Bafög-Rückzahlung als Werbungskosten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.02.07 11:14:37 von
neuester Beitrag 08.02.07 16:39:50 von
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Ärzte Zeitung, 07.02.2007
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TIPP
Bafög-Rückzahlung als Werbungskosten
Ärzte, die noch ihr Bafög zurückzahlen oder Kinder haben, die den staatlichen Kredit abstottern, sollten darauf achten, dass die Tilgungsraten als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden.
Finanzämter erkennen das zwar nicht an. Derzeit läuft aber ein Prozess vor dem Bundesfinanzhof (BFH), der klären soll, ob die Bafög-Rückzahlungen nicht doch als Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden können. Sollte das Gericht zu Gunsten des klagenden Ex-Studenten urteilen, können auch andere ehemalige Bafög-Bezieher davon profitieren.
Voraussetzung dafür ist: Lehnt es das Finanzamt ab, die Rückzahlungen als Werbungskosten einzustufen, muss Widerspruch eingelegt und mit Hinweis auf den BFH-Prozess (Az.: VI R 41/05) das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
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TIPP
Bafög-Rückzahlung als Werbungskosten
Ärzte, die noch ihr Bafög zurückzahlen oder Kinder haben, die den staatlichen Kredit abstottern, sollten darauf achten, dass die Tilgungsraten als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden.
Finanzämter erkennen das zwar nicht an. Derzeit läuft aber ein Prozess vor dem Bundesfinanzhof (BFH), der klären soll, ob die Bafög-Rückzahlungen nicht doch als Werbungskosten von der Steuer abgezogen werden können. Sollte das Gericht zu Gunsten des klagenden Ex-Studenten urteilen, können auch andere ehemalige Bafög-Bezieher davon profitieren.
Voraussetzung dafür ist: Lehnt es das Finanzamt ab, die Rückzahlungen als Werbungskosten einzustufen, muss Widerspruch eingelegt und mit Hinweis auf den BFH-Prozess (Az.: VI R 41/05) das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
würde das einen Unterschied machen, wenn das Bafög ein einem Schlag zurückgezahlt wird?
Vermutlich nicht. Aber die Erfolgsaussichten für die Anerkennung als WK schätze ich als gering ein. Wer Zinsen auf ein Ausbildungsdarlehen zahlt, kann übrigens wenigstens diese als Sonderausgaben geltend machen. Da macht das Finanzamt keine Probleme.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.506.784 von multix06 am 08.02.07 11:28:09Gute Frage - die sich aber erst mit dem endgültigen Urteil
hierzu stellen wird.
Um hier keine Benachteiligung aufkommen zu lassen, dürfte es
keinen Unterschied machen.
hierzu stellen wird.
Um hier keine Benachteiligung aufkommen zu lassen, dürfte es
keinen Unterschied machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.507.075 von EllenW am 08.02.07 11:38:49Du bist doch normal mehr der Rentenexperte!
Sag blos du beziehst zusätzlich auch noch Bafög!
Sag blos du beziehst zusätzlich auch noch Bafög!
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.507.285 von Datteljongleur am 08.02.07 11:46:17
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.507.075 von EllenW am 08.02.07 11:38:49Pass mal lieber auf, dass HMK Dir die Rente nicht abzockt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.506.987 von NATALY am 08.02.07 11:35:36Sehe ich auch so, dass wenig Erfolg zu erwarten ist.
Mancher Student hat ja diese Kosten nicht selbst durch
Arbeit während der Studienzeit bestritten, sondern es sind die
Eltern oder auch nur ein Elternteil dafür aufgekommen.
Wie sollte man das berücksichtigen ?
Mancher Student hat ja diese Kosten nicht selbst durch
Arbeit während der Studienzeit bestritten, sondern es sind die
Eltern oder auch nur ein Elternteil dafür aufgekommen.
Wie sollte man das berücksichtigen ?
Eine Darlehensrückzahlung als Werbungskosten?
Ziemlich an den Haaren herbeigezogen.
Könnte mir allenfalls vorstellen, das die Zinsen anerkannt werden.
Ziemlich an den Haaren herbeigezogen.
Könnte mir allenfalls vorstellen, das die Zinsen anerkannt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.507.736 von Graf_Voelsing am 08.02.07 12:01:05Du und dein krummbeiniger Dattel seid schon zwei schwer Gestörte.
Ich komme jetzt dann bald zur Rückzahlung....warte jeden TAg auf Post
Wieviel % bekommt man eigentlich erlassen wenn man es in Solaraktien,ähh einem Schlag zurückzahlt?
Danke im vorraus für die Infos
Wieviel % bekommt man eigentlich erlassen wenn man es in Solaraktien,ähh einem Schlag zurückzahlt?
Danke im vorraus für die Infos
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.507.934 von Klingvestor am 08.02.07 12:09:52Die Zinsen kann man bereits als Sonderausgaben absetzten!
Mach ich jedes Jahr
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