtl.pleite gehen und dieses würde eine privatinsolvenz von mir und meiner frau nachsichziehen (haus weg)

      wieviel geld bekommt eine 5 köpfige fa mmann und frau 40 jahre kinder 2x7 und einmal 4 ???
      wiegross ist die wohnung in die wir ziehen müssen ???


      wenn einer von dieser materie ahnung hat bitte ich um antwort,vielleicht kann ich dann etwas besser schlafen

      vielen dank
      Avatar
      schrieb am 17.10.06 13:23:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      :( Was ist passiert?

      Trotzdem alles Gute! :)

      mal gegoogelt:

      http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Leistunge…
      Avatar
      schrieb am 17.10.06 13:30:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.676.767 von HansderMeiser am 17.10.06 13:23:34http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

      Versuchs mal hier!!1 Lass den Kopf nicht hängen und mach ne Ltd. auf!!
      Avatar
      schrieb am 17.10.06 13:38:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.676.914 von derbewunderer am 17.10.06 13:30:29
      Schon mal daran gedacht, ins Elsass zu ziehen??

      "Immer mehr Menschen geraten in die Schuldenfalle. Dabei handelt es sich meist um ganz "normale" Bürger, die nicht auf betrügerische oder leichtfertige Art und Weise in Not geraten sind. Derzeit ist laut aktuellem Schuldenreport jeder zwölfte Haushalt überschuldet. Das sind über drei Millionen. Und der Abbau der privaten Überschuldung kommt nicht voran, beklagen Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände.



      Kompliziertes deutsches Insolvenzrecht
      Das liegt auch an dem überaus kompliziertem Verfahren der Privatinsolvenz, dass sich über viele Jahre erstreckt. Hat ein Schuldner Antrag auf Privatinsolvenz gestellt, muss er in einer langwierigen so genannten "Wohlverhaltensphase" an den vom Gericht festgesetzten Treuhänder den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten. Somit hat er in dieser Zeit kaum eine Chance wieder auf die Beine zu kommen und einen Neuanfang zu wagen.

      Anders auf der anderen Rheinseite, im Elsass und im Departement Moselle. Das hat Margarete Schiller erfahren. Die Deutsche floh vor ihren Gläubigern ins Elsass und lebt heute in Straßburg. Nach einer Baupleite hatte die einst wohlhabende deutsche Immobilienmaklerin Schulden von über einer halben Million Euro angehäuft. Die 53-Jährige war am Ende. Auch ihre Bemühungen, eine Arbeitsstelle zu finden, scheiterten. Denn im Führungszeugnis waren ihre Schulden vermerkt. Die ist sie nun mit Hilfe der elsässischen Justiz losgeworden.


      Schuldner müssen Nachweise erbringen
      Einfach war es aber nicht. Wer im Elsass ein Insolvenzverfahren einreicht, muss nachweisen, dass er tatsächlich dort lebt und nicht bloß gemeldet ist. Margarete Schiller legte Mietvertrag, Strom- und Gasrechnungen vor. Dann wurde geprüft, ob sie wirklich unverschuldet in Not geraten war und keinerlei Vermögen mehr besitzt.

      Das ist unbedingte Voraussetzung erklärt Eric Sander vom Institut für Lokalrecht gegenüber Frontal21: "Bei der 'faillite civile', der privaten Insolvenz, verlangt das Gesetz den guten Leumund. Das heißt, man darf nicht in betrügerischer Weise Schulden gemacht haben." Und so bestätigen deutsche Rechtsanwälte seit längerem einen regelrechten Boom von Schuldnern, die auf die andere Rheinseite ziehen.

      Schuldbefreiung ist legal

      Eine Schuldbefreiung á la francaise ist vollkommen legal. Denn im Rahmen der Freizügigkeit in der Europäischen Union darf sich jeder Bürger niederlassen, wo er will. Zudem müssen nach europäischem Recht deutsche Gläubiger die französischen Gerichtsbeschlüsse akzeptieren. So urteilte 2001 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.



      Viele Gläubiger, auch Banken, haben mittlerweile bemerkt, wie ihnen immer wieder säumige Zahler nach Frankreich entkommen und sind schneller zu Verhandlungen oder Vergleichen bereit, bestätigt Unternehmensberater Roland Hegger, der deutsche Schuldner berät.
      Er versteht nicht, warum die deutsche Privatinsolvenz so lange dauert. So stelle man wirtschaftlich interessante Leute, die vorher unternehmerisch tätig waren, für sechs Jahre ins Abseits. "Ob wir uns damit einen Gefallen tun, da habe ich meine Zweifel", sagt Hegger. Eine Fristverkürzung bei der Verbraucherinsolvenz ist jedoch in Deutschland wohl noch lange nicht in Sicht."


      Quelle: www.zdf.de
      Avatar
      schrieb am 17.10.06 15:00:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.676.630 von hoff am 17.10.06 13:17:57habt ihr keine gütertrennung ??? sofort eintragen lassen und das aus und alle wertsachen auf deine frau übertragen .gehe sofort moren zum notar und mach das !!!!

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      schrieb am 17.10.06 15:00:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.679.378 von PLOGG am 17.10.06 15:00:22haus !!
      Avatar
      schrieb am 17.10.06 15:09:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.679.378 von PLOGG am 17.10.06 15:00:22zu spät :(
      Avatar
      schrieb am 17.10.06 15:14:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      klar haben wir gütertrennung aber leider ist das haus als sicherheit bei der bank hinterlegt


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