Gibt`s hier nur noch Pusher??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.11.06 07:55:03 von
neuester Beitrag 23.11.06 14:20:57 von
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Hallo,
mein Name ist Jasmin und ich würde mich sehr freuen, wenn du bei nachfolgender Aktion mitmachen würdest und für GAMEZNFLIX INC. (US36466X1081) deine Stimme abgeben würdest.
Große Mitmach-Aktion
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Ich bedanke mich im voraus für deine Bemühungen, nachfolgend noch der link wo du deine Stimme abgeben kannst.
Solltest du schon eine Mail erhalten haben sorry
http://www.boerse-online.de/aktionen/leseraktie/485383.html
Gruß Jasmin und Danke
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Ich bedanke mich im voraus für deine Bemühungen, nachfolgend noch der link wo du deine Stimme abgeben kannst.
Solltest du schon eine Mail erhalten haben sorry
http://www.boerse-online.de/aktionen/leseraktie/485383.html
Gruß Jasmin und Danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.614.831 von Lars01 am 23.11.06 07:55:03Erst die ganzen Spam-Mails für die Insobude M+K und jetzt wir dman auch schon von fremden Frauen belästigt.
Jasmin: Meine Antwort auf deine BM war nicht so gemeint. Schickst du mir ein Foto von dir?
Jasmin: Meine Antwort auf deine BM war nicht so gemeint. Schickst du mir ein Foto von dir?
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.614.847 von Lars01 am 23.11.06 07:57:29Noch viel, viel schlimmer sind die Pusher auf N24
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.616.243 von silvodin am 23.11.06 09:47:47Das sind keine Pusher sondern Bäcker und Handwerker
ich bin schon länger nicht mehr hier auf wo aktiv, nur mehr zum mitlesen und vor allem mitlachen
für ein FORUM ohne Pusher und trotzdem viele aktive trader würd ich mir an eurer stelle mal die seite
www.aktienwahl.com
ansehn!
grüße, euer penny
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grüße, euer penny
kleiner nachtrag aus dem service dieser page:
Zugang zu einem exklusiven Forum nur für Abonnenten, wo Sie sich jederzeit mit weiteren Veranlagungs- und Aktien-Interessierten austauschen können (keine Basher- oder Pusher-Attacken wie sie in anderen, öffentlichen Foren Gang und Gebe sind, nur um verunsicherte Anleger in Aktien zu treiben oder unsichere aus Aktien rauszuschütteln! nur angemeldete Miglieder haben Zugang zu diesem Forum!)
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Wer sind eurer Meinung nach die größten Pusher hier im Board?
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.619.686 von Exploser am 23.11.06 13:07:22ich schmeiße Gaffy ins Rennen, der fast täglich einen neuen Tenbagger präsentiert und dann Alleinunterhalter im Thread ist
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.618.373 von Pennytrader82 am 23.11.06 11:49:16
du solltest vielleicht mal ein Impressum auf deine Seite packen, wenn du hier schon billige Werbung für deine Abzocke machst!!
Ist nach Teledienstgesetzt vorgeschrieben...
du solltest vielleicht mal ein Impressum auf deine Seite packen, wenn du hier schon billige Werbung für deine Abzocke machst!!
Ist nach Teledienstgesetzt vorgeschrieben...
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.618.373 von Pennytrader82 am 23.11.06 11:49:16Das ist doch nach Teledienstgesetz vorgeschrieben!
Die juristische Grauzone "elektronische Medien", insbesondere des Internet, sollte erfassbar werden. So wurde festgelegt, dass jeder Anbieter eines Dienstes für diesen auch rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden soll. Hierzu muss seine Identität eindeutig erkennbar sein.
Dies ist natürlich eine sinnvolle Absicht, denn gerade im Internet, dessen Ruf leider auch heute noch von zweideutigen Angeboten geprägt ist, ist eine Rechtssicherheit unbedingt notwendig.
So ist das Teledienstgesetz weitab von jeder öffentlichen Beachtung im Rahmen des Informations- und Kommunikationsdienste Gesetzes im Jahre 1997 in Kraft gesetzt und durch das Elektronischer Geschäftsverkehr Gesetz (EGG) mit Wirkung zum 21. Dezember 2001 in der heute gültigen Fassung in Kraft getreten.
Ist kein Impressum auf der Seite: § 12 droht bei zuwiderhandlungen mit Sanktionen in Form von Bußgeldvorschriften:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Darüber hinaus sind insbesondere Abmahnungen, die auf Versäumnisse im Sinne des geltenden Rechts hinweisen, in der Regel kostenpflichtig.
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muhahaha
wartest du schon auf den Anruf ?
Die juristische Grauzone "elektronische Medien", insbesondere des Internet, sollte erfassbar werden. So wurde festgelegt, dass jeder Anbieter eines Dienstes für diesen auch rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden soll. Hierzu muss seine Identität eindeutig erkennbar sein.
Dies ist natürlich eine sinnvolle Absicht, denn gerade im Internet, dessen Ruf leider auch heute noch von zweideutigen Angeboten geprägt ist, ist eine Rechtssicherheit unbedingt notwendig.
So ist das Teledienstgesetz weitab von jeder öffentlichen Beachtung im Rahmen des Informations- und Kommunikationsdienste Gesetzes im Jahre 1997 in Kraft gesetzt und durch das Elektronischer Geschäftsverkehr Gesetz (EGG) mit Wirkung zum 21. Dezember 2001 in der heute gültigen Fassung in Kraft getreten.
Ist kein Impressum auf der Seite: § 12 droht bei zuwiderhandlungen mit Sanktionen in Form von Bußgeldvorschriften:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Darüber hinaus sind insbesondere Abmahnungen, die auf Versäumnisse im Sinne des geltenden Rechts hinweisen, in der Regel kostenpflichtig.
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muhahaha
wartest du schon auf den Anruf ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.619.951 von NextLevelTrader am 23.11.06 13:26:08meine Seite
was bistn du für ein spaßvögelchen?
und nein, klugerschachzug, ich warte auf keinen anruf
was bistn du für ein spaßvögelchen?
und nein, klugerschachzug, ich warte auf keinen anruf
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