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    Steuervorauszahlung bei Speku-Einkünften - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.02.07 11:22:00 von
    neuester Beitrag 27.02.07 10:34:15 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.114.012
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      schrieb am 23.02.07 11:22:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      Mein Finanzamt hat auf grund dessen dass ich nur schon mehrere Jahre erfolgreich trade und sehr hohe spekulationssteuer bezahle eine Vorauszahlung festgelegt, in doch beträchtlicher Höhe. Mein Steuerberater kennt sich im Bereich Börse und Spekulationsgewinne nicht besonders gut aus und meint dies wäre okay . Meine Frage ist die, inwieweit dies wirklich so ist, und ob das überhaupt zulässig ist. Ich mache das traden zwar im grossen umpfang aber nur mit meinem geld und auf meine Rechnung. Ich habe keine Firma angemeldet und bin auch nicht (noch nicht ) als gewerblich eingestuft . Auch hier meint mein Steuerberater dies könnte mir drohen, was ich aber auch wenn das Traden erheblicher Umfang hat, bei mir nicht für zulässig halte.
      Habe noch einen kleinen Teilzeitjob reguläre Beschäftigung.

      Wie kann ich und mit welcher Begründung Einspruch erheben und hat dies überhaupt Erfolgsaussicht?
      Avatar
      schrieb am 23.02.07 11:28:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Im Prinzip halte ich die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen hier für gerechtfertigt, da du seit mehreren Jahren erfolgreich tradest und das Finanzamt daher davon ausgehen kann, dass auch künftig Einkünfte anfallen. Die Vorauszahlungen werden auch auf die von dir zu zahlende Steuer angerechnet, so dass lediglich ein Liquiditätsnachteil entsteht.
      Sollte sich abzeichnen, dass sich deine Speku-Gewinne veringern, kannst du jederzeit eine Verringerung der Vorauszahlungen beantragen. Solange du nur für dich selbst tradest, liegt Gewerblichkeit nicht vor.
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 09:51:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Finanzamt rechnet immer dein Einkommen aufgrund der letzten Steuererklärung hoch. Egal ob das Einkommen durch Gehalt, Mieteinnahmen oder Spekulationsgewinnen entsteht. Aufgrund dessen werden Einkommensteuervorauszahlungen berechnet. Solltest du für das laufende Jahr sicher sein dass deine Spekugewinne niederiger sind könntest du eine MINDERUNG der Vorauszahlungen beantragen. Aber ich kann mir nicht vorstellen so wie du schreibst dass du heute bereits sagen kannst dass die Spekugewinne 2007 niedriger sind als 2005 (2006 wirst du ja noch nicht abgegeben haben)
      Avatar
      schrieb am 27.02.07 04:45:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Änderung beantragen: Begründung....du handelst nicht mehr..lässt die Aktien also steuerfrei liegen.

      Man wäre schön blöd denen auch nur einen Cent Vorauszahlung zuviel zu gönnen.

      cu DL...was du dann später machst ..naja was geht das diese Tröpfe an:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.02.07 10:34:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.919.937 von NATALY am 23.02.07 11:28:06Änderung beantragen. Begründung: Erfolglosigkeit. Verluste. Du hast doch sicher Verlusttrades? na also. Die Sache ist geritzt.

      Wenn dann im Verlauf des Jahres sich tatsächlich wider Erwarten und zufällig ;) doch noch Gewinne auflaufen, dann erklären und Steuer nachzahlen.

      Du mußt das Traden beim FA so in die Ecke unkalkulierbares Zocken, Glückspiel etc bringen. Die Gewinne sind ja auch tatsächlich in keiner Weise planbar. Selbst wenn sie dir diese Logik nicht anerkennen sollten, dann sage einfach, Du hörst jetzt auf. Kein Trade - keine Gewinne - keine Steuervorauszahlung. Das sollte selbst dem größten Trottel einleuchten. Später - im Laufe des Tages :D - entschließt Du dich doch noch, wieder zu traden. "Hatte wieder ein gutes Gefühl". Schlimm genug, das man auf Spekugewinne Steuern zahlen soll, aber auf solche unkalkulierbaren Gewinne Vorauszahlungen erheben zu wollen, ist doch die Höhe.


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